Verschärfter Trend bei Zweitverwertungen: Die Verlage kassieren, die freien Autoren gehen leer aus

Die großen Verlage gehen derzeit dazu über, die Zweitverwertung ihrer Produkte zu einem vollwertigen Geschäftsmodell auszubauen. Der Springer-Verlag z.B. verlangt hohe Gebühren für das Verwerten seiner Inhalte, die Online-Ableger großer Printmedien (etwa die FTD) errichten Bezahlschranken, hinter denen sie ihre Lese-Perlen anbieten, und verlagseigene Online-Archive und Datenbanken (wie Genios) verhökern ihre Schätze pro Lesestück. Die Einnahmen der Verlage aus solchen Zweitverwertungen steigen also (und es funktioniert ganz ohne Leistungsschutzrecht).

Im Gegenzug treiben die Verlage ein perfides Spiel mit den freien Autoren. Durch „Rahmenverträge“ sichern sie sich alle nur denkbaren Zweitverwertungsrechte, ohne dafür einen einzigen zusätzlichen Cent zu bezahlen (= Buyout). Sie diktieren den Autoren ihre „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Was das heißt, verdeutlicht ein Auszug aus dem Rahmenvertrag, den der Verlag Gruner & Jahr derzeit an die freien Mitarbeiter seiner Wirtschaftsmedien verschickt:

„(2.1.) Der Vertragspartner räumt den G+J Wirtschaftsmedien das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Beiträge im In- und Ausland auf sämtliche - auch im Zeitpunkt des Auftrags unbekannte - Nutzungsarten für sämtliche Zwecke zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien haben insbesondere das Recht, die Beiträge beliebig oft für redaktionelle, werbliche und gewerbliche Zwecke in Printmedien (insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Sonderausgaben und Sonderdrucken der Beiträge, Zeitungen und Zeitschriften, Büchern und Kalendern), in (Lizenz- und Merchandising-)Produkten der G+J Wirtschaftsmedien, in Rundfunk, Film, Fernsehen, im Internet, in Mobilfunknetzen, anderen Datennetzen, auf Datenträgern und in jeglicher sonstiger digitaler Form (alle Speicher-, Träger- und Übertragungstechniken und -geräte, z.B. als e-Paper, e-Magazine oder mobile Applikation) zu nutzen, die Beiträge in Datenbanken zur Recherche und zum Download bereitzuhalten, zu digitalisieren, zu archivieren und in Pressespiegeln sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung für die Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien dürfen die Nutzungsrechte auf Dritte übertragen. (....)

(3.1.) Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars ist die beliebig häufige Nutzung der Beiträge im Sinne der Ziffer 2.1 für Publikationen, Internetauftritte und alle sonstigen (Lizenz- und Merchandising-)Produkte der G+J Wirtschaftsmedien im In- und Ausland, gleichgültig in welchen Medien sie erscheinen, die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für diese Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien, insbesondere im Handel und in allen Medien, die Nutzung durch Werbeagenturen und andere Dritte, die in diesem Zusammenhang für die G+J Wirtschaftsmedien tätig sind, sowie die (dauerhafte) Nutzung in Archiven und in Pressespiegeln, die durch die G+J Wirtschaftsmedien oder in ihrem Auftrag von Dritten geführt werden, abgegolten...“

Das heißt, die Verlage sichern sich sämtliche Rechte durch Buyout-Diktat, und verdienen anschließend allein an den Zweitverwertungen. Die freien Autoren werden um ihre Einnahmen geprellt.

Freischreiber e.V. hat diese Doppelmoral bereits mehrfach scharf kritisiert (etwa in der Stellungnahme: „Was Google mit den Verlagen macht, machen die Verlage mit ihren Autoren“). Freischreiber e.V. ist der Auffassung, dass künftig jede einzelne Nutzung (auch die im Internet) honoriert werden muss. Entweder müssen die Honorare (entsprechend dem erworbenen Nutzungskatalog) drastisch angehoben werden oder es muss für jede einzelne Nutzung ein Honorar-Prozentsatz festgelegt werden, der im Falle der Nutzung zusätzlich zum bereits vereinbarten Honorar fällig wird. Alle Nutzungen müssen überdies durch die Verlage angezeigt und mit den Autoren nachvollziehbar abgerechnet werden. 

Warten auf Godot

Seit Jahren warten Politiker, Unternehmer, Berater, Journalisten auf DEN ENTWURF. Der nicht kommt. Also wird immer mal wieder spekuliert und interpretiert und gemutmaßt, was wohl drin stehen könnte. Es gibt Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Gutachten, Analysen, Initiativen, die alles, was drinstehen könnte, haarklein auseinandernehmen; es gibt Verlagssprecher, die alles noch mal verdeutlichen, zurechtrücken, zurückweisen oder dementieren. Die immer von ihrer absoluten Schutzlosigkeit reden und gleichzeitig – mit diesem unnachahmlichen Augenaufschlag - tolle Rekordgewinne präsentieren, die sie wieder eingefahren haben.  

Deshalb brauchen sie DEN ENTWURF.

Der nicht kommt.

Das Leistungsschutzrecht scheint eine extrem schwere Geburt zu sein (Manche raunen: es wird eine Totgeburt). 

Um die lange Wartezeit zu überbrücken, zitieren wir heute eine Passage aus einem Interview. Gegeben hat es die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dem Magazin promedia:

Es stimmt nicht, sagt da die ehemalige Bundesjustizministerin - Ehemalige können ja offener reden! Im Amt klang das noch ganz anders - „es stimmt nicht, dass die Verleger völlig schutzlos sind. Schon heute haben Verlage einen breiten Schutz, der über die nackten Leistungsschutzrechte anderer Werkvermittler deutlich hinausgeht. Zwar steht das Urheberrecht zunächst einmal dem Urheber, dem Autor zu. Die gängige Praxis zeigt aber, dass sich die Verlage von den Autoren, Journalisten und Fotografen durch Verträge vollumfängliche Nutzungsrechte einräumen lassen und so nahezu vollständig in die Rechtsstellung des Urhebers eintreten. Sie erhalten die gleiche Schutzposition wie der Urheber selbst.

Es geht also beim Leistungsschutzrecht nicht darum, den Verlegern ein Minimum an Rechten zuzusprechen, die sie nach derzeitiger Rechtslage sonst nicht hätten, sondern es geht um mehr Rechte für die Verleger.“

Eigentlich wissen das alle. Eigentlich wissen alle, dass es gar kein Urheberrecht gibt. Sondern nur ein Verwerterrecht, das aus nostalgischen Gründen Urheberrecht heißt. Dass man also Leistungsschutzrechte gar nicht braucht, um weiter Rekordgewinne einfahren zu können.

Im Juni, heißt es, soll DER ENTWURF endlich vorliegen. Wegen der Sommerferien vielleicht auch erst danach. Ganz bestimmt aber im Herbst. Oder an Weihnachten.

Nein, Weihnachten wäre kein guter Termin.

Warten wir also weiter auf IHN. Er wird schon kommen.

Lesenswert: Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Message“ zum Verhältnis Freie und Redaktionen

"Es scheint viel – teils verständlichen – Frust in der Szene der freien Autoren zu geben, eine latente Aggression." Wer sagt das? Einer, der es wissen muss: GEO-Chefredakteur Peter-Matthias Gaede im Interview mit dem Branchenmagazin Message. Freilich nicht ohne die rhetorische Frage anzuhängen: "Aber wieso gilt sie ausgerechnet GEO?"

Den Rechtsstreit des Autors Christian Jungblut vs. GEO (wir berichteten) nimmt Message nun zum Aufhänger für eine ganze Ausgabe zum Thema Freie – mit dem Untertitel: "Freie Journalisten zwischen Erfolg und Demütigung". Im Vorwort schreibt der Herausgeber Michael Haller: "Viele Redaktionen behandeln das Heer der freien Journalisten wie ein Lumpenproletariat. Sie beuten die Notlage für sich aus." Erfrischend klare Worte, denen wir kaum etwas hinzuzufügen haben – nur einen Satz möchten wir hiermit vorsichtig anzweifeln: "Solidarität ist unter Journalisten, zumal unter Freien, noch immer ein Fremdwort." Da wollen wir Michael Haller herzlich einladen, sich ein bisschen näher in unserem Verband umzuschauen – und verweisen bei der Gelegenheit auf die Möglichkeit, Fördermitglied zu werden.

Hübsch anschaulich aufbereitet jedenfalls im Heft: einige Textpassagen aus der in GEO veröffentlichten Jungblut-Geschichte – und daneben, zum Vergleich, die Originalpassagen aus dem Manuskript. Hallers Kommentar: "Man sieht daran zweierlei: Erstens ein Themenmanagement der Redaktion, das Stress und Missmut provoziert. Und zweitens eine überraschend lockere Hand bei der Textbearbeitung, die neben Korrekturen, sprachlichen Glättungen und Anpassungen auch rein geschmackliche Änderungen, zudem Falschdarstellungen und entstellende Zitate in den Text setzte. Man fragt sich: Warum war das nötig?"

Radio: „Systemwechsel“ zu Lasten der Freien?

Während die freien Radiojournalisten mit den Sendern noch um Mehrwertsteuer und Bruttohonorare streiten, droht bereits neuer Ärger: Auf seinem Freienblog meldet der djv, dass die öffentlich-rechtlichen Sender „einen grundsätzlichen Wechsel im Vergütungssystem“ anstreben. „An die Stelle von Übernahme- und Wiederholungsvergütungen sollen Zahlungen für zeitlich begrenzte Lizenzen treten.“ Das bedeutet: Innerhalb des vereinbarten Zeitraums darf ein Stück beliebig oft wiederholt oder von anderen Anstalten übernommen werden, ohne dass ein zusätzliches Honorar anfällt.

Sollten die Sender diesen Systemwechsel bei den kommenden Verhandlungen über die Urheberrechtsverträge durchsetzen, wird sich der Saarländische Rundfunk wohl besonders freuen.

Denn seit längerem übernimmt das SR2 Kulturradio vom Deutschlandradio Kultur die Reihen „Fazit“ und „Ortszeit“. Seit dem 7. März laufen auch die vom Deutschlandfunk produzierten Sendungen „Andruck - das Magazin für politische Literatur“ und „Das Kulturgespräch“ zeitgleich auf SR2. Nach dem neuen Modell würden freie Journalisten für die Zweitausstrahlung ihrer Beiträge kein Honorar mehr bekommen.

Laut djv wollen die Gewerkschaften dem neuen Modell nur zustimmen, wenn gewährleistet ist, „dass Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler (Mitwirkende oder auf Produktionsdauer Beschäftigte) insgesamt durch eine solche grundlegende Umstellung der Vergütungsstruktur nicht schlechter gestellt werden“.

Wie diese Gewährleistung verankert werden soll, weiß bislang allerdings niemand.

(Ein bisschen) Mehr Geld bei der taz

Die Nordausgabe der taz hat das Zeilengeld für freie Journalisten - ein knappes Jahr nach Inkrafttreten der Vergütungsregeln - von 34 auf 45 Cent pro Zeile angehoben. Das ist, wie der zuständige Redaktionsleiter selbstkritisch einräumt, keine Heldentat, sondern nur ein winziger Schritt in die Richtung der gesetzlich (!) vorgeschriebenen „angemessenen“ Vergütung. Vor allem bei Reportagen, Porträts, Essays, Kritiken, Glossen und Interviews liegt das Zeilengeld noch weit unter den in den Vergütungsregeln vereinbarten Mindeststandards.

