Ein weiterer Hölle-Kandidat: das Handelsblatt
Viele Verlage haben es in den letzten zwei Jahren gerichtsfest verklickert bekommen: Einzelne Klauseln in Total-Buy-Out-Verträge sind rechtswidrig, unwirksam, verstoßen gegen das Urheberrecht und dürfen nicht angewandt werden.
Nach Springer- und Zeit-Verlag ergingen solche Gerichtsentscheidungen gegen Bauer und Gruner+Jahr, WAZ und „Süddeutsche Zeitung“, „Südkurier“ und „Ruhr Nachrichten“, „Nordkurier“ und „Braunschweiger Zeitung“ sowie gegen die „Mittelbadische Presse“. Dennoch werden weiterhin munter Verträge mit Rechteabtretungen verschickt, die oft länger als der Artikel sind, für die der Autor entlohnt wurde. Zum Beispiel vom Düsseldorfer „Handelsblatt“ aus dem Holtzbrinck-Verlag.
In diesem Fall kam es zu einer besonders perfiden Konstellation. Erstens weiß der Verlag, zu dem auch der Konstanzer „Südkurier“ gehört, seit dem Oberlandesgerichtsurteil vom März 2011, dass eine unbeschrankte Rechteabtretung des Teufels ist. Und zweitens hat Chefredakteur Steingart sich nicht entblödet, ausgerechnet einem Autor, der in einem „Handelsblatt“-Artikel die Buy-Out-Politik der Verlage geißelt, anschließend einen ebensolchen Vertrag zu schicken. Dass es sich bei diesem Autor um Matthias Spielkamp, Freischreiber-Mitglied und Urheberrechtsexperte von iRights.info handelt, macht die Sache besonders pikant.
Wir berichteten und finden diese Form von Dreistigkeit passt zu der verlogenen „Mein Kopf gehört mir“-Kampagne, mit der das „Handelsblatt“ im April dieses Jahres anlässlich des geplanten Leistungsschutzrechts die Interessen von Urhebern und Verwertern aufs Übelste verdrehte. Und darum nominiert Freischreiber Chefredakteur Gabor Steingart und die Handelsblatt Verlagsgesellschaft für den diesjährigen Hölle-Preis.

Kommentare
Steingart ist ab 2013 Geschäftsführer des Handelsblatts. So viel zum Thema, dass Chefredakteure die falsche Adresse für Honorarfragen seien: Pauschal stimmt das nicht.
A propos Handelsblatt: In dem Verlag stand zumindest anno 1998 der Justiziar in der Hierarchie über den Chefredakteuren. Damals hatte ich moniert, dass meine Wirtschaftswoche-Texte in Genios standen und ich dafür nicht nur nichts bekam, sondern für eigene Recherchen in der Datenbank auch noch stattliche Preise bezahlen musste. Einen Deal auf Gegenseitigkeit (Datenbankrecht gegen Abruf-Freikontingent) lehnte der Rechtsmensch kategorisch ab. Falls ein Autor wie ich nicht wolle, dass seine Texte gratis an (die damals 100-%ige Konzerntochter) Genios weitergegeben werden, "...müsste ich Ihnen sagen, daß wir an dem Artikel, der dann nur isoliert über den Printweg vertrieben werden könnte, kein Interesse hätten".
Ich weiß, dass die Redaktion unvermindert Interesse hatte. Das "Wir" kam ganz klar als pluralis maiestatis rüber. Es war die klare Ansage, wer im Haus die Hosen anhatte.
Immerhin: Dieser Jurist, dessen Name an einen Undercoverali oder einen Spatz vom Platz erinnert, ist seit zwei Jahren (endlich) weg vom Fenster. Sonst hätte ich mich Euch als Laudator oder besser gesagt als Vituperator für den Höllenpreis angedient. :-)
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