4. September 2013

Freischreiber zum Leistungsschutzrecht: Eine Zwangsabgabe beantwortet die Frage nach der Finanzierung von Qualitätsjournalismus nicht

Freischreiber e.V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, kritisiert die Vorstellungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage und einer daraus hervorgehenden zwangsweisen Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen, soweit sie bisher bekannt geworden sind. Statt vorschnell in geheimen Verhandlungen ein Leistungsschutzrecht als Lösung für die Probleme der Verlage durchzuwinken, sollte eine breitere und offenere Diskussion darüber geführt werden, ob und wie Qualitätsjournalismus in Zukunft bezahlt werden kann – und von wem. Ein Leistungsschutzrecht, wie es derzeit diskutiert wird, ist weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit. Es hätte vielmehr eine erhebliche Gewichtsverschiebung der Machtverhältnisse im Internet zugunsten der Presseverlage zur Folge. Für Freischreiber besteht kein Zweifel daran, dass es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen weniger darum geht, die Grundlagen für Qualitätsjournalismus im Internet zu schaffen, als vielmehr darum, ihre eigene Position zu stärken. Dies aber kann nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes sein. Es sind nicht die Verlage, die aus dem derzeitigen Strukturwandel gestärkt hervorgehen müssen, sondern der Journalismus. Welchen Beitrag das Leistungsschutzrecht dazu liefert, ist bisher unklar. Die Verlage argumentieren, ein Leistungsschutzrecht sei notwendig, weil Nutzer nicht bereit seien, für Qualitätsjournalismus im Netz freiwillig zu zahlen. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen sind die Honorare für freie Journalisten schon seit Jahren so niedrig, dass davon ein auskömmliches Wirtschaften unmöglich ist. Und auch die vor wenigen Wochen vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten haben daran nichts geändert – obwohl diese bereits von einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgehen. Angesichts der nun vereinbarten Vergütungsregeln sind die Versprechen der Verlage unglaubwürdig, auch die Urheber würden von einem neuen Recht profitieren. Denn die zwischen dem Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger und den Journalistengewerkschaften DJV und dju in Verdi ausgehandelten Vergütungssätze für freie Tageszeitungsjournalisten erfüllen trotz der Prämisse eines Leistungsschutzrechts in keiner Weise die im Urheberrecht festgeschriebene „Angemessenheit“. Die Intention der Urheberrechtsnovelle von 2002, die die Position der Urheber stärken sollte, ist damit gescheitert. Ein Leistungsschutzrecht, das die Position der Verlage weiter stärken würde, wäre deshalb das falsche Signal. Die Forderungen der Verlage sind aus Sicht freier Journalisten deshalb bigott. Beklagen sich freie Journalisten über zu niedrige Honorare oder Buyout-Verträge, die sie zwingen, ihre Rechte für ein einmaliges Honorar weitgehend den Verlagen zu übertragen, argumentieren die mit „dem Markt“, der die Bedingungen diktiere. Umgekehrt gilt „der Markt“ aber offensichtlich nicht für die Verlagsangebote im Internet – hier soll ein neues Gesetz die bisherigen Geschäftsmodelle der Verlage schützen. Bisher konnten die Verlage nicht plausibel darlegen, warum zum Erreichen ihrer Ziele – kostenpflichtige Inhalte für gewerbliche Nutzer – ein neues Recht notwendig ist und dies nicht durch technische und/oder vertragliche Lösungen erreichbar ist. Freischreiber hält ein Leistungsschutzrecht deshalb für nicht zukunftsweisend: Eine Pflichtabgabe für Verlagsprodukte unterdrückt eine offene gesellschaftliche Debatte darüber, welche Rolle Journalismus in Zukunft spielen soll, welchen Wert die Gesellschaft diesem beimisst und welchen Preis sie dafür zu zahlen bereit ist. Freischreiber fordert deshalb die Politik auf, in der anstehenden Novellierung des Urheberrechts die Interessen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit stärker als bisher zum Ausgleich zu bringen und eine gesellschaftliche Diskussion über die Rolle und den Wert von Journalismus und Journalisten im Zeitalter des Internet anzuregen. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist dafür nach Lage der Dinge nicht das geeignete Mittel.


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