4. September 2013

Guttenberg und das Leistungsschutzrecht

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg steht unter Druck, weil seine Promotion aus dem Jahr 2006 offenbar in einigen Teilen abgeschrieben ist, ohne die Quellen offenzulegen. Eine Randglosse. FAZ und NZZ können sich freuen. Mit ihrem Qualitätsjournalismus haben sie dazu beigetragen, dass Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg von der Universität Buyreuth ein „summa cum laude“ für seine Doktorarbeit erhalten hat. Die 2006 eingereichte Arbeit mit dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ sei nämlich an mehreren Stellen „ein dreistes Plagiat“ und „eine Täuschung“, sagt jetzt der Bremer Jurist Andreas Fischer-Lescano, dem die wortwörtlichen Abschriften (Snippets?) aus Zeitungsartikeln aufgefallen sind. Die besagten „Stellen“ sehen tatsächlich ein wenig nach Copy & Paste aus. Doch zu Guttenberg schwört: „Die Arbeit wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Und auch Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle weist den Plagiatsvorwurf entrüstet zurück. Die beiden Juristen mögen Recht haben. Es könnte sehr wohl sein, dass es sich lediglich um eine Schlamperei handelt, eine Folge übermäßiger Erschöpfung durch wissenschaftliche Arbeit. Besonders bei armen Juristen, die ihre Doktorarbeit in ungeheizten Räumen noch selber schreiben müssen, kann das schon mal passieren. Für Besserverdienende gibt es dagegen seit geraumer Zeit hervorragende Dienstleister, die solche Arbeiten aus vorhandenen Textbausteinen geschickt zusammenleimen. Was die Affäre für das „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ (LSR) bedeuten könnte, darüber rätseln die Experten. Ob nun darüber nachgedacht wird, das angestrebte Gesetz auf die analoge Welt auszudehnen, um z.B. bei Studenten eine pauschale Copy-Gebühr verlangen zu können (gestaffelt nach erreichten Abschluss-Noten) oder ob der Gesetzentwurf im Sommer kassiert wird, weil der Peinlichkeitsfaktor für die Regierung zu groß werden könnte – vieles erscheint möglich. Manches hängt wohl auch von der Qualität der Einser-Juristen unter Deutschlands Ministern ab. Andererseits wäre eine „Lex Google“ jetzt wirklich fällig. Denn nur der bösen Suchmaschine hat es Guttenberg zu verdanken, dass wegen der lächerlichen Snippets in seiner Arbeit jetzt so ein Trara gemacht wird. Durch besinnungsloses Herumgoogeln bei einer Flasche Rotwein (!) habe ein Bremer (!) Professor den ersten Plagiats-Treffer beim beliebten Spiel Promotions-Versenken gelandet. Ein „politisch motivierter Angriff von ganz Linksaußen“, so CSU-Landesgruppenchef Friedrich. Der muss es wissen. Andererseits wollen die Verlage vielleicht gar keine „Lex Google“ mehr haben. Denn Google (Provision 10 Prozent) hat die Rolle des Bösen jetzt an Apple (Provision 30 Prozent) weitergereicht und macht den Verlagen schöne Avancen. Das gute, gute Google. Sicher ist, dass Springer-Vorstand Matthias Döpfner KT nicht als „spätideologisch verirrten“ Web- Promotions-Kommunisten schmähen wird. Denn es wurde ja nie aus Springer-Zeitungen abgekupfert. Aus der FAZ dagegen hört man, dass der Verlag – wie schon in den Fällen Perlentaucher und Commentarist – juristische Schritte gegen die Betreiber der Bayreuther Aggregations-Plattform prüfen soll. Ach, die Welt ist so kompliziert.


Verwandte Artikel