Stellungnahme von Freischreiber e.V. zu den gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen

Freischreiber e.V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, lehnt die „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ ab, welche die Journalistengewerkschaften und der Verlegerverband für freie Tageszeitungsjournalisten ausgehandelt haben.

Nach sechs Jahren Verhandlung haben sich DJV und dju mit dem BDZV auf Honorarreglungen verständigt. Am 5. Januar 2010 wurde das Ergebnis veröffentlicht – stimmen die Gremien der Verbände zu, treten die Regelungen ab dem 1. Februar in Kraft.

Freischreiber e.V. hält die Vereinbarungen jedoch für unzureichend. „Es wäre für freie Journalisten fatal, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber. „Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.“

Denn die vereinbarten Regelungen zementieren Bedingungen, unter denen professioneller, unabhängiger, sauber recherchierter Journalismus durch freie Journalisten nicht möglich ist.

  • So sollen Honorare weiterhin nach Anzahl der gedruckten Zeilen und nach Darstellungsform berechnet werden, nicht aber nach Arbeits- und Rechercheaufwand oder tatsächlicher wirtschaftlicher Nutzung des Textes durch den Verlag.
  • Bezahlt wird nach gedrucktem, nicht nach bestelltem und gelieferten Umfang.
  • Die von den Verlagen in den letzen Jahren schleichend zum Standard erhobenen sogenannten „Buyout“-Regelungen werden von den Gewerkschaften faktisch akzeptiert: Mit einmaliger Zahlung sollen umfangreiche Nutzungsrechte und die Weiterverwertung in anderen Publikationen abgegolten sein.
  • Und nicht zuletzt soll die für die Zukunft besonders bedeutsame digitale Nutzung zum Beispiel im Internet in einem einmaligen Honorar inbegriffen sein – zeitlich unbegrenzt und übertragbar.

 

Dies ist für freie Journalisten nicht akzeptabel. Selbst wenn sich manche zunächst freuen mögen, dass ihnen nach den Regelungen nun immerhin das Doppelte dessen zusteht, was Zeitungen bisher zu zahlen bereit waren: Honorare wie die nun vereinbarten lassen eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit als freier Journalist für Tageszeitungen auf Dauer nicht zu. Das Niveau der nun  vereinbarten Honorare liegt bis zu 30 Prozent unter dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie („Tarifvertrag 12a“), also für Freie, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Faktoren wie ein Inflationsausgleich oder eine adäquate Regelung zu Tariferhöhungen sind in den Vereinbarungen nicht vorgesehen: Die ausgehandelten Honorare gelten nun für mindestens zwei Jahre, und „können“ dann laut dem Text der Vereinbarung neu verhandelt werden. Verpflichtend ist das nicht.

Die 2002 verabschiedete Urheberrechtsnovelle, die mit §32 das klare Ziel hatte, die wirtschaftliche Situation freier Journalisten und anderer Urheber nachhaltig zu verbessern, wird mit dieser Vergütungsregel ad absurdum geführt. 

Damit aber werden nicht nur die Freien betrogen, sondern auch die Leser: Verlage, die Redaktionen bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit verschlanken, sind zunehmend angewiesen auf flexibel zur Verfügung stehende gut ausgebildete freie Mitarbeiter. Doch mit Honorarsätzen, die nicht entscheidend über das derzeitige Niveau steigen, ist eine professionelle freiberufliche Tätigkeit als Journalist unmöglich. Dies ist auch den Redaktionen bekannt. So sagte Lorenz Maroldt, Chefredakteur des „Tagesspiegel“, im Oktober vergangenen Jahres, der Tageszeitungsjournalismus sei nicht geeignet, Freien einen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Weil professionelle freie Journalisten den Großteil ihres Einkommens somit anders verdienen müssen, wird dies dazu führen, dass Zeitungen noch mehr als jetzt bereits auf Freizeitjournalisten und andere für Ruhm und Ehre schreibende Hobbyautoren zurückgreifen. Welche fatalen Auswirkungen diese Entwicklung auf Recherchetiefe, Meinungsvielfalt und redaktionelle Unabhängigkeit hat, also auf jene von Verlegern in Sonntagsreden so gepriesene Qualität, zeichnet sich in der derzeitigen Krise bereits deutlich ab.

 

Freischreiber fordert daher:

 

1. Freie Journalisten brauchen höhere Honorare als arbeitnehmerähnliche Freie.

Freie Journalisten tragen das volle unternehmerische Risiko, sämtliche laufenden Betriebskosten sowie die Kosten für Altersversorgung und Versicherungen selbst. Honorare für hauptberuflich und professionell arbeitende Freie müssen daher deutlich über denen der sogenannten „arbeitnehmerähnlichen Freien“ liegen, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

 

2. Was bestellt wird, muss bezahlt werden.

Im Tageszeitungsalltag werden Texte freier Autoren häufig gekürzt, erst Wochen später abgedruckt oder „aus aktuellem Grund“ gar nicht veröffentlicht. Bezahlt wird nicht, was bestellt wurde, sondern was tatsächlich gedruckt wird. Und zwar nach Erscheinen. Damit bürden die Verlage dem Urheber einseitig das Risiko auf, machen ein wirtschaftliches Planen unmöglich. Der Verdienst des freien Journalisten liegt weitgehend im Ermessen der Redaktion. Diese Praxis fixieren die Vergütungsregeln. Sie räumen sogar entgegen den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch bis zu zwei Monate Zahlungsfrist nach Veröffentlichung ein. Zwar werden Ausfallhonorare vereinbart (Zahlungsfrist: drei Monate), doch deren Höhe bestimmt wieder die Redaktion, da nicht der gelieferte Text bezahlt werden muss, sondern das, was „bei Veröffentlichung fällig gewesen wäre“.

 

3. Honoriert werden muss nach Arbeitsaufwand, nicht nach Darstellungsform.

Honorare, die lediglich die Anzahl der gedruckten Zeilen und die Darstellungsform berücksichtigen, haben zur Folge, dass nicht Klasse, sondern Masse sich auszahlt. Sorgfältige Recherche führt nicht notwendigerweise zu längeren Artikeln und wird somit überhaupt nicht honoriert. Gerade Texten der niedrigsten Vergütungsklasse wie Berichten und exklusiven Nachrichten geht oft ein erheblicher Rechercheaufwand voraus. Dem aber tragen die Vereinbarungen nirgends Rechnung. Wer Qualitätsjournalismus auch in Tageszeitungen und auch von freien Journalisten will, muss das Honorar am Arbeits- und Rechercheaufwand berechnen.

 

4. Jede Nutzung eines Textes muss honoriert werden.

Mit einem Zeilenhonorar darf immer nur ein einfaches Nutzungsrecht abgegolten sein, also beispielsweise der erste Abdruck eines Textes in einer Zeitung. Jede weitere Nutzung, egal ob in weiteren Zeitungen, im Internet, in Datenbanken oder mittels zukünftiger Verbreitungskanäle, muss zusätzlich honoriert werden. Buyouts, also die Abtretung umfangreicher Nutzungsrechte, gegen allenfalls symbolische Zuschläge, insbesondere auch der Einschluss digitaler Nutzungen in die einmalige Honorierung, können angesichts der steigenden Bedeutung dieser Verwertungen nicht angemessen sein. Dies aber lassen die Vergütungsregeln weiterhin zu: So wird für die Weiternutzung von Texten durch Dritte (Redaktionsgemeinschaften) kein zusätzliches Honorar fällig, ebenso wenig für die in Zukunft besonders entscheidende digitale Nutzung. Erlösbeteiligungen, wie bei der Nutzung in Datenbanken vorgesehen, sind ungeeignet, weil sie den Freien das Risiko aufbürden, leer auszugehen, wenn die Verwerter sich trickreich arm rechnen oder nicht tragfähige Geschäftsmodelle wie das Verschenken von Inhalten im Netz entwerfen.

 

Wir verweisen in dem Zusammenhang auf folgende Artikel, die sich ebenfalls mit den Vergütungsregeln auseinandersetzen:

Ilja Braun nennt im Perlentaucher die Einigung zwischen Gewerkschaften und Zeitungsverlegern "Zementierung der Misere",

Wolfgang Michal, Mitglied des Freischreiber-Vorstandes, schreibt auf carta über "Die neue Angemessenheit".

Passend und lesenswert zur Diskussion über die Bezahlung von freien Tageszeitungsjournalisten ist auch der Beitrag von Annette Leßmöllmann, Journalismus-Professorin an der Hochschule Darmstadt, der heute im Rahmen unserer Freiflächen-Kampagne erschienen ist: "Eine Predigt in der Wüste".

Kommentare

Auch ich war anfangs erfreut über die ausgehandelten Bedingungen.

Tatsächlich handelt es sich um ein Trojanisches Pferd.

Die einmalig höheren Honorare lassen sich natürlich auch jederzeit wieder senken (oder werden von den Verlagen von vorneherein nicht eingehalten), die abgetretenen Rechte kommen aber nie wieder. Insbesondere die Buy-out-Verträge sind nicht akzeptierbar. Deswegen ist es gut und richtig, dass Freischreiber eV hier Stellung bezogen hat.

Es ist eine Schande. Die Regelungen sind unsolidarisch. Sie führen zu den Journalisten da oben und denen da unten. Die Teilung geht nicht auf schlechtere Qualität zurück. Die Zeitungen nutzen die Freien einfach aus. Und wenn man mal den Mund aufmacht, ist man -schnipp- weg vom Fenster. Alles schon erlebt.

 

 Was war von den Gewerkschaften auch anders zu erwarten? Wäre gut, wenn auch Freischreiber als Verband Ausgabestelle für den offiziellen Presseausweis würde.

Glaube nämlich, dass das die Mitgliedschaft in DJV und dju zugunsten der Freischreiber erheblich ausdünnen würde...

@Frank. Den Presseausweis gibt es übrigens für 60 € für jeden freien Journalisten, egal ob Mitglied irgendwo: Infos z.B. Presseausweis.org

Die Vereinbarung ist als Minimalkompromiss nach fast sieben Jahren und weit über 30 zähen Verhandlungsrunden abgeschlossen werden. Auf der Freischreiberdiskussion in Berlin, an der wir beide, lieber Kai Schächtele, teilgenommen haben, hat Benno Pöppelmann ausführlich über die Verhandlungen berichtet.


Leider gilt die Vereinbarung ausschließlich für diejenigen Kollegen, die der schreibenden Zunft angehören: Für Bildjournalisten steht eine Einigung nach wie vor aus bzw. in den Sternen. Die Verhandlungen über angemessene Vergütungsregeln für hauptberuflich freie Bildjournalisten sind bis Anfang 2011 ausgesetzt. 
Die Details dazu sind dem Anhang zur Vereinbarung zu entnehmen:
 http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Vergütungsregeln-endg.pdf

Zum direkten Vergleich und der korrekten Einschätzung des Verlegerangebots sind diesen Zahlen die aktuellen Honorarsätze des Tarif 12a gegenübergestellt.

Ebenfalls dem Anhang zu entnehmen: Die Alternative zur Vereinbarung wäre die in § 36 UrhG geregelte Schlichtung gewesen – angesichts der Laufzeiten von gerichtlichen Auseinandersetzungen (siehe z.B. Springer AGB) eine Prozedur unbestimmter und unbestimmbarer Dauer. Die Hängepartie für die Bildjournalisten an Tageszeitungen geht also weiter – und wer nicht nur das Zahlenwerk im Anhang zur Vereinbarung gelesen hat, sondern auch den aktuellen journalist, Ausgabe 1/10, liest möglicherweise auch hier
 http://www.1854.eu/2010/01/photojournalist_one_of_the_wor.html oder hier http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=458 (Bericht über eine Studie der EJF zum Thema Bildjournalismus in Europa) weiter. Und könnte zu dem Schluss kommen, dass sich angesichts dramatisch wegbrechender Aufträge, Umsatzeinbußen bei selbst großen Bildagenturen von bis zu 70 % und einer sich rasant nach unten drehenden Honorarspirale inklusive Buy-Out-Verträgen die Sache für Bildjournalisten möglicherweise schon bald erledigt hat.


Last but not least: Kritik ist in Ordnung, notwendig und wichtig. Das pauschale Verbände-Bashing finde ich allerdings alles andere als … "angemessen". Zum einen ist das Wort "angemessen" an sich eine ausgemachte Gummiformulierung, die beliebig dehnbar und auslegbar ist – siehe Zahlenwerk für die Bildjournalisten.
In der Praxis kann das dann durchaus schon einmal so aussehen, dass das nach meiner Kenntnis mieseste, an einen professionellen Kollegen gezahlte Honorar (Ende 2009) übrigens 7,50 € brutto beträgt. Dem gegenüber steht eine zu finanzierende und unterhaltende Ausrüstung, die inklusive Hard- und Software etwa das 5 – 7000fache dieses Honorars kostet.
Zum anderen ist das pauschale Verbändebashing eine unangemessene und überzogene Ohrfeige für all diejenigen (größtenteils freiberuflich tätigen) Ehrenamtler, sowohl im DJV als auch in der dju/ver.di, die sich für ihre Kollegen engagieren.
Darüber hinaus: Es würde mich geradezu unglaublich freuen, hätte ich in den letzten Jahren den ein oder anderen Kollegen, der geharnischt und vollmundig kritisiert oder gar mit Getöse öffentlichkeitswirksam aus Verbänden austritt, tatkräftig unterstützend in der Verbandsarbeit getroffen. Leider ist dem nicht so…

Alle Kritikpunkte stimmen zweifellos. Und das Wort "angemessen" ist hier sicher fehl am Platz, eher träfe es wohl die Umschreibung eines "Mindesthonorars".

 

Realistisch heißt aber auch: Freischreiber wäre derzeit nicht einmal in der Lage, selbst so eine Regelung zu verhandeln und durchzusetzen. Sie gibt vielen Kollegen wenigstens ein Mittel und Argument in die Hand, höhere Honorare anzumahnen.

 

Von niedrigen Honareren lässt sich schlecht leben, von hohen Prinzipien aber auch nicht viel besser. Es stellt sich darum die Frage: Weiter die Idealvorstellungen anmahnen und die reine Lehre vertreten oder den Kollegen wenigstens etwas für den Alltag mitgeben. Ich finde, die Antwort ist nicht so einfach wie es sich die Stellungnahme macht. 

 

Freischreiber bleibtnatürlich noch eine andere Initiative, wenn man es Verbände-taktisch sehen mag:  Man selbst bleibt bei der reinen Lehre und seiner weißen Weste, im Bewusstsein, dass die Gewerkschaften den dreckigen Kompromiss schon annehmen werden. Dann haben die Freien beides: das Honorarpapier und einen Verband, der für die Gewerkschaften weiter ein Stachel ist. Das klingt nicht schecht. Nur sollte man dann nicht über die Lachen, die sich dreckig machen.

Hey, Ex-Badener: Wer also meint, dass man von einem Vollzeit-Beruf leben können muss, der vertritt die reine Lehre? 

Ich wünsche den Freischreibern viel Erfolg dabei, den Gewerkschaften unter den Rahmenbedingungen des real-existierenden Medienkapitalismus den Rang abzulaufen - nicht nur bei der Aufstellung von Entlohnungsforderungen, sondern auch bei deren Durchsetzung.

Kapitalismus ist, wenn diejenigen, die die Aufträge vergeben, am längeren wirtschaftlichen Hebel sitzen.

Deswegen meine Bitte: Etwas mehr Realismus bei der Bewertung der von den Gewerkschaften mit den Unternehmern erzielten Vereinbarung.

@Ex-badener: "wenigstens etwas für den Alltag mitgeben" hört sich sehr richtig nach Armenspeisung an.

@ Ex-Badener: Es lacht hier keiner über diejenigen, die sich über sechs Jahre in Verhandlungen darum bemüht haben, angemessene Honorare für freie Journalisten auszuhandeln. Dass diese Verhandlungen mühsam und zäh gewesen sein müssen, erkennt man ja allein an deren schierer Dauer. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand Vergnügen daran gehabt haben kann, sich Runde um Runde hinhalten zu lassen. Wenn das Ergebnis dann aber das ist, das nun vorliegt, dann muss man die Dinge auch beim Namen nennen: Auch von den ausgehandelten Honoraren wird niemand leben können, damit wird zum Beispiel die Praxis zementiert, dass Freie sich den Zeitungsjournalismus unter anderen mit PR quersubventionieren müssen. Und das führt dann absurderweise dazu, dass Redakteure sagen: Ich kann bei manchen Freien ja nicht mehr sicher sein, von welchen Interessen sie beeinflusst werden, also beauftrage ich sie nicht mehr.

Und, @ Heike Rost: Die Stellungnahme und die im Newsletter versandte Erklärung sind auch kein pauschales Verbändebashing, sondern die Formulierung dessen, was in unseren Augen notwendig ist, damit man den Beruf des Tageszeitungsfreien als Vollzeitberuf ausüben kann, und, wenn man so will, ein Sonntagsreden-Wir-Verleger-sind-die-Garanten-von-Qualitätsjournalismus-Bashing.

Ist der gefundene "Kompromiss" bindend ? Wer hält sich daran ?

Er ist wohl nicht etwas, was Journalisten in der Praxis "in die Hand gegeben" wird, sondern für die Verlage ein Alibi, genauso mit den Buy-out-Verträgen (oftmals braucht es dazu gar keines "Vertrages") wie bisher.

Ich bin weder im DJV noch bei den Freischreibern. Hinsichtlich ersterem weiß ich, warum ich es so halte.

Lieber Spielverderber, wenn am Ende nichts für Freie rauskommt, dann ist das Realismus, zu benennen, dass nichts für Freie rausgekommen ist. Sagt ja keiner, dass das aus bösem Willen geschehen ist oder dass die klugen Freischreiber bestimmt 100 Mal mehr erreicht hätten.

Und wenn man, liebe Heike Rost, die Verbände für so ein Verhandlungsergebnis kritisiert, hat das nichts damit zu tun, dass man den Ehrenamtlichen an den Karren fährt und ihr Engagement in Frage stellt. Die sitzen doch vermutlich nicht in diesen Runden, sondern hoffentlich festangestellte Funktionäre und Juristen. Dass die Profi-Verbändler aber sich mit Einigungen brüsten, die auch allen, die die Basis ihrer Organisationen ausmachen, das Leben schwer machen, finde ich absolut kritikwürdig.

@Heike Rost: Mir konnte bisher noch niemand erklären, warum man Verhandlungen, die nach so langer Zeit zu solch mageren Ergebnissen führen, nicht einfach mal scheitern lässt. Wenn dann der Gesetzgeber tätig werden muss, werden Verleger eigentlich immer ein wenig nervös. Man könnte jetzt vermuten, dass die Gewerkschaften hier die Interessen der Freien auf dem Altar anderer Gewerkschaftsziele geopfert haben...

Die Argumentation, es sei eben nicht mehr Geld da, erinnert mich immer an Südstaatenbonzen, die gegen die Abschaffung der Sklaverei in den Krieg zogen, weil ohne unbezahlte Arbeitskräte ihre Baumwollplantagen plötzlich nicht mehr rentabel waren. Schlechte Bezahlung ist damals wie heute kein Unternehmensmodell.

 

 

@John: Ist der Kompromiss bindend? Ja, so sieht's wohl aus. In Zukunft werden die "Gemeinsamen Vergütungsregeln" definieren, was unter "angemessener Vergütung" zu verstehen ist. Dieser Ausdruck findet sich seit 2002 im Urheberrechtsgesetz, dort steht in §32:

"Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird."

Das bedeutet, dass die jetzt ausgehandelten Sätze immer dann zur Anwendung kommen werden, wenn Gerichte darüber zu urteilen haben, ob eine Vergütung für einen Tageszeitungstext angemessen ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jetzt bei allen Zeitungen diese Sätze gelten. Die werden die Freien erst durchsetzen müssen, im Zweifel eben gerichtlich. Es wird sich zeigen, ob irgendjemand das macht - mit dem Resultat, am Ende einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwar vielleicht ein bisschen mehr zu verdienen (wenn er/sie dann überhaupt noch was schreiben darf), aber damit immer noch nicht sinnvoll wirtschaften zu können.

Gerade deshalb aber, weil der jetztige Kompromiss festschreibt, was im Sinne des Gesetzes "angemessen" ist, weil die Vergütungsregeln eben kein Tarifvertrag sind, der irgendwann in Kraft tritt und von beiden Seiten auch irgendwann wieder gekündigt werden kann, gerade deshalb ist die nun getroffene Vereinbarung abzulehnen.

Ein ehrlicher Umgang mit dem, was die Verlage offenbar bereit sind zuzugestehen, wäre es, zuzugeben, dass unter solchen Bedingungen hauptberuflicher, professioneller Journalismus eben nicht möglich ist. Gerade Verlagen gegenüber, die sich selbst auf die Fahne schreiben, Qualitätsjournalismus zu liefern, aber dafür nicht zu zahlen bereit sind, wäre das konsequent.

Nun aber für professionelle, hauptberufliche Journalisten Sätze festzuschreiben, von denen alle Beteiligten wissen, dass die eben nicht angemessen sind, ist ein fataler Kompromiss.

 @ Benno Stieber:

"Wenn dann der Gesetzgeber tätig werden muss, werden Verleger eigentlich immer ein wenig nervös." Siehe UrhG, §36 und §36a -http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html - ein Schlichtungsverfahren ist, ähm, außerordentlich dehnbar, den im Gesetzestext erwähnten Fristenmodellen zum Trotz. Der Rest? Arbeitszeit von Gerichten. Es soll Gerichte in dieser Republik geben, die zwischen zwei Verhandlungsterminen eine Zeitspanne von mehr als 12 Monaten haben. ;-)

"Man könnte jetzt vermuten, dass die Gewerkschaften hier die Interessen der Freien auf dem Altar anderer Gewerkschaftsziele geopfert haben..." Mit Verlaub: Vermuten vulgo "Glauben" ist "nicht wissen". ;-)

 

@Rost Komische Argumentation. Offenbar sind ja nicht nur Schlichtungsverfahren, sondern auch die Verhandlungen selbst dehnbar gewesen. Da kommt es doch auf ein paar Monate merh nicht an. Es kann Ihnen doch nicht wichtiger sein, endlich zum Abschluss zu kommen, auch wenn das Ergebnis dann so unbefriedigend ist wie das vorliegende. Da wäre doch der mühsame Weg der Schlichtung erfolgversprechender gewesen, wenn es um die höhe der Honorare  geht. Also, welche Interessen haben in den Verhandlungen außerdem eine Rolle gespielt?

 @Benno Stieber: "Dehnbare" Verhandlungen? Mühsam trifft's eher. Fragen Sie doch einfach mal bei Benno Pöppelmann/DJV nach. Hübsch auch, dass Sie anderweitige Interessen ausserhalb des Kernthemas "Vergütungsregeln" unterstellen. Merkwürdiger Diskussionsstil irgendwie ;-)

@Heike Rost

Wie kommt es dann, dass sich eine Vereinbarung zum Leistungsschutzrecht der Verlage in der Vergütungsregel findet? (§9 Umfang der Rechteübertragung,  Absatz 9) Ein Recht, für das es (noch) gar keine Gesetzesgrundlage gibt - für das die Verlage allerdings seit Monaten kräftig trommeln. Das kommt einer Blankovollmacht gleich.

 Liebe Frau Schoon,

ergänzend der Hinweis auf die Protokollnotizen zum §9. Zur Ziffer 8, die Sie kritisieren: Bislang gibt es keinerlei Gesetzesgrundlage für ein Leistungsschutzrecht der Verlage, aber m.E. durchaus die Notwendigkeit eines entsprechenden Ausschlußkriteriums. Ein fehlendes Ausschlusskriterium bedeutet eine Blankovollmacht für den Fall eines komplett neuen Rechtskonstrukts. Wenn neue, zusätzliche Erwerbsquellen mit den Inhalten freier Urheberinnen und Urheber generiert werden sollten, muss eine faire Beteiligung der UrheberInnen vereinbart werden.

 

Unter der Stichwortsuche "Leistungsschutzrecht" finden Sie auf den Seiten des DJV einige Lektüre: http://www.djv.de/Suche.2751.0.html

Die ergänzenden Artikel bei http://www.carta.info sind Ihnen sicherlich bereits bekannt:

“Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden (Verfasser Prof. Robert Schweizer)

Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts (Kritische Replik von Till Kreuzer)

Ich habe der DJV kein Mandat gegeben, über meine Honorare zu verhandeln. Tatsächlich aber tut sie es, denn unter diesem Ergebnis müssen nun alle leiden. Z. B. wegen der Frage der Angemessenheit und den Buy-Out-Verträgen. Über den verhandelten Sätzen wird wohl nur noch bei Promi-Autoren bezahlt.

Warum kümmern sich die Organisationen nicht einfach nur um Festangestellte, das tun sie ja sonst auch, und richten anderweitig keinen weiteren Schaden mehr an ?

Das ist ja schlicht katastrophal.

Ich finde, man muss das ganze mal aufsplitten: Die nun ausgehandelten Honorare stellen, auch wenn sie weit unter denen von arbeitnehmerähnlichen Freien sind, eine Verbesserung für viele Zeitungsjournalisten dar. Und die ist angesichts der aktuellen Honorarsituation nicht zu verachten. Ich wäre damit erst einmal einverstanden, wenn, ja wenn, es eine klare und faire Regelung für die Bezahlung von Online, Zweitverwertung innerhalb des Verlages oder Weiterverkauf an Dritte gäbe. Dann nämlich könnte man mit einem Artikel, der mehrfach erscheint (und das wird angesichts immer größerer Zeitungskooperationen zwangsläufig der Fall sein), auf ein halbwegs passables Honorar kommen. Hier ist meiner Ansicht nach der zentrale Kritikpunkt, und hier sollten vielleicht die Gremien von djv und dju mal überlegen, ob nicht noch nachgebessert werden sollte/müsste. Außerdem müsste festgeschrieben werden, dass die Honorare in regelmäßigen Abständen neu verhandelt werden, damit ein Spielraum für zukünftige Erhöhungen/ Veränderungen offen bleibt.

Die Position von Freischreiber ist vom Wunschdenken geprägt. Sie geht an den Realitäten des Zeitungsmarktes vorbei und negiert gesetzliche Voraussetzungen des Urhebervertragsrechts. Freischreiber nimmt nicht zur Kenntnis:


- dass es viele freie Journalisten gibt, die faktisch gezwungen sind, zu (fast) allen Bedingungen zu arbeiten. Die Diskussion der letzten Jahre in diversen Foren zeigt deutlich, dass die meisten Journalisten auch niedrigste Honorare akzeptieren, um arbeiten zu können. Wie ist es bisher? Es gibt wenige Freie, die in der Lage sind, ihre Honorarvorstellungen durchzusetzen. Es gibt ein paar mehr Freie, die wenigstens darüber verhandeln können. Und die große Mehrheit muss nehmen, was angeboten wird. Und das ist deutlich schlechter, als das, was nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zu bezahlen ist.

- dass die wirtschaftliche Basis der Tageszeitungen nicht mehr die ist, die noch vor fünf Jahren unbestritten war. Massive Anzeigenrückgänge und ebensolche Auflagenverluste werden an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang (z.B. in der Diskussion über die Bezahlung von Zeitungsinhalten im Netz) zur Kenntnis genommen und nicht negiert. Ebenso der massive Abbau von journalistischen Arbeitsplätzen. Dass diese ökonomischen Grundtatsachen aber auch Auswirkungen auf ein Verhandlungsergebnis zu Honorarhöhen haben können, wird tapfer ausgeblendet.

- dass die gesetzliche Angemessenheit der Vergütung sich nicht nur an den Wünschen und Interessen der Urheber ausrichtet, sondern die Interessen der Verwerter mit berücksichtigen muss. Nicht nur deswegen, weil mit den Verlegern verhandelt werden musste, kommt man leicht zu dem Ergebnis, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln nur einen Kompromiss darstellen können, sondern eben auch, weil das Gesetz ausdrücklich anordnet, dass die Interessen beider Seiten zu beachten sind. Im Übrigen darf selbst die Marktüblichkeit gesetzlich nicht einfach außer Acht gelassen werden, jedenfalls dann nicht, wenn sich eine Verhandlungsseite darauf beruft.

Im DJV behauptet niemand, dass das gefundene Ergebnis ein überragender Erfolg wäre. Wohl aber ist es ein wichtiger Schritt zu fairen Honoraren. Natürlich wären Honorarhöhen wünschenswert, die deutlich über denen der arbeitnehmerähnlichen Journalisten liegen. Freischreiber wiederholt insoweit nur die Forderung des DJV von 2002. Man muss aber auch diejenigen finden, die bereit sind, eine entsprechende Vergütungsregel auf Seiten der Verlage zu unterschreiben. Die finden sich als Gesamtheit im BDZV nicht. Die jetzt verhandelte Vergütungsregel ist ein Fundament, auf das erstmals seit 1971 wieder ein faires Honorar für die freien Journalisten aufgebaut werden kann.
Die Vergütungsregeln haben als Grundlage das Urhebergesetz. Danach sind Rechte für Nutzungen von Werken zu bezahlen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das kommt in den Regeln dadurch zum Ausdruck, dass auf die gedruckte (also vervielfältigte und verbreitete) oder öffentlich zugänglich gemachte Zeile abgestellt wird.

Freischreiber behauptet, mit den Vergütungsregeln sei ein Buy-Out verbunden. Offensichtlich haben die Autoren von Freischreiber den Text der Vergütungsregeln nicht vollständig gelesen. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass ein Buy-Out in den Regeln nicht enthalten ist. Selbst Freischreiber verklausuliert seine Kritik des angeblichen Buy-Outs damit, dass „mit einmaliger Zahlung (…) umfangreiche Nutzungsrechte und die Weiterverwertung in anderen Publikationen abgegolten sein“ (sollen). Abgegolten sind mit einem einmaligen Honorar für die einmalige Nutzung das Erstveröffentlichungsrecht (Vervielfältigung und Verbreitung), die einfache Online-Nutzung im aktuellen Auftritt der Tageszeitung und die Nutzung für interne Zwecke des Zeitungsarchivs. Nur dann, wenn ein Beitrag für die Mantellieferung oder die ständige redaktionelle Zusammenarbeit ausdrücklich bestellt oder erworben wird, ist diese Nutzung ebenfalls, aber nur für ein entsprechend höheres Honorar zulässig. Alles andere muss zusätzlich bezahlt werden. Wird z.B. ein Beitrag über ein lokales, jährlich wiederkehrendes Ereignis erneut ins Netz gestellt, ist das Honorar erneut fällig. Das gilt selbstverständlich auch für andere erneute Nutzungen. Will der Verlag zudem weitere Rechte erwerben, muss er sie angemessen bezahlen. Auch die durch Verwertungsgesellschaften für Journalisten wahrgenommenen Rechte sind erstmals ausdrücklich für freie Journalisten geschützt. Ein Buy-Out (siehe z.B. die von DJV und dju angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diverser Verlage) sieht anders aus.

Insbesondere entbehrt die Behauptung von Freischreiber, „die für die Zukunft besonders bedeutsame digitale Nutzung zum Beispiel im Internet (soll) in einem einmaligen Honorar inbegriffen sein – zeitlich unbegrenzt und übertragbar“, jeder Grundlage. Nur die aktuelle einmalige Nutzung durch das vertraglich vereinbarte Medium ist abgegolten. Auch beliebig übertragbar ist dieses Recht nicht ohne zusätzliche Honorierung.

Freischreiber  behauptet, das Niveau der ausgehandelten Honorarhöhen läge bis zu 30 % unterhalb des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche journalisten an Tageszeitungen. Das Niveau der Honorarhöhen liegt ca. 14 % bis 7 % unter diesem Tarifvertrag. Ob Honorare, die nach den jetzt vereinbarten Vergütungsregeln selbst nach der Darstellung von Freischreiber in nicht wenigen Fällen „immerhin das Doppelte dessen“ ausmachen, was bisher von Verlagen angeboten und gezahlt wurde, zukünftig eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit für freie Journalisten an Tageszeitungen zulassen, wird die Zukunft weisen.

Insbesondere ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Freie nicht mehr – wie bisher – alle ihre Rechte am Tor des Verlages abliefern müssen, sondern weiterhin Rechte behalten, die sie wirtschaftlich nutzen können. Wenn Freischreiber vorrechnet, dass eine Reportage im Weser-Kurier heute 102 € erbringt und zukünftig nach den gemeinsamen Vergütungsregeln  mit 252 € honoriert werden muss, dann ist das zunächst eine Steigerung um 147 %. Dagegen wendet Freischreiber ein, dass man schon mindestens drei Reportagen gleichzeitig schreiben müsse, um auf einen anständigen Tagessatz zu kommen. Das wäre richtig, wenn die alten Rechtebedingungen des Weser-Kuriers weiter gelten würden, wonach alle Rechte als ausschließliche Rechte beim Verlag lägen. Das ist aber nach den Vergütungsregeln nicht der Fall. Erstmals bieten sie wieder die Chance auf Mehrfachverwertung. Sehr wohl ist es also nach den Vergütungsregeln möglich, mit einer Reportage einen angemessenen Tagessatz zu erzielen.  

Freischreiber meint, automatische Erhöhungen der Honorare bzw. ein Inflationsausgleich seien nicht in den Regeln festgeschrieben. Automatische Tariferhöhungen oder ein automatischer Inflationsausgleich sind nicht einmal in geltenden Tarifverträgen vorgesehen. Eine entsprechende Verpflichtung der Verlage gibt es also, anders als Freischreiber Glauben machen will, nicht. Wenn Gewerkschaften eine Erhöhung wollen, müssen sie den Tarifvertrag kündigen, verhandeln und ggf. streiken. Sie können eine Erhöhung erreichen oder auch nicht. Genauso ist es in den gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen gelöst. Nach zwei Jahren kann wieder verhandelt werden.

Mit der Behauptung, die Urheberrechtsnovelle werde mit den Vergütungsregeln ad absurdum geführt, führt sich Freischreiber selbst ad absurdum. Mit  § 32 UrhG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die gestörte Vertragsparität wieder herzustellen, mit dem ein einheitliches und angemessenes Mindestniveau in der jeweiligen Branche erreicht werden soll. Mit den Vergütungsregeln ist das Ziel noch nicht erreicht, aber der Weg ist überhaupt erstmals beschritten. Und angesichts der Gesamtregelung ist es aus unserer Sicht ein gangbarer Weg. Im Übrigen: Der Verein, der sich mit seinen wenigen Mitgliedern großspurig Berufsverband nennt, hat bisher nichts zu Wege gebracht, das zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien beitragen könnte. Hehre Ziele zu haben reicht nicht aus. Auch nette Internetkampagnen nicht. Schließlich nicht die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene Unterstellung, die Gewerkschaften betrachteten die Interessen der Freien als Anhängsel der Interessen der Festangestellten. Verhandlungen mit Verlegern sind kein Zuckerschlecken und kein Osterspaziergang. Rechtliche Auseinandersetzungen, wie sie die Gewerkschaften nunmehr seit Jahren zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien führen, auch nicht.

DJV und dju wird Betrug an Freien und auch noch an den Lesern vorgeworfen. Zugegeben: Für die Leser haben wir nicht verhandelt. Deswegen fehlt uns schon die Betrugsabsicht. Betrug an den Lesern scheidet also aus. Betrug an den Freien kommt von vornherein nicht in Betracht: Die Vergütungsregeln sind vereinbart, um die Lage der Freien zu verbessern. Selbst Freischreiber kommt nicht umhin, zuzugeben, dass auch das Doppelte des bisher üblichen Niveaus erreicht werden kann, wenn die Vergütungsregeln angewandt werden. Das soll Betrug sein? Im Ernst: Imponierend wäre die Aussage des von Freischreiber zitierten Tagesspiegel-Chefredakteurs, der Tageszeitungsjournalismus könne Freien keinen Lebensunterhalt ermöglichen, wenn er mitgeteilt hätte, dass die Freien beim Tagespiegel ab sofort angemessen bezahlt und mit ihnen angemessene Rechtebedingungen vereinbart werden. Wer diese Bedingungen kennt, die Freischreiber mit dem Zitat offensichtlich gutheißt, kann sich über die gemeinsamen Vergütungsregeln kaum aufregen. Deren Regelungen sind um Längen besser als das, was der Tagespiegel bisher bereit ist einzuräumen.

„Fatal wäre es, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber. Wir sagen: Fatal wäre es, wenn die Chance, die in den Vergütungsregeln liegt, nicht genutzt wird.

@ Hendrik. Es ist schon erstaunlich, dass freie Journalisten immer wieder die angeblich miserable wirtschaftliche Potenz von Medienunternehmen beschwören. Die Chefs dort tun das nicht. Der Bertelsmann Hartmut Ostrowski bekannte jüngst: "Die Renditen sind noch immer höher als in anderen Industriezweigen."

www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5597235/Bertelsmann-Chef-Medienbranche-stabiler-als-erwartet.html


"Die jetzt verhandelte Vergütungsregel ist ein Fundament, auf das erstmals seit 1971 wieder ein faires Honorar für die freien Journalisten aufgebaut werden kann."

@Hendrik: Welche Druckmittel gibt es? Halten Sie einen Freien-Streik für möglich?  

Als Nicht-Journalist kann ich nur kopfschüttelnd zusehen, wie eine Interessensvertretung es schriftlich fixieren kann, dass ein Aufwand, der den von ihr Vertretenen auf Anweisung der Auftraggeber entsteht, nicht vergütet wird. Das hört sich für mich wie Kapitalismus darwin'scher Prägung an. Der Stärkere macht was er will. "Bitte schreiben Sie einen Artikel mit 100 Zeilen. Das bezahlen wir dann. Vielleicht aber auch nur die Hälfte."

Hätte mir das jemand in geselliger Runde erzählt, hätte ich ihn nicht ernst genommen, den Kopf geschüttelt und gemeint, dass das rechts- und sittenwidrig sei.

Es ist eine Schande, dass die Wertschätzung unseres Berufs so gering ist, vor allem durch diejenige, die am meisten von unserer Arbeit profitieren. Die Verlage und Verleger sollten mehr Respekt für Journalisten haben, die ihren Beruf noch ernst nehmen und sich der Qualität verschrieben haben. Denn genau danach rufen sie immer, aber dafür zahlen, wollen sie nicht.

 

Eine wahre Unverschämtheit ist das sogenannte zeitlich und räumlich unbegrenzte Buyout. Artikel, die online erscheinen, werden - sofern sie vernünftig verschlagwortet und mit SEO versehen sind - wesentlich öfter gelesen als Artikel, die lediglich gedruckt erscheinen. Dass die Online-Vergütung aber nachwievor mit "Peanuts" honoriert werden, um einen renditegeilen Zeitgenossen zu zitieren, der auch keinen Respekt vor guter Arbeit hat, ist gelinde gesagt unzeitgemäß und frech. 

 

Ein Genralstreik aller Freien wäre toll, aber leider unrealistisch. Streikbrecher gibt es immer und außerdem - seien wir mal ehrlich - jeder von uns ist am Ende ein Einzelkämpfer, was leider auch ein Merkmal von Journalisten ist. Nur wenn wir uns mit den Pauschlisten und Festangegstellten zusammentun, könnten wir etwas erreichen. Außerdem ist es vielleicht auch an der Zeit, diejenigen Verleger und Manager öffentlich an den Pranger zu stellen, die nur noch Dollarzeichen in den Augen haben, aber schon langer nicht mehr wissen, wie man eine gute Zeitung macht oder wie Online-Journalismus wirklich funktioniert.

