Verschärfter Trend bei Zweitverwertungen: Die Verlage kassieren, die freien Autoren gehen leer aus

Die großen Verlage gehen derzeit dazu über, die Zweitverwertung ihrer Produkte zu einem vollwertigen Geschäftsmodell auszubauen. Der Springer-Verlag z.B. verlangt hohe Gebühren für das Verwerten seiner Inhalte, die Online-Ableger großer Printmedien (etwa die FTD) errichten Bezahlschranken, hinter denen sie ihre Lese-Perlen anbieten, und verlagseigene Online-Archive und Datenbanken (wie Genios) verhökern ihre Schätze pro Lesestück. Die Einnahmen der Verlage aus solchen Zweitverwertungen steigen also (und es funktioniert ganz ohne Leistungsschutzrecht).

Im Gegenzug treiben die Verlage ein perfides Spiel mit den freien Autoren. Durch „Rahmenverträge“ sichern sie sich alle nur denkbaren Zweitverwertungsrechte, ohne dafür einen einzigen zusätzlichen Cent zu bezahlen (= Buyout). Sie diktieren den Autoren ihre „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Was das heißt, verdeutlicht ein Auszug aus dem Rahmenvertrag, den der Verlag Gruner & Jahr derzeit an die freien Mitarbeiter seiner Wirtschaftsmedien verschickt:

„(2.1.) Der Vertragspartner räumt den G+J Wirtschaftsmedien das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Beiträge im In- und Ausland auf sämtliche - auch im Zeitpunkt des Auftrags unbekannte - Nutzungsarten für sämtliche Zwecke zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien haben insbesondere das Recht, die Beiträge beliebig oft für redaktionelle, werbliche und gewerbliche Zwecke in Printmedien (insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Sonderausgaben und Sonderdrucken der Beiträge, Zeitungen und Zeitschriften, Büchern und Kalendern), in (Lizenz- und Merchandising-)Produkten der G+J Wirtschaftsmedien, in Rundfunk, Film, Fernsehen, im Internet, in Mobilfunknetzen, anderen Datennetzen, auf Datenträgern und in jeglicher sonstiger digitaler Form (alle Speicher-, Träger- und Übertragungstechniken und -geräte, z.B. als e-Paper, e-Magazine oder mobile Applikation) zu nutzen, die Beiträge in Datenbanken zur Recherche und zum Download bereitzuhalten, zu digitalisieren, zu archivieren und in Pressespiegeln sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung für die Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien dürfen die Nutzungsrechte auf Dritte übertragen. (....)

(3.1.) Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars ist die beliebig häufige Nutzung der Beiträge im Sinne der Ziffer 2.1 für Publikationen, Internetauftritte und alle sonstigen (Lizenz- und Merchandising-)Produkte der G+J Wirtschaftsmedien im In- und Ausland, gleichgültig in welchen Medien sie erscheinen, die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für diese Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien, insbesondere im Handel und in allen Medien, die Nutzung durch Werbeagenturen und andere Dritte, die in diesem Zusammenhang für die G+J Wirtschaftsmedien tätig sind, sowie die (dauerhafte) Nutzung in Archiven und in Pressespiegeln, die durch die G+J Wirtschaftsmedien oder in ihrem Auftrag von Dritten geführt werden, abgegolten...“

Das heißt, die Verlage sichern sich sämtliche Rechte durch Buyout-Diktat, und verdienen anschließend allein an den Zweitverwertungen. Die freien Autoren werden um ihre Einnahmen geprellt.

Freischreiber e.V. hat diese Doppelmoral bereits mehrfach scharf kritisiert (etwa in der Stellungnahme: „Was Google mit den Verlagen macht, machen die Verlage mit ihren Autoren“). Freischreiber e.V. ist der Auffassung, dass künftig jede einzelne Nutzung (auch die im Internet) honoriert werden muss. Entweder müssen die Honorare (entsprechend dem erworbenen Nutzungskatalog) drastisch angehoben werden oder es muss für jede einzelne Nutzung ein Honorar-Prozentsatz festgelegt werden, der im Falle der Nutzung zusätzlich zum bereits vereinbarten Honorar fällig wird. Alle Nutzungen müssen überdies durch die Verlage angezeigt und mit den Autoren nachvollziehbar abgerechnet werden. 

Kommentare

Das machen nicht nur die die großen Verlage so, auch andere Text-Auftraggeber, etwa Krankenkassen und Versicherungen, vergeben ohne Buyout keine Aufträge mehr.

Mit Doppelmoral hat die Position der Verlage nichts zu tun, sondern einfach mit konsequenter Anwendung des Rechts der Stärkeren.

 

 

Doppelmoral ist, wenn man über Google klagt, die eigenen Autoren aber genau so behandelt wie Google die Verlage. 

http://kulturpflanze.wordpress.com/2011/05/06/die-milchmadchen-vom-bundesverband-deutscher-zeitungsverleger/

Ich erinnere bei dieser Gelegenheit an die Bilanzmeldungen des Bertelsmann-Konzerns: 2010 hat sich der Gewinn (nicht der Umsatz) verzehnfacht, im ersten Quartal 2011 noch einmal verdoppelt (jeweils im Vergleich zum Vorjahr).

Und: Solche Konditionen stehen zunehmend auch in Buchverträgen. Das heißt: Autoren profitieren nicht von der E-Book-Verwertung, sollte es eine solche geben (und meistens wird es sie geben, vielleicht noch nicht 2011, aber später).

Es kann nicht sein, dass wir dergleichen wortlos hinnehmen.

Weil einige Nachfragen kamen: Für Zweitverwertungen werden an die Autoren (nur noch) 30 Prozent vom Netto-Lizenzhonorar gezahlt - allerdings ausschließlich für Verwertungen, die nicht unter die Ziffern 3.1 (bzw. 2.1.) fallen. Archive wie Genios fallen aber ausdrücklich unter die Ziffer 3.1. Bleibt die Frage: Was fällt nicht unter 3.1.?

Eine verlagsübliche Nachhonorierung (Anstrichhonorar) gibt es auch, wenn der Wiederabdruck eines Beitrags in G+J-Wirtschaftsmedien mehr als sechs Monate nach dem Erstdruck erfolgt.    

 Bei derartig hohen Lizenzgebühren bekommt der Verlag ja von einem Nutzer mehr als er an Honorar dem Urheber zahlt. Kein Wunder, dass die Gewinne explodieren -auf unsere Kosten.

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