Eine Myriade Euro

10.000 ist eine feine journalistische Zahl: Im universellen Alphabet Unicode ist das Zeichen mit der Nummer 10.000 (U+2710) ein Stift. Ein nach rechts oben aufgerichteter Stift, so hat es das Unicode Consortium festgelegt: .

Auf Krautreporter ist 10.000 die Summe, die das neue Handbuch für freie Journalisten ermöglicht. Heute hat unser Crowdfounding-Projekt die 10.000 Euro Marke genommen. Unsere erste Myriade. DANKE den 306 feinen Menschen, die unsere Freienbibel unterstützt haben!
Die Redaktion hat schon die Arbeit aufgenommen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für letzte Anregungen: Was fehlt? Was muß unbedingt hinein? Schreiben Sie an freienbibel@freischreiber.de.

RediGEOtur vor Gericht: Soll freier Autor sich vergleichen?

RediGEOtur?

Am vergangenen Mittwoch fand in Saal 114 des Hanseatischen Oberlandesgerichts die mit Spannung erwartete Berufungsverhandlung im Fall Christian Jungblut gegen Gruner & Jahr statt (Wer sich über die Vorgeschichte des Falls informieren möchte, kann dies hier, hier, hier und hier tun). Das Hanseatische Oberlandesgericht führte aus, dass aufgrund seiner Vorberatungen beide Parteien mit einer Niederlage rechnen müssten. Es handle sich um einen äußerst diffizilen Grenzfall. Der freie Autor Christian Jungblut könne den Prozess verlieren, weil er der GEO-Redaktion vertraglich ein weitgehendes Bearbeitungsrecht zugestanden habe. Der Verlag Gruner & Jahr könne den Prozess aber genauso verlieren, weil das extreme Ausmaß der redaktionellen Bearbeitung des fraglichen Artikels durchaus als „Entstellung“ im Sinne von §14 Urhebergesetz gewertet werden könne.

Das Gericht schlug den Parteien deshalb vor, sich lieber zu vergleichen. Dieser Vergleich soll so aussehen, dass Gruner & Jahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt mit der Maßgabe, den Artikel nicht weiter zu verbreiten. Außerdem muss der Verlag 60 Prozent der Prozesskosten übernehmen. Im Gegenzug verzichtet der Autor auf eine Fortführung der Klage und trägt 40 Prozent der Kosten. Beide Parteien können nun bis zum 22. Mai 2013 überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen wollen. Schlägt eine Seite das Angebot aus, wird am 13. Juni 2013 weiterverhandelt. Was bedeutet der Vergleich nun für die freien Autoren? Nach dem Sieg Jungbluts in der ersten Instanz könnte der Autor den Gerichtssaal erhobenen Hauptes verlassen - der Verlag hat sich nicht durchgesetzt.

Mit einem vorzeitigen Vergleich entfällt aber auch die seltene Chance, die Grenzen der redaktionellen Bearbeitung für alle freien Autoren rechtsverbindlich näher bestimmen zu lassen – wie das im erstinstanzlichen Urteil bereits in vorbildlicher Weise geschehen ist. Obwohl das Oberlandesgericht am Mittwoch mehrfach betonte, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt, müsste es in seiner Urteilsbegründung nämlich ein paar klare Aussagen zur Tragweite des Urheberpersönlichkeitsrechts treffen – vor allem im Hinblick auf das Verhältnis zur gewohnheitsmäßig behaupteten „redaktionellen Autonomie“. Möglicherweise möchte das Oberlandesgericht aber gerade eine solche Präzisierung vermeiden.

Deshalb die Frage an Euch und an alle freien Autoren: Soll Christian Jungblut den Prozess durchfechten oder soll er dem Vergleich zustimmen?

Endlich Luxusprobleme

Zugegeben, wir waren skeptisch gegenüber diesem Crowd-Dingsbums. Dank Ihrer grandiosen Unterstützung haben wir gerade die 9000-Euro-Marke geknackt. Dass die Freienbibel so gut ankommt, freut uns unbändig. Uns freut vor allem, dass es so viele 25-Euro-Unterstützer sind. Ein artiger Dank vom versammelten Freischreiber-Vorstand nur für Sie:


Der Freischreiber Vorstand 2013 in Berlin

Jetzt haben wir ein schönes Luxusproblem: Was tun wir mit dem Zuviel-Geld? Bei uns flogen keine Sektkorken (auch wenn wir durchaus in Feierlaune sind). Wir haben beschlossen: Alles Geld fließt ohne Abzug in die Bibel. Unsere Kalkulation für die Freienbibel auf Krautreporter war verdammt knapp gestrickt und am Rand der Selbstausbeutung. Wir sind deshalb dankbar für jeden weiteren Cent, damit wir unseren Autoren halbwegs faire Honorare bezahlen können.

Gutes Layout, gute Autoren, guter Druck - jeder Cent wird für diese Zwecke verwendet.

136 Ermöglicher – und Sie?

Also, so hatten wir uns das ja nicht gedacht! Dass in nicht mal einer Woche 67 Prozent unserer Freienbibel finanziert sein würden - nein, das hat keiner von uns vorausgesehen. Das Redaktionsteam ist begeistert - und wird diesen Schwung mit in die Produktion nehmen. 136 Menschen haben das Bibelprojekt spontan unterstützt: Redakteure, Leser, Journalistenschüler und viele freie Kollegen. Nur noch 33 Prozent der Finanzierung stehen aus, und dann können wir loslegen! Und wir versprechen, bei 100 Prozent sofort den Stift fallen zu lassen und die ersten Bibelworte zu schreiben! Hier unser Konzept in der Kurzfassung: Wir möchten gestandene Freie nach ihren Geheimnissen fragen, interessante Geschäftsmodelle ausfindig machen, viel Service bieten, aber auch schöne Lesetexte, deren Lektüre Vergnügen bereitet. Es soll für alle etwas dabei sein, für Anfägner genau so wie für Fortgeschrittene! Also: Wer noch nicht hat, der möge gern spenden - auf www.krautreporter.de/freienbibel Und wer immer noch nicht überzeugt ist: Hier erzählen zwei freie Journalistinnen, warum die Freienbibel unbedingt erscheinen muss:

Die Freienbibel - Clip 2 from Lighthouse Filmteam Köln on Vimeo.

Wir stellen vor: Die Freienbibel

Freisein lernt man an keiner Journalistenschule, in keinem Volontariat. Aber bald bei Freischreiber! Denn wir wollen DAS Praxishandbuch für freie Journalisten herausbringen: die

Freienbibel

Abgucken muss erlaubt sein, finden wir. Und wollen deshalb in der Freienbibel erfolgreiche Freie fragen: Wie macht ihr das eigentlich? Mit der Selbstständigkeit, den Honorarverhandlungen, den Verträgen und der Recherche? Wie klappt die Zusammenarbeit mit Redaktionen besser? Wie kann man im Ausland frei arbeiten? Und mit welchen interessanten Geschäftsmodellen lässt sich Geld verdienen?

So ein Projekt ist leider teuer. Unsere Vereinskasse gibt es nicht her. Deshalb wollen wir die Freienbibel per Crowdfunding finanzieren. Das Prinzip: Viele Einzelne leisten einen Beitrag, bis die benötigte Summe zusammengekommen ist. Dann – und nur dann! – kann das Projekt umgesetzt werden. Als Dankeschön für die Unterstützung gibt es Prämien. Unterstützen Sie die Freienbibel finanziell auf Krautreporter.de/freienbibel. Krautreporter ist eine neue Finanzierungsplattform für journalistische Projekte, mit der uns eine Partnerschaft verbindet. Als erster journalistischer Berufsverband nutzen wir diese Form der Finanzierung. Die Unterstützung des Projekts ist der exklusive Weg, an eine Freienbibel zu kommen. Und wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung mit tollen Prämien – zum Beispiel einer Ausgabe der Bibel mit Ihrem ganz individuellen Cover!

Jeder Satz ein Honorarsatz

Wir leben von Sätzen. Zeilensätzen. Etwa 20 Cent hätten wir bis hierhin etwa verdient. Jetzt 35 Cent. Das sind die gängigen Honorarsätze der regionalen Qualitätspresse. Können Sie sich vorstellen, wie lang dieser Text in einer Zeitung werden müsste, damit ich den Hartz-IV-Satz zusammenhätte?

Nehmen Sie sich Zeit. Viel Zeit.  

Die Honorare sind der Grund, warum viele unternehmerisch denkende Freie sich von Tageszeitungen abwenden. Und der Grund warum dort immer mehr Rentner, Schüler, Lokalpolitiker und Sporttrainer nebenbei die Seiten füllen.

Freischreiber ist vor fünf Jahren angetreten, offen über Honorare zu sprechen. Wir haben viel gehört in den letzten Jahren. Doch immer wieder lassen gezahlte Honorare mir den Kiefer herunterklappen:

Ob sich die Redaktionen dieser Qualitätszeitungen Gedanken darüber machen, wie viele solcher »Reportagen« ein Reporter im Monat anfertigen kann?

Oder verschicken Sie als Redakteur gerade selbst Anfragen, ob es der Kollege draußen nicht auch für weniger macht?

Eine Redakteurin von »The Atlantic« hatte den Kollegen Nate Thayer nach einem Artikel von 1200 Wörtern Länge gefragt – für lau. Thayer antwortete: »Frankly, I will refrain from being insulted and am perplexed how one can expect to try to retain quality professional services without compensating for them.«  Mit »Who pays writers?« startete kurz darauf ein Projekt zur Honorartransparenz. Kollegen setzten in wenigen Minuten ein tumblr-Blog auf – mehr brauchten sie nicht. Die einfache Lösung hat uns beeindruckt.

Deshalb dürfen wir mit Stolz vorstellen: wasjournalistenverdienen.tumblr.com

Ein Honorarpranger. Eine Empfehlungsseite für gute Auftraggeber. Ein Werkzeug für alle freien Kollegen.

Werfen Sie bitte hier Ihr Honorar ein!

Peer-Steinbrück-Yoga

Heute gilt es eine neue Sportart zu erkunden: Das Peer-Steinbrück-Leistungsschutz-Yoga. Wir haben uns gefreut, als die SPD-Politikerin Brigitte Zypries unsere Meinung in der Debatte zum Leistungsschutzrecht im Bundestag zitierte. Wir haben uns noch mehr gefreut, als Peer Steinbrück dann auf der Cebit verkündete, er sei Gegner des Leistungsschutzgesetzes. »Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen«, sagte Steinbrück. Die SPD schien eine klare Haltung zu haben.

Da haben wir wohl die Biegsamkeit von Positionen unterschätzt. Das war nämlich nur Übung Eins im Steinbrück-Yoga: 

"Aufwärmen". In nur zwei Wochen entwickelte die SPD daraus eine ganze Serie von Verrenkungs-Übungen. Zum Beispiel auf die Entdeckung hin, dass im Entwurf zum SPD-Wahlprogramm ein Leistungsschutzrecht versprochen ist, auch wenn es nicht so genannt wird.

Gestern zeigte Steinbrück überraschend die Übung "Verlegergruß". Da erklärte der selbe Peer Steinbrück, die SPD sei zwar gegen das Gesetz. Sie werde es aber im Bundesrat nicht stoppen. Medienpolitiker von SPD und Grünen zeigten sich überrascht und enttäuscht. Das ist an dialektischer Raffinesse kaum zu überbieten.

Wer zwang Steinbrück in die unbequeme Position? Ausgerechnet die Verleger-Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg fielen am Donnerstag ihrem Kanzlerkandidaten Steinbrück in den Rücken.

Die SPD-geführten Länder zeigten im Bundesrat heute vormittag um kurz nach zwölf dann Übung drei: Den "lethargischen Wal". Nur noch Schleswig-Holstein forderte die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Hamburg und Baden-Württemberg forderten absehbar-aussichtslos eine Überarbeitung. Nicht einmal für einen Wortbeitrag fand sich im Bundesrat jemand.   Mit ihrer Weigerung den Vermittlungsausschuss anzurufen, liessen Hannelore Kraft und Olaf Scholz das Gesetz in Kraft treten, das Steinbrück sofort nach der Bundestagswahl ändern will. Damit ist die Haltung der SPD vor der Bundestagswahl noch unklarer als das Gesetz.

Es gilt: Verrenkung ist für die SPD auch eine Haltung.

Richtig unbequem wird es für freie Journalisten. Für sie schafft das Leistungsschutzrecht große Unsicherheiten: Was dürfen freie Journalisten auf ihre Homepage stellen? Welche Zweitverwertung ist noch erlaubt? Und wer darf die Rechte an unserer Arbeit im Internet im Zweifel durchsetzen? Viel Verwirrung um ein Gesetz, das vorgeblich den Qualitätsjournalismus voranbringen soll.

Zum heutigen Desaster einen Teil beigetragen hat das Gewerkschaftsyoga der letzten Jahre: So halb für das Leistungsschutzrecht waren DJV und Verdi jahrelang, um jetzt so halb dagegen zu sein. Als erfahrene Yogis wissen sie: Der Schmerz gehört im Yoga dazu.

Wir gehen jetzt unseren inneren Frieden suchen.

Mut auf, SPD

Mit Mut haben wir freien Journalisten Erfahrung. Ohne den Mut unsere Texte zu verteidigen, könnten wir diesen Beruf nicht machen. Wir gehen jeden Tag das Risiko Qualitätsjournalismus ein. Und oft genug müssen wir allen Mut zusammennehmen und das vereinbarte Honorar von den Verlagen einfordern. Wir freien Journalisten haben Erfahrung mit dem Mutigsein und dem Zaudern und Hadern davor.

Heute rufen wir den rot-grünen und grün-roten Landesvertretern zu: Zaudern Sie nicht. Seien Sie mutig und stellen sich gegen die Verleger-Lobby. Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht morgen im Bundesrat ab!

Am Freitag, nach Holzhandel, Hochfrequenzhandel und Notfallsanitätern wird der Bundesrat sich  mit dem Leistungsschutzrecht beschäftigen. Das Gesetz auf TOP 16 der Tagesordnung wird harmlos angekündigt als »Änderung des Urheberrechts«. Doch das Leistungsschutzrecht wird die Situation für Freie weiter verschlechtern. Wir Freischreiber lehnen das darin vorgesehene Leistungsschutzrecht entschieden ab: Wir glauben nicht, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und wir befürchten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde. Auch die Journalistengewerkschaften DJV und verdi haben das inzwischen eingesehen.

Doch jetzt wankt die SPD offenbar. Die Verleger-Länder Hamburg und NRW wollen das Gesetz nicht stoppen. Im Bundestag hatte die Fraktion das Gesetz abgelehnt. Noch auf der Cebit sprach sich Kanzlerkandidat Steinbrück gegen das Leistungsschutzrecht aus. Sachliche Gründe, das Leistungsschutzrecht zu befürworten, gibt es kaum. Haben die Länderchefs Angst vor der Verlegerlobby? Freischreiber ruft: »Nur Mut, Genossen! Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht ab. Rufen Sie mit Ihrer Mehrheit den Vermittlungsausschuss an.«

UPDATE 15:40 Uhr: Der Mut hat die Genossen verlassen. Peer Steinbrück knickt per Pressemitteilung vor den Verlegern ein: "Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden."

Und jetzt? Das Leistungschutzrecht und seine Folgen

Nun ist es also da, das Leistungsschutzrecht. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf Der Regierungskoalition. Seit 2009 hatten die Verlage dafür heftigsten Lobbyismus betrieben, weil sie von dem Geld, das Suchmaschinen angeblich mit ihren (kostenlos im Netz verfügbaren) Inhalten verdienen, etwas abhaben wollen.

Wir haben so ein Gesetz von Anfang an abgelehnt: Weil wir nicht glaubten und bis heute nicht glauben, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und weil wir befürchteten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde.

Wie das Gesetz nun verabschiedet wurde, scheinen beide Befürchtungen traurige Realität zu werden. Den Lobbyisten von Google gelang es auf den letzten Metern, Suchmaschinen faktisch von den neuen Regelungen auszunehmen. Deshalb ist weniger denn je damit zu rechnen, dass die Verlage durch das Gesetz nennenswerte Einnahmen erzielen. Wirklich innovative Ideen, wie sich Online-Qualitätsjournalismus künftig rechnen kann, stehen dagegen weiter aus.

Viel schlimmer für freie Journalisten aber ist, dass das neue Gesetz die Zweitverwertung von Texten unmöglich machen könnte.

Denn der erstveröffentlichende Verlag hat in Zukunft durch das Leistungsschutzrecht für ein Jahr das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis – also den Text – zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Potenzielle Zweitkunden eines solchen Textes könnten deshalb aus Angst, das Leistungsschutzrecht des Verlags zu verletzen, vor einer Zweitnutzung zurückschrecken.

Um die Tragweite zu verstehen, muss man wissen, dass freie Journalisten nur solche Texte überhaupt zweitverwerten können, an denen sie dem Erstkunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Für solche einfache Nutzungsrechte zahlen Verlage allerdings erheblich weniger, als für ausschließliche Rechte.

Das Leistungsschutzrecht jedoch könnte es ihnen nun ermöglichen, de facto ein ausschließliches Recht zum Preis eines einfachen Rechts zu erhalten. Der dem Gesetz angefügte Satz, das Leistungsschutzrecht dürfe nicht zum Nachteil von Urhebern benutzt werden, verkäme zur Farce: Die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler freier Journalisten würde sich weiter verschlechtern.

Zwar wurde Freischreiber in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung gleich von drei Rednern der Opposition als Kronzeuge gegen das geplante Gesetz genannt, doch die Übermacht von Google und den Verlagen war zu groß, als dass unser Protest noch etwas hätte ändern können. Schade, dass die Kollegen vom DJV sich erst am Tag vor der Bundestagsabstimmung zu einer eindeutigen Ablehnung des Gesetzes durchringen konnten. So, wie der Gesetzgebungsprozess gelaufen ist, sollte aber nun auch ihnen endgültig klargeworden sein, dass es den Freien eben nicht besser geht, wenn es den Verlagen besser geht.

Die Verlage haben zugesagt, die Urheber an eventuellen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht zu beteiligen, falls es in der jetzigen Fassung überhaupt welche geben sollte. Für diesen Fall verlangen wir nun wenigstens verbindliche Regelungen für eine angemessene Beteiligung. Auf Versprechen der Verlage werden wir uns nach den Erfahrungen mit dem Vergütungsregeln nicht verlassen.

Aber möglicherweise geht ja doch noch was gegen das Verleger-Wunsch-Gesetz: Die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat könnten das Gesetz ablehnen, dann müsste es noch einmal überarbeitet werden. Vielleicht ist es ja ein Anreiz, so kurz vor der Wahl, dass es verdammt viele freie Journalisten gibt. Sie werden sogar immer mehr.


Google gewinnt, freie Journalisten verlieren

"Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren." Freischreiber e. V. – Berufsverband der freie Journalistinnen und Journalisten fordert die Mitgllieder des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungschutzrecht zu stimmen.

Absurd, absurder, Leistungsschutzrecht. Wir Freischreiber haben als einer der ersten Urheber-Verbände auf die logischen Irrwege des Verleger-Wunschgesetzes hingewiesen. Sascha Lobo hat gerade bei Spiegel Online noch einmal sehr bündig zusammengefasst, warum das Leistungsschutzrecht langfristig noch nicht einmal den Verlegern nutzt.

Jetzt,  bevor das Gesetz am Freitag allen Argumenten zum Trotz im Bundestag beschlossen werden soll, überschlagen sich die Ereignisse in Berlin.

Nach der Beratung im Rechtsausschuss gab es Mittwoch vergangener Woche das Schaulaufen der Großverleger bei der Anhörung zum Qualitätsjournalismus. Obwohl es eigentlich nicht um das Leistungsschutzrecht gehen sollte, ging es am Ende  um kaum etwas anderes. Tags drauf kündigte Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Bundestagsrechtssausschusses, an, dem Gesetz seiner  Koalition nicht zustimmen zu können. Er hätte gewichtige juristische Bedenken.




Nun kommt die Koalition für Freitag mit einem Änderungsantrag um die Ecke, der es den Suchmaschinen plötzlich erlauben könnte, doch Anrisse aus Verlegerwebseiten in den Suchergebnissen zu zitieren. Damit sei das neue Verlegerrecht entkernt, Google habe gewonnen, zetert Die Welt, das Hausorgan des Leistungsschutz-Chef-Lobbyisten Christoph Keese.

Derweil drohen die Interessen der Freien im Kampf der Giganten, wie wir das schon lange vermutet hatten, zermahlen zu werden. Denn fast Nebenbei lässt der jüngste Änderungsantrag, der Freischreiber vorliegt, die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden. So heißt es in dem Formulierungsvorschlag der Union:

"Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte."

Was heißt das für uns Freie und unsere Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht? Und wie wird dieses Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet?

Die Änderung ist fundamental – es gäbe Diskussionsbedarf. SPD, Grüne und die Linke fordern eine erneute Anhörung. Doch der Rechtsausschuss hat diesen Antrag mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Regierungskoalition möchte am Freitag abstimmen, bevor ihr noch mehr Abgeordnete die Gefolgschaft versagen.

Es wird spannend, wer aus der Regierungskoalition gegen das Gesetz stimmen wird. Neben Siegfried Kauder, (der offenbar nach jüngsten Gerüchten jetzt wieder zustimmen will) haben Jimmy Schulz (FDP), Peter Tauber (CDU), Dorothee Bär (CSU) und einige weitere ihr Nein angekündigt. Im Herbst sind Wahlen: Freie Journalisten werden am Freitag ihre Wahlkreisabgeordneten genau im Auge behalten.

"Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren", sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber. Freischreiber fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen.

(Aktualisiert um 13:01)

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