@Hendrik Zörner: Sie schrieben mit Blick auf Freischreiber "der Verein, der sich mit seinen wenigen Mitgliedern großspurig Berufsverband nennt, hat bisher nichts zu Wege gebracht... Hehre Ziele zu haben reicht nicht aus. Auch nette Internetkampagnen nicht." Warum, einerseits, zeigen Sie sich so gereizt? Warum, andererseits, so herablassend?

Beides finde ich unpassend. Und möglicherweise ist es auch für die Interessen des DJV nicht nützlich, diesen Ton anzuschlagen.

Mit Verlaub, ich bin zahlendes Mitglied sowohl von Freischreiber als auch - noch?- seit vielen Jahren beim DJV. Ich war fest angestellt und bin jetzt frei. Kurz: Ich kenne beide Welten.

Dass der DJV seine Aktivitäten für freie Journalisten verstärkt hat, habe ich durchaus bemerkt - natürlich ist das wachsende Heer der freien Journalisten für eine Gewerkschaft ein relevantes Mitgliederpotential und schon deshalb organisationspolitisch relevant. Schließlich ist der DJV auch nicht so groß, wie er gern wäre. Dennoch halte ich es für richtig, dass es einen Berufsverband gibt, in dem allein Freie ihre Interessen vertreten, weil diese Interessen eben nicht identisch sind mit denen der Festangestellten.

Freie Journalisten sind Unternehmer. Und der neue - und daher fast zwangsläufig noch kleine - Verband Freischreiber hat aus meiner Sicht eine etwas frischere Herangehensweise als der sehr etablierte DJV. Die Stimme von Freischreiber wird übrigens in den Medienunternehmen und in der Politik wohl durchaus gehört.

Aber vielleicht macht genau das dem DJV Angst?

Sinnvoller wäre vielleicht, die etablierten Gewerkschaften sähen in Freischreiber, bei allen Interessenunterschieden und auch Meinungsverschiedenheiten, einen Mitstreiter. Auf Augenhöhe.

Gab es schon einen zukunftsfrohen Bericht über Freischreiber in der DJV-Verbandszeitschrift "journalist"? Das wär doch was.

 

Lieber Hendrik Zörner,

schön, dass Sie hier so ausführlich Stellung nehmen. Gerade ein (in Ihren Augen doch völlig bedeutungsloser) Verband weiß das zu schätzen.

Wir betrachten es als verständlichen Reflex, den Kritikern einer mühsam zustande gekommenen Vereinbarung Mangel an Realismus vorzuwerfen. Geschenkt. Wohin die freien Journalisten mit dem vielgepriesenen „Realismus“ der Verbände gekommen sind, zeigt uns nämlich gerade die Realität: Viele freie Journalisten stehen heute mit dem Rücken zur Wand. Mit ihren Honoraren, das wissen Sie, kann man einen Beruf nicht professionell ausüben. Also sagt der DJV, die freien Journalisten müssen eben besser mixen, sprich: mit PR die miesen Honorare quersubventionieren. Schlagen Sie solche Deals eigentlich auch Ihren Festangestellten vor? Sagen Sie einem Verlagsangestellten, der zu wenig verdient: Schreib doch nebenher ein paar Werbetexte? Was ist das für ein Berufsverständnis? Was ist das für eine Interessenvertretung?

Es ist richtig, dass wir die 30, 40 Jahre lang vernachlässigte Frage, unter welchen Bedingungen professioneller Journalismus produziert werden kann, wieder in den Mittelpunkt rücken wollen. Nennen Sie das meinetwegen Wunschdenken (es ist jedenfalls besser als Resignation).

Sie schreiben: „Die jetzt verhandelte Vergütungsregel ist ein Fundament, auf das erstmals seit 1971 wieder ein faires Honorar für die freien Journalisten aufgebaut werden kann.“ Ich musste diesen Satz wirklich zwei Mal lesen. Ich konnte einfach die Jahreszahl nicht glauben. „Erstmals seit 1971!“ Was wurde eigentlich in den fast 40 Jahren dazwischen für Freie gemacht?

Unser (immer noch kleiner, aber doch größer werdender) Berufsverband „Freischreiber“ existiert nun seit gut einem Jahr – und prompt werden DJV und ver.di in Sachen freie Journalisten sehr viel aktiver. Das ist gut, das freut uns, denn wir verstehen uns nicht als Konkurrenz und auch nicht als Gegner. Und es wäre auch nicht klug, wenn Sie uns jetzt dazu machen wollten.

Sie schreiben weiter: „Mit  § 32 UrhG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die gestörte Vertragsparität wieder herzustellen, mit dem ein einheitliches und angemessenes Mindestniveau in der jeweiligen Branche erreicht werden soll.“
Das ist besonders interessant, weil Sie hier erstmals klar zum Ausdruck bringen, dass Sie unter „Angemessenheit“ nichts anderes verstehen als „Mindestniveau“. Sie haben also praktisch einen Mindestlohn vereinbart, und die Mindestlöhne bewegen sich nun mal auf Hartz-IV-Niveau. Im Gesetz steht freilich nichts von Mindestniveau: dort steht „angemessen“, und das bedeutet etwas völlig anderes, es bedeutet „fair“. Es ist aber nicht fair, wenn ein freier Journalist pro Tag so viel verdient wie ein Handwerker oder ein Redakteur in ein, zwei Stunden. Das ist der Knackpunkt des Ganzen.

Nun noch zu einigen Unterpunkten: Im Regionalzeitungsbereich (Sie kennen sicher Herrn Schumacher vom Nordkurier) werden die Vergütungsregeln wohl dazu führen, dass noch mehr Zeitungsseiten von Amateuren gefüllt werden, auf die man die Vergütungsregeln nicht anwenden muss. Das heißt, die Qualität der Zeitungen wird sich weiter verschlechtern, und die Auflagen werden weiter sinken. Die Regionalzeitungsverleger (allen voran die WAZ) begreifen noch immer nicht, dass sie – wenn sie überhaupt noch eine Chance haben wollen – in gute regionale Inhalte investieren müssen.

Und damit kommen wir zur Zukunft: „Der Copypreis der Zukunft“, sagt Springer-Chef Mathias Döpfner, „ist das Copyright“. Er wird sich etwas dabei gedacht haben.

Sie behaupten nun, die Bezahlung der Mehrfachnutzungen sei durch die neuen Vergütungsregeln erstmals umfassend geregelt. Ich sehe das nicht, und die Praxis wird Ihre Auffassung relativ schnell widerlegen.

Aus unserer Sicht wäre es auch wichtig gewesen, die Online-Vergütung (die in fünf bis zehn Jahren eine viel größere Rolle spielen wird, siehe Apps für Smartphones oder künftige Tablet-Computer), extra und vorausschauend zu regeln. In Ihrem Entwurf von 2003 war das noch vorgesehen. Darauf hätten Sie - mit Blick auf die nächsten Jahre - bestehen sollen. Das Leistungsschutzrecht haben Sie ja auch vorsorglich und sehr vorausschauend antizipiert. Da hätte z.B. eine etwas vorsichtigere Formulierung vollauf genügt: „Vergütungsansprüche aus einem eventuell vom Gesetzgeber zu schaffenden Leistungsschutzrecht für Verlage...“

Aber wir wollen nicht kleinlich sein.

@Wolfgang Michal: „Erstmals seit 1971! Was wurde eigentlich in den fast 40 Jahren dazwischen für Freie gemacht?"

1.

Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Ausgabe einer Vergütungsempfehlung untersagt, das heißt eine generelle Ordnung war gar nicht zulässig. Dann kam der unter der sozialliberalen Regierung der neue 12a Tarifvertragsgesetz, der den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen möglich machte, also haben DJV und ver.di einen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen abgeschlossen, der dann aber an einer Reihe von Tageszeitungen nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt wurde. 

Anschließend gab es bekanntlich eine Bundesregierung, die Interessen der Urheber an einer Honorarverbesserung nicht wirklich aufgeschlossen gegenüberstand. Unter der Schröder-Regierung war es dann 2002 möglich, eine Gesetzesreform, das neue Urhebervertragsrecht durchzusetzen, unter massiver Beteiligung des DJV. Die Verleger und andere Medien-Auftraggeber hatten bis zuletzt mit massiven Kampagnen, auch TV-Laufbändern im laufenden Programm, versucht, die Reform zu verhindern. Seitdem wurde von DJV und ver.di verhandelt, so lange kann das dauern.

2.

"und prompt werden DJV und ver.di in Sachen freie Journalisten sehr viel aktiver." Nein. Es wurde schon seit sechs Jahren verhandelt. Da gab es kein Freischreiber, und mehr Aktivität in Sachen Vergütungsverhandlung gibt es seitdem auch nicht. Irgendwann muss man mal zu einem Ende kommen. Sorry.

 

3. Ich zitiere: "Im Regionalzeitungsbereich (Sie kennen sicher Herrn Schumacher vom Nordkurier) werden die Vergütungsregeln wohl dazu führen, dass noch mehr Zeitungsseiten von Amateuren gefüllt werden, auf die man die Vergütungsregeln nicht anwenden muss."

 

Was soll denn das implizieren? Lautet der Vorwurf jetzt, DJV und ver.di hätten ZU GUT verhandelt? Mit der Folge, dass mehr Amateure eingesetzt würden? Ja, wenn dies das Gegenargument ist, können wir ja alle einpacken. Denn für Leserreporter, Schüler und nebenberuflich tätige Beamte können wir nicht verhandeln. Der DJV hat nur ein Mandat für seine Mitglieder, nicht für solche Personen.  Soll die Logik sein: "Höhere Honorare gefährden die Beschäftigung"? Hört sich ganz nach Herrn (Noch?)Arbeitgeberpräsident Hundt an, aber vermutlich handelt es sich um ein Missverständnis. Denn auch der Verein Freischreiber hat sicherlich ein Interesse an höheren Honoraren.

@ Michael Hirschler

Lieber Herr Hirschler, ich habe es schon gestern bei Frau Rost nicht verstanden. Warum muss man um den Preis eines schlechten Ergebnisses wie sie schreiben "igendwann zu einem Ergebnis kommen?" Was hätte der DJV oder die Freien denn bei einem Scheitern der Verhandlungen zu fürchten gehabt?

