Mitmachen!

Um Mitglied zu werden, laden Sie bitte den entsprechenden Antrag herunter und senden ihn uns ausgefüllt und mit den benötigten Nachweisen zu:

Alle Fragen beantworten wir Ihnen schnellstmöglich unter mitgliedschaft -at- freischreiber.de oder unter 040 - 64 88 93 04. Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro im Monat (120 Euro im Jahr). Volontäre, Studentinnen, Arbeitssuchende, Eltern in Erziehungszeit zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5 Euro im Monat (60 Euro im Jahr).

Wer kann Mitglied bei Freischreiber e.V. werden? Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier:

1. Ich bin freier Journalist und in der Künstlersozialkasse. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Kopieren Sie Ihren KSK-Bescheid und füllen Sie den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft aus. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

2. Ich bin Journalist, aber nicht in der Künstlersozialkasse. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Wir überprüfen, ob Sie hauptberuflich freiberuflich arbeiten. Dafür haben wir vier Kriterien festgelegt, von denen Sie zwei erfüllen müssen. Kurz gesagt sind das ein Presseausweis, eine journalistische Ausbildung, Arbeitsproben von drei Auftraggebern und/oder Honorarnachweise von zwei Auftraggebern, die Sie dem ausgefüllten Mitgliedsantrag beifügen. Zusätzlich müssen Sie jemanden nennen können, der schon ordentliches Freischreiber-Mitglied ist und Ihre Mitgliedschaft befürwortet. Auf dieser Grundlage entscheidet der Aufnahmeausschuss dann in jedem Einzelfall. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

3. Ich arbeite als Journalist im Ausland. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Wir überprüfen, ob Sie hauptberuflich freiberuflich als Journalist arbeiten. Dafür haben wir fünf Kriterien festgelegt, von denen Sie zwei erfüllen müssen. Kurz gesagt sind das ein Presseausweis, eine journalistische Ausbildung, Arbeitsproben von drei Auftraggebern, Honorarnachweise von zwei Auftraggebern und/oder die Akkreditierung eines nationalen Ministeriums, die Sie dem ausgefüllten Mitgliedsantrag beifügen. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

4. Ich bin arbeitsloser Journalist. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Sie können vorläufiges Mitglied bei Freischreiber werden. Eine vorläufige Mitgliedschaft kostet 5 Euro im Monat, den Mitgliedsantrag finden Sie hier. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

5. Ich bin Journalist in Elternzeit. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Sie können ordentliches oder vorläufiges Mitglied bei Freischreiber werden. Eine ordentliche Mitgliedschaft kostet 10 Euro, eine vorläufige Mitgliedschaft kostet 5 Euro im Monat. Wenden Sie sich für weitere Fragen bitte an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

6. Ich bin Volontär, Student (Journalismus und verwandte Studiengänge), Journalistenschüler, Existenzgründer. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Sie können vorläufiges Mitglied bei Freischreiber werden. Eine vorläufige Mitgliedschaft kostet 5 Euro im Monat, den Mitgliedsantrag finden Sie hier. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

7. Ich bin festangestellt in einer Redaktion. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Sie können Fördermitglied  bei Freischreiber werden. Eine Fördermitgliedschaft ist ab 10 Euro im Monat möglich, den Antrag dafür finden Sie hier. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de

8. Ich bin Chefredakteur, Leser, Coach, Verleger, Schauspieler oder finde einfach freien Journalismus unterstützenswert. Kann ich Freischreiber-Mitglied werden?
Ja. Sie können Fördermitglied bei Freischreiber werden. Eine Fördermitgliedschaft ist ab 10 Euro im Monat möglich, den Antrag dafür finden Sie hier. Wenden Sie sich bei allen Fragen an den Aufnahmeausschuß: mitgliedschaft-at-freischreiber.de
 

Ausschlaggebend ist in allen Fällen die Satzung von Freischreiber e.V. sowie die Geschäftsordnung des Aufnahmeausschusses, bei ordentlichen Mitgliedern zudem die Kriterien, die das Künstlersozialversicherungsgesetz sowie das Steuerrecht vorgeben.

Bei jetzt noch offenen Fragen zum Freischreiber-Beitritt schicken Sie bitte einfach eine Email an mitgliedschaft -at- freischreiber.de

Um Mitglied zu werden, laden Sie bitte den entsprechenden Antrag herunter und senden ihn uns ausgefüllt und mit den benötigten Nachweisen zu:/a

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Geschäftsordnung-Aufnahmeausschuss-150509.pdf118.88 KB