4. September 2013

Es ist ZEIT zu widersprechen

Seit ein paar Wochen widmet sich der ZEIT-Verlag mit besonderer Aufmerksamkeit seinen freien Autorinnen und Autoren. Er verschickt Briefe und erkundigt sich schon nach kurzer Zeit, ob der erste Brief denn angekommen und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Dass jemand in Zeiten von ständig durch die Welt schwirrenden Emails noch mit so viel Akribie auf die traditionelle Kommunikationsform Brief setzt, das hat natürlich erstmal Lob verdient. Kompliment also, oh Dir ZEIT! Weniger lobenswert ist allerdings der Inhalt Deiner Briefe. Die ZEIT verschickt nämlich Autorenverträge, die dem inzwischen branchenüblichen Muster folgen: möglichst wenig bezahlen, möglichst alles dafür bekommen. Mit anderen Worten: “Die nachfolgenden Regelungen zur Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gelten für alle Beiträge, die der Autor / die Autorin in der Vergangenheit für den Zeitverlag erstellt hat sowie auch für alle etwaigen künftigen Beiträge (…). Die mit diesem Rahmenvertrag dem Zeitverlag eingeräumten Rechte sind abschließend abgegolten durch das dem Autor / der Autorin bei Ablieferung des Beitrags gezahlte n (sic!) Pauschalhonorar s (sic!).” Doch sehen Sie selbst: Der Autorenvertrag, den die ZEIT im Moment ihren Autorinnen und Autoren vorlegt mit dem dringenden Wunsch, ihn zügig zu unterschreiben, hat aber nicht nur grammatikalische Mängel – er ist insgesamt inakzeptabel. Wir haben den Vertrag gemeinsam mit dem Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann analysiert und sind auf elf Punkte gekommen, die in Zweifel ziehen, was die ZEIT gern selbst propagiert: eine Zusammenarbeit mit ihren Autorinnen und Autoren auf Augenhöhe im Interesse des eigenen Qualitätsanspruchs. Vielleicht aber hat man sich in der Buceriusstraße auch einfach nur ein paar Mal zu oft den neuen Werbespot mit Verena Pooth für einen Kleidungs-Discounter angesehen.


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