@ Hendrik Zörner: Sie schreiben: "Freischreiber nimmt nicht zur Kenntnis, dass die wirtschaftliche Basis der Tageszeitungen nicht mehr die ist, die noch vor fünf Jahren unbestritten war. Massive Anzeigenrückgänge und ebensolche Auflagenverluste werden an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang (z.B. in der Diskussion über die Bezahlung von Zeitungsinhalten im Netz) zur Kenntnis genommen und nicht negiert. Ebenso der massive Abbau von journalistischen Arbeitsplätzen. Dass diese ökonomischen Grundtatsachen aber auch Auswirkungen auf ein Verhandlungsergebnis zu Honorarhöhen haben können, wird tapfer ausgeblendet."

Komisch, dass die Lokalzeitung, für die ich gelegentlich geschrieben habe (dies aber nicht mehr tue, weil ich für ein Zeilenhonorar von 13 Cent nicht arbeiten will), seit Jahren viel Geld ausgibt, um Beteiligungen an anderen Verlagen, an Radiosendern, einer Privatpost, einem Fernsehsender etc. zu erwerben. Die Renditen in diesem Verlag sind auch noch so hoch, dass sich manch anderes Unternehmen vor Neid die Augen reibt.

@ Michael Hirschler: Sie meinen, der DJV habe sich schon länger sehr aktiv für Freie eingesetzt. Ich als ehemaliges DJV-Mitglied kann das nicht nachvollziehen. Meine Belange kamen zu kurz, wann immer ich sie auch vorgebracht habe. Die Rechtsberatung war unbrauchbar, geredet wurde immer nur über fest angestellte Redakteure. Ich erinnere mich aber sehr wohl daran, dass Sie seit Gründung von Freischreiber einen mitunter lächerlichen Aktivismus an den Tag gelegt haben, der sich dann aber vor allem auf eine Freien-Liste bei Xing beschränkte. Schön auch die Ausgabe Ihres Magazins "journalist" über Freie, in denen Freischreiber totgeschwiegen wurde. 

Ich halte diesen jungen Verband für sehr wirkungsvoll. Dass ich noch nicht beigetreten bin, liegt allein an meiner Geldknappheit: als freier Journalist, der mal theoretisch vom DJV vertreten wurde, bin ich zu arm, um mir die zehn Euro Mitgliedsbeitrag zu leisten. 

@ Michael Hirschler: Nochmals zur Verdeutlichung, Jonas und Wolfgang haben diesen Punkt ja bereits klar gemacht: Es geht hier nicht darum, Vorwürfe in Richtung der Gewerkschaften abzufeuern. Wir verstehen uns nicht als Ihr Gegner, auch wenn wir die vorgelegten Vergütungsregeln ablehnen.

Sondern es geht darum, deutlich zu machen, wozu die jetzt vorgelegten Vergütungsregeln führen werden, unter anderem zu einem weiteren Verfall der Qualität der Zeitungen, wenn Verlage im Bemühen, diese Regeln zu umgehen, eben noch mehr auf diejenigen zurückgreifen, für die diese Honorare nicht gelten.

Und die von Herrn Zörner belächelte Internetkampagne Ohne Freie fehlt was hat nicht nur zum Ziel, unseren Lesern zu zeigen, wie hoch der Anteil dessen ist, was Freie jeden Tag zur Entstehung von Zeitungen und Magazinen beitragen, und wie sehr die Qualität litte, wenn sie ihre Arbeit von einem auf den anderen Tag einstellten. Sie ist auch Ausdruck der Tatsache, dass freie Journalisten nicht mehr bereit sind, die Bedingungen still vor sich hin schimpfend hinzunehmen, unter denen sie arbeiten.

Und wie man aus Kreisen von DJV und dju immer wieder hört, waren Verhandlungen um Arbeitsbedingungen von freien Journalisten in der Vergangenheit auch deshalb so mühsam, weil die Verleger von der Masse der Freien keinerlei Gegenwehr zu befürchten hatten (Achtung, auch hier ist kein Vorwurf an diejenigen unter den Freien versteckt, die sich in den Gremien von DJV und dju engagiert haben). Insofern müssten Sie doch eigentlich dankbar sein um jede nette Internetkampagne.

Mehr zum Thema sagt Steffen Grimberg, Medienredakteur der taz, hier.

Lieber Herr Hirschler,

zu Ihrem dritten Punkt: Der DJV hätte die Vergütungsregeln durch eine Note (ein Zugeständnis) der Verleger absichern sollen, und zwar dahin gehend, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln nicht durch Fachfremde (= Hobbyjournalisten) unterlaufen werden dürfen bzw. dass diesen Hobbyjournalisten im Beschäftigungsfall die gleichen Vergütungen zustehen. Das hätte den hauptberuflich freien Journalisten (=Profis) sehr genützt, denn eine solche Vereinbarung hätte auf Verlagsseite zu der vernünftigen Überlegung geführt: Wenn es gleich viel kostet, einen Profi oder einen pensionierten Lehrer zu beauftragen, dann nehme ich doch viel öfter den Profi. 

Wenn Sie also schon einen gesetzlichen Mindestlohn festsetzen, dann sollte er für alle gelten. 

Ansonsten sollten wir die Gereiztheiten jetzt nicht übertreiben! Im Interesse der Sache.

Da stimme ich vollkommen zu. Die Betonung, dass die Honorare nur für Hauptberufliche gelten, heißt nichts anderes: (Mindestens) für alle anderen gelten sie nicht. Nicht für Praktikanten, Hospitanten, Nebenberufliche, Studenten, Pensionierte. Also wird der Ausweichdruck auf eben diese zunehmen.

Es wurde also keineswegs zu gut verhandelt, sondern zu unpräzise.

Mir gefällt ebensowenig, dass der online-Abdruck nicht extra honoriert wird. Das ist doch die Kerneinnahmequelle, wenn es um online geht. Und nicht der nochmalige Abdruck in 10 Jahren, der angeblich also durch die Vergütungsvereinbarungen nicht tangiert wird.

In zwei Jahren kann zudem also neuverhandelt werden. Juristen wissen, dass jedes Wort bedeutsam ist. Wenn den Verhandlungspartnern daran gelegen gewesen wäre, hätten sie aus "kann" ein "muss" gemacht.

Ein Mindeststandard ist übrigens dann kein Mindeststandard mehr, wenn er zur Norm wird, und de facto nichts mehr darüber mehr möglich wird.

Sonst hätte man zweimal aushandeln müssen, Mindesthonorar und angemessenes Honorar, oder eine Spannbreite angeben müssen, innerhalb der ein angemessenes Honorar für jeden Einzelfall zu finden sein wird.

Lieber Michael Hirschler, schön, dass Sie sich hier an der Diskussion beteiligen. Mich würde interessieren, welche Beispielsfälle Sie durchgerechnet haben. Also zum Beispiel sowas wie einen Lokalfreien beim Weserkurier, der im Monat 20 Kurzmeldungen und 8 längere Artikel abliefert. Haben Sie sowas? Vielleicht könnten wir anhand solcher Fälle die Diskussion auf eine konkrete monetäre Diskussionsbasis stellen.

@Kai Schächtele : "Sondern es geht darum, deutlich zu machen, wozu die jetzt vorgelegten Vergütungsregeln führen werden, unter anderem zu einem weiteren Verfall der Qualität der Zeitungen, wenn Verlage im Bemühen, diese Regeln zu umgehen, eben noch mehr auf diejenigen zurückgreifen, für die diese Honorare nicht gelten."

 

Wie bitte? Die Vereinbarung höhere Honorare für freie Journalisten führen dazu, dass sie nicht mehr beschäftigt werden? DAS ist wirklich Ihre Position? Und das wird von Ihnen verklausuliert vorgetragen, als "Sorge um die Qualität der Zeitungen"? Freischreiber, die Organisation, die sich im Interesse der Qualität der Zeitungen für niedrige Honorare einsetzt? Nein, das ist so schlecht, das will ich nicht einmal glauben, das diese Position im Freischreiber-Vorstand, oder jedenfalls in der Mitgliedschaft mehrheitsfähig ist.  Ich beantrage die Streichung Ihrer Argumentation, das ist ja nicht zu ertragen!

 

Es ist doch gerade eine Frage der Qualität, ob ein Hobby-Schreiber im Gemeinderat sitzt und mitschreibt, oder jemand, der es als seinen Beruf macht. Jedenfalls im Regelfall!

 

"Höhere Honorare sind schlecht für die Qualität der Zeitungen": Ja, dann können wir die Vereinbarung höherer Honorare wirklich sein lassen.

 

Oder wie soll es denn sonst gehen? DJV und ver.di vereinbaren angemessene Honorare für alle, die irgendwie schreiben? Mit welcher Legitimation sollte denn der DJV, Gewerkschaft und Berufsverband für hauptberufliche Journalisten, angemessene Honorare für nebenberuflich tätige Beamte, Schüler und Studenten abschließen können?

 

Das klingt alles so, wie auf den Hundt gekommen. Ich kann es nicht glauben, dass das die endgültige Position von Freischreiber ist.

@Jacob Vicari : Zahlenbeispiele kann ich Ihnen gerne mal besorgen, ich weiß nicht, ob von Weserkurier oder einem anderen Blatt. Bitte um Zusendung Ihrer E-Mail an hir@djv.de

@ Michael Hirschler: 

"Wie bitte? Die Vereinbarung höhere Honorare für freie Journalisten führen dazu, dass sie nicht mehr beschäftigt werden?"

Ja, genau das wird passieren. denn die Honorartöpfe bei Tageszeitungen sind eh schon so leer, dass die jetzt ganz bestimmt nicht bei den hauptberuflichen Freien aufstocken werden (wie Sie sich das kühn ausmalen), sondern noch häufiger auf fertige Pressemitteilungen und Pensionisten und Hobbyschreiber zurückgreifen werden. 

john hat das doch auf den Punkt gebracht: "Da stimme ich vollkommen zu. Die Betonung, dass die Honorare nur für Hauptberufliche gelten, heißt nichts anderes: (Mindestens) für alle anderen gelten sie nicht. Nicht für Praktikanten, Hospitanten, Nebenberufliche, Studenten, Pensionierte. Also wird der Ausweichdruck auf eben diese zunehmen."

