Liebe Empfängerinnen und Empfänger unseres Rundbriefes,
Sie erhalten aus aktuellem Anlass heute außer der Reihe Post von uns mit einer Bastel-Anleitung für unseren kleinen Tarifrechner.
Mit Hilfe einer Schere und schon nach wenigen Handgriffen erhalten Sie ein zuverlässiges Instrument, um die Honorare für hauptberuflich freie Tageszeitungs-Journalisten im Vergleich zu Hartz-IV-Empfängern, Raumpflegern und Angehörigen anderer Berufsgruppen zu ermitteln.
Wenn Sie beim Gebrauch des Tarifrechners denken: Oh, da müssen die freien Tageszeitungs-Journalisten aber fast unmenschlich viel schreiben, wenn Sie einigermaßen anständig von ihrer Arbeit leben wollen, dann liegen Sie leider richtig. Denn der Freischreiber-Tarifrechner geht von den Honoraren aus, die die Journalistengewerkschaften DJV und dju mit dem Zeitungsverlegerverband BDZV in den jüngst verabredeten "Gemeinsamen Vergütungsregeln" als "angemessen" vereinbart haben. Diese Honorare sollen vom 1. Februar 2010 an gelten.
Freischreiber lehnt die Vergütungsregeln ab, weil sie Bedingungen zementieren, unter denen professioneller, unabhängiger, sauber recherchierter Journalismus durch freie Journalisten nicht möglich ist. Unsere ausführliche Begründung lesen Sie hier.
Wer sich als DJV- oder dju-Mitglied noch an seine Gewerkschaft wenden will, bevor beide endgültig den Vergütungsregeln zustimmen, sollte sich beeilen: Die dju-Gremien treffen sich offenbar bereits am morgigen Dienstag, 12. Januar, der DJV folgt am 18. Januar.