Faire Honorare
27. September 2015

G+J Vertrag: Was bringt die neue Fassung?

Gruner+Jahr, früher Verlag, heute Inhalte-Haus, verschickt dieser Tage neue AGB an freie Mitarbeiter. Schon wieder? Ja, schon wieder.

Die neuen Verträge weichen von der letzten Fassung in nur einigen wenigen Punkten ab.

1. Zweitwiedergaberechte und Vergütungsansprüche, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, bleiben künftig, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Wahrnehmungsvertrages, bei den Urheberinnen und Urhebern.

2. Dann gibt es eine neue Klausel, die die Redaktionen betrifft, die bei Gruner nach Anstrich bezahlen. Dort soll jetzt direkt nach Erscheinen gezahlt werden.

3. Für Fotografen wird die Frist zur Archivierung von sechs auf vier Jahre verkürzt, zudem müssen nicht mehr alle im Auftrag von G + J erstellten Fotodateien aufbewahrt werden, sondern lediglich eine repräsentative Auswahl.

4. Das generelle Arbeitsverbot während der Ausführung eines Auftrags von G+J bzw. während der vom Verlag bezahlten Reisen wird aufgehoben. Das Verbot wird durch die Pflicht ersetzt, das produzierte Material zuerst Gruner und Jahr anzubieten.

Nun sind die Verbesserungen nicht gerade atemberaubend. Der erste Punkt sollte schlicht eine Selbstverständlichkeit sein, der Zweite ist eher eine Sonderfallregelung. Denn Redaktionen die nach Anstrich bezahlen, dürften im Content-Haus in der Minderheit sein. Dass Gruner künftig marktübliche Zahlungsfristen einhalten würde, die man am Baumwall in den letzten Jahren regelmäßig und wohl auch bewusst missachtet hat, ist dagegen nirgendwo schriftlich niedergelegt. Auch Punkt drei ist für Fotografen nur wenig relevant. Bilder werden heute ohnehin digital archiviert.

Um wirkliche Verbesserungen zu entdecken, muss man also schon die Lupe rausholen.
Einzig der letzte Punkt stellt wirklich eine Verbesserung dar. Denn er gibt dem freien Reporter wieder den Blick frei auf Geschichten, die am Wegesrand liegen und verhindert nicht per se, die Mehrfachverwertung von Interviews, etwa als Radiobeitrag. Das grüne Content-Haus möchte nur das Vorkaufsrecht, was verständlich ist, wenn es die gesamten Spesen bezahlt hat.

Wichtige Forderungen bleiben unerfüllt

Wichtige Forderungen freier Autoren bleiben dagegen auch in der neuen Fassung unerfüllt:

1. Noch immer wird nicht garantiert, dass bei allen Online Publikationen des Hauses “METIS-Zählpixel” der VG-Wort eingebaut werden.

2. Es ist noch immer nicht verankert, dass der Autor auf alle zusätzliche Nutzungen seines Werks aufmerksam gemacht wird und darüber mindestens halbjährlich eine Rechnung erhält.

3. Auch verrät der Vertrag nichts darüber wie sich eine Mehrfachverwertung innerhalb der Markenfamilie im Honorar niederschlägt.

Trotzdem sollten freie Mitarbeiter von G+J diese kleinen Verbesserungen mitnehmen. Sie sollten darauf dringen, wenigstens diese neue Fassung zur Unterschrift zu erhalten. Verlangen Sie die neuen AGBs auch dann, wenn Sie bereits eine vorhergehende Version unterschrieben haben. Wir hoffen auf die nächste, die übernächste und die überübernächste Version. Der Fortschritt ist ja bekanntlich eine Schnecke.

▶ Unseren Mitgliedern stellen wir einen
kommentierten Rahmenvertrag
zur Verfügung.


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