Leistungsschutzrecht: Kommt die Zwei-Klassen-Verwertung?
Nun ist das lang Ersehnte endlich beschlossen: Laut Koalitionsvertrag will die schwarz-gelbe Koalition den Verlegern ein eigenes Leistungsschutzrecht basteln, das dafür sorgen soll, „dass die Mehrfachverwertung professionell erstellter Inhalte auch bezahlt wird« (Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG).
Wie dieser „Investitionsschutz für Presseverleger“ in der Praxis aussieht, ist noch unklar, vermutet wird aber, dass die Verleger eine neue Verwertungsgesellschaft der Verlage gründen werden, die als Inkassobüro die Tantiemen von Internet-Nutzern und -anbietern eintreibt. Als Vorbild könnte die GVL dienen, die „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“, die derzeit ca. 160 Millionen Euro pro Jahr einnimmt und diese Summe je zur Hälfte an Werkinterpreten und Verlage ausschüttet.
Bleibt die Frage, ob wir, die Urheber, an den künftigen Ausschüttungen fair beteiligt werden (da wir ja von den gleichen Verlagen bereits durch Buy-Out-Verträge von einer angemessenen Zweitverwertungs-Vergütung ausgeschlossen werden).
Zu den Wahrnehmungsberechtigten von Leistungsschutzrechten zählen nämlich (neben den Verlegern) nicht die Werkurheber, sondern die Werkinterpreten. Und die Interpreten sind in Presseverlagen diejenigen Festangestellten, die Artikel von freien Journalisten durch Überschriften, Vorspänne, Bildunterschriften und andere großartige Leistungen „veredeln“.
Kommentare
Mich ärgert etwas der überflüssige Seitenhieb auf die "Festangestellten, die Artikel von freien Journalisten durch Überschriften, Vorspänne, Bildunterschriften und andere großartige Leistungen „veredeln“."
Was soll denn das? Artikel werden von freien Autoren meist nicht druckfähig geliefert, es müssen Änderungen, Kürzungen und Korrekturen vorgenommen werden. Das ist keine fiese Gängelei oder Ego-Kränkung, sondern Tagesgeschäft.
Ob diese Leistung mehr Wert ist, als Recherche und Texterarbeitung, ist in der Tat diskussionswürdig.
Schöne Grüße, Helge
Da ist kein Seitenhieb, Helge, "veredeln" ist ein Wort, das die Verlegerseite gebraucht. Damit soll gegenüber der Politik (die jetzt ein Leistungsschutzrecht zimmern soll) klar gestellt werden, dass Verlage bzw. Redaktionen eine eigene Leistung erbringen, die neben der Leistung der Urheber Bestand hat.
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