Faire Honorare
17. September 2013

Vergütungsregeln: DJV und Verdi – Bitte nachverhandeln!

Nach sechsjährigen Verhandlungen präsentierten am 1. Februar 2010 die beiden Gewerkschaften stolz die mit den Verlegern vereinbarten Vergütungsregeln für Tageszeitungen (DJV-Chef Konken: „Die sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt“). Das ist nun zwei Jahre her. Freischreiber hat die Vereinbarung, die angemessene Honorare für freie Journalisten bei Tageszeitungen festlegen sollte, von Anfang an abgelehnt. Wir rechneten damals vor, wie viel ein freier Journalist nach den neuen Sätzen schreiben muss, damit er zum Beispiel auf das Gehalt einer Reinigungskraft kommt. Der DJV hat zwar inzwischen zugegeben, dass es sich bei den vereinbarten Sätzen um nicht mehr als ein Mindesthonorar handelt. Doch damit wurde das Ziel der Vergütungsregeln verfehlt. Denn es geht nicht um Mindesthonorare, die das Urheberrecht von den Vergütungsregeln verlangt: Dort steht, die Urheber müssten angemessen entlohnt werden. Und das steht auch im Vertrag zu den Vergütungsregeln: „Nach § 32 UrhG hat der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wobei eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ermittelte Vergütung unwiderlegbar angemessen ist.“ Das schlimmste daran: Selbst diese Vergütungsregeln werden von vielen Verlagen nicht einmal eingehalten (Hier eine Landkarte mit den wenigen Redaktionen, die sie umsetzen). Autoren, die trotzdem darauf pochen, müssen sogar damit rechnen, nicht mehr beauftragt zu werden, wie das Beispiel der Fränkischen Post zeigt. Das sind Methoden aus Zeiten des Manchester-Kapitalismus. Die Vergütungsregeln lassen zusätzlich eine fatale Lücke, die es den Verlagen ermöglicht, Texte, die zwar eine enorme Auflage erreichen, trotzdem mit einem geringen Honorar zu vergüten, ohne dabei gegen die Vergütungsregeln zu verstoßen. Verleger und Gewerkschaften vereinbarten nämlich nur Honorare bis zu einer Auflage von 200.000. Alles was darüber hinausgeht, muss nicht mit einem höheren Honorar abgegolten werden. Dies ermöglicht den Verlagen Kettennutzungen. Ein Autor schreibt für eine Beilage, erhält dafür das maximale Honorar nach den Vergütungsregeln. Das Objekt liegt jedoch mehren weiteren Zeitungen bei. Für diese Nutzungen wird kein weiteres Honorar bezahlt, weil das nicht als erneute Nutzung gilt. So erhält der Autor je nach Texttyp maximal zwischen 94 Cent und 1,65 die Zeile, so wie es die Vergütungsregeln bei einer Auflage von 200.000 vorsehen, auch wenn die tatsächliche Auflage der Beilage um ein Vielfaches höher ist. Was das in der Praxis bedeutet, zeigt das Beispiel “ Sonntag aktuell „ sehr anschaulich. Das Sonntagsblatt wird vom sogenannten Themenpool der Stuttgarter Nachrichten produziert und liegt einer ganzen Zahl an Regionalzeitungen in Süddeutschland bei. Die Reisereportagen werden zusätzlich in der Münchner Abendzeitung veröffentlicht. So kommt „Sonntag aktuell“ auf eine Verbreitung von einer Million. Die Autoren werden jedoch nach den Vergütungsregeln für eine Zeitung mit einer Auflage von 200.000 und darüber honoriert. Eines unserer Mitglieder, selbst Autor von „Sonntag aktuell“, rechnet vor: „Für eine Veröffentlichung in Sonntag Aktuell und Abendzeitung hält der Verlag also den untersten Betrag der Kategorie „über 200.000 Auflage“ für angemessen, obwohl die Titel zusammen die fünffache Auflage erzielen (eine Million). Sie zahlen den Satz für „Nachrichten und Berichte“, wohlgemerkt, nicht den für Reportagen. Sonntag Aktuell könnte also – wenn sie uns das mitteilen und unser Einverständnis einholen, wie jetzt auch im Fall der Abendzeitung geschehen – eines Tages auch den Reiseteil des Hamburger Abendblatts produzieren. Und den des Tagesspiegel in Berlin. Und den der WAZ. Und den der Badischen Zeitung. Und mit Verweis auf die Vergütungsregeln müssten sie uns dafür keinen Cent extra bezahlen. “ Eine Vereinbarung, die zum einen weit entfernt ist von einer Angemessenheit, die zum anderen offenbar nicht einmal flächendeckend durchgesetzt werden kann und die darüber hinaus – wie bei Sonntag Aktuell – ominöse Kettennutzungen mit Millionenauflage erlaubt und Autoren damit um eine angemessene Beteiligung bringt, ist nicht das Papier wert auf dem sie steht. Die Vergütungsregeln wurden für zwei Jahre vereinbart. Deshalb fordert Freischreiber die Gewerkschaften, die ja inzwischen auch ihr Herz für Freie entdeckt haben, auf: Zurück auf Los. Bitte nachverhandeln!


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