Vergütungsregeln: DJV und Verdi - Bitte nachverhandeln!

Nach sechsjährigen Verhandlungen präsentierten am 1. Februar 2010 die beiden Gewerkschaften stolz die mit den Verlegern vereinbarten Vergütungsregeln für Tageszeitungen (DJV-Chef Konken: "Die sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt").

Das ist nun zwei Jahre her. Freischreiber hat die Vereinbarung, die angemessene Honorare für freie Journalisten bei Tageszeitungen festlegen sollte, von Anfang an abgelehnt. Wir rechneten damals vor, wie viel ein freier Journalist nach den neuen Sätzen schreiben muss, damit er zum Beispiel auf das Gehalt einer Reinigungskraft kommt.

Der DJV hat zwar inzwischen zugegeben, dass es sich bei den vereinbarten Sätzen um nicht mehr als ein Mindesthonorar handelt. Doch damit wurde das Ziel der Vergütungsregeln verfehlt. Denn es geht nicht um Mindesthonorare, die das Urheberrecht von den Vergütungsregeln verlangt: Dort steht, die Urheber müssten angemessen entlohnt werden. Und das steht auch im Vertrag zu den Vergütungsregeln: "Nach § 32 UrhG hat der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wobei eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel ermittelte Vergütung unwiderlegbar angemessen ist." 

Das schlimmste daran: Selbst diese Vergütungsregeln werden von vielen Verlagen nicht einmal eingehalten (Hier eine Landkarte mit den wenigen Redaktionen, die sie umsetzen). Autoren, die trotzdem darauf pochen, müssen sogar damit rechnen, nicht mehr beauftragt zu werden, wie das Beispiel der Fränkischen Post zeigt. Das sind Methoden aus Zeiten des Manchester-Kapitalismus.

Die Vergütungsregeln lassen zusätzlich eine fatale Lücke, die es den Verlagen ermöglicht, Texte, die zwar eine enorme Auflage erreichen, trotzdem mit einem geringen Honorar zu vergüten, ohne dabei gegen die Vergütungsregeln zu verstoßen. 

Verleger und Gewerkschaften vereinbarten nämlich nur Honorare bis zu einer Auflage von 200.000. Alles was darüber hinausgeht, muss nicht mit einem höheren Honorar abgegolten werden. Dies ermöglicht den Verlagen Kettennutzungen. Ein Autor schreibt für eine Beilage, erhält dafür das maximale Honorar nach den Vergütungsregeln. Das Objekt liegt jedoch mehren weiteren Zeitungen bei. Für diese Nutzungen wird kein weiteres Honorar bezahlt, weil das nicht als erneute Nutzung gilt. So erhält der Autor je nach Texttyp maximal zwischen 94 Cent und 1,65 die Zeile, so wie es die Vergütungsregeln bei einer Auflage von 200.000 vorsehen, auch wenn die tatsächliche Auflage der Beilage um ein Vielfaches höher ist.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt das Beispiel "Sonntag aktuell"  sehr anschaulich. Das Sonntagsblatt wird vom sogenannten Themenpool der Stuttgarter Nachrichten produziert und liegt einer ganzen Zahl an Regionalzeitungen in Süddeutschland bei. Die Reisereportagen werden zusätzlich in der Münchner Abendzeitung veröffentlicht. So kommt "Sonntag aktuell" auf eine Verbreitung von einer Million. Die Autoren werden jedoch nach den Vergütungsregeln für eine Zeitung mit einer Auflage von 200.000 und darüber honoriert.   

Eines unserer Mitglieder, selbst Autor von "Sonntag aktuell", rechnet vor: 

"Für eine Veröffentlichung in Sonntag Aktuell und Abendzeitung hält der Verlag also den untersten Betrag der Kategorie "über 200.000 Auflage" für angemessen, obwohl die Titel zusammen die fünffache Auflage erzielen (eine Million). Sie zahlen den Satz für "Nachrichten und Berichte", wohlgemerkt, nicht den für Reportagen. Sonntag Aktuell könnte also - wenn sie uns das mitteilen und unser Einverständnis einholen, wie jetzt auch im Fall der Abendzeitung geschehen - eines Tages auch den Reiseteil des Hamburger Abendblatts produzieren. Und den des Tagesspiegel in Berlin. Und den der WAZ. Und den der Badischen Zeitung. Und mit Verweis auf die Vergütungsregeln müssten sie uns dafür keinen Cent extra bezahlen. "

Eine Vereinbarung, die zum einen weit entfernt ist von einer Angemessenheit, die zum anderen offenbar nicht einmal flächendeckend durchgesetzt werden kann und die darüber hinaus - wie bei Sonntag Aktuell - ominöse Kettennutzungen mit Millionenauflage erlaubt und Autoren damit um eine angemessene Beteiligung bringt, ist nicht das Papier wert auf dem sie steht. 

Die Vergütungsregeln wurden für zwei Jahre vereinbart. Deshalb fordert Freischreiber die Gewerkschaften, die ja inzwischen auch ihr Herz für Freie entdeckt haben, auf: Zurück auf Los. Bitte nachverhandeln! 

Kommentare

Vergütungsregeln: Freischreiber - Bitte erstmal nachlesen!

Dass sich Freischreiber nun auch des Themas "fernweh-aktuell" bzw. "Sonntag aktuell" - wenn auch spät - annehmen, ist natürlich legitim. Bloß: Appelle werden da kaum was bewegen. Die Vergütungsregeln für Tageszeitungen (im Folgenden: GVR) liegen, aber ja bereits zwei Jahre schriftlich vor und da könnte man als Journalist/-in doch erst einmal reinschauen, bevor man etwas darüber schreibt.

 

Da ich die Vergütungsregeln mitverhandelt habe ("stolz" war über das Ergebnis übrigens niemand, den ich kenne, die GVR bieten nur eine erheblich - auch rechtlich - verbesserte Möglichkeit, um nach fast 20 Jahren wieder zu faireren Honoraren zu kommen), kenne ich sie aber natürlich.  Und da ist zwar tatsächlich in der Tabelle Schluss bei einer "Auflage über 200.000", aber das gilt eben nur für einzelne Zeitungen, Redaktionsgemeinschaften (auf Dauer angelegte redaktionelle Zusammenarbeit mit regelmäßigem Austausch von Beiträgen) oder  Mantellieferungen.

 

Werden, wie im Beispiel, Beiträge auch für andere Medien erworben, mit denen ein redaktioneller Austausch besteht, muss dass erstens bei der Bestellung eines Artikels ausdrücklich vereinbart werden und und zweitens muss bei vereinbarter Lieferung von Beiträgen an sonstige andere Zeitungen ein zusätzliches Honorar in Höhe von 40 Prozent gemäß der Auflagenkategorie der jeweiligen Zeitung gezahlt werden, soweit die addierte Auflage höher als 300.000 Exemplare ist.

 

Auch diese Regelung ist natürlich nur ein Kompromiss, um den hart gerungen wurde, und man mag ihn für nicht akzeptabel halten. Es ist nicht so, dass ich die GVR für das Nonplusultra halte und nicht auch bei der ein oder anderen Regelung "Bauchschmerzen" hatte oder habe. Das im Artikel genannte Beispiel jedenfalls ist so nicht aufgrund der GVR möglich wie auch eine abweichende Handhabung (Honorierung für Reportagen als Nachrichten) empörend ist, aber nicht den Vergütungsregeln angelastet werden kann.

 

Tschüs und Gruß aus Harburg

 

Rüdiger Lühr

freier Journalist (dju in ver.di)

 

PS:  Für die Freien bei "fernweh-aktuell" bzw. "Sonntag aktuell" werden wir schon etwas erreichen. Nur aus freien Stücken oder wegen Appellen wird der SWMH-Konzern nicht von der neuen profitablen Praxis ablassen.



      

Hallo Rüdiger,

DJV-Justiziar Benno Pöppelmann hat auf der Seite http://frei.djv-online.de/sonntag-aktuell-fernweh-abendzeitung-honorar-und-vertragsfragen/ sehr genau aufgeführt, wie er die legale Situation einschätzt.

Er schreibt in der Tat, dass laut Vergütungsregeln bei einer Lieferung von Beiträgen an "Dritte" außerhalb der in § 9 Nr. 2 genannten Nutzungen (hier steht der Passus, dass Mantellieferungen an weitere Titel möglich sind) ein zusätzliches Honorar von 40 Prozent zu zahlen ist, soweit die addierte Auflage 300.000 Exemplare überschreitet.

Doch das Problem ist: Dass Sonntag Aktuell nun den Reiseteil der Abendzeitung produziert, gilt in den Vergütungsregeln leider nicht als Lieferung an "Dritte", sondern als Mantellieferung. (Protokollnotiz Nr. 1 zu § 9 Nr. 2: "Als Mantellieferung wird die Lieferung und Übernahme von mindestens einer vollständigen Zeitungsseite bezeichnet.") Für die wird laut Vergütungsregeln kein zusätzliches Honorar fällig. Auch wenn wir jetzt bei einer Auflage von einer Million liegen.

Die Redaktion teilt uns mit, dass die Artikel künftig auch in der AZ erscheinen sollen - ohne diese Zustimmung zur Mantellieferung wird man nicht mehr gedruckt. Das ist Erpressung, und natürlich müssen sich die Autoren dagegen wehren. Nur leisten die Vergütungsregeln hier keine Schützenhilfe.

Im Gegenteil (und der Blogbeitrag spinnt diese Idee weiter): Der Verlag könnte ja auf die Idee kommen, eines Tages noch viele weitere Titel im Rahmen einer so genannten Mantellieferung zu bedienen - natürlich nicht einfach so, sondern nur mit unserer erzwungenen Zustimmung. Um beim konkreten Fall zu bleiben, könnte Sonntag Aktuell also nach diesem Prinzip ALLE Zeitungs-Reiseteile der Republik beliefern, und Autoren müssten sich (wenn man die Vergütungsregeln als Maßstab anlegt) mit der gleichen niedrigen Einmalzahlung zufrieden geben, die weder jetzt "angemessen" ist noch in diesem Fall angemessen wäre.

Dieses Problem haben wir ja nicht nur in der Nische Reisejournalismus. Das gleiche Prinzip könnte auch für alle anderen nicht als essenziell betrachteten Bücher umgesetzt werden (Auto, Wissenschaft, Service, you name it).

Oder liege ich falsch, und jemand liest die Vergütungsregeln ganz anders?

Moin Helge,

habe im Moment leider keine Zeit auf deine Antwort inhaltlich vernünftig einzugehen, mache ich diese Woche aber noch, sorry.

Tschüs und Gruß aus Harburg
Rüdiger Lühr

Moin Helge,

hatte ja angekündigt, dass es etwas dauern wird. Habe auch jetzt eigentlich keine Zeit, ist aber egal, was ich jetzt erledige und was schiebe.
Den Beitrag von DJV-Justiziar Benno Pöppelmann kannte ich natürlich, musste aber jetzt noch einmal genau nachlesen, was er schreibt. Einen Widerspruch zu dem, was ich im ersten Beitrag geschrieben habe, sehe ich nicht. Er schreibt (und so sehe ich es auch):

1. Wenn Beiträge übernommen werden sollen, muss das nach den VGR vorher so bestellt und vereinbart werden. Eine einseitige Anordnung des Verlags (AGB) ist im Sinne der VGR keine solche Vereinbarung - so wie jetzt bei Sonntag bzw. fernweh-aktuell.
2. Gezahlt werden muss, damit es VGR-konform ist, auf alle Fälle der Satz für Reportagen.
3. Handelt es sich um eine Redaktionsgemeinschaft, Mantellieferung oder eine sonstige vergleichbare redaktionelle Zusammenarbeit ist bei der Auflagenstaffel über 200.000 Exemplare Schluss. Bei einer Lieferung von Beiträgen an Dritte außerhalb der in § 9 Nr. 2 VGR genannten Nutzungen ist ein zusätzliches Honorar in Höhe von 40 Prozent gemäß der Auflagenkategorie des Dritten zu zahlen, soweit die addierte Auflage 300.000 Exemplare überschreitet.
4. Von einer Redaktionsgemeinschaft, Mantellieferung oder eine sonstige vergleichbare redaktionelle Zusammenarbeit ist bei Sonntag aktuell in Bezug auf die Zeitungsgruppe Stuttgart auszugehen, sage ich jetzt mal meine Meinung als Nicht-Jurist. D.h. für Beiträge, die für die beiden Stuttgarter Zeitungen unter der Prämisse zur Veröffentlichung auch in Sonntag aktuell veröffentlicht zu werden, bestellt und korrekt nach VGR honoriert werden, ist bei der Auflagenstaffel über 200.000 Schluss. Das gilt für Beiträge für andere Zeitungen nur, sofern eine Redaktionsgemeinschaft mit Stuttgart besteht.
5. fernweh-aktuell.com gehört nach § 9 Nr. 3 VGR Tageszeitungen nicht zum aktuellen redaktionellen Angebot von Sonntag Aktuell oder einer anderen Tageszeitung. Das Honorar dafür muss extra vereinbart werden und natürlich angemessen sein.
6. Mit AZ oder sonstigen Zeitungen besteht keine Redaktionsgemeinschaft.
7. Ob es sich um eine Mantellieferung oder eine sonstige vergleichbare redaktionelle Zusammenarbeit handelt, hängt nach VGR davon ab, dass mindestens eine Zeitungsseite (dann nämlich diese) komplett übernommen wird.

Soweit der DJV-Justiziar, der sich mit irgendwelchen öffentlichen Schlussfolgerungen natürlich bedeckt halten muss. Ich spinne mal weiter, so wie ich als unmaßgeblicher Laie die VGR auslegen würde - und betone hier, dass es sich dabei um meine rein persönliche Einschätzung und nicht etwa die Meinung der dju handelt.
Es könnte tatsächlich die gemutmasten Weiterungen geben und deshalb haben wir bei den VGR-Verhandlungen lange um möglichst eindeutige Definitionen gerungen (und das macht für Nicht-Juristen wirklich keinen Spaß, kann ich nur sagen, der auch die gesamten Verhandlungen eher nicht prägte). Nach den VGR könnte es möglich sein, dass eine Tageszeitung z.B. einzelne Reiseartikel von vornherein für weitere Tageszeitungen bestellt. Ein zusätzliches Honorar in Höhe von 40 Prozent gemäß der Auflagenkategorie des Dritten wäre dann erst zu zahlen, soweit die addierte Auflage 300.000 Exemplare überschreitet. Das ist nicht besonders ideal für die Journalisten, aber angesichts der heutigen Realitäten und dem, was die Verleger ursprünglich unter dem Stichwort "Rabattierung" alles an Rechten haben wollten, meiner Meinung nach ein noch vertretbarer Kompromiss.
Auch die in dem Ursprungsbeitrag geschilderte Gefahr, dass so etwas als Mantellieferung oder sonstige vergleichbare redaktionelle Zusammenarbeit ohne zusätzliche Honorierung gestaltet werden könnte, haben wir natürlich gesehen. Dies ist nach den VGR aber nur möglich, wenn wirklich "Mantellieferungen" komplett übernommen werden (mindestens eine Zeitungsseite). Das heißt: Die Seiten müssen im Layout 1:1 übernommen werden, Artikel und Fotos können nicht bearbeitet oder gekürzt werden. Änderungen sind nur aus "zwingenden publizistischen Gründen" möglich, etwa wenn aus einer ansonsten komplett übernommenen Landkreis-Seite, der Aufmacher aber durch einen anderen ersetzt wird, weil der die Gemeinde der jeweiligen Lokalausgabe betrifft.
Die Gefahr, dass die Stuttgarter Zeitungen den Reiseteil für die AZ oder das HA komplett produzieren, ohne dass die Freien dafür entsprechendes Honorar erhalten, existiert also. Voraussetzung: Die Seiten müssen komplett im Layout 1:1 übernommen werden (also auch mit denselben Anzeigen(größen). Das haben wir durchaus als denkbar, aber nicht als sehr wahrscheinlich eingeschätzt. Wenn es diesen Trend jetzt tatsächlich geben sollte, dass der Reiseteil einer Tageszeitung (nicht Raufeld Medien od.a., für die gilt die VGR nicht) komplett 1:1 von einer anderen Tageszeitung eingekauft und veröffentlicht wird, hätten wir uns tatsächlich nicht auf diese Regelungen einlassen sollen.
Ob dass jetzt bei der AZ so passiert, müsstest du mitteilen. Ich kann dir aber erst frühestens Donnerstag wieder antworten.

Tschüs und Gruß aus Harburg
Rüdiger Lühr
freier Journalist (dju/ver.di)
 

Sechs Jahre verhandelt und dann ein äußerst unbefriedigendes Ergebnis – der Berg kreißte und gebar eine Maus. Und zwei Jahre danach? Man braucht nur die  Artikel vor und nach den hiesigen betrachten und man weiß, in welcher Welt wir leben. Es ist eine Frage der Durchsetzbarkeit des Urheberrechts gegenüber den wirtschaftlich mächtigen Verlagen. Genau da aber sehen wir Freien doch recht alt aus. Aber Hauptsache wir sind die Guten!

 

Martin

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