Sondernewsletter: Stellungnahme von Freischreiber zu den Vergütungsregeln für Tageszeitungsfreie

Liebe Kollegen,

Anfang dieser Woche wurden die Ergebnisse der sechsjährigen Verhandlungen um die Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten präsentiert. Am 1. Februar sollen sie in Kraft treten. Doch auch von den in den Vergütungsregeln ausgehandelten Honoraren wird kein professionell arbeitender Journalist leben können. Auf unserer Seite haben wir eine Stellungnahme veröffentlicht mit Forderungen, ohne deren Erfüllung DJV und dju diesen Regeln nach unserer Überzeugung nicht zustimmen dürfen. In dieser Ausgabe des Newsletters wollen wir erläutern, warum wir das Ergebnis der Verhandlungen ablehnen.

Sechs Jahre sind eine lange Zeit. Etwa zu der Zeit, als die Verhandlungen um die Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten begannen, übergab Gerhard Schröder den SPD-Parteivorsitz an Franz Müntefering und Horst Köhler trat seine erste Amtszeit als Bundespräsident an. Die SPD hat inzwischen ein paar Parteivorsitzende mehr verschlissen, Horst Köhler ist im Schloss Bellevue spätestens mit Beginn seiner zweiten Amtszeit heimisch geworden. Und die Verhandlungen um die Honorare von professionell arbeitenden Tageszeitungsfreien sind zum Ende gekommen.

Diese Verhandlungen waren notwendig geworden, weil im Juli 2002 die Novelle des Urhebervertragsrechts in Kraft trat mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern, unter denen freie Journalisten und andere Urheber arbeiten. Im zentralen Paragraphen 32 wurde die „angemessene Vergütung“ festgeschrieben. Angemessen sei, was „unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.“ Darüber, was angemessen ist und was nicht, haben die Journalistengewerkschaften DJV und dju nun sechs lange Jahre mit den Vertretern der Zeitungsverleger gestritten und nach Kompromissen gesucht. Den haben sie nun gefunden: Ein Papier, über das nun noch die Gremien der Verbände abstimmen müssen, legt in Zukunft fest, was in den Augen von Gewerkschaften und Verlegern angemessene Honorare für hauptberufliche Freie bei Tageszeitungen sind.

Einen guten Kompromiss, so heißt es, erkennt man daran, dass beide Seiten damit unzufrieden sind. Doch dieser Kompromiss ist einer, der einseitig auf Kosten freier Journalisten geht. Zwar ist richtig, wie DJV und dju übereinstimmend die Ergebnisse kommentieren: Viele Freie werden mit den ausgehandelten Honoraren deutlich mehr Geld verdienen als bislang. Nehmen wir einen freien Journalisten, der für den Weser-Kurier eine 200 Zeilen lange Lokalreportage verfasst. Eine gute Reportage schreibt sich nicht vom Schreibtisch, sie braucht Zeit. Zeit, um zu beobachten und um gemeinsam mit den Gesprächspartnern zur Essenz ihrer Gedanken vorzudringen. Und anschließend die Muße, die Gedanken und Beobachtungen zu sortