Es ist ZEIT zu widersprechen II
DIE ZEIT schickt derzeit an ihre freien Autorinnen und Autoren einen Vertrag, der das Wochenblatt fit für die Zukunft machen soll. Allerdings bedeuten diese Verträge, dass die Autoren der ZEIT weitreichende Nutzungsrechte übertragen sollen: Für ein einmaliges Honorar und – das ist besonders empörend – rückwirkend für alle jemals gelieferten Artikel, ohne Nachzahlung.
So begrüßenswert es ist, wenn sich Verlage Gedanken um die Geschäftsmodelle der Zukunft machen, so klar ist auch, dass das nicht auf dem Rücken der Urheber geschehen darf. Die Urheber zu enteignen und mit ihren Werken in Zukunft allein Kasse machen zu wollen, ist kein Geschäftsmodell, sondern eine Zumutung. Das haben inzwischen auch Gerichte festgestellt: Ähnliche Klauseln, wie sie jetzt DIE ZEIT verwendet, wurden dem Springer-Verlag sowie dem Bauer-Verlag gerichtlich untersagt.
Wer die Verträge der ZEIT ohne Veränderungen unterschreibt, lässt sich faktisch enteignen. Angesichts der von der ZEIT bisher gezahlten niedrigen Honorare kann eine so weitgehende Übertragung von Nutzungsrechten nicht fair sein – und schon gar nicht rückwirkend ohne jede Nachhonorierung.
Es ist also ZEIT, zu widersprechen.
Deshalb haben wir für alle Autoren der ZEIT, die sich fragen, was sie mit den Verträgen tun und worüber sie eventuell mit der Redaktion verhandeln sollten, die wesentlichen Fallstricke heraus gearbeitet. Die Numerierung entspricht den im Vertrag farbig unterlegten Passagen.

1. Vergangenheit und Zukunft
Habt Ihr wirklich noch nie einen Text, den Ihr an DIE ZEIT verkauft habt, an andere Redaktionen weiter verkauft? Wenn man Rechte auch für die Vergangenheit einräumt, kann man sich selber in rechtliche Schwierigkeiten bringen und sich selbst einer Urheberrechtsverletzung schuldig machen. Aber vor allem: Warum sollte man jetzt plötzlich ohne finanzielle Gegenleistung zusätzliche Rechte für Texte aus der Vergangenheit einräumen, die zukünftig offenbar noch einmal genutzt werden sollen?

2. Alle Nutzungen sind "abschließend abgegolten"
DIE ZEIT möchte von den Autoren eine Flatrate haben: Einmal zahlen, unendlich oft nutzen. Es soll nicht überprüft werden, ob das Honorar später noch mal nachgebessert werden muss, wenn eine Nutzung erfolgt, die weit über den ursprünglichen Honorarumfang hinausgeht.
Das ist für den Verlag praktisch, weil er nun alle Texte in iPad-Apps oder was da sonst noch an möglichen Nutzungsvarianten kommen mag schaufeln kann, ohne dass er prüfen muss, ob und in welchem Maße er seine Autoren an eventuellen Erlösen beteiligen muss. Wäre ja auch viel Arbeit.
Wenn über die Verträge verhandelt wird, ist dies aber eine Klausel, die man notfalls unterschreiben kann. Denn der Gesetzgeber sieht eine "angemessene Vergütung" vor, die der Autor auch nachträglich verlangen kann. Sollte der Verlag also mit einem Text tatsächlich einen außergewöhnlich hohen Gewinn erzielen, wäre die einmalige Zahlung unangemessen und das Gesetz geht vor. Das Problem: Wer traut sich schon, für eine Nachforderung von beispielsweise 200 Euro gegen seinen Auftraggeber zu klagen?
Bevor aber nun jemand losrennt und denkt: "Die verklage ich, die stellen meine Texte auch online", bitte Folgendes bedenken: Bei der Frage, ob DIE ZEIT Texte weiterhin oder jetzt erst recht online nutzen darf oder ob sie das schon vorher durfte, ist entscheidend, ob Ihr der Nutzung im Netz jemals widersprochen habt. Wenn man in der Vergangenheit von der Nutzung von Texten für den Onlineauftritt der ZEIT Kenntnis hatte und nicht widersprochen hat, werden auch die Gerichte davon ausgehen, dass diese spezielle Nutzung genehmigt ist.
"bei Ablieferung des Beitrags"
DIE ZEIT zahlt bislang nicht bei Ablieferung des Beitrags, sondern in der Regel nach Anstrich, also erst, wenn der Artikel erschienen ist. Es wird interessant sein zu beobachten, ob sich diese Praxis nun ändert.

3. "sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte"
Alle Nutzungsrechte einzuräumen, ist grundsätzlich nicht schlimm – aber nur dann, wenn man für die Nutzungen auch angemessen bezahlt wird. Die Einräumung sämtlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte bedeutet, dass man selbst diese Rechte trotzdem weiterhin auch selbst ausüben kann. Anders wäre es, wenn man die Rechte exklusiv einräumt. Aber: Zahlt Euch DIE ZEIT jetzt, nachdem die neuen Verträge gelten, wirklich mehr? Wenn nicht, muss zur Sprache kommen, dass man nicht mehr Rechte einfordern, aber auf die angemessene Vergütung verzichten kann.
4. "für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist"
Die "gesetzliche Schutzfrist" ist die längste Schutzfrist, die es gibt: Sie endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist nur dann nicht schlimm, wenn man dafür entsprechend vergütet wird.
5. "für die Dauer eines Jahres [
…] zur ausschließlichen und weltweiten Nutzung"
Diese Klausel ist ganz entscheidend: DIE ZEIT will die Rechte für ein Jahr exklusiv. Das heißt, dass der Autor in dieser Zeit den Text selber nicht weiterverwerten darf. Während einige ZEIT-Autoren bisher ohne zeitliche Beschränkung Texte an Wochenzeitungen in der Schweiz oder Österreich weiterverkaufen konnten, geht das mit dieser Klausel erst nach einem Jahr. Vielleicht lässt sich DIE ZEIT darauf ein, dass stattdessen ein Erstabdrucksrecht vereinbart wird. Oder man sollte darauf drängen, dass das Honorar wegen dieser Klausel erhöht wird.

6. "in beliebiger Stückzahl und Auflage"
Mit dieser Klausel ist es völlig beliebig, in welcher Zahl und wie oft DIE ZEIT ein Stück abdruckt: Egal, ob der Artikel ein oder zwanzig Mal gedruckt wird, das Honorar bleibt erst einmal gleich. Ob die Angemessenheit zum gezahlten Honorar gewahrt bleibt, kann ein gerichtlicher Streitfall werden.
7. "insbesondere in DIE ZEIT, ZEIT MAGAZIN …"
Die Verlags-Juristen lernen dazu. Während in früheren Verträgen eine globale Abtretung vorgenommen wurde, wird DIE ZEIT hier konkreter, was sie meint. So läuft der Verlag nicht Gefahr, dass mal ein Gericht sagt: So in Bausch und Bogen ist die Abtretung der Rechte gar nicht möglich.
8. "an Dritte lizenzierte Veröffentlichungen"
Das heißt nichts anderes, als dass der ZEIT-Verlag als Agentur tätig wird und die Texte weiterverhökert. Wenn man diese Klausel unterschreibt, gestattet man der ZEIT dies, ohne dass man am Erlös beteiligt wird. Das ist mit die gefährlichste Klausel in den neuen Verträgen. Denn damit würde man sein eigenes Geschäft in Sachen Mehrfachverwertung torpedieren: DIE ZEIT kann einem Autor dann mit seinen eigenen Texten Konkurrenz machen.
9. "in allen unbekannten Nutzungsarten"
Ein nachvollziehbarer Wunsch des Verlags, sich gleich einmal die Rechte für bisher noch nicht bekannte Nutzungsarten zu sichern. Könnte ja sein, dass sich ganz neue Möglichkeiten auftun, Texte zu nutzen. Aber nach einer neuen gesetzlichen Regelung muss ein Autor eigentlich angeschrieben werden, wenn sein Werk auf solchen neuen Wegen verbreitet werden soll, und der Verlag muss sich mit ihm einigen.
10. "auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen"
Diese Klausel ist noch weitgehender als das Lizenzieren an Dritte. Nun gibt der ZEIT-Verlag alle Rechte weiter an einen Dritten, der damit machen kann was er will. Und man erfährt im Zweifel noch nicht einmal etwas davon. Anders ausgedrückt: Mit dieser Klausel ist alles weg. Man muss unbedingt einen Zusatz in den Vertrag aufnehmen wie: "Drittnutzungen bedürfen der Zustimmung des Autors." Und um das rechtlich noch eindeutiger zu machen, sollte man die entsprechenden vorherigen ungünstigen Formulierungen streichen bzw. abändern.

11. "(1) Multimedia- und Datenbankrecht"
Hier ist noch mal spezifiziert, welche Rechte genau dazugehören. Das kann wichtig sein, wenn ein Autor beispielsweise für die Nutzung seiner Texte als E-Book einen Exklusivvertrag mit einem anderen Verlag gemacht hat. Dann müsste diese Klausel gestrichen werden.
Unsere Einschätzung:
Insgesamt ist der Vertrag in dieser Form völlig inakzeptabel. Vergleichbare Klauseln haben Gerichte unter anderem in Verfahren gegen die Verlage Springer und Bauer als unrechtmäßig eingeschätzt. Es ist nicht einzusehen, warum sie beim ZEIT-Verlag akzeptabel sein sollen. Es gibt allerdings keinen rechtlichen Automatismus: Nur weil der Springer-Verlag bestimmte Klauseln nicht mehr in seine Verträge schreiben darf, kann es DIE ZEIT trotzdem tun. Man müsste also noch einmal gegen diesen Vertrag und diese Klauseln vor Gericht gehen. Das ist teuer, langwierig und nervenaufreibend. Besser ist es, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und die Verträge, bevor sie in der Fläche akzeptiert worden sind, zu ändern.
Unserer Ansicht nach gibt es genau zwei Lösungen:
1. DIE ZEIT legt bei den Honoraren ordentlich drauf, um damit die von ihr geforderte weitreichende Rechte-Abtretung auszugleichen. Denn die neuen Verträge machen ja sowohl Zweitverwertungen durch den Urheber unmöglich oder verbieten sie sogar und beteiligen ihn andererseits auch nicht an zukünftigen Erlösen durch Weiterverwertungen durch den Verlag.
2. Wenn es nicht mehr Geld gibt, müssen die Rechte dem gezahlten Honorar angepasst werden. Das heißt: Alle Klauseln müssen raus, die uns Urheber unangemessen benachteiligen, unser Geschäft kaputt machen und uns Geld vorenthalten, das mit unseren Inhalten verdient wird.
Nachtrag v. 22. April: Hier geht's weiter in der Sache.

Kommentare
Liebe Freischreiber,
nein, ich muss Euch widersprechen: Dieses Pamphlet verdient nicht einmal den Namen 'Vertrag' - denn der ist rechtlich nichts anderes als eine 'Willenserklärung'. Wer aber, der recht bei Trost und nicht in der SM-Szene mit jeder Faser seines Seins verhaftet ist, will derart geknebelt und entrechtet werden?
Und zu Eurer Newsletterfrage: Nein, ich habe niemals - obschon sie mir 'angeboten' wurden - 'Verträge' solchen oder der Intention nach vergleichbaren Inhalts unterschrieben. Natürlich nicht ohne negative Folgen - die ich allerdings, wie man sieht, auch überlebt habe. Weswegen ich mich gern vernetzen lasse - auch mit den Zeitkollegen.
Und auch, wenn es jetzt sehr pathetisch klingen mag: Wir Freien sind es selbst Schuld! Ich bin - von wenigen Unterbrechungen abgesehen, seit mehr als 20 Jahren frei tätig, zu unterschiedlichen Zeiten insgesamt in allen Medien, ör- wie auch privaten. Und es war und ist immer das Gleiche. Wann immer es dicke Kröten zu schlucken galt, scheiterte eine massive Gegenwehr aber immer daran, dass freie Solidarität nie hinreichte, einfach mal dafür zu sorgen, dass Schwarzbild gesendet, weiße Seiten ausgeliefert werden mussten.
Jeder Krug geht doch bekanntlich nur solange zu Wasser, bis er bricht. Aber die Wasserträger werden ihn auch so lange munter nutzen, so lange ihnen nicht ein höchst vernehmliches Knacken signalisiert, dass jetzt echt mal gut ist.
Es wäre daher m. E. mal allerhöchste Zeit - was, worüber ich mir im Klaren bin, straffrei nur im Kollektiv geschehen kann - mal für einige Zeit die Kräfte zu sammeln, die Arschbacken zusammenzukneifen, und die glänzende 'Freiflächen'-Kampagne mal dort erscheinen zu lassen, wo sie hingehört - als Leerstellen in die Ausgaben. Klar, dass es dafür bei einer Wochenzeitung größerer Ausdauer bedarf, als bei Tageszeitungen. Aber vielleicht sollten sich die Freien in diesem Land - frei nach den Gesetzen des Marktes, wie es jeder Konzern, selbst Ölmultis 'legitimerweise' tun, die im Markt befindliche 'Ware' durch Absprache künstlich soweit zu verknappen, dass der Mangel beim Endverbraucher Leser/Zuschauer auch ankommt. Denn erst, wenn die sich verwundert die Augen reiben, wird es eine öffentliche Diskussion über dieses Verständnis von 'Vertragspartnerschaft' geben, bei dem die Inititoren in echte Defensive und Glaubwürdigkeitsprobleme geraten.
Kriegen wir sowas je hin? Nicht? Okay, dann gilt es, diese einfache Volksweisheit zu akzeptieren : Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber...
Eines der großen Dilemmata im Bewusstsein der Medien- und Kulturschaffenden ist, dass sie so furchtbar berufsstolz sind. Ihre Veröffentlichungen haben für sie einen so großen Stellenwert, dass sie sich einen Teil ihrer Arbeit nicht mit Geld sondern mit Autorenstolz abkaufen lassen. Dadurch ist das künstlerische oder journalistische Produkt billiger zu haben. (Ulli Schauen)
Ich stimme Frank zu – ein Streik wie bei den Drehbuchautoren erscheint an der Zeit. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit bis wir 150, dann 300 Euro "Produktionskostenzuschuß" zahlen müssen (gab es früher mal bei Fachzeitschriften, wenn über Unternehmen berichtet wurde mit dem Argument, "dann können wir auch Farbbilder drucken").
Selber bin ich nicht betroffen, denke es ist aber nur eine Frage der Zeit bis andere Holzbrink-Blätter nachziehen. Bein den Lead Awards wurden wir ja schon auf den Lebensstandard der 1950er Jahre eingeschworen, während Lorzeno sich in der Qualität der Zeit sonnte.
Hörte heute, dass Stern online seinen Bloggern vorschlägt, sie sollten ohne Honorar schreiben, dafür den Blog als "PR-Plattform" nutzen - "andere wären ja auch kreativ" beim Erschließen neuer Einkommensquellen.
Gibt es eine Möglichkeit einer Art Sammelklage? Im Text wird ja sehr massiv die im BGB(?) festgeschriebene "angemessene Bezahlung" angesprochen. Ich kann mir auch vorstellen, dass schon bereits unterschriebene Verträge auf dem Gerichtsweg für ungültig erklärt werden. Argument: Nicht freiwillig, unter Druck etc. Kann Freischreiber dies schultern?
Den besten Kommentar lieferte heute Rainer Esser, der Geschäftsführer der Zeit.
Laut Horizont sagte er auf dem Wiesbadener Mediakongress auf die Frage, was eine Qualitätszeitung ausmache: "Handwerklich saubere Arbeit braucht wirtschaftlich gute Rahmenbedingungen."
Nachtrag: Der Link.
@Gast2: Es gibt in Deutschland keine "Sammelklagen". So etwas gibt es nur in den USA. Sie sind hier allerdings auch gar nicht notwendig.
Das Problem bei solchen Verträgen ist ja nicht, dass man nicht dagegen vorgehen könnte, sondern dass es IMMER genug Leute gibt, die so etwas unterschreiben. Das ist ähnlich wie bei dem Prinzip mit den Servicegesellschaften: Es bringt nichts, wenn man sich darüber aufregt, aber weiterhin genügend Leute so etwas mit sich machen lassen. Sinnvoll sind also insbesondere Aktionen bei denen so eine Firma (in diesem Fall ein Verlag) selbst unter den eigenen Machenschaften leidet, also z.B. durch fehlenden Inhalt.
So lange genügend Autoren diese Verträge unterschreiben und brav Inhalte liefern, wird sich nie etwas ändern.
Mich würde interessieren, was man denn so für einen Artikel in der ZEIT bekommt? Wird hier nach Anzahl Wörtern bezahlt oder wird Vergütung für jeden Artikel frei ausgehandelt?
Bin kein Schreiber, sondern nur ein bescheidener Leser und möchte Euch hier lediglich meine Solidarität mitteilen.
Dieser Vertragsentwurf der ZEIT ist ekelhaft und amoralisch. Ich bemühe mich, keine Schuhe zu tragen, die von 7-Jährigen hergestellt werden, und genauso werde ich mich zukünftig bemühen, um die ZEIT einen Bogen zu machen.
Apropos: Gibt es überhaupt noch Medien, die mit ihren "Inhaltelieferanten" fair umgehen oder ist das heute bereits ein nicht mehr aufzuhaltendes Geschwür?
Qualitätsjournalismus mit 400-Euro-Jobs! Da würde ich als Schreiber lieber einen gratis Blogger-Blog einrichten und dort meinen Senf abgeben.
Hatte neulich einen Vetrag von MairDumont auf dem Tisch - der war ebenso demütigend. Highlight: "Zudem räumt der Autor dem Verlag in dem in Abs.1 genannten Umfang sämtliche Verwertungsrechte für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten ein".
Verlag sah keinen Verhandlungsspielraum. Deswegen: Nicht unterschrieben.
@ Nichtautor: Ein Kollege bekam mal ein Seitenhonorar von 700 oder 750 Euro geboten, und so nehme ich an, dass sich auch diese Honorarmeldung auf einen ähnlich umfangreichen Beitrag bezieht:
http://mediafon.net/empfehlungen_honorare_text.php3?where=D&order=&view=&si=4bd48297c85bd&lang=1
OK, das war`s dann mit der ZEIT für mich...habe gerade alte Sympathien wiederentdeckt und ab und an trotz eingeschränkter Zeit zur Lektüre eine ZEIT erworben. Aber Solidarität geht vor-ich kaufe keine mehr, bevor ich nicht an dieser Stelle eine positive Nachricht bezüglich der Vertraggsbedingungen lese.
Ein Freifotograf
Lieber Incocnitooderso, der Printjournalismus ist nicht am Ende, und die ZEIT hatte im vergangenen Jahr gleich zwei Mal brilliante Quartalszahlen vorweisen, siehe hier und hier. lg d.
@ Incocnitooderso: keine Ahnung aus welchen Motiven die Verträge verschickt werden. Wissen Sie das etwa? Zumindest sollte man Verlautbarungen nicht mit Motiven verwechseln.
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