Auch wenn man konstatieren muss, dass die taz als genossenschaftliches Medienmodell „mehr als eine Zeitung“ ist, und die Schere zwischen den Gehältern der Festangestellten und den Honoraren der Freien nicht so weit auseinander geht wie bei anderen Zeitungen: Nach 32 Jahren und einer zuletzt deutlich positiven Geschäftsentwicklung kann es „Welpenschutz“ auf Kosten der freien Mitarbeiter auch bei der taz nicht mehr geben. 135 Euro brutto für eine gute Reportage in einer Länge von 300 Druckzeilen - das ist mit der Ausübung von Journalismus als Beruf einfach nicht zu vereinbaren. 

 

Skandalöse Zustände: Freie Tageszeitungs-Journalisten in Ostdeutschland erhalten im Schnitt 30 Cent pro Zeile

Mit der „Frankfurter Honorarliste 2011“ gibt es jetzt erstmals eine Übersicht über die in den neuen Bundesländern an freie Journalisten gezahlten Tageszeitungs-Honorare. Erstellt wurde die Liste von der „Arbeitsstelle Vergütung im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina“ unter Leitung von Prof. Johannes Weberling. Einbezogen wurden die Honorargepflogenheiten von immerhin 63 Mantel- und Regionalausgaben.

Die Studie ergab, dass nur wenige Verlage - insbesondere die größeren - das Zeilenhonorar an die Textsorte (Nachricht, Reportage etc.) binden. Meist ist die Höhe abhängig von der Exklusivität, der Relevanz und der Platzierung der Meldung, von der Dauer der freien Mitarbeit oder von individuellen Verhandlungen.

Die Honorar-Spanne ist beträchtlich. Sie bewegt sich zwischen 5 Cent pro Zeile und 85 Cent. 80 Cent oder mehr wurden jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht.

Das durchschnittliche Zeilenhonorar - über alle Auflagenzahlen hinweg - betrug 30 Cent. In einigen Fällen wurde - bei längeren Terminen und wenig Text - zusätzlich zum Zeilenhonorar ein „Antrittsgeld“ von 10 bis 20 Euro (!) gezahlt.

Ab einer Auflage von 200.000 Exemplaren (Mitteldeutsche Zeitung Halle, Zeitungsgruppe Thüringen, Freie Presse Chemnitz, Sächsische Zeitung und Leipziger Volkszeitung) wurden im Durchschnitt 47 Cent pro Zeile gezahlt. Zwischen 100.000 und 200.000 Auflage (Magdeburger Volksstimme, Suhler Verlagsgruppe) betrug das Zeilenhonorar im Schnitt 41 Cent, zwischen 50.000 und 100.000 Exemplaren lag es bei 32 Cent, zwischen 10.000 und 50.000 bei 24 Cent, und unter einer Auflage von 10.000 Exemplaren bei nur 13 Cent. In Einzelfällen wurden sogar Dumping-Honorare von 5 Cent pro Zeile gezahlt. Doch bei tendenziell fallenden Regionalzeitungs-Auflagen sinken selbst solche Hungerlöhne noch.

Die Bezahlung der Journalisten in den neuen Bundesländern erfolgt - wie es so schön heißt - „nach Branchenübung“, also nach Gusto. Die am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen“ gelten nämlich nur in den alten Bundesländern (mit Ausnahme Hessens).

Will ein durchschnittlich bezahlter freier Mitarbeiter in Ostdeutschland auf 3000 Euro brutto im Monat kommen, muss er in dieser Zeit 10.000 Druckzeilen liefern. Das sind - bei 100 Druckzeilen pro Artikel - etwa fünf Dreispalter je Arbeitstag.

Krank werden oder Urlaub machen darf ein solcher „Stachanow des freien Wortes“ aber ohnehin nicht.

