Faire Verträge
29. September 2013

Zensur bedroht die Existenz von Freien

Szenen wie aus einem Science Fiction Film: Geheimdienstagenten dringen in Redaktionsräume ein und zwingen die leitenden Redakteure zur Herausgabe von brisanten Daten. Jene sie kompromittierenden Dokumente lassen die Beamten löschen. Die Dokumente beweisen, wie Geheimdienste und ihre Regierungen Vollmachten missbrauchen und am Rande der Legalität arbeiten.

Was, wie jüngst veröffentlicht, vor geraumer Zeit in England beim Guardian  geschehen ist, ist keineswegs nur eine Drehbuchvorlage, sondern Realität geworden. Wir reden hier nicht von Diktaturen wie China oder autoritär geführten Staaten wie Russland, Staaten, in denen Angriffe auf die Pressefreiheit seit Jahren an der Tagesordnung sind, wo Journalistenweggesperrt oder gar getötet werden. Wie wir aus den Snowdon-Enthüllungen erfahren, agieren auch westliche Geheimdienste und Behörden in einem erschreckenden Ausmaß eigenmächtig. Längst hat sich der offenbar alles legimitierende Ruf nach Sicherheit verselbständigt und die Exekutive zu einer Hydra mutieren lassen. Sie ist dabei, Demokratie und Gesetze zu unterlaufen.

Der Angriff auf die Pressefreiheit findet unmittelbar vor unserer Haustür statt. Die jüngsten Fälle in Großbritannien zeigen eine Entwicklung, die auch vor Deutschland nicht Halt macht. Wir erinnern uns an die acht deutschen Fotojournalisten, deren Wohnungen am 6. Februar 2013 durchsucht wurden. Auf der Suche nach Bildern von Demonstranten, die 2012 in Frankfurt beim Blockupy-Protest teilnahmen,  beschlagnahmte die Polizei Speichermedien und Computer der Journalisten. Betroffen waren Pressefotografen von Frankfurter Rundschau, Tagesspiegel, Spiegel, Financial Times Deutschland, Neues Deutschland, Potsdamer Neueste Nachrichten, Taz, Junge Welt, BZ, Bild und DPA. Unter Missachtung rechtsstaatlicher Gesetze hatte sich die Staatsgewalt über das Beschlagnahmeverbot gemäß Paragraph 97 der Strafprozessordnung hinweggesetzt, das gleichermaßen für Journalisten wie für Rechtsanwälte, Pfarrer, Ärzte und Abgeordnete gilt.

Oder wir erinnern uns an die Beschlagnahme von Dokumenten bei Cicero, die in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 „als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit“ verurteilt wurde. Die Gerichte hatten zuvor dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht ausreichend Rechnung getragen.

Bruno Schirra, der 2005 in Cicero in seinem Artikel „Der gefährlichste Mann der Welt“ über den Terroristen Abu Musab az-Zarqawi aus einem geheimen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes zitierte, ist freier Journalist. Die Beschlagnahme und das was danach folgte hat seine berufliche Existenz zerstört.  Gerade freie Journalisten, die oft keine Redaktion im Hintergrund haben, sind Repressalien besonders ausgeliefert: Oft müssen sie allein vor Gericht um ihr Recht kämpfen. Werden ihre Arbeitsgeräte beschlagnahmt, können sie ihren Beruf nicht mehr ausüben und erleiden Einbußen. All das beeinträchtigt die Arbeit kritischer freier Journalisten unmittelbar – weswegen sich freie Journalisten eher zweimal überlegen,ob sie mit ihrer Arbeit diesen Gefahren aussetzen wollen.

Bruno Schirra sagte damals nach den Durchsuchungen: „Ich sehe das als glasklare Botschaft auch an Kollegen, die ähnlich investigativ arbeiten wie ich selbst. Wir alle und unsereInformanten sollen dadurch eingeschüchtert werden.“

Sämtliche Debatten um den Qualitätsjournalismus, seine Funktion in der Demokratie und seine Zukunft im digitalen Zeitalter werden zur Farce, so lange nicht die Pressefreiheit gegen den Zugriff staatlicher Behörden verteidigt wird.


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