Faire Rechte
13. September 2013

Google gewinnt, freie Journalisten verlieren

Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren.“ Freischreiber e. V. – Berufsverband der freie Journalistinnen und Journalisten fordert die Mitgllieder des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungschutzrecht zu stimmen. Absurd, absurder, Leistungsschutzrecht. Wir Freischreiber haben als einer der ersten Urheber-Verbände auf die logischen Irrwege des Verleger-Wunschgesetzes hingewiesen. Sascha Lobo hat gerade bei Spiegel Online noch einmal sehr bündig zusammengefasst, warum das Leistungsschutzrecht langfristig noch nicht einmal den Verlegern nutzt. Jetzt, bevor das Gesetz am Freitag allen Argumenten zum Trotz im Bundestag beschlossen werden soll, überschlagen sich die Ereignisse in Berlin. Nach der Beratung im Rechtsausschuss gab es Mittwoch vergangener Woche das Schaulaufen der Großverleger bei der Anhörung zum Qualitätsjournalismus. Obwohl es eigentlich nicht um das Leistungsschutzrecht gehen sollte, ging es am Ende um kaum etwas anderes. Tags drauf kündigte Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Bundestagsrechtssausschusses, an, dem Gesetz seiner Koalition nicht zustimmen zu können. Er hätte gewichtige juristische Bedenken. Nun kommt die Koalition für Freitag mit einem Änderungsantrag um die Ecke, der es den Suchmaschinen plötzlich erlauben könnte, doch Anrisse aus Verlegerwebseiten in den Suchergebnissen zu zitieren. Damit sei das neue Verlegerrecht entkernt, Google habe gewonnen, zetert Die Welt, das Hausorgan des Leistungsschutz-Chef-Lobbyisten Christoph Keese. Derweil drohen die Interessen der Freien im Kampf der Giganten, wie wir das schon lange vermutet hatten, zermahlen zu werden. Denn fast Nebenbei lässt der jüngste Änderungsantrag, der Freischreiber vorliegt, die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden. So heißt es in dem Formulierungsvorschlag der Union: „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“ Was heißt das für uns Freie und unsere Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht? Und wie wird dieses Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet? Die Änderung ist fundamental – es gäbe Diskussionsbedarf. SPD, Grüne und die Linke fordern eine erneute Anhörung. Doch der Rechtsausschuss hat diesen Antrag mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Regierungskoalition möchte am Freitag abstimmen, bevor ihr noch mehr Abgeordnete die Gefolgschaft versagen. Es wird spannend, wer aus der Regierungskoalition gegen das Gesetz stimmen wird. Neben Siegfried Kauder, (der offenbar nach jüngsten Gerüchten jetzt wieder zustimmen will) haben Jimmy Schulz (FDP), Peter Tauber (CDU), Dorothee Bär (CSU) und einige weitere ihr Nein angekündigt. Im Herbst sind Wahlen: Freie Journalisten werden am Freitag ihre Wahlkreisabgeordneten genau im Auge behalten. „Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren“, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber. Freischreiber fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen. (Aktualisiert um 13:01)


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