Es ist ZEIT zu widersprechen
Seit ein paar Wochen widmet sich der ZEIT-Verlag mit besonderer Aufmerksamkeit seinen freien Autorinnen und Autoren. Er verschickt Briefe und erkundigt sich schon nach kurzer Zeit, ob der erste Brief denn angekommen und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Dass jemand in Zeiten von ständig durch die Welt schwirrenden Emails noch mit so viel Akribie auf die traditionelle Kommunikationsform Brief setzt, das hat natürlich erstmal Lob verdient. Kompliment also, oh Dir ZEIT!
Weniger lobenswert ist allerdings der Inhalt Deiner Briefe.
Die ZEIT verschickt nämlich Autorenverträge, die dem inzwischen branchenüblichen Muster folgen: möglichst wenig bezahlen, möglichst alles dafür bekommen. Mit anderen Worten: "Die nachfolgenden Regelungen zur Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gelten für alle Beiträge, die der Autor / die Autorin in der Vergangenheit für den Zeitverlag erstellt hat sowie auch für alle etwaigen künftigen Beiträge (...). Die mit diesem Rahmenvertrag dem Zeitverlag eingeräumten Rechte sind abschließend abgegolten durch das dem Autor / der Autorin bei Ablieferung des Beitrags gezahlten (sic!) Pauschalhonorars (sic!)."
Doch sehen Sie selbst:


Der Autorenvertrag, den die ZEIT im Moment ihren Autorinnen und Autoren vorlegt mit dem dringenden Wunsch, ihn zügig zu unterschreiben, hat aber nicht nur grammatikalische Mängel – er ist insgesamt inakzeptabel. Wir haben den Vertrag gemeinsam mit dem Freischreiber-Anwalt Dirk Feldmann analysiert und sind auf elf Punkte gekommen, die in Zweifel ziehen, was die ZEIT gern selbst propagiert: eine Zusammenarbeit mit ihren Autorinnen und Autoren auf Augenhöhe im Interesse des eigenen Qualitätsanspruchs.
Vielleicht aber hat man sich in der Buceriusstraße auch einfach nur ein paar Mal zu oft den neuen Werbespot mit Verena Pooth für einen Kleidungs-Discounter angesehen.
Kommentare
Inhaltlich stimme ich vollkommen zu. Es ist nicht vertretbar, dass selbst seriöse Zeitungen ihre Autoren immer weiter ausbeuten und mit deren Artikeln nach Gusto verfahren. Grammatikalisch widerspreche ich allerdings: "(...) sind abgegolten durch das dem Autor (...) gezahlte Pauschalhonoral" ist vollkommen richtig!
Ein schönes Beispiel, das es den Verlagen beim Urheberrecht nicht um die Rechte der Urhber geht, sondern einzig und allein um deren eigenen Verwertung.
Und die Politik fällt drauf rein.
"möglichst wenig bezahlen, möglichst alles dafür bekommen. "
Und die Schreiber wollen das Gegenteil: möglichst viel bezahlt bekommen und möglichst wenig dafür liefern.
: Ein uralter Streit zwischen den Bossen und Arbeitern, zwischen Gewerkschaften und Chefs. Oder im Journalisten- und Politikerdeutsch: zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nun eben mit Hilfe des Internets: der arme Arbeiter buhlt um Unterstützung gegen die pöse ZEIT.
Viel Glück.
Haben die Zeit-Verantwortlichen den neuen Tarifvertrag für Freie noch nicht gelesen?
@Optimumtext:
Im Vertrag steht aber eben nicht "gezahlte Pauschalhonoral", sondern "gezahlten Pauschalhonorals", daher auch zweimal "sic".
Im Bild selbst kann man diesen Fehler ebenfalls nachlesen (Punkt 2), wobei ich diesen Fehler jetzt nicht unbedingt erwähnenswert finde. Insbesondere vor dem Inhalt verblasst er schließlich zur Bedeutungslosigkeit.
Klaus, ich glaube, da hast Du etwas falsch verstanden.
Sind die eingeräumten Nutzungsrechte exklusiv? Davon finde ich nichts in dem Dokument.
@John D.: "Dem Zeitverlag stehen sämtliche (...) Nutzungsrechte für die Dauer eines Jahres (...) zur ausschließlichen und weltweiten Nutzung zu."
Es handelt sich nicht um grammatikalische, sondern um grammatische Fehler. Letztgenannte bedeuten die falsche Anwendung der Grammatik, wohingegen erstere eine unwahre Aussage über Grammatik als solche treffen, beispielsweise "Jeder Satz endet mit einem Punkt".
Was streitet Ihr hier über Grammatik(alität)?
Es geht doch darum, dass ein bisher hoch angesehener Verlag dreist versucht, Kollegen Rechte abzupressen.
Dabei stellt er sich aber selbst ein Bein. Bisher kannte man aus dem Hause Holtzbrinck (bei mir war es Genios, lange her) das Argument (sinngemäß wiedergegeben): "Ihr Autoren wisst doch alle längst, dass wir Eure alten Texte nutzen. Also haben wir ein Gewohnheitsrecht."
Indem die Knaben jetzt explizit diese Rechteabtretung fordern, geben sie aber implizit zu, dass sie selbst nicht glauben, sie hätten die Rechte. Sie verwirken quasi ihr Recht, sich auf Gewohnheitsrecht rauszureden, wenn sie einer verklagt.
Das nächste, was mir dazu einfällt, ist eine andere Sorte Egoist: der Autofahrer, der auf der linken Spur bei Tempo 160 lichthupend auf fünf Meter auffährt. Der muss damit rechnen, wegen Nötigung verknackt zu werden, obwohl er nicht, wie § 240 StGB besagt, mit einem empfindlichen Übel droht ("wenn Du nicht sofort rechts rüber ziehst, schiebe ich Dich in die Leitplanke!"), sondern nur eine Drohgebärde zeigt, die der Bedrängte subjektiv so auffasst.
Was ist nun mit der impliziten Drohung, entweder auf sein Klagerecht gegen alte Urheberrechtsverletzungen verzichten zu müssen oder fürderhin von der Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden?
Ist das eine Drohung im Sinne des Gesetzes?
Und: Ist das Übel ein empfindliches i.S.d.G.?
Gegen letztere Annahme spricht, dass einen der Wegfall einer miesen Verdienstmöglichkeit nicht so schlimm trifft wie der einer guten. Da die Zeit mies zahlt, ist das Übel für den Richter logischerweise ein minder Empfindliches.
Man müsste schon glaubhaft machen, dass man als Freier sein Existenzminimum allein aus Honoraren der Zeit bestreiten könnte - tja, ich weiß nicht..
Wenn aber doch: Handelt es sich am Ende nicht gar um Erpressung, weil sich der Drohende zu Unrecht bereichern will?
Lest nach und bildet Euch selbst eine Meinung:
§ 240 (Nötigung)
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig ... durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn ... die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
§ 253 (Erpressung)
Allerdings habe ich gut reden. Ich habe für den Laden nie geschrieben. Also kann ich (buchstäblich) nicht klagen.
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