Ihr Honorar beträgt -7 Prozent

Freien Journalisten, die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten arbeiten, wird auf ihre ohnehin kargen Honorare von den Anstalten keine Umsatzsteuer aufgeschlagen, da die Anstalten eine Umsatzsteuer-Zahlung unter Hinweis auf ihre eigene Steuerbefreiung verweigern. Die Finanzämter fordern von den Journalisten dennoch sieben Prozent Umsatzsteuer von jedem Honorar ein – so dass freie Rundfunkjournalisten um sieben Prozent ihrer Einnahmen geprellt werden. Das ist nicht hinnehmbar, finden die Freifunker – die bei Freischreiber organisierten Hörfunk-Journalisten und -autoren.

Freie Hörfunk-Journalisten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtige Freiberufler. Das bedeutet: Sie müssen, wie jeder andere Unternehmer auch, von jedem Honorar sieben Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Normalerweise addiert man auf das jeweilige Netto-Honorar die Umsatzsteuer von sieben Prozent und weist das auf der Rechnung aus.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedoch zahlen auf Honorare keine Umsatzsteuer, weil sie als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten von der Umsatzsteuer befreit sind. In den Honorarbestimmungen sichern sich die Anstalten dadurch ab, dass sie sinngemäß behaupten, jegliche Steuern seien gegebenenfalls in den Honoraren bereits enthalten. Auf einer Honorarabrechnung des Saarländischen Rundfunks sieht das dann so aus (die schlechte Wiedergabequalität bitten wir zu entschuldigen):

                 

Den Finanzämtern ist das jedoch egal – sie fordern trotzdem sieben Prozent Umsatzsteuer von jedem Honorar ein. Sieben Prozent, die die Autoren zuvor aber gar nicht erhalten haben. Im Ergebnis werden den Hörfunk-Freien sieben Prozent vom Verdienst genommen – und das Prinzip der Umsatzsteuer wird ad absurdum geführt.

Wer die Honorarminderung schon gleich auf der Abrechnung der Sendeanstalt schwarz auf weiß sehen will, befolgt den Hinweis auf der Rückseite:

       

Von dem Honorar – im vorliegenden Fall waren es 750 Euro für ein 25-minütiges Feature – werden dann in der Buchhaltung der Rundfunkanstalt sieben Prozent abgezogen und als Umsatzsteuer deklariert. Das eh schon karge Honorar – in so einem Feature steckt viel, viel Arbeit – schrumpft also auf 700, 93 Euro.

Wir sehen darin eine Benachteiligung. So sind freie Lehrbeauftragte an den Universitäten per Gesetz (§4 Abs. 21 UstG) ebenfalls von der Umsatzsteuer für die Honorare der Universitäten (die umsatzsteuerlich den öffentlich-rechtlichen Anstalten ähnlich gestellt sind) befreit. Wir fordern daher ebenfalls eine Befreiung von der Zahlung jener Umsatzsteuer an das Finanzamt, die sie zuvor von den Anstalten gar nicht erhalten haben.

Da die Rundfunkanstalten von sich aus an ihrer Praxis nichts ändern wollen, kann diese Ungleichbehandlung nur auf parlamentarischem Wege geändert werden. Die Hörfunkautoren in den Reihen von Freischreiber haben die Forderung daher dem Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Volker Wissing (FDP), und in Kopie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) schriftlich zukommen lassen.

Wir hoffen auf tatkräftiges Handeln, über den Fortgang werden wir hier beizeiten berichten.

Kommentare

Sich für höhere Honorare einzusetzen, finde ich grundsätzlich immer gut. Das sollte aber dann mit dem Argument geschehen: Ein Artikel/ein Feature kostet verdammt viel Arbeit, damit ich auf einen halbwegs vernünftigen Stundensatz komme, muss das Honorar so und so hoch sein. Sich stattdessen auf Formalien zurückzuziehen, halte ich für ein Scheingefecht. Die Argumente des obigen Artikels, lasst euch das bei aller Sympathie gesagt sein, sind leicht auseinanderzunehmen. Das Zitat aus der Honorarabrechnung des Hessischen Rundfunks besagt doch, dass die Umsatzsteuer im Gesamtbetrag schon enthalten ist. Die sieben Prozent werden also nicht einbehalten, sondern sind bereits Teil des Auszahlungsbetrags. Was wäre denn damit gewonnen, wenn es gelänge, die Rundfunkanstalten zu zwingen, auf alle Honorare noch sieben Prozent als ausgewiesene Umsatzsteuer aufzuschlagen? Dann würden sie die Grundhonorare einfach um sieben Prozent kürzen, und alles wäre beim alten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass die Rundfunkanstalten den freien Journalisten keine Mehrwertsteuer zahlen. Wer vorwiegend von Rundfunkhnoraren lebt, bezahlt mithin eine Art zweite Einkommensteuer. Wenn jemand 20.000 Euro Umsatz im Jahr hat, muss er 1400 Euro Mehrwertsteuer abführen.

 

Ein hervorragender Vorstoß! Die "integrierte" Umsatzsteuer ist ärgerlich und verkompliziert die ohnehin schon unübersichtlichen und überfrachteten Abrechnungen. Wie schön wäre es, einfach nur eine Rechnung schreiben zu können - so wie es Dienstleister üblicherweise machen. Schließlich ist man ja frei. 

Lieber Printjournalist,

grundsätzlich fordern wir natürlich höhere Honorare auch ganz ohne Formalien. Dennoch muss ich dich an einigen Stellen korrigieren.

Erstens einmal besagt die Honorarabrechnung, die übrigens vom Saarländischen Rundfunk ist, nicht, dass Umsatzsteuer darin enthalten ist. Sie besagt nur, dass sie ggf. vom Honorar herungergerechnet wird und als solche ausgewiesen wird - und damit unser Honorar gesenkt wird. Mein Honorar verringert sich also in dem Moment, in dem ich umsatzsteuerpflichtig bin, um sieben Prozent. Ich habe es bisher noch so nicht erlebt, dass die Höhe des Honorars von meiner umsatzsteuerlichen Stellung abhängt, aber de facto ist das so.

Auch aus einer rein logischen Sichtweise haut das alles nicht hin: Umsatzsteuer (oder deutlicher macht das Problem noch das Synonym Mehrwertsteuer) ist eine Steuer, die auf einen Wert, eine Leistung hinzugerechnet wird. Stell dir vor, der WDR kauft ein Mischpult für 119o Euro, also 1000 plus Märchensteuer. Er streicht dann auf der Rechnung die 190 Euro heraus und überweist der Firma nur 1000 - was meinst du, wie schnell da ein Anwalt über den Appellhofplatz Richtung WDR schreiten würde? Und wir sind Leistungserbringer, genau wie die Firma, die dem WDR das Mischpult verkauft, verkaufen wir Autorenleistungen.

Wir wollen ja auch nicht, dass die Anstalten uns sieben Prozent mehr zahlen (im übrigen könnten sie nicht so einfach die Honorare senken, da haben gottseidank die Gewerkschaften noch ein wenig mitzureden), sondern wir wollen, dass Honorare öffentlich-rechtlicher Anstalten mehrwertsteuerbefreit werden, also die Finanzämter für diese Honorare keine Umsatzsteuer von uns einziehen. Und das ginge nur über ein Gesetz - analog, wie erwähnt, bei den freien Dozenten an den Unis, die in ähnlicher Situation wie wir sind.

Am Ende noch eine kleine Parabel: Als ich in einem Berliner Kulturzentrum eines meiner Features öffentlich aufführen wollte, habe ich das wie es sich gehört dem SWR, für den ich einst dieses Feature gemacht hatte, gemeldet. Daraufhin erhalte ich eine Rechnung, um das Recht zu erwerben, mein eigenes Stück aufzuführen. Die Rechnung kam aber von der SWR Media GmbH. Rechnungsbetrag: 50 Euro - plus Mehrwertsteuer. Und zwar 19 Prozent!

Soviel zur Absurdität dieser ganzen Geschichte.

 

Beste Grüße,

Thilo Schmidt

Ich kann Thilo nur zustimmen und möchte hinzufügen:

Wenn sich der Staat entschließt, die Leistung von Rundfunkanstalten mehrwertsteuerfrei zu behandeln, dann müsste doch auch dasselbe für Rundfunkjournalisten gehen. Ich fände das nur konsequent. 

 

Oder man schlägt auf die GEZ-GEbühren Mehrwertsteuer drauf.

@ Printjournalist:

Wer unter die Umsatzsteuergrenze fällt und hin und mal wieder für die ARD arbeitet erhält ein höheres Honorar für die gleiche Arbeit. Ein festangestellter Professor schreibt nebenher  2- 3 Rezensionen im Jahr, erhält dafür 400 Euro. Da er nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann die 400 komplett behalten. Schreibt ein hauptberuflicher Journalist gleichartige Rezensionen bekommt er auch 400 Euro, muss davon aber 7 Prozent abführen. 

Lorenz Schröter

 

 "Was wäre denn damit gewonnen, wenn es gelänge, die Rundfunkanstalten zu zwingen, auf alle Honorare noch sieben Prozent als ausgewiesene Umsatzsteuer aufzuschlagen? Dann würden sie die Grundhonorare einfach um sieben Prozent kürzen, und alles wäre beim alten."

 

Vor kurzem gab es einen Artikel über das Leistungsschutzrecht und dass freie Journalisten dann ihre Recherche zahlen müssten. Ich habe den Eindruck, dass die Freischreiber allmählich zu einer Lobby verkommen, deren Logik verquer wirkt. 

Sichert nicht die Brosamen, sondern fordert!

 

Fair Culture bedeutet den Urhebern das Auskommen zu sichern und nicht die Brosamen der Verwerter zu picken. Der passende Tag wäre wohl "Gewerkschaftsdenkfehler". ;-)

 

Provokative, aber dennoch solidarische Grüße

 

Claudia Troßmann

Liebe Claudia Troßmann,

verzeihe, aber ich kann deinem Kommentar nicht so recht folgen. Was hat unsere Forderung mit dem Leistungsschutzrecht zu tun? Es geht um eine steuerliche Ungerechtigkeit, die wir abschaffen wollen. Das würde für uns sieben Prozent mehr Geld bedeuten. Das kann sogar auf das Jahr gerechnet ein vierstelliger Betrag sein. 

Das sind nun wahrlich nicht nur Brosamen.

Beste Grüße

Thilo Schmidt

@Claudia Troßmann

 

Was das Leistungsschutzrecht angeht, bitte nochmal genau lesen, möglichst auch den Rest hinter der Überschrift, inklusive der Kommentare. Es geht uns nicht darum, ein paar Euro vom Leistungsschutzrecht abzubekommen, sondern wir stellen seit Monaten das ganze Konzept "Leistungsschutzrecht für Verlage" in Frage, weil wir nicht glauben, dass es die Probleme, Qualitätsjournalismus zu finanzieren, lösen wird.

Und haben seit Beginn der Diskussion darüber ein ungutes Bauchgefühl, was die Rechte von Freien angeht. Von Verlagen wie von Gewerkschaften wurde uns bisher immer bedeutet: Macht Euch da mal keine Sorge, darauf achten wir schon. Jetzt wird aber deutlich, dass das nur Abwiegelung war.

Also: keine Brosamen, uns fehlt bisher eine ausreichende Begründung für das Leistungsschutzrecht und wir glauben die Beteuerungen nicht, das werde uns nicht schaden.

@Claudia

Neben unserer grundsätzlichen (andere würden vielleicht sagen: fundamentalen) Kritik (etwa am Entwurf für ein Leistungsschutzrecht oder an den 'angemessenen' Vergütungsrichtlinien für freie Journalisten) sind wir als praxisorientierter Berufsverband auch immer so pragmatisch, dass wir konstruktive Detailkritik an laufenden Vorhaben (LSR, Vergütungsregeln) oder existierenden Regelungen (Mehrwertsteuer) üben - sofern das im Interesse freier Journalisten geboten ist. Wir leben nicht im Elfenbeinturm oder im Wolkenkuckucksheim.

Diese Doppelgleisigkeit mag manchmal als Widerspruch oder 'verquere Logik' erscheinen. Ist es aber nicht.  

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Gut, dass Ihr dieses wichtige Thema endlich aufgreift. Mir ist das schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Folgenden Aspekt möchte ich noch anfügen: Im Falle, dass die Sender nur die Mindesthonorare zahlen, könnte es sich bei der fehlenden Umsatzsteuer um eine (illegale) Tarifunterschreitung handeln, da das Honorar ja Auszahlungsbetrag minus Umsatzsteuer ist. Dies sollte auch mal juristisch geprüft werden. Denn wenn wir damit recht hätten, könnte man die Umsatzsteuer sogar nachträglich zurückverlangen!

Beste Grüße,

Hektor Haarkötter

... und da ist uns hier doch neulich noch die stellv. Vorsitzende als Juristin "verkauft" worden.

Wenn Vereine, Verbände, Kirchen, der komplette öffentliche Dienst, Gewerkschaften und öff.re. Anstalten (zu denen durchaus nicht nur die in den Medien gehören) insgesamt seit Jahrzehnten vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, dann wird dies irgendwelche staatspolitischen Gründe haben - oder auch nicht. Und von mir aus könnte man die durchaus hinterfragen. Denn den Freifunkern sei schon mal angekündigt, dass Sie demnächst 19 Prozent MWSt. abgezogen bekommen, wenn im Oktober die Scheuble-7%-Kommission ihre Vorschläge präsentiert.

Eine Ausnahme für die "freien Rundfunkjournalisten" zu fordern zeigt mir, mit welcher Ahnungslosigkeit von den Freischreibern argumentiert und formuliert wird.

Guten Tag, George,

ich weiß nicht, was du gegen die Freischreiber hast. Ja, die stellvertretende Vorsitzende ist Juristin. Die ist aber in diesen Prozess inhaltlich gar nicht involviert. Nein, es hat uns ganz jemand anderes juristisch beraten, nämlich die Kanzlei Brehm & von Moers aus Berlin. Das ist eine der vier großen und kompetenten Mediensozietäten in Deutschland. Das Ergebnis siehst du hier.

Und ich kann dich beruhigen, oder enttäuschen (weil es geradenach so klingt, als ob du dich freuen würdest, wenn wir 19 Prozent abgezogen bekommen): Das wird definitiv nicht kommen, so wenig, wie Schäuble mit "eu" geschrieben wird. Und falls du bei Verein, Verband, Kirche - oder Gewerkschaft - arbeitest: Klar, die haben das gleiche Problem. Aber am Ende kämpft dann doch jeder für sich allein und wir machen erst mal uns'res.

Ahoi,

Thilo Schmidt

@george @thilo

Kleine Korrektur: Die stellvertretende Vorsitzende ist keine Juristin und wurde auf den Freischreiber-Seiten auch nie als solche "verkauft".  (Würden wir nie machen, unsere stellvertretende Vorsitzende verkaufen!)

 

 

Liebe Diskutanten, nur zur Klarstellung : die Kollegin Eva-Maria ist keineswegs Juristin und behauptet das auch nicht zu sein. Und die Freischreiber "verkaufen" (was ist das den bitte für eine Formulierung überhaupt... :-) ) sie auch nicht so. Wäre mir jedenfalls nicht bekannt. Gibt es da irgend einen Link?

Ich will nicht ausschließen, dass das vieleicht sogar irgendwo steht. Dann aber sicher, weil jemand - so wie Thilo eben in seinem Diskussionsbeitrag - das aus Versehen so dargestellt hat. Sie und sich mit fremden Federn oder Titeln zu schmücken, haben weder sie noch der Verband nötig.

Viele Grüße, Lars

Vielleicht ist es ja gar nicht so schlecht, mal festzustellen, worum es wirklich geht.

Der "freie Rundfunkjournalist" erhält 2000 Euro Honorar von seinem Sender. Davon hat er 140 Euro als Mehrwertsteuer auszuweisen.

In seiner Ausgabenbilanz finden (Auto, Festnetz, Nebenkosten des Büros, ggf. gewerbliche Miete, Handy, Fahrkarten, Technik und vieles andere mehr) nahezu ausschließlich Beträge, die 19% Mehrwertsteuer enthalten.

Der Anteil dieser Ausgaben beträgt bei vielen Freien im Schnitt 40 Prozent des Honorareingangs. Bei 2000 Euro Honorareingang würde das Finanzamt von dem Freien noch genau 12,27 Euro haben wollen.

Offenbar hat Taschenrechner es nicht so mit den Zahlen. Und mit 2000 Euro braucht man gar nicht anfangen, zu rechnen. Unser Jahreseinkommen ist wahrlich nicht hoch, aber etwas mehr als 2000 Euro sind es dann schon.

Es ist doch ganz einfach:

Wenn ich 20.000 Euro Umatz habe, muss ich davon 1.400 Euro Umsatzsteuer bezahlen. Völlig Wurst, wie hoch meine Betriebsausgaben sind. Wenn ich auf 20.000 Euro keine Umsatzsteuer zahlen müsste, dann habe ich 1.400 Euro mehr. Punkt. Die 19 Prozent hole ich mir eh wieder. Und selbst wenn man uns die Vorsteuerabzugsberechtigung streichen würde, wir also ganz aus der Umsatzsteuerpflicht entlassen würden, selbst dann würde es sich deutlich bemerkbar machen. Das haben wir schon durchgerechnet.