Genau so wird es sein. 

Ich zitiere Sie noch einmal: "Ja, dann können wir die Vereinbarung höherer Honorare wirklich sein lassen. "

Dem kann ich nur zustimmen: Wer so verhandelt, der sollte es lassen. 

@Bernd, der Anonymisierungsmeister (vielleicht mit Klarnamen zu schreiben, wäre etwas mutiger): "seit Gründung von Freischreiber einen mitunter lächerlichen Aktivismus an den Tag gelegt haben, der sich dann aber vor allem auf eine Freien-Liste bei Xing beschränkte". Nein, digitale Aktivitäten haben wir schon vorher gehabt, alles Mögliche ausgetestet. Aktionen machen wir schon seit längerem und immer wieder, hatten auch schon mal Anzeigen geschaltet für die Verbesserung der Situation der Freien, was natürlich wenig gebracht hat und und und. Und die Freien-Liste bei Xing mögen Sie für "lächerlich" halten. Ich persönlich halte Xing für bestimmte Aufgaben und Vorhaben für sinnvoll, ebenso wie Twitter oder Blogs, gerade auch für und von Freie(n).

@Benno Stieber: "Was hätten der DJV oder die Freien denn bei einem Scheitern der Verhandlungen zu fürchten gehabt?" Was HÄTTE? (="Was wäre denn schon gewesen?") Allein schon die Frage zeigt, wie abgehoben hier diskutiert wird. Wir HABEN eine Situation, in der die Freien an Tageszeitungen zu der Gruppe im freien Journalismus gehören, die weit am Boden ist, die arbeiten ohne jede Aussicht auf Verbesserung ihrer Honorare.  Wir haben ohne eine Vergütungsregelung überhaupt keine Aussicht auf Verbesserung der Situation. Die freien Journalisten ziehen nur dann vor Gericht wegen Verbesserung der Honorare, wenn die Zusammenarbeit beendet wird, und die DJV/ver.di-Verfahren gegen Springer wegen unangemessener Vertragsbedingungen etc. waren zwar teilweise (vorläufig, nicht rechtskräftig) erfolgreich, hängen aber immer noch - und für Jahre - in den Gerichten! Wer glaubt denn, dass die Verlage wegen den Erfolgen einzelner freier Journalisten in Honorarfragen vor Gerichten die Bedingungen für alle komplett ändern würden? Geklagt wird doch nur von denen, bei denen sowieso schon alles verloren ist, denn diejenigen, die noch im Job stehen, würden sofort mit der Einreichung einer Klage vor die Tür gestellt!

 

Gibt es keine Vergütungsordnung, bleibt es beim jetzigen Zustand. Das ist wohl kaum erstrebenswert.

@Bernd, Anonymisierungsmeister, zum Beitrag von 18:35 Uhr: 

"Ich zitiere Sie noch einmal: "Ja, dann können wir die Vereinbarung höherer Honorare wirklich sein lassen. " Dem kann ich nur zustimmen: Wer so verhandelt, der sollte es lassen. "

 

Glauben Sie im Ernst, Sie könnten mit den Tageszeitungsverlegern darüber verhandeln, was diese an alle diejenigen, die ihnen irgendwelche Beiträge liefern, zahlen? Mit welcher Legitimation? Mit welcher Erfolgsaussicht? Vorschlag: Besuchen Sie uns einmal auf einer der nächsten Veranstaltungen von "Frei.Fair.Handeln!", da können Sie voraussichtlich mit dem Verhandlungsführer der Verhandlungen selbst diskutieren. Die schon feststehenden Termine siehe unsere Informationsschrift zum Jahreswechsel, sonst demnächst im Freienblog. Ansonsten bin ich über die Zusendung von alternativen Ideen zur Verbesserung der Honorar- und Vertragssituation der freien Journalisten stets dankbar, das darf ich auch im Namen des zuständigen DJV-Fachausschusses Freie Journalisten sagen, der solche Vorschläge gerne diskutiert.

@john (.) : Das mit dem Mandat stimmt nicht. Der DJV ist kraft Satzung zur Verhandlung von Vergütungsordnungen ermächtigt. Gerade - extra zur Verhandlungen von angemessenen Honoraren für Freie - hat der DJV seinerzeit seine Satzung ändern lassen, was bekanntlich nicht im Schnellverfahren geht, (verbands-)öffentlich (auch im Internet) in den Anträgen zum Verbandstag zu lesen war, ausführlich auf dem Verbandstag dargelegt wurde und natürlich ohne Gegenstimmen, wenn ich mich recht erinnere, so beschlossen wurde, denn was sollte dagegen sprechen, eine Vergütungsordnung über angemessene Honorare und Vertragsbedingungen für hauptberufliche Freie abzuschließen? Die Sorge um die Qualität der Zeitungen, wie sie hier von Kai Schächtele, sicherlich in einem Über- oder Unterschwang, vorgetragen wurde?

@Michael Hirschler:

Wenn dem DJV die Vergütungsordnung so wichtig ist, dass er dafür schon mal extra die Satzung geändert hat, dann wird der Verein seine freien Mitglieder doch sicherlich (z.B. in Form einer Urabstimmung) darüber entscheiden lassen, ob sie dem ausgehandelten Kompromiss zustimmen wollen.

@ Michael Hirschler: So anonym finde ich meinen Namen gar nicht.

Sie schreiben: "denn was sollte dagegen sprechen, eine Vergütungsordnung über angemessene Honorare und Vertragsbedingungen für hauptberufliche Freie abzuschließen?"

Dieser Satz geht voll an der nun dank des Verhandlungsgeschicks des DJV et al geschaffenen Realität vorbei, denn die ausgedealten Honorare sind ja gerade nicht angemessen.

Schön wäre gewesen, wenn Sie das erreicht hätten, was Wolfgang Michal oben vorschlägt: "Der DJV hätte die Vergütungsregeln durch eine Note (ein Zugeständnis) der Verleger absichern sollen, und zwar dahin gehend, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln nicht durch Fachfremde (= Hobbyjournalisten) unterlaufen werden dürfen bzw. dass diesen Hobbyjournalisten im Beschäftigungsfall die gleichen Vergütungen zustehen. Das hätte den hauptberuflich freien Journalisten (=Profis) sehr genützt, denn eine solche Vereinbarung hätte auf Verlagsseite zu der vernünftigen Überlegung geführt: Wenn es gleich viel kostet, einen Profi oder einen pensionierten Lehrer zu beauftragen, dann nehme ich doch viel öfter den Profi."

Ach so, Sie baten noch um Vorschläge dazu, was jetzt wirklich getan werden müsste ("Ansonsten bin ich über die Zusendung von alternativen Ideen zur Verbesserung der Honorar- und Vertragssituation der freien Journalisten stets dankbar, das darf ich auch im Namen des zuständigen DJV-Fachausschusses Freie Journalisten sagen, der solche Vorschläge gerne diskutiert.") - weil der zuständige DJV-Fachausschuss Freie Journalisten so weit von der Realität entfernt ist?

 

Ich frage mich, was sich all diejenigen, die jetzt so selbstgerecht auf diese mittelmäßige Vereinbarung draufhauen, damals gedacht haben, als sie ihre Knebelverträge unterschrieben haben. Es ist ja hoffentlich nicht bei jedem Einzelnen ums nackte Überleben gegangen. Den Forderungskatalog da oben hättet ihr jedenfalls schon vor sieben Jahren an die Zeitungen schicken können, da hätte es womöglich noch geholfen.

@Bernd: "-- weil der zuständige DJV-Fachausschuss Freie Journalisten so weit von der Realität entfernt ist?" 

Grad herzhaft gelacht über soviel Humor. ;-)

Scherz beiseite, mittendrin, bestehend aus freiberuflich tätigen Kollegen aller journalistischen Gattungen, mit den ganz normalen, branchenüblichen Alltagsproblemen freier JournalistInnen. Und daher auch recht pragmatisch in beispielsweise der Einschätzung, dass ein von Jakob Vikari stichwortartig erwähnter Freienstreik nicht funktioniert. Eine schöne Utopie - dabei würden meine Kollegen und ich uns nichts so sehr wünschen als einen solchen Zusammenhalt! Die banale Realität sieht leider anders aus; angefangen von völlig unterschiedlichen Vertragslösungen in ein und der selben Redaktion über komplett unterschiedliche Honorierungen durch ein und den selben Verlag bis zu den Tätigkeitsbereichen der freien Kollegen ist das ganze Freien-Universum eine überaus bunte Mischung ohne jeglichen Hang zu Schema F.

Eine schöne Vorstellung, Freie wären sich einig: Darin, einen eigenen Tagessatz zu definieren, eine Untergrenze inbegriffen, unterhalb derer man nicht mehr für einen Kunden/Auftraggeber arbeiten kann - und das dann auch konsequenter Weise nicht tut. Daraus folgend Kollegen nicht mit dem Akzeptieren noch niedrigerer Honorare in unfairster Weise auszubooten, sondern sich mit den Honorarübersichten der Mittelstandsgemeinschaft, den Honorarspiegeln der Kollegen von Mediafon.net und Freelens vertraut zu machen. Einmal versaute Honorare sind schwierig bis unmöglich wieder in "angemessene" Höhen hinauf zu verhandeln. 

Anekdote am Rande, dutzendfach aus eigener Erfahrung vorhanden: Kollege ruft an und fragt, welches Honorar er für eine Bildreportage ansetzen könne. "Du arbeitest doch auch ab und an für die." Kein Problem, Auskunft erteilt mit dem Hinweis, den Redakteur auch direkt auf Fahrtkosten usw. anzusprechen. Hörer aufgelegt, Telefon klingt wieder, Redaktion dran. Die gleiche, derentwegen der Kollege vor drei Minuten angefragt hat. Mit einer Absage der selben Reportage, die bei mehreren, untereinander bekannten Bildjournalisten angefragt wurde. Die haben sich kurz telefonisch verständigt bzw. kennen sich gut genug, dass da Einigkeit über Honorarsätze und Abrechnungsmodalitäten herrscht. Der Grund der Absage: Der Kollege, der nach der Kohle fragte,  arbeitet für die Hälfte des Honorarssatzes, inklusive Unterschrift unter dubiose VerlagsAGB. Und schlägt damit nicht nur alle Mitbewerber aus dem Feld, sondern sägt auch noch gründlich den Baum an, auf dessen Ästen sich viele Freiberufler tummeln. 

Die Preisfrage geht jetzt an Sie: Was tun - dem Kollegen heiße Ohren verpassen, ihn wüst beschimpfen, ihm den Hals umdrehen, weil das Verhalten kein Einzelfall ist? Oder lieber den Einzelfall betrachten? Weil der Kollege eine Familie hat und aufgrund der allgemeinen Situation froh ist, überhaupt Jobs zu haben, habe ich eine gewisse Beißhemmung in dem Moment. In den letzten Monaten gab's viele Momente dieser Art, so am Rande bemerkt. Weit weg von der Realität? Nein. Mittendrin und manchmal mehr, als gut tut. 

Und noch etwas, ich habe es schon einmal geschrieben, wiederhole es aber, weil es hier hin gehört: Gern hätte ich in den letzten Jahren den ein oder anderen Kollegen, der geharnischt und vollmundig Breitseiten verteilt, tatkräftig unterstützend in der Verbandsarbeit getroffen. Leider ist dem nicht so. 

@ Heike Rost: Und was tut der DJV? Verhandelt die Honorare auf eine Höhe, die für alle untragbar ist, und läßt sich Bedingungen in den Kompromiss diktieren, die untauglich sind.

Ich verteile keine Breitseite (fall Sie mich meinten), sondern sehe mich nur mal wieder in meiner Ablehnung eines so schwerfälligen und verstaubten Verbandes wie dem DJV bestätigt. Übrigens finde ich auch nicht, dass die Freischreiber hier Harnisch tragen oder gar den Mund voll nehmen. Sie vom DJV sollten sich viel mehr fragen, warum viele Freie meinen, eine eigene Freien-Vertretung sei nicht nur notwendig, sondern auch hilfreich.

Wenn Sie, wie andere das hier schon angemerkt haben, einen Verband, der zwar klein ist, aber das Thema entschlossen angeht, so diskreditieren, dann offenbart das doch nur Ihre Angst, dass dem DJV nach und nach die Freien abhanden kommen.

@Bernd (.) , (Ihr Name ist sehr wohl anonym und nicht klar): Wenn alle Argumente weg sind, fällt Ihnen als Gegenargument nur noch eins ein: Ihr wollt nur Freischreiber diskreditieren, weil die Fragen "entschlossen" angehen.

Es ist aber nicht zu sehen, was hier von Freischreiber "entschlossen" angegangen wird. Vielmehr ist das richtig dämliche Arbeitgeber-Argument zu hören ausgerechnet von Freischreiber, höhere Honorare gefährden die Qualität der Zeitungen. außerdem die tolle Idee, wir hätten mal eben die Honorare für Hobbyschreiber (und vielleicht auch noch für kostenlose Pressemitteilungsdienste und PR-Fotos) mitverhandeln sollen.

Da wird eine Kritik wohl noch erlaubt sein, ohne gleich mit dem Diskreditierungsvorwurf konfrontiert zu werden.

Nein, es ist für den DJV überhaupt kein Problem, wenn es andere Vereine gibt. Das ist sogar gut so. Jeder Deutsche hat das Recht auf die Gründung seines eigenen Vereins. Der DJV kommt auch meistens gut mit ver.di zurecht, und wenn´s dort mal knallt, dann knallt´s halt, und dann versucht man eine Einigung zu finden. Und mit Freelens kommen wir in vielen Fragen auch gut zurecht. Abgesehen, dass viele DJV-Mitglieder Doppelmitglieder auch bei den Agrar-, Motor-, Reise-, Sport- oder kulinarischen Journalisten sind, weil es sich mit einem besonderen Fokus manchmal  besser diskutieren lässt.

Nein, es geht hier nicht darum, einen kleinen und engagierten Verein an sich zu diskreditieren, sondern seine Position zu kritisieren: Habt Ihr denn immer noch nicht bemerkt, dass Eure Position, höhere Honorare gefährden die "Qualität der Zeitungen", total absurd ist für eine Organisation, die die Interessen der freien Journalisten mit zu wahren vorgibt? Telefoniert Ihr täglich mit dem Chefredakteur vom Nordkurier, oder was ist da los? Tut mir leid, ich empfehle mal den Dialog mit der Freischreiber-Mitgliedschaft, ich glaube kaum, dass diese diesen Kurs unterstützt.

 @Bernd et al

Vielleicht nehmen Sie - anstelle "DEN" DJV in toto permanent als schwerfälliges, verstaubtes, weitgehend nutzloses und unfähiges Gebilde zu verdreschen - zur Kenntnis, dass es dort fitte Aktive gibt, die als DJV-Mitglied vulgo "Funktionär" weder ihr Gehirn an der Eingangstür irgendwelcher Verbände abgebe noch einen kleinen, hoffnungsfrohen Verband diskreditieren, sondern sachorientiert und differenziert denken.

In den Sachfragen zu diskutieren, halte ich für wichtig, richtig und nützlich. Es ist aber beileibe nicht so, dass der "DJV prompt aktiv wird, seit Freischreiber...". Für mich persönlich sei die Anmerkung gestattet, dass ich dort 15 Jahren aktiv bin und manchen Kollegen dort bisweilen gewaltig auf die Nerven gehe. :)))))

Aber: Wenn einem in einem Verband Dinge nerven, hilft es nicht, als Karteileiche hinzunehmen. Es hilft genauso wenig, dann hinterher Verhandeltes zu zerpflücken. Vorher den Mund aufmachen, seinen Landesverband nerven, auf Mitgliederversammlungen Klartext reden, sich in einem Fachausschuss engagieren. Dazu gehört auch, auf Verbandstagen coram publico unbequeme Meinungen zu vertreten - und durchzubringen. Anstrengend und mühsam - und vermutlich für die meisten Kritiker hier unbekanntes Terrain. Sei's drum. 

P.S. Übrigens danke an einige Kritiker, die sich hier nicht äußerten, aber mitgelesen haben. Die persönlichen Gespräche mit Euch waren kritisch und spannend, ich habe mich über den respektvollen Dialog mit Euch sehr gefreut!

@Alexander Stirn : Die Urabstimmung ist ein Instrument im Rahmen von Arbeitskämpfen und in unserer Streikordnung geregelt. Die Vergütungsordnung ist nicht im Rahmen eines Arbeitskampfes zustandegekommen. Daher wird über sie nicht per Urabstimmung, sondern vom DJV-Gesamtvorstand, d.h. dem Bundesvorstand, Vertretern aus allen DJV-Landesverbänden und den DJV-Fachausschüssen, darunter auch dem DJV-Fachausschuss Freie Journalisten, abgestimmt (die Fachausschüsse nehmen mit beratender Stimme teil). Für die Landesverbände und auch Fachausschüsse nehmen zahlreiche freie Journalisten an der Abstimmung teil. Jedes Mitglied kann in Hinblick auf diese Entscheidung (die am 18.1. erfolgt) seinem Landesvorstand Bedenken und Einwände mitteilen, genau wie auch Zustimmung oder gar Lob, was auch nicht schaden kann.

@irene Hätte es die Freischreiber vor sieben Jahre gegeben, hätten wir hoffentlich ebenso vehement gegen die Verträge angekämpft. DJV und dju haben es punktuell getan, aber sind, wo sie es versucht haben, so wie ich es verfolgt habe, daran gescheitert, dass einfach nicht genug Leute Nein gesagt haben. Und von sich aus haben auch zu wenige Nein gesagt.

@michael hirschler Da haben Sie vieleicht etwas missverstanden. Höhere Honorare gefährden nicht die Qualität von Tageszeitungen, sie sichern sie. Da gibt es keinen Dissenz. Wohl aber bei der Frage, ob diese Vereinbarung geeignet ist, diesen Effekt zu haben und insgesamt positiv für die Freien ist. Wenn ein Verlag meine Texte weitere entgeltlos auf seiner Webseite nutzen kann, wenn weiterhin Sätze "angemessen" sein sollen, von denen man nicht leben kann, dann ist diese Vereinbarung trotz punktueller Verbesserungen nicht gut genug. Das ist das, was wir sagen. Und das ist, was ich auch als DJV-Mitglied im Verband kommunizieren werde, so es denn jemanden interessiert, was gegen die Vereinbarung spricht.

Dass es keine Urabstimmung geben soll, ist bedauerlich. Es wäre ein guter Weg, um zu sehen, wie diese Regelungen tatsächlich von denen, die sie betreffen, aufgenommen werden.

@Heike Rost Klar gibt es immer Kollegen, die sich absolut unkollegial verhalten und nicht kapieren, dass sie mit ihrem Lohndumping und ihrer Torheit auch das Fundament untergraben, auf dem sie stehen. Dass alle Freie - auch verbandsübergreifend und -unabhängig - hier mit mehr Weitsicht und im gemeinsammen Interesse agieren sollten, statt das Fundament, auf dem sie stehen, zu untergraben, steht außer Frage. Ich sehe aber nicht, was das mit unserem Nein zu der Vereinbarung zu tun hat. Die ist und bleibt problematisch. Das zu formulieren, ist kein Verbände-Bashing, sondern notwendige Kritik. Wir lachen keineswegs über die, die sich dreckig machen, wie es in einem Kommentar steht. Wir haben persönlich großen Respekt für alle, die sich in diesen Dingen engagieren, egal in welchem Verband. Wir kämpfen auch gerne gemeinsam. Aber nicht für etwas, das wir für falsch halten. Und wir nennen nicht etwas "angemessen", was es nicht ist.


@alle: Kriegt man eigentlich Punkte, wenn man genau den 50sten Jubiäumskommentar veröffentlich? ;-)

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