Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden. Das Positionspapier der Freischreiber zur geplanten Urheberrechts-Reform

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ (Leitsatz des Urhebergesetzes, nachzulesen in § 11).

 

Vor 30 Jahren befassten sich allenfalls Spezialisten mit dem deutschen Urheberrecht. Heute muss sich jeder normale Bürger damit herumschlagen. Vor 30 Jahren waren immaterielle Güter ein Sonderthema für philosophische Besinnungsaufsätze, heute setzt die Kulturindustrie mit digitalen Dateien mehr um als die Automobil-Industrie.

Ganz selbstverständlich beschäftigen sich heute die EU-Kommission, die nationalen Regierungen, unzählige Abgeordnete und Lobbyisten mit hochkomplizierten Detailfragen des Urheberrechts - aus einem einzigen Grund: Es geht um mächtige Interessen und deren künftiges Überleben im Wettbewerb. Das hat der politische Wirbel um das US-Gesetzesvorhaben SOPA und das EU-Handelsabkommen ACTA erst kürzlich wieder gezeigt.

Die Urheber haben sich in dieser wichtigen Debatte lange zurückgehalten. Deshalb droht ihnen nun die Pleite. Denn sie könnten zwischen den mächtigen Interessen der Verwerter (= Content-Industrie) und den ebenso mächtigen Interessen der Internet-Nutzer (= Plattform-Industrie) zerrieben werden wie ein Stück Parmesan.

Zwei Beispiele sollen das erläutern: Vor genau zehn Jahren wurde das Urhebervertragsrecht (ein für freie Journalisten extrem wichtiger Bestandteil des Urheberrechts!) novelliert. Diese Novelle bescherte allen Urhebern eine „angemessene Vergütung“ ihrer Arbeit sowie die „prinzipielle Vergütung“ jeder einzelnen Nutzung. Eine Spät-Folge dieser Reform waren die  „gemeinsamen Vergütungsregeln“ für freie Tageszeitungsjournalisten.

Heute wissen wir: Diese Reform des Urheberrechts hat nichts gebracht. Die Verlage ignorieren frech, was im Urhebervertragsrecht festgelegt ist. Sie setzen darauf, dass freie Journalisten ihr Recht nicht einklagen, weil sie sonst um ihre Weiterbeschäftigung fürchten müssen. Das Urhebervertragsrecht in seiner jetzigen Form ist ein Papiertiger geblieben.

Im Jahr 2012 steht erneut eine Novelle des Urheberrechts an: der so genannte „3. Korb“. Bei dieser Reform wollen die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht im Gesetz verankern, das die Rechte der Urheber teilweise verdrängt. Aber auch die großen Internet-Plattformen (wie Google oder Facebook) mobilisieren ihre Nutzer für eine Urheberrechtsreform. Sie möchten, dass die Nutzer künftig einen größeren Teil des „geistigen Eigentums“ kostenlos nutzen und frei bearbeiten können. Das heißt: Die Luft zum Atmen könnte auch für freie Journalisten noch dünner werden.

Aus all diesen Gründen haben wir Freischreiber unsere Position vor der anstehenden Urheberrechts-Reform präzisiert. Das nachfolgende Positionspapier, das der Vorstand beschlossen hat, soll den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments als Prüfstein dienen. Anhand dieses Papiers können sie prüfen, ob die angestrebte Reform tatsächlich dem eingangs zitierten Leitsatz des Urheberrechts entspricht. Freischreiber hat das Positionspapier auch in die „Initiative Urheberrecht“ eingebracht, in der sich 27 Urheber-Verbände zusammengeschlossen haben:

 

 

Freischreiber-Positionspapier zur geplanten Urheberrechtsreform:

Die derzeit geplante Reform des Urheberrechts schmälert nach unserer Auffassung die Rechte der Urheber und ignoriert deren tatsächliche Probleme. Während die Ansprüche der Verwerter (Leistungsschutzrecht) und die Ansprüche der Nutzer (Ausweitung der Schrankenregelungen) ausführlich zur Sprache kommen, fallen die Interessen der Urheber bislang weitgehend unter den Tisch.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, muss das Urheberpersönlichkeitsrecht in Teil 1, Abschnitt 4 des UrhG (§11-14) als Wesenskern des Urheberrechts wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten gerückt werden. Davon ausgehend definieren wir als Vertreter der freien Journalisten unsere Interessen wie folgt:           

  

1. Unsere Interessen gegenüber den Verwertern

Durch den Versuch der Verwerter, sich in die Rolle der eigentlichen Urheber hineinzudrängen (siehe Heidelberger Appell, siehe Leistungsschutzrecht) ist es in der Debatte über einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu einem eklatanten Missverständnis gekommen. Denn die von den Verwertern behauptete Interessen-Identität von Urhebern und Verwertern gibt es nicht. Im Gegenteil, die Kluft zwischen Urheber- und Verwerter-Interessen ist gerade in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Beispielhaft zeigte sich dies an der Entwicklung des Urhebervertragsrechts und seiner praktischen Ausgestaltung (§31ff UrhG).

Immer öfter werden die Urheber heute mit „Rahmen-Verträgen“ konfrontiert, die ihnen nur noch die „Wahl“ lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren. Das Prinzip des freien Aushandelns von Nutzungsrechten und Vergütungen wurde durch einseitig diktierte „Verträge“ ausgehebelt, kollektive Vereinbarungen werden endlos verzögert und schließlich nicht eingehalten (siehe Vergütungsregeln, §36 UrhG).

Freischreiber e.V. fordert deshalb als dringendste Maßnahme eine Novellierung des Urhebervertragsrechts in Abschnitt 5 des UrhG (§28-44). Denn die im Jahr 2002 in Kraft getretene Reform hat nicht - wie beabsichtigt - zur Stärkung der Urheberposition beigetragen.

Wir fordern insbesondere klare Aussagen zur angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus sämtlichen Verwertungsarten („Jede Nutzung eines Textes muss honoriert werden“). Wir fordern eine Informationspflicht der Verwerter gegenüber den Urhebern über alle tatsächlich erfolgten Werknutzungen. Wir fordern die Pflicht der Verwerter, bei Nutzungen durch Dritte das Einverständnis der Urheber einzuholen, und wir verlangen eine Begrenzung der Nutzungsdauer.

Um das gegenwärtige Urhebervertragsrecht aus seiner Wirkungslosigkeit zu befreien, fordern wir darüber hinaus die Festlegung einer angemessenen Frist für den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln (§36 UrhG), einen zeitnahen und zwingenden Schlichtungsprozess nach Fristüberschreitung sowie die Möglichkeit der Verbandsklage bei Nichteinhaltung der gemeinsamen Vergütungsregeln. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnen wir ab, da insbesondere die freien Journalisten durch ein derartiges Recht unzumutbar in ihren Urheberrechten beschnitten werden. Erste Rahmenverträge fordern die Urheber bereits auf, auch sämtliche Leistungsschutzrechte an die Verwerter abzutreten.

           

2. Unsere Interessen gegenüber den Nutzern

Nicht nur die Verwerter, auch die Nutzer wollen das Urheberrecht zu ihren Gunsten verändern (Stichwort: „Die Interessen der Allgemeinheit am unbeschränkten Zugang zu Informationen sind höher zu bewerten als das Recht der einzelnen Schöpfer an ihrem geistigen Eigentum“). Die Organisationen der Nutzer fordern vor allem eine Ausweitung der Schrankenregelungen im Urheberrecht, also jener Bereiche, die Nutzungen auch ohne Zustimmung der Urheber bzw. ohne Vergütung der Urheber ermöglichen sollen (Stichworte: Privatkopie, Remix-Kultur). Nutzer-Vertreter behaupten, nur durch größtmögliche Freiheit im Umgang mit den Werken anderer könne sich die Gesellschaft geistig entfalten und werde in ihrer Entwicklung nicht unzumutbar durch antiquierte Vorstellungen von geistigem Eigentum gebremst.

In der Praxis hat diese Haltung dazu geführt, dass massenhafte Urheberrechtsverletzungen und eine weit verbreitete Kostenlos-Mentalität die Geschäftsmodelle nicht nur mancher Verwerter gefährdeten, sondern auch die Existenzgrundlage vieler selbstständiger Urheber, da diese weder bei den Verwertern noch bei den Nutzern eine angemessene Honorierung ihrer Arbeit erzielen können.

Freischreiber e.V. fordert deshalb, in Abschnitt 6 des UrhG (§44a-63a) die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabhängig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden. Eine Urheber-Abgabe würde Millionen von Abmahnungen überflüssig machen, die massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen vermeiden und den Urhebern den erforderlichen Ausgleich in Form einer gesellschaftlichen Tantieme eröffnen.

So genannte transformative Werknutzungen (Remix, Mashup, Appropriation Art, Plagiate) lehnen wir ab, insbesondere, wenn sie zu Gewinnerzielungszwecken bzw. auf Kosten anderer vorgenommen werden. Einer Verkürzung der Schutzfristen in Abschnitt 7 des UrhG (§64-69) zugunsten einer rascheren Gemeinfreiheit stimmen wir dagegen zu, sofern ein Ausgleich an anderer Stelle erreicht werden kann.

 

3. Fazit

Die bisherige Debatte zur Reform des Urheberrechts ist unzureichend, weil sie die Interessen der eigentlichen Urheber größtenteils unberücksichtigt lässt.“

Brief an Sonntag Aktuell: Reiseautoren suchen das Gespräch

Die Verlagsleitung der Südwestdeutsche Medien Holding, die Redaktionsleitung von Sonntag Aktuell und des Onlineportals Fernweh Aktuell sowie der Chefredakteur der Münchner Abendzeitung haben heute Post von Freischreiber bekommen: In einem gemeinsamen Brief fordern 31 freie Reiseautoren ein faires Honorar für den Erstabdruck ihrer Artikel in Sonntag Aktuell sowie eine angemessene Vergütung für weitere Nutzungen.

Wie wir berichteten, liefert das Verlagshaus inzwischen auch die Reiseseiten für die Münchner Abendzeitung und hat ein neues Reiseportal www.fernweh-aktuell.com gestartet. Genau darüber möchten sie nun mit den Verantwortlichen sprechen. Besser spät, als nie.

Zur Kenntnis gegeben haben wir diesen Brief außerdem den Chefredaktionen der Stuttgarter Nachrichten (welche die Sonntag Aktuell produzieren) sowie der Stuttgarter Zeitung, Südwest Presse, Die Rheinpfalz und des Mannheimer Morgen, die, zusammen mit ihren Lokalausgaben, die größten Abnehmer sind.

Wir veröffentlichen hier den Brief im Wortlaut:

Aus der Redaktion des Themenpools der Stuttgarter Nachrichten haben wir als Autoren des Reiseteils von Sonntag Aktuell die Information erhalten, dass wir zustimmen sollen, dass unsere Texte und Bilder ohne zusätzliches Honorar künftig auch auf dem Reise-Portal fernweh-aktuell.com und in der Münchner Abendzeitung erscheinen können.
 
Bereits 2011 wurden Texte ohne unsere Einwilligung und ohne zusätzliche angemessene Honorierung in das Portal fernweh-aktuell.com eingestellt. fernweh-aktuell.com ist keine Online-Ausgabe der Trägerzeitungen von Sonntag Aktuell, sondern ein eigenständiges Format, und folglich muss nach dem Urheberrechtsgesetz bei Verwendung von Texten und Fotos eine angemesse Vergütung erfolgen. Auch die Vergütungsregeln an Tageszeitungen sehen für gesonderte Nutzung Extra-Vergütungen vor. Wir bitten Sie, die bereits erfolgten Nutzungen nachzuhonorieren, und sich mit uns über eine angemessene zusätzliche Vergütung für künftige Artikel zu verständigen.
 
Wir möchten Sie auch auf die Gültigkeit der Vergütungsregeln hinweisen, die der BDZV und die Journalistenverbände vereinbart haben. Wir bestätigen Ihnen, dass wir hauptberuflich journalistisch tätig sind, und möchten für unsere Arbeit, seien es Berichte, Reportagen, Glossen oder Kommentare, künftig mindestens nach diesen Richtlinien honoriert werden. Angesichts einer Reiseteil-Auflage von 880.000 Exemplaren (Mediadaten 2012), die nun mit der Übernahme des Reiseteils der Abendzeitung auf eine Million steigt, halten wir es für angemessen, im Segment „Auflage über 200.000 Exemplare“ die Sätze 103 Cent/Zeile für Nachrichten und Berichte und 132 Cent/Zeile für Reportagen, Glossen etc. anzusetzen.
 
Nur eine faire Bezahlung ermöglicht es freien Autoren, Beiträge in der von Verlag und Redaktion gewünschten und gewohnten hohen Qualität zu liefern. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe hätte aus unserer Sicht bedeutet, dass neue Nutzungs-Vereinbarungen - wie in anderen Häusern geschehen - zusammen mit den freien Autoren entwickelt werden und der Verlag seine Überlegungen dazu auch erläutert.
 
Im vergangenen Jahr blieben Anfragen in Sachen fernweh-aktuell.com unbeantwortet. Aber für ein solches Gespräch ist es ja noch nicht zu spät. Deshalb bitten wir Sie, mit den freien Autoren von Sonntag Aktuell einen konstruktiven Dialog zu beginnen.

Um in ein solches Gespräch einzutreten, wenden Sie sich bitte an Benno Stieber, den Vorsitzenden von Freischreiber e.V.

"Wenn wir über Qualitätsjournalismus reden, müssen wir aus Sicht der freien Journalisten über Geld reden."

Die Anzahl freier Journalisten „kann der Markt in dem Maß nicht aufnehmen.“ Das zeige, dass der Beruf „in der Sache attraktiv ist, finanziell sicherlich nicht für jeden Freien, das ist völlig klar. Wer  bestimmt denn, welches die richtige Zahl von Freien ist, die die Verlage insgesamt zu finanzieren  haben?“ Diesen und andere schöne Sätze sagte am vergangenen Mittwoch Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags zum Thema „Zukunft  des Qualitätsjournalismus.

Dazu war zum ersten Mal auch Freischreiber eingeladen, um die Position der freien Journalisten zu vertreten. Zum Glück: Denn was man da so hörte, macht einen direkt sprachlos.

Cornelia Haß, die Bundesvorsitzende der dju/ver.di berichtete von einer  dju-Umfrage zur Umsetzung der Vergütungsregeln unter Zeitungsverlegern. Von einem Kollegen aus  Bayern habe sie die Rückmeldung bekommen, dass man sich in Bayern keine Gedanken mehr drüber machen müsse, da es dort keine freien Journalisten an Tageszeitungen mehr gäbe. Sondern – Achtung! – nur  noch Ehrenamtliche, ehemalige Lehrer und Leserreporter.

Zeitungsverlegerpräsident Heinen hat auch zum Qualitätsjournalismus eine ganz eigene Ansicht. Man sei sich völlig uneins mit den Gewerkschaften in der Frage, ob teurer Journalismus besserer Journalismus sei, erklärte er in der Ausschussitzung. „Wir haben als Unternehmen  natürlich das Ziel, guten Journalismus zu günstigen Kosten einzukaufen. Das ist nüchtern betrachtet  und [Schulterzucken] dadurch, dass ich denselben Redakteur besser bezahle, leistet er nicht  zwingend bessere Arbeit.“ Denn: „Die Redakteure verdienen gut und können sich sogar Wohnungen in Großstädten leisten.“ So denkt sich das Herr Heinen.

Wie Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber, die Position der freien Journalisten in der Ausschusssitzung vertreten hat, kann man sich jetzt online anschauen: Die Sitzung, zu der auch Ulrike Kaiser, stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Uwe Heitmann, Sprecher des Chefredakteur-Ausschusses des Verbandes  Deutscher Lokalzeitungen, und Dirk Platte, Justiziar des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, als Experten eingeladen waren, wurde gefilmt. Das Freischreiber-Eingangsstatement beginnt bei Minute 31:44.

 

Nachtrag: Sie können unser Eingangsstatement jetzt auch nachlesen.

Freischreiber-Seminar Internetrecherche am 11. Februar in Berlin

Recherche im Internet bedeutet mehr, als ein Suchwort bei Google einzutippen oder einen Blick in die Wikipedia zu werfen. Denn Google ist oft ein Umweg, und Wikipedia keine verlässliche Quelle. Im Freischreiber-Seminar zeigt Albrecht Ude, wie sich Online-Recherche sinnvoll strukturieren lässt und welche Methoden und Werkzeuge für welche Arten von Recherche am besten angewandt werden, um besser und schneller ans Rechercheziel zu kommen.

Das Seminar ist auf freie Journalisten ausgerichtet und behandelt offene, kostenfrei nutzbare Quellen. Vor dem Seminar werden spezielle Interessen und Fragen der Teilnehmer per Fragebogen ermittelt, zum Seminar gibt es Handouts und digitale Linklisten.

Das Seminar findet am 11. Februar von 10-19 Uhr in der Klara Journalistenschule in Berlin statt. Freischreiber zahlen 60 Euro, Nicht-Mitglieder 90 Euro. Mindestens 15, maximal 18 Teilnehmer.

 

UPDATE: Das Seminar ist ausgebucht!

Freischreiber hat einen neuen kommissarischen Vorsitzenden / Umbesetzungen im Vorstand

Gestern mittag ging diese Email von Kai Schächtele an die Mitglieder von Freischreiber. Wir veröffentlichen sie heute auch an dieser Stelle:

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Wochenende hat sich der Vorstand zu seiner inzwischen bereits traditionellen Jahresauftakt-Klausur im idyllischen Laase im Wendland getroffen. Wir haben das vor uns liegende Jahr geplant und Aufgaben verteilt. Wir haben über die Zukunft des Urheberrechts diskutiert und uns die Füße wund getanzt. Und wir haben die Weichen gestellt für die Zukunft des Verbands. Dies ist vor allem der Grund, warum ich mich heute persönlich an Euch wende.

Ich habe mich entschieden, den Freischreiber-Vorsitz aufzugeben. Bis zu den Neuwahlen im Herbst wird Benno Stieber das Amt kommissarisch übernehmen und sich dann zur Wahl stellen.

Seit Monaten ist in mir der Gedanke gereift, dass meine Mission in diesem Verband erfüllt ist. Von der ersten Konferenz in Hamburg im Februar 2008 bis heute sind knapp vier Jahre vergangen. In dieser Zeit haben wir Freischreiber zu einem Verband gemacht, der in der Branche als selbstverständlich wahrgenommen wird und der vielen Kollegen zu einem neuen Selbstbewusstsein verholfen hat. Mit der Gründung von Freischreiber ist die Aufmerksamkeit für freie Journalisten stetig gestiegen, und diesen Erfolg können wir uns ganz unbescheiden an die Fahne heften.

Jetzt aber ist für mich der Zeitpunkt gekommen, meine Energien und meine Zeit wieder mehr für meine eigenen Projekte einzusetzen und den Stab an einen Nachfolger weiterzugeben. Benno halte ich dafür für die ideale Besetzung. Er bringt in meinen Augen das richtige Maß an Charme und Streitbarkeit mit, das man für das Amt des Freischreiber-Vorsitzenden braucht. Er wurde vom Vorstand einstimmig zum kommissarischen Vorsitzenden bestimmt. Ich selbst werde dem Vorstand bis November als Beisitzer angehören. So bleibt uns genug Zeit, die Übergabe zu organisieren, damit Ihr im Herbst darüber entscheiden könnt, ob er auch in Euren Augen die richtige Wahl für die nächste Entwicklungsphase dieses Verbands ist. Bis dahin wird Benno Angelika Ohland in die Finanzen einarbeiten, die bislang in seiner Obhut waren. Und die seit längerem vakante Position des bzw. der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden nimmt neben Eva-Maria Schnurr nun Kathrin Hartmann ein.

Damit ist der Vorstand bis November so aufgestellt:

Benno Stieber (Vorsitzender)
Kathrin Hartmann, Eva-Maria Schnurr (stellv. Vorsitzende)
Angelika Ohland (Finanzen)
Alexandra Grossmann
Julia Schoon
Wolfgang Michal
Tobias Zick
Kai Schächtele (alle Beisitzer)

Freischreiber steht, und das mag jetzt nach abgedroschener Politikersprache klingen, aber es stimmt ja, vor großen Herausforderungen. Auch in Zukunft wird es darum gehen, die Interessen der Freien gegenüber Verlagen und Redaktionen zu vertreten und wenn nötig gegenüber der Politik klarzumachen, dass die Interessen der Verlage nicht zwangsläufig deckungsgleich mit denen ihrer Freien sein müssen. Die Zukunft dieses Verbands ist kein Selbstläufer, weswegen es auf jeden einzelnen von uns ankommen wird, seinen Teil zur weiteren Entwicklung beizutragen. Ich würde mich freuen, wenn Ihr den Vorstand auch in Zukunft nach Kräften unterstützt. Und im November können wir dann alle gemeinsam darüber nachdenken, wie die weitere Zukunft dieses Verbands aussehen kann und soll.

Für mich enden damit vier lehrreiche, inspirierende, größtenteils aufregende und nur selten aufreibende Jahre, die ich nicht missen möchte. Und ich freue mich schon jetzt darauf, mit Euch im November darauf anzustoßen.

Herzliche Grüße, Kai Schächtele

PS: Und gleich heute wird Benno in seiner neuen Funktion auftreten. Er vertritt Freischreiber bei der öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien zur Zukunft des Qualitätsjournalismus.

Wir müssen reden! SWMH, Sonntag Aktuell und Abendzeitung: Aktion gegen Buy-Out

„Wir müssen reden!“ war mal eine Comedy-Sendung im Nachtprogramm von Sat.1, ein Improvisationstheater ohne Drehbuch. Alles andere als witzig ist dagegen, wie die Südwestdeutsche Medien Holding GmbH (SWMH) mit freien Journalisten umgeht.

"Frischer! Das ist die neue Sonntag Aktuell", ruft es einem von der Website entgegen, mit dem Versprechen: "Das Beste bleibt: (...) der umfangreiche Reiseteil". Wir sollen Deutschlands zweitgrößtem Zeitungsverlag offenbar dabei helfen, mehr Geld zu verdienen. Machen wir gerne! Gegen entsprechendes Honorar. Aber wieder einmal sollen wir Autorinnen und Autoren nichts abbekommen vom Kuchen. Und mit uns geredet hat darüber auch niemand.

Kurz zur SWMH: Die diskreten Schwaben sind nicht nur größter Anteilseigner der „Süddeutschen Zeitung“, sondern mit ihren Regionalzeitungen schon lange nicht mehr nur in Baden-Württemberg eine Macht (alle Beteiligungen HIER, es ist eine sehr, sehr, sehr lange Liste). Da kann man als Manager schon mal auf den Gedanken kommen, dass man derart viele Redaktionen nun auch nicht braucht. So wurde vor zwei Jahren mal schnell die Redaktion von „Sonntag Aktuell“ geschlossen, und seither liefert der so genannte Themenpool der „Stuttgarter Nachrichten“ das Material für die siebte Ausgabe vieler Regionalzeitungen.

Sonntag Aktuell hatte vor der Umstellung in der Branche einen guten Ruf, und ist immer noch ein gesuchter Abnehmer für freie Reisejournalisten. Denn die Reiseseiten von „Sonntag Aktuell“ erscheinen rund um Stuttgart, auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, im Rhein-Neckar-Raum und in der Pfalz. Laut Mediadaten kommt so eine verkaufte Auflage von über 850.000 Exemplaren zusammen. Als Honorar gab es dafür zum Schluss bescheidene 79 Cent pro Zeile und 65 Euro pro Bild. Vielleicht hätten wir mal drüber reden sollen.

Statt dessen hatte der Verlag im vergangenen Jahr die Idee, die Reisetexte auch noch auf einem neuen Portal online zu stellen – natürlich, ohne die Autoren zu fragen, oder dafür etwas zu bezahlen. Eine Freischreiber-Aktion bewirkte, dass die Artikel wieder gelöscht wurden. Doch auf gute Inhalte will man auf www.fernweh-aktuell.com natürlich nicht verzichten, denn nur mit Pressemitteilungen lassen sich keine Anzeigenkunden für die Reiseseiten gewinnen, deren Reportagen laut Eigenwerbung „sorgfältig und kompetent (...) recherchiert und verfasst“ sind. Und so müssen freie Journalisten, die für den Reiseteil von „Sonntag Aktuell“ schreiben wollen, seit dem 1. Januar zustimmen, dass ihre Texte und Bilder auch auf dem Portal erscheinen können. Ohne zusätzliches Honorar.

Aber es kommt noch dicker: Aus eins mach zwei mach drei: Die SWMH hat sich nun auch noch die Münchner Abendzeitung als Abnehmer geangelt, obwohl die gar nicht zum Unternehmen gehört. Für ein angeblich „unschlagbar günstiges Angebot“ kommt der Reiseteil für die „AZ“ (Verbreitung am Samstag 150.000 laut IVW 3/2011) nun auch aus Stuttgart. Damit durchbricht man die Auflagen-Schallgrenze von einer Million. Und die Autoren? Na? Zusätzliches Honorar soll es natürlich nicht geben.

Reden hilft in solch einem Fall, das haben die Freischreiber-Initiativen gegen den Buy-Out bei den G+J-Wirtschaftsmedien und beim Jahreszeiten-Verlag bewiesen. Damit sich Autoren und Freischreiber beraten können, wir wir weiter vorgehen, haben wir eine Mailingliste eingerichtet. Autoren, die für Sonntag Aktuell arbeiten oder für den Reisteil der Abendzeitung gearbeitet haben, können sich mit einer kurzen Mail an mail -at- helgebendl -punkt- com auf diese Mailingliste eintragen lassen.

Ach ja: Im Editorial der Abendzeitung schreibt Inhaberin Anneliese Friedmann: „Den höchsten Wert in unseren Überlegungen für die Zukunft messen wir dem Entschluss bei, das redaktionelle Niveau der Abendzeitung in keiner Weise nach unten anzugleichen, sondern es im Gegenteil nach Kräften zu heben. Wir – ich spreche hier auch für meinen Sohn Johannes, der jetzt als Verleger und Herausgeber die Verantwortung trägt, – glauben an die Qualität dieser Zeitung, und wir werden ihre Ziele entsprechend setzen.“

Liebe Anneliese Friedmann, lieber Johannes Friedmann: Wir stimmen zu! Aus vollem Herzen! Aber wir sollten miteinander über das „Wie“ reden.
 

Ein angemessener Deal? Was die Vergütungsregeln mit dem Leistungsschutzrecht zu tun haben

Kann sein, dass wir naiv sind. Wir haben ja keine Ahnung. Wir sitzen ja nicht in Verhandlungsrunden in mentholzigarettenrauchgeschwängerten Hinterzimmern, wo die wirklich wichtigen Entscheidungen verhandelt werden. Wir beobachten ja nur.

Und vielleicht haben wir da was noch nicht so ganz verstanden.

Wir dachten bisher immer, dass man in solchen hochgeheimen Hinterzimmerrunden Deals nur dann macht, wenn sie beiden Seiten nützen. Oder wenn beide Seiten zähneknirschende Zugeständnisse machen. Wenn es fair zugeht.

Deshalb fanden wir es auch nicht so recht glaubhaft, was uns vor knapp zwei Jahren zugetragen wurde: Dass es einen Deal gebe zwischen Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften: Letztere hätten zugesagt, sich für ein Leistungsschutzrecht auszusprechen, das die Verlage gerne hätten - und im Gegenzug hätten die Verlage den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen“ zugestimmt.

Wir konnten uns das nicht vorstellen: dass jemand einen Deal macht für so schlechte Vergütungsregeln. Die zwar ein bisschen mehr Geld versprechen als bisher, aber das grundlegende Problem nicht lösen: dass man von Tageszeitungsjournalismus als Freier nicht leben kann. Die nicht einmal gesonderte Vergütungen für die digitale Nutzung auf i-pads, Smartphones oder anderen Readern vorsehen, weswegen sie jetzt schon wirken wie aus dem letzten Jahrtausend.

Wir konnten uns vor allem nicht vorstellen, dass jemand Zustimmung zu einem Gesetz verspricht, von dem überhaupt noch nicht klar ist, ob es Freien nicht mehr schaden würde als die Nicht-Existenz von Vergütungsregeln.

Und noch weniger glaubhaft waren die Gerüchte, weil die Vergütungsregeln, die vor zwei Jahren in Kraft traten, bislang kaum ein Verlag umsetzt. Wer bitte lässt sich auf einen Deal ein, bei dem die eine Seite liefert, die andere aber nicht?

Jetzt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vergütungsregeln, haben wir noch einmal nachgeguckt, was selbige eigentlich so machen und wie es mit der Umsetzung aussieht. Und stießen auf ein Interview, bei dessen Lektüre uns die Spucke weg blieb.

Da behauptet der Geschäftsführer des DJV Brandenburg, Klaus Minhardt, dass es einen Deal zwischen Verlagen und Gewerkschaften gegeben habe: Zustimmung zum Leistungsschutzrecht gegen Vergütungsregeln. Nicht zu fassen.

Das Interview stammt aus dem November 2011 und fand kaum Beachtung. Was angesichts der Tragweite der Behauptungen doch ziemlich erstaunlich ist. Denn wenn es so einen Deal tatsächlich gegeben hat, dann heißt das nichts weniger, als dass die Interessen der Freien von den Gewerkschaften für mangelhaft ausgehandelte Vergütungsregeln geopfert wurden. Zu deren Durchsetzung jede Handhabe fehlt, weswegen jetzt hilflos Seminare für Freie angepriesen werden, die selbst den Kopf hinhalten sollen, um die paar Euro mehr zu fordern, die ihnen die Vergütungsregeln versprechen.

Und bedeutet der von Minhardt angesprochene Deal nicht auch, dass den Gewerkschaften klar war, dass bei einem Leistungsschutzrecht die Freien (oder sogar alle Journalisten) draufzahlen würden? Warum sonst wäre eine Zustimmung zum Leistungsschutzrecht eine faire Gegenleistung für die Vergütungsregeln?

Bisher waren wir ja eigentlich froh, dass das Leistungsschutzrecht ein frommer Wunsch der Verlage geblieben ist. Weil wir überzeugt waren, dass so ein Recht den Autoren schadet. Müssen wir jetzt vielleicht hoffen, dass das Leistungsschutzrecht kommt – damit wenigstens die Vergütungsregeln umgesetzt werden?

Aber wie gesagt, vielleicht verstehen wir da irgendwas nicht. Dann sind wir gespannt auf eine Erklärung. 

Hamburger Jahreszeitenverlag setzt Autoren-Verträge aus und wird nachverhandeln

Die Freischreiber-Kritik am Jahreszeitenverlag hat Früchte getragen. Nachdem die von unseren Mitgliedern als inakzeptabel bezeichneten Autoren-Verträge  zunächst „ausgesetzt“ wurden, verhandeln die Gewerkschaften DJV und ver.di nun mit dem Verlag über eine Neufassung. Wir werden - wie immer - einen kritischen Blick auf die Ergebnisse werfen.

Freischreiber fordert: Honorare für Freie müssen sich an Tarifgehältern orientieren

Freischreiber e.V. begrüßt die Forderung des DJV-Verbandstages nach einem gesetzlichen Mindesthonorar für selbstständige Journalisten. Ein Mindesthonorar würde sicher stellen, dass Selbstständige ihre Arbeit zu vergleichbaren Bedingungen ausüben können wie Festangestellte. Ein Mindesthonorar würde aber auch die festangestellten Redakteure vor der schleichenden Erosion ihrer Tarifgehälter durch konkurrierende, für Niedrighonorare arbeitende freie Journalisten schützen.

Ein gesetzliches Mindesthonorar sollte nach Auffassung des Berufsverbandes Freischreiber deshalb so bemessen sein, dass freie Journalisten damit ein Einkommen in der Höhe eines entsprechenden Tarifgehalts von Festangestellten erzielen können.

Zum Hintergrund: Redaktionen greifen heute zunehmend auf die Dienstleitungen von Freien zurück – und sparen gleichzeitig am fest angestellten Personal. Ein starker Anreiz, auf die Dienstleistungen von freien Autoren zurückzugreifen, ist die damit verbundene Kostenersparnis (Lohnnebenkosten, Bürokosten etc.). Die Standard-Honorare für freie Journalisten sind in den vergangenen drei Jahrzehnten inflationsbereinigt um etwa 30 Prozent gesunken, während die Tarifgehälter für Redakteure um circa 50 Prozent gestiegen sind.

Laut einer DJV-Umfrage unter 2187 freien Journalisten lag das durchschnittliche monatliche Brutto-Einkommen der freien Journalisten im Jahr 2008 bei 2147 Euro, das Tarifgehalt von Redakteuren im 15. Berufsjahr bei 4510 Euro. Nahezu 40 Prozent der freien Journalisten verdienten 2008 weniger als 1000 Euro brutto im Monat, also vor Abzug von Steuern, Versicherungen und Betriebsausgaben. Der Anteil der Geringverdiener unter den freien Journalisten ist im Vergleich zu 1998 stark gestiegen - von 29,7 auf 38,3 Prozent.

Dass reine Marktmechanismen in der Lage sind, die Honorarsituation für die Freien zu verbessern, ist unwahrscheinlich. Auch in Zeiten, in denen die Branche prosperierte, ist keine nennenswerte Anhebung der Honorare erfolgt. Freie Journalisten erzielen heute bei einem durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von EUR 12,40 ein tarif-äquivalentes Monatseinkommen von EUR 1.751. Damit liegen sie deutlich unter dem Gehalt, welches Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Berufserfahrungen sonst auf dem Arbeitsmarkt erzielen.

Nur Honorare, die sich an der Einkommenssituation der Festangestellten orientieren, können verhindern, dass immer mehr unterbezahlte Freiberufler die Arbeit festangestellter Journalisten übernehmen. Das Mindesthonorar soll, um die Pressefreiheit nicht zu beinträchtigen, ausschließlich für kommerzielle Medien gelten.

PS: Freischreiber-Mitglied Ralf Grötker hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie analysiert, wie sich die Einkommenssituation freier Journalisten entwickelt hat und welche Gründe dafür verantwortlich sind.

"Wir müssen an die Honorare auch noch ran": das Video zur Podiumsdiskussion

"Himmel-Hölle-Podiumsdiskussion" on Vimeo

 

„Schreiben ist Silber, Schweigen ist Gold – wie groß ist das Risiko für Freie, wenn sie für ihre Rechte kämpfen?“: So lautete der Titel der Podiumsdiskussion, zu der Freischreiber am 11. November eingeladen hatte. Die Diskussion mit der anschließenden Verleihung des Himmel-Preises an brand eins war der Schlusspunkt unter die Premiere der Himmel-und-Hölle-Kampagne. Auf dem Podium saßen Katja Kullmann (freie Journalistin), Michael Ebert (Chefredakteur Neon), Thomas Friemel (Chefredakteur Enorm), Mathias Müller von Blumencron (Chefredakteur Spiegel Online) und Benno Stieber (Vorstand Freischreiber). Es moderierte Ingrid Kolb.

Das Fazit des Abends lautete: Reden ist Gold. Denn es gelang in der Diskussion nicht nur, Unstimmigkeiten auszuräumen, die im Umfeld der Nominierungen für den Himmel-und-Hölle-Preis entstanden waren. Es wurde auch klar, dass der Code of Fairness, den Freischreiber vorgelegt hatte und der die Grundlage aller Überlegungen zum Himmel-und-Hölle-Preis war, eine vernünftige Basis sein kann, auf der Redaktionen und Freie weiter über die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit diskutieren können.

Was noch besser war: Freischreiber-Autoren erfuhren, dass Spiegel Online die Autorenverträge ändern wird. Anlass für den Sinneswandel war nach Aussage von Mathias Müller von Blumencron der Brief, den im August 40 über Freischreiber organisierte Autoren an Spiegel Online geschickt hatten. Darin hieß es unter anderem: „Wir freuen uns sehr, zu hören, dass für Spiegel Online auch 2011 wieder ein wirtschaftlich sehr erfolgreiches Jahr werden wird. Als freie Autoren sind wir stolz, unseren kleinen Teil zu diesem Erfolg beizusteuern. Jedoch machen uns manche Bedingungen, unter denen wir für Spiegel Online recherchieren und schreiben, ernsthafte Sorgen."

„Der Brief hat uns wachgerüttelt“, sagte Blumencron in der Diskussion. Er kündigte zudem an, dass Freie bei Spiegel Online in Zukunft besser bezahlt würden. „An die Honorare müssen wir auch noch ran", sagte er, nachdem eine Autorin geschildert hatte, dass sie kürzlich für einen Artikel 135 Euro erhalten hatte – für drei Tage Arbeit. Die Diskussion steht nun online, wir bitten die schlechte Tonqualität zu entschuldigen.

Gut, dass wir geredet haben. Auf dass in nicht allzu ferner Zukunft ein verbindlicher Code entstehen möge.

PS: Und so berichteten die Kollegen im Anschluss über die Veranstaltung:

taz: Das Jüngste Gericht der Anonymen

taz: Die Kriegsreporterin

Newsroom: Trotz heftiger Diskussionen – Freischreiber halten am Hölle-Preis fest

Das Altpapier: Hölle, Bambi, Vorstandswahl

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