Wir machen das doch alle schon jahrelang und wissen doch, wieviel wir jedes Quartal ans Finanzamt abdrücken müssen!

"Wenn ich auf 20.000 Euro keine Umsatzsteuer zahlen müsste, dann habe ich 1.400 Euro mehr. Punkt. Die 19 Prozent hole ich mir eh wieder." (...)

"Das haben wir schon durchgerechnet".

 

Wie hieß noch die Kanzlei?

 

Mal zwischendurch: Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass diejenigen, die den Freischreiber-Vertretern in Debatten wie dieser hier Ahnungslosigkeit vorhalten und es selbst viel besser wissen, das meistens unter dem Deckmantel der Anonymität tun. Lieber George, lieber Taschenrechner, wie wäre es denn, wenn wir Euch mit Klarnamen zu Wort melden würdet? Oder scheut bzw. schäut Ihr vor Eurer eigenen Courage zurück? Vielleicht habt Ihr mit Euren Einwänden ja recht, dann können wir von Euch noch etwas lernen.

@taschenrechner

 

Wie heißt du nochmal? Wenn du mal aus der Anonymität rauskommst, diskutier ich gern weiter.

Ich sehe das Umsatzsteue-Problem, bin aber in der Konsequenz anderer Meinung.

M. E. muss diese Steuer auch als solche ausgewiesen werden, das gehört zur richtigen Honorar-Abrechnung bzw. Rechnungslegung.

Dass dies nicht getan wird, ist ganz offensichtlich eine Honorarkürzung. Wenn der Umsatzsteuer-Betrag schon enthalten wäre, könnte dieser ganz leicht auch extra ausgewiesen werden. Dies ist auch zu fordern, da dann auch die Honorarkürzung sichtbar würde und keine Ausreden mehr möglich wären.

Sonderregelungen verkomplizieren nur. Außerdem sehe ich kein Sonderrecht für Öffentlich-Rechtliche. Jeder Journalist muss hier gleichbehandelt werden.

Außerdem sehe ich nicht ein, dass die Praktiken so noch ihre offzielle Absegnung bekommen.

 

@ Felix:

Deine Argumente sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Natürlich verkompliziert eine solche Regelung die ohnehin unübersichtliche Lage weiterhin. Das sehe ich ein.

Diese Aktion war aber eben auch eine Reaktion auf die USt.-Privilegierung der Hoteliers durch die Regierungsparteien - und die logische Konsequenz unsererseits: Wenn diejenigen, denen es ohnehin nicht schlecht geht, eine solch unsinnige und überflüssige und ziemlich ungerechte Subventionierung erhaschen, dann wollen wir jetzt endlich diese unsere Ungerechtigkeit beseitigt haben. Mal sehen, ob sowas auch ohne Großspende geht. Bei uns handelt es sich jedoch nicht um die Erschleichung eines Steuervorteils, sondern um die Beseitigung einer bestehenden Steuerungerechtigkeit.

Und eben darum sind wir ja auch dafür, dass jeder Journalist gleichbehandelt wird. Jeder Print-Journalist kriegt vom Verlag anstandslos die sieben Prozent USt auf das Honorar draufgelegt, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist. Wir aber nicht. Von daher wäre ein Schritt, wie von uns geplant, erst notwendig, um eine Gleichheit aller Journalisten herzustellen.

Natürlich wäre es die sauberste Lösung, die Anstalten würden den ust-pflichtigen Kollegen die USt einfach auf das Honorar drauflegen. Das ist aber utopisch - bislang: Denn der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion hat ausgerechnet, dass nach der GEZ-Reform 1,6 Milliarden Euro mehr Rundfunkgebühren zusammenkommen sollen. Vermutlich würde nur ein Bruchteil davon reichen, um den ust-pflichtigen Kollegen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Man muss aber wohl leider davon ausgehen, dass ARD und ZDF, falls sie zu diesem Geldsegen kommen, lieber noch die Championsleague-Rechte erwerben und Oliver Geißen einkaufen. Aber man hat ja schon am Karsamstag Pferde vor der Apotheke kotzen sehen ...

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