Faire Rechte
16. September 2013

Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage: Rechtsunsicherheit für freie Journalisten

Nun ist er also da, der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt. Erstens, weil wir die Befürchtung hatten, ein solches Gesetz könne uns Freien schaden. Und zweitens, weil wir nicht verstehen, dass die Verlage ein Gesetz bekommen sollen, das Geld für den angeblichen Klau von Artikeln generieren soll, während die gleichen Verlage uns Freie seit Jahren mit Buyout-Verträgen erpressen, unsere Texte an Dritte weiterverkaufen und uns keinen Cent davon abgeben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf bestätigt unsere Skepsis. Dessen Formulierungen sind so schwammig, dass Juristen eine Welle von Prozessen vorhersagen, mittels derer erst einmal geklärt werden muss, was überhaupt mit dem Gesetz gemeint ist. Folgende Probleme für freie Journalisten sehen wir: 1. Verlage sollen für ein Jahr das ausschließliche Recht haben, Presseerzeugnisse öffentlich zu machen. Die Abgrenzung zwischen Presseerzeugnis und Artikel bleibt dabei schwammig – das könnte die Zweitverwertung von Artikeln (und Fotos) beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen. Verschärft wird das durch die Begründung zum Gesetzestextvorschlag. Dort wird auf das „Metall auf Metall“-Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen: Der hatte in einem Urheberrechtsstreit um ein Musik-Sample geurteilt, dass schon kleinste Teile eines Stücks urheberrechtlich geschützt sind. Wie das mit dem Recht von Autoren (und Fotografen) zusammen geht, ihre Werke selbst zweitverwerten zu können, ist uns nicht klar – selbst wenn der Gesetzentwurf vorsorglich schon einmal festlegt, das Leistungsschutzrecht könne nicht zum Nachteil der Urheber geltend gemacht werden. Welcher Freie hat das Geld und den Mut, sich im Zweifelsfall auf einen Gerichtsprozess einzulassen, um das zu klären? 2. Künftig soll es lizenzpflichtig sein, wenn Presseerzeugnisse oder Teile von Presseerzeugnissen von anderen als den Verlagen selbst zu gewerblichen Zwecken öffentlich gemacht werden. Der Begriff „gewerblich“ ist in der Vorschlagsbegründung extrem weit gefasst. Nicht nur, dass Blogger betroffen wären, wenn sie auf ihrem Blog minimale Einnahmen mit Flattr oder Kachingle erzielen. Viel schwieriger wird die Lage für freie Journalisten. Denn deren Veröffentlichungen z.B. auf eigenen oder fremden Blogs sind der Begründung zufolge auch dann gewerblich, wenn sie keinen Cent Einnahmen mit ihrem Blog erzielen und nicht einmal einen Spendenbutton darauf haben. Es entstehen also Zusatzbelastungen für freie Journalisten. Klar, schon bisher darf man keine Artikel anderer Autoren auf den eigenen Blog stellen. Kurze Schnipsel aus so einem Stück, etwa als Anreißer zu einem Link, waren aber bislang ebenso erlaubt wie Zitate. Letztere sollen auch weiterhin lizenzfrei erlaubt sein, setzen aber nach juristischem Verständnis eine eigenständige geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Text voraus. Kurze Text-Schnipsel dagegen, eingeleitet von einem oder zwei eigenen Sätzen, wie wie sie z.B. häufig in unserem Freischreiber-Newsletter verwenden (Beispiele s.u.), um dann auf den ganzen Artikel zu verlinken, wären in Zukunft lizenzpflichtig. 3. Der Gesetzentwurf sieht keine Verwertungsgesellschaft vor, die sich um Lizenzvergabe und Verteilung der Gelder kümmern würde. Es könnte also dazu kommen, dass Nutzer von Schnipsel-Zitaten in Zukunft direkt Lizenzverträge mit den Verlagen abschließen müssen. Auch das würde freie Journalisten zusätzlich belasten. Denn selbst wenn sie bereit wären, z.B. für eine kommentierte Linkliste zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen, dürfte es die meisten logistisch und zeitlich überfordern oder erhebliche Verwaltungsmehrkosten verursachen, mit jedem Verlag einzeln Lizenzverträge abzuschließen. 4. Die Urheber sollen von den erzielten Einnahmen etwas abbekommen. Steht im Entwurf, klingt erst mal gut. Leider gibt es überhaupt keine Angaben darüber, wie das zu geschehen hat. Ist eine zusätzliche Vergütung für freie Autoren fällig und wenn ja: wie erfahren die davon, dass und wann sie Geld bekommen? Oder werden die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht einfach in Buyout-Verträgen mit aufgeführt und mit einem Pauschalhonorar abgegolten? Das würde Freien überhaupt keinen Vorteil bringen. Unser Fazit: Wir sehen keinerlei Vorteil durch das vorgeschlagene Gesetz und befürchten, dass die unklaren Formulierungen freien Journalisten in Zukunft viel Ärger machen werden. Unsere Bitte an alle Bundestagsabgeordneten ist deshalb, sich mit der Situation freier Journalisten auseinanderzusetzen, bevor sie diesem Gesetzesvorschlag zustimmen. Viel wichtiger für freie Journalisten wäre eine Neufassung des Urhebervertragsrechts, um das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern abzufedern. Wir stehen für Gespräche gerne zur Verfügung. Was Freischreiber bisher zum Leistungsschutzrecht gesagt hat: Stellungnahme am 14.5. 2009: „ Was Google mit den Verlagen macht, machen die Verlage mit ihren Autoren Zwischenruf 21.10.2009: „ Kommt die Zwei-Klassen-Verwertung? “ Freischreiber bei einer Podiumsdiskussion mit Christoph Keese zum Leistungsschutzrecht im Januar 2010 Stellungnahme 21.3. 2010: „ Eine Zwangsabgabe beantwortet die Frage nach der Finanzierung von Qualitätsjournalismus nicht.“ Zwischenruf 6.6. 2010: „ Warum die Freischreiber nicht über ein Leistungsschutzrecht verhandeln “ Stellungnahme zum Expertengespräch „Zukunft des Qualitätsjournalismus“ im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien, 24.2.2011 Brief von Freischreiber an Kulturstaatsminister Michael Naumann, 28.3.2011 Treffen von Freischreiber und Freelens mit Referenten des Kulturstaatsministeriums, 24. Mai 2011 Außerdem waren wir zu Gesprächen im Bundesjustizministerium und haben an den beiden Anhörungen zum Leistungsschutzrecht im Bundestag teilgenommen. Und nicht zuletzt sind wir Mitglied der Initiative gegen ein Leistungschutzrecht IGEL PS: Und zum Weiterlesen (übrigens: Genau solche Schnipsel-Zitate wären in Zukunft lizenzpflichtig.): Rechtspolitische Analyse des Gesetzentwurfs von Till Kreutzer, irights.info: „Wenn das Leistungsschutzrecht in dieser Form verabschiedet wird, wird es zu neuen Abmahn- und Klagewellen und eine über viele Jahre andauernde Rechtsunsicherheit in ungekanntem Ausmaß führen.“ Juristische Analyse von Stephan Zimprich beim Medium Magazin: „Die eigentlichen Probleme entstehen für Journalisten aber dort, wo sie um den Absatz ihrer Produkte kämpfen: Künftig wird kein Zweitabnehmer mehr sicher sein können, neben dem urheberrechtlichen Nutzungsrecht nicht auch noch Leistungssschutzlizenzen für einen Text erwerben zu müssen. Da sich die Einnahmesituation nicht verändert, wird dies in der Kalkulation zwangsläufig dazu führen, dass die Honorare für Zweitverwertungen weiter sinken.“ Kommentar von Freischreiber-Mitglied Stefan Niggemeier: „Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.“ Kommentar im Handelsblatt: „Mit dem Leistungsschutzrecht schafft der Gesetzgeber neue Zweideutigkeiten, wo Eindeutigkeiten gefragt sind. Auch das Justizministerium kann auf Anfrage strittige Punkte, die der Entwurf in jetziger Form aufwirft, nicht klären.“


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