Update: Die Kritik an der Frankfurter Honorarliste wird hier zusammengefasst. 

Rekordergebnisse bei den Presse-Verlagen - doch die Freien gehen leer aus

Die viertel- oder halbjährliche Präsentation von Umsatz- und Gewinnzahlen durch die Verlagsbranche ist ein ganz besonderes Ritual, eröffnet es den Managern doch die Chance, die eigene Arbeit mal so richtig über den grünen Klee zu loben. Niemand kann Auflagenrückgänge überzeugender in „organisches Wachstum“ umdeuten oder Ideenmangel mit Gewinnsprüngen und anderen Operating-Workflow-Floskeln zudecken.

Nach Springer-Vorstand Matthias Döpfner und ZEIT-Geschäftsführer Rainer Esser legte nun Bernd Buchholz, Vorstandsvorsitzender von Gruner & Jahr, seine Rekord-Zahlen vor. Danach erzielte der Hamburger Verlag im vergangenen Jahr zwar nur „ein leichtes, weitgehend organisches“ Umsatzwachstum von 1,6 Prozent, aber die Rendite stieg trotz fallender Vertriebserlöse auf den phänomenalen Wert von 11,2 Prozent. Das bedeutet: Die Zitrone wurde noch etwas stärker ausgepresst als sonst. Beziehungsweise: Die Kostensenkungsmaßnahmen haben gegriffen. 

Gruner & Jahr ist laut Vorstand „finanziell kerngesund“, frei von Schulden, mit einer „komfortablen Cash-Position“ versehen und „voll investitionsbereit“. Buchholz: "Wir sind erfolgreich, weil wir uns in vielen Bereichen konsequent verändert und den Status Quo in Frage gestellt haben.“

Da die Mitarbeiter des Verlags an der Infragestellung ihres Status Quo stark beteiligt waren, bekommen sie zum Dank auch etwas davon ab. Der Verlag schüttet für 2010 Gewinnbeteiligungen in Höhe von über 20 Millionen Euro an seine 13.337 Mitarbeiter aus. Das sind - im Schnitt - pro Nase 1500 Euro.

Allerdings hat Gruner & Jahr die vielen freien Mitarbeiter, die zum „Erfolg“ des Verlages beigetragen haben - und von Kostensenkungsmaßnahmen überproportional betroffen waren -, von der Gewinnbeteiligung ausgenommen. Auch eine Erhöhung der Honorarsätze blieb bislang aus. Wir finden: Das ist ein Skandal.

Denn ein guter Verleger würde die freien Mitarbeiter an "Rekord-Renditen" beteiligen. Und ein guter Betriebsrat würde das Verhalten des Verlages gegenüber seinen freien Mitarbeitern auf die Tagesordnung setzen. 

Lesetipp: Der Würger von Boston und das Leistungsschutzrecht

Matthias Spielkamp, Projektleiter von iRights.info und Freischreiber-Mitglied, hat in dieser Woche einen Vortrag über das Leistungsschutzrecht gehalten, der uns zum Lachen gebracht hat, weil er die Absurdität dieses Gesetzes so wunderbar beschreibt. Spielkamp beginnt seinen Essay mit dem Jahr 1982, als die Universal City Studios aus Furcht vor den damals relativ neuen Videokassetten und der dadurch möglichen massenhaften Filmkopiererei gegen Sony klagten und das PR-Genie Jack Valenti behauptete: „Der Videorekorder ist für den Filmproduzenten und die amerikanische Öffentlichkeit, was der Würger von Boston für die Frau zu haus ist.“ Es kam anders, wie wir heute wissen, die amerikanische Filmwirtschaft gedieh nicht nur trotz, sondern auch wegen der Videokassette. 

Ähnlich könnte es sich mit der Furcht der Verlage vor dem Internet verhalten. Spielkamp über den Versuch, ein Leistungsschutzrecht durchzusetzen: „Die Einsichtsfähigkeit der ach so schutzlosen Umsatzmilliardäre wie Springer, Burda und Gruner & Jahr scheint arg begrenzt. Ganz zu schweigen von ihrem Unternehmergeist. Es ist schon ein elendes Schauspiel, sie dabei zu beobachten, wie sie in aller Öffentlichkeit beim Gesetzgeber um Hilfe betteln, als hinge ihr Überleben davon ab.“

Den vollständigen Vortrag, den Spielkamp am 30.3. beim Web Content Forum von „eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft“ hielt, können Sie hier lesen.

 

Achtung, Geld für Freie!

Freischreiber hat gute Nachrichten für alle Kollegen, deren Texte (auch) online veröffentlicht wurden: Noch bis Donnerstag, 31. März können sie einen Teil davon für die Sonderausschüttung der VG Wort melden. Das ist soweit bekannt – allerdings wussten freie Journalisten bisher nie genau, welche ihrer Texte überhaupt für die Sonderausschüttung akzeptiert werden. Denn das können sie nur so lange, bis das veröffentlichende Medium Zählpixel in die Texte einbaut – unabhängig davon, ob dieser Text samt Karteinummer des Autoren letztlich bei der VG Wort gemeldet wird (und damit dem Autoren überhaupt Geld bringen kann) oder nicht. Denn darüber werden freie Autoren von den Redaktionen nicht immer informiert.

Jetzt wird das System ein Stück weit transparenter!

Denn Freischreiber hat von der VG Wort Listen erhalten, auf denen alle Redaktionen vermerkt sind, die seit der letzten Meldefrist Zählpixel eingebaut haben bzw. bereits davor und diese Texte auch schon gemeldet haben. Kurzfristig heißt das also für alle Autoren: Schnell abgleichen, welche der Seiten, auf denen ihre Texte veröffentlicht wurden, NICHT auf dieser Liste auftauchen - und diese noch bis einschließlich 31.3.2011 hier melden. Außerdem können Autoren natürlich bei ihren Auftraggebern, die auf diesen Listen stehen, noch einmal freundlich anklopfen und ihre VG Wort-Karteinummer mitteilen, damit sie dann im August auch für ihre verzählpixelten Artikel berücksichtigt werden.

Die Listen sind allerdings nur ein Hilfsmittel, das uns die VG Wort freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, damit möglichst viele Autoren noch von der diesjährigen Sonderausschüttung profitieren können. Ab dem 1. April wird die Recherche komfortabler: Dann zeigt das Meldesystem der VG Wort unmittelbar an, ob eine Domain für die Sonderausschüttung akzeptiert wird. Und die Transparenzoffensive geht weiter: Die VG Wort arbeitet bereits an einer Suchfunktion, über die ein Autor zu jeder Domain den aktuellen Stand abfragen kann. Wann diese online geht, steht noch nicht fest, es soll jedoch zeitnah passieren.

Die Veröffentlichung der Listen ist ein erstes Ergebnis eines Treffens von Freischreiber mit Vertretern der VG Wort - dem Geschäftsführenden Vorstand der VG Wort, Rainer Just, dem Vorstandsmitglied Hans Peter Bleuel  und Ferdinand Melichar, der dem Vorstand früher angehörte - Anfang dieser Woche. Der Hintergrund: Zu Beginn dieses Jahres hatten wir alle Freischreiber-Mitglieder gebeten, uns ihre Erfahrungen beim Melden von Online-Texten zu schildern, sowohl mit einzelnen Redaktionen als auch mit dem System der VG Wort. Wir bekamen sehr schnell sehr viele Rückmeldungen und ein Großteil davon war erbost, frustriert oder resigniert. Hauptkritikpunkte: Das Meldesystem sei intransparent und benachteilige freie Autoren gegenüber den Verlagen bzw. Sendeanstalten. Die ersten Schritte in Richtung mehr Transparenz sind nun getan!

Korrektur: Für das Jahr 2009 hat die VG Wort insgesamt rund 2 Millionen Euro für Texte im Internet ausgeschüttet, d.h. für mit Zählpixel versehene Texte und die Sonderausschüttung. Zwei Drittel davon gehen jeweils an die Autoren, in 2009 waren das etwa 4000. [Hier hatten wir versehentlich 100.000 geschrieben - danke für den Hinweis]

Das Leistungsschutzrecht schadet den Autoren: Ein Brief an Kulturstaatsminister Bernd Neumann

Mitte März erschien bei Carta ein Text von Tabea Rößner, Medienpolitikerin und Bundestagsabgeordnete der Grünen. Darin warnt sie vor der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger und schreibt, dass in den kommenden Wochen mit einem ersten Gesetzesentwurf zu rechnen sei. Grund genung für uns, unsere Bedenken in einem Brief zusammenzufassen, den wir in der vergangenen Woche an den Kulturstaatsminister Bernd Neumann geschickt haben:

 

Sehr geehrter Herr Neumann,

mit einiger Sorge beobachten wir, die im Verband Freischreiber organisierten freien Journalistinnen und Journalisten, die derzeitigen Debatten um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die bald in einen ersten Gesetzesentwurf münden werden. Wir sind überzeugt, dass ein solches Gesetz weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit ist. Es hätte vielmehr eine erhebliche Gewichtsverschiebung der Machtverhältnisse im Internet zugunsten der Presseverlage zur Folge.

Ich will Ihnen unsere Bedenken im Folgenden kurz erläutern: Die Verlage argumentieren, ein Leistungsschutzrecht sei notwendig, weil Nutzer nicht bereit seien, für Qualitätsjournalismus im Netz freiwillig zu zahlen. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen sind die Honorare für freie Journalisten schon seit Jahren so niedrig, dass davon ein auskömmliches Wirtschaften unmöglich ist. Und auch die zu Beginn des vergangenen Jahres vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten haben daran nichts geändert – obwohl diese bereits von einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgehen. Die meisten Verlage weigern sich bis heute, die Vergütungsregeln überhaupt zur Anwendung zu bringen.

Angesichts dieser Tatsache sind die Versprechen der Verlage unglaubwürdig, auch die Urheber würden von einem neuen Recht profitieren. Die zwischen dem Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger und den Journalistengewerkschaften DJV und dju in Verdi ausgehandelten Vergütungssätze für freie Tageszeitungsjournalisten erfüllen trotz der Prämisse eines Leistungsschutzrechts in keiner Weise die im Urheberrecht festgeschriebene „Angemessenheit“. Die Intention der Urheberrechtsnovelle von 2002, die die Position der Urheber stärken sollte, ist damit gescheitert.

Wir halten ein Leistungsschutzrecht, das die Position der Verlage weiter stärken würde, für nicht zukunftsweisend: Eine Pflichtabgabe für Verlagsprodukte unterdrückt eine offene gesellschaftliche Debatte darüber, welche Rolle Journalismus in Zukunft spielen soll, welchen Wert die Gesellschaft diesem beimisst und welchen Preis sie dafür zu zahlen bereit ist. Wir bitten Sie deshalb, darauf einzuwirken, dass in der anstehenden Novellierung des Urheberrechts die Interessen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit stärker als bisher zum Ausgleich gebracht werden, und eine gesellschaftliche Diskussion über die Rolle und den Wert von Journalismus und Journalisten im Zeitalter des Internet anzuregen. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist dafür nach unserer Überzeugung nicht das geeignete Mittel.

Ich würde mich freuen, wenn wir Ihnen unsere Bedenken auch in einem persönlichen Gespräch erläutern könnten.

Mit herzlichen Grüßen,

Kai Schächtele, im Namen des Vorstands von Freischreiber e.V.

 

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