Faire Rechte
4. September 2018

EU-Reform ändert Spielregeln für Autoren

Die Europäische Union macht das Urheberrecht fit fürs digitale Zeitalter. Eigentlich eine gute Sache. Doch nicht alle Änderungen sind auch im Sinne der Urheber. Freischreiber beantwortet die wichtigsten Fragen zur EU-Reform – und erklärt, was Autoren tun können.

Worum geht es bei der EU-Reform des Urheberrechts?

Urheberrechtlich geschützte Werke werden heute ganz anders genutzt als noch vor ein paar Jahren: Filme werden gestreamt, Musik-Titel heruntergeladen, Bilder und Texte geteilt. Dabei begehen Nutzer einerseits täglich Urheberrechtsverletzungen, andererseits stoßen sie auf unnötige Schranken: Das heimische Streaming-Abo ist wegen Geoblockings im Ausland nicht abrufbar. Wissenschaftler und Forscher können Texte, Bilder und Filme in der Lehre nicht so einsetzen, wie es sinnvoll wäre. Bibliotheken haben Probleme mit der digitalen Archivierung. Das europäische Urheberrecht soll an diese neuen Nutzungsformen angepasst werden. Das ist dringend nötig, denn zuletzt wurde das Recht 2001 überarbeitet. Die Reform ist also eine sinnvolle Sache – eigentlich, denn nicht alle Neuregelungen sind auch eine Verbesserung. Manche sind mit großem bürokratischem Aufwand verbunden, behindern die Verbreitung von Inhalten im Netz oder schaden den Urhebern mehr, als sie ihnen nutzen. So würde die EU-Reform etwa die Stellung der Urheber in Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort schwächen.

Was hat die Reform mit der VG Wort zu tun?

Die VG Wort verwaltet Einahmen aus den Zweitverwertungen von Sprachwerken. Damit ist die VG Wort für Autoren das, was die GEMA für Musiker ist. Wer etwa einen Text ausdruckt oder kopiert, zahlt dafür indirekt eine Abgabe. Auch Bibliotheken zahlen für ihre Nutzung der Werke. Einnahmen aus diesen Verwertungsrechten stehen allein den Urhebern zu. Das hat sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt. Freischreiber hat deshalb den Himmelpreis 2016 an Martin Vogel verliehen, der dieses Urteil für die Autoren vor dem BGH erstritten hat. Eine pauschale Beteiligung der Verleger an den Einnahmen, wie sie die VG Wort jahrzehntelang praktiziert hat, ist nun nicht mehr möglich. Die EU-Reform würde das Rad hier zurückdrehen: Der Artikel 12 des Reformvorhabens sieht explizit vor, die Verlegerbeteiligung wiedereinzuführen. Das schadet der Position der Urheber und führt letztlich dazu, dass Autoren künftig weniger Geld für die Nutzung ihrer Werke bekommen.

Was kritisiert Freischreiber an Artikel 12?

Freischreiber lehnt eine pauschale, gesetzlich verankerte Beteiligung der Verleger an den Einnahmen aus Verwertungsrechten ab. Wir erwarten von der Politik, dass sie sich – auch auf europäischer Ebene – dafür einsetzt, dass solche Vergütungen aus Kopien etc. weiterhin ausschließlich an die Urheber ausgezahlt werden. Verlage sollten daran, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der Autoren beteiligt werden können, wie es etwa der aktuelle Verteilungsplan der VG Wort vorsieht. Mit dieser Position sind wir nicht allein: Autorenverbände aus 18 EU-Mitgliedsstaaten fordern in einer Petition die Abschaffung des Artikels 12. Der finnische Urheberverband Sanasto, der die Petition ins Leben gerufen hat, sieht darin „eine schwerwiegende Verletzung der Grundprinzipien des Urheberrechts und der Vertragsfreiheit“. Auch Freischreiber hat die Petition unterzeichnet – bislang als einziger deutscher Verband.

Welche Kritikpunkte gibt es noch an der Reform?

Neben der Verlegerbeteiligung stehen vor allem die Artikel 11 und 13 der EU-Reform im Fokus der Kritik. Artikel 13 verpflichtet Plattformen im Internet, Verträge mit den Rechteinhabern abzuschließen oder Inhalte zu sperren, an denen sie keine Rechte haben. Kritiker befürchten einerseits, das Gesetz könnte zu „Upload-Filtern“ in sozialen Netzwerken führen, die bestimmte Inhalte sofort blocken und so die Meinungsfreiheit im Netz behindern. Andererseits könnten wohl nur große Plattformen wie Youtube oder Facebook einen solchen Aufwand betreiben – Start-ups würden dadurch benachteiligt. Umstritten ist auch Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Verleger vorsieht. Für ihre Leistung, Texte aufzubereiten und bereitzustellen, sollen Verlage Schutzrechte bekommen. Selbst die Nutzung kleiner Textschnipsel wäre dann nur mit ihrer Zustimmung möglich. Suchmaschinen und News-Aggregatoren müssten für die Nutzung solcher Snippets zahlen.

Wie steht Freischreiber zum Leistungsschutzrecht für Verleger?

Klar ist: Es muss im Internet auch künftig möglich sein, Inhalte lizenzfrei zu verlinken. Denn Links sind ein wesentliches Element für die Kommunikation im Netz. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass das in Deutschland seit 2013 geltende Leistungsschutzrecht für Presseverlage gescheitert ist. So sind die Angebote der Verlage auf den Traffic aus Suchmaschinen angewiesen, deshalb gestatten die Verleger Google auch weiterhin die kostenlose Nutzung ihrer Snippets. Ein solches Recht ist daher weder im Interesse der Urheber noch der Allgemeinheit. Vielmehr droht es die strukturelle Ungleichheit zwischen Verlagen und (freien) Journalisten weiter zu verschärfen. Schließlich gehen auch die kurzen Snippets auf Autorentexte zurück. Vor allem aber können die Verleger nicht beides haben: einerseits ein eigenes Leistungsschutzrecht und andererseits einen Anteil an den Einnahmen aus den Verwertungsrechten der Urheber, wie in Artikel 12 vorgesehen.

Wie steht Freischreiber zu Upload-Filtern für Online-Plattformen?

Freischreiber begrüßt es zum einen, dass gegen die Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgegangen wird. Zum anderen sind wir der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Regelungen den Urhebern bei der Verletzung ihrer Rechte nicht weiterhelfen. Wesentlich effektiver als Upload-Filter, die bestimmte Inhalte von Beginn an blockieren, wäre es, wenn Urheber einen Auskunftsanspruch hätten. Plattformen müssten dann Auskunft über die Identität des Nutzers geben, wenn dieser Texte oder Fotos veröffentlicht, an denen er keine Rechte hat. Das gilt vor allem dann, wenn solche Urheberrechtsverstöße systematisch und mit einem kommerziellen Interesse erfolgen.

Wie können sich Autoren für ein besseres Urheberrecht einsetzen?

Viel Zeit bleibt nicht, um sich für Verbesserungen beim EU-Gesetzentwurf starkzumachen: Schon Ende Januar will der federführende Ausschuss im Europäischen Parlament über das Gesetzespaket abstimmen. Andererseits wurde die Abstimmung schon mehrfach verschoben, und vor allem im Europäischen Rat wird es eine große Rolle spielen, wie sich die neue deutsche Regierung positioniert. Es ist also ein guter Zeitpunkt, um unseren Positionen Gehör zu verschaffen. Eine Möglichkeit dazu hat die Mozilla-Foundation bereitgestellt, die der Reform ebenfalls kritisch gegenübersteht. Das Tool der Stiftung ermöglicht es, die Parlamentarier direkt anzurufen. Eine gute Möglichkeit auch für Autoren, dabei auf die Probleme mit der in Artikel 12 vorgesehenen Verlegerbeteiligung hinzuweisen. Textbausteine für eine Mail an die Abgeordneten stellt etwa das Portal VG Info bereit. Auch der Freischreiber-Vorstand setzt weiter alles daran, die Politik über unsere Positionen als Urheber zu informieren.

Dezember 2017


Verwandte Artikel