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Wer kann Mitglied bei Freischreiber e.V. werden?
Nach der Satzung ist Freischreiber e.V. der Berufsverband hauptberuflicher freiberuflicher Journalisten. Die Kriterien dafür geben Künstlersozialversicherungsgesetz sowie das Steuerrecht vor. Das heißt:
Ordentliches Mitglied
bei Freischreiber e.V. kann werden, wer in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist und als Freiberufler tätig ist. Ausnahmen gibt es für Kolleginnen und Kollegen, die zum Beispiel im Ausland arbeiten und deshalb nicht in der KSK versichert sein können. Freie Journalisten, die in Form einer GmbH tätig sind oder mehr als zwei Angestellte haben, können bei Freischreiber e.V. keine ordentlichen Mitglieder werden, weil sie die Satzungskriterien nicht erfüllen. Sie können Fördermitglieder werden (s.u.). Alle ordentlichen Mitglieder unterschreiben eine Selbstverpflichtung zur Trennung von PR und Journalismus. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 10 Euro im Monat.
Vorläufiges Mitglied
können Studenten, Volontäre und Journalistenschüler werden, außerdem freie Journalisten, die derzeit Arbeitslosengeld I oder II beziehen. Vorläufige Mitglieder zahlen einen um 50 Prozent ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Vorläufige Mitglieder haben kein Stimmrecht auf den Mitgliedsversammlungen von Freischreiber e.V. und können nicht alle Angebote auf der Verbandswebsite nutzen.
Fördermitglied
kann werden, wer sich zu den Zielen von Freischreiber bekennt und Freischreiber e.V. unterstützen möchte, z.B. festangestellte Journalisten, Leser, ... Der Mitgliedsbeitrag ist mindestens so hoch wie der der ordentlichen Mitglieder, kann aber beliebig erhöht werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht auf den Mitgliedsversammlungen von Freischreiber e.V. und keinen Zugang zu den internen Angeboten auf der Website.
Detaillierter sind die Aufnahmekriterien sowie die einzureichenden Nachweise in der Geschäftsordnung des Aufnahmeausschusses aufgeschlüsselt (PDF zum Download unten). Um Mitglied zu werden, laden Sie bitte den entsprechenden Antrag unten herunter und senden ihn uns ausgefüllt und mit den entsprechenden weiteren Unterlagen zu.
Bei offenen Fragen zur Mitgliedschaft schicken Sie bitte eine E-Mail an mitgliedschaft -at- freischreiber.de.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Geschäftsordnung-Aufnahmeausschuss-150509.pdf | 118.88 KB |
| Mitgliedsanstrag_Ordentliche Mitglieder.pdf | 42.3 KB |
| Mitgliedsanstrag_Fördermitglieder.pdf | 39.84 KB |
| Mitgliedsanstrag_Vorläufige Mitglieder.pdf | 40.89 KB |