Positionen

Freischreiber ist die Interessenvertretung der freien Journalisten. In dieser Eigenschaft machen wir unseren Einfluss geltend in Gesetzgebungsvefahren aber auch gegenüber anderen Verbänden. Das geschieht ehrenamtlich aber mit  juristischer Expertise unseres Freischreiber-Anwaltes. So sind wir für Bundestagsabgeordnete und Ministerien zu kompetenten Gesprächspartner aus der Praxis geworden. Darüber hinaus sind wir auch ein durchaus kritisches Mitglied in der Initiative Urheberrecht.

Die politische Arbeit koordinieren unser Vorsitzender Benno Stieber (vorsitz -at- freischreiber.de) und die stellvertretende Vorsitzende Carola Dorner (carola.dorner -at- freischreiber.de).

 

Positionen, für die wir stehen:

Faire Honorare

Freie Journalisten liefern professionelle Arbeit und müssen dafür angemessen bezahlt werden. Doch was heißt angemessen? Für uns bedeutet das, Honorare von freien Journalisten müssen sich nach den Gehältern Festangestellter plus der anfallenden Betriebskosten und der Beiträge für die Altersvorsorge berechnen. Angemessene Honorare von Freien sichern auch das Gehaltsniveau der Festangestellten, da nur so Lohndumping verhindert werden kann.

 

Der Urheber im Zentrum

Eine Reform des Urheberrechts, das auch tatsächlich die Interessen der Urheber in den Mittelpunkt stellt, steht bis heute aus. Alle bisherigen Änderungen waren unzureichend, weil sie die Interessen der eigentlichen Urheber größtenteils unberücksichtigt lässt.

Wir glauben, dass die aktuelle Debatte über "Kostenloskultur" im Internet nicht den Kern des Problems trifft. Denn nach unserer Wahrnehmung haben freie Autoren selten das Problem, von gierigen Nutzern "entrechtet" zu werden. Für ihre wiederholte "Entrechtung" dagegen sorgen die Verlage. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Verwerter sich nicht in unsere Rolle der Urheber drängen. 

Eine Neufassung des Urhebervertragsrechts sollte das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern ausgleichen. Deshalb verlangen wir folgende Änderungen:

  • Die Verbandsklagebefugnis zur Durchsetzung der gemeinsamen Vergütungsregeln. Bisher kann nur jeder einzelne freie Journalist den Verlag – seinen Kunden – verklagen, was aus Angst vor Auftragsverlust nur sehr selten passiert.
  • Buyout-Verträge zuückdrängen. Denn durch sie  wird eine große Zahl von Rechten bis hin zu „heute noch unbekannten Nutzungsarten“ vorsorglich an Verwerter abgetreten, ohne dass der Urheber erfährt, welche Rechte überhaupt tatsächlich vom Verwerter genutzt werden. Und ohne dass er dafür in der Regel angemessen vergütet würde. Das widerspricht dem Geist des Urheberrechts.
  • Eine Informationspflicht der Verwerter gegenüber dem Urheber über die Nutzung von Werken und die Erträge daraus bzw. eine Absprache über die Ermittlung des Honorars für die Weiterverwertung.

 

Gegen ein Leistungsschutzrecht

Freischreiber e.V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, lehnt die Pläne für ein Leistungsschutzrechts für Presseverlage und einer damit verbundene  zwangsweisen Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen ab. Ein Leistungsschutzrecht ist weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit.

Es würde die strukturelle Ungleichheit zwischen Verlagen und freien Journalisten weiter verschärfen. Wir müssen zudem befürchten, dass ein Leistungsschutzrecht Probleme mit der Zweitverwertung unserer Werke mit sich bringt und innovative Entwicklungen unserer Branche weiter hemmt.

Insgesamt gilt: Nicht die Verlage müssen aus dem derzeitigen Strukturwandel gestärkt hervorgehen, sondern der Journalismus.

Stellungnahme 2012 zum Gesetzentwurf

Stellungnahme 2010 zu den ersten Plänen

 

VG Wort - mehr Transparenz

Wir fordern mehr Transparenz über die Verträge und Verteilungspläne der VG Wort sowie die Verpflichtung der Verlage, die Klickzahlen von Online-Texten freier Autoren nachvollziehbar an die VG Wort zu melden.

 

Künstlersozialkasse erhalten

Die Künstlersozialkasse ist eine wichtige soziale Absicherung für freie Journalisten. Sie muss bestehen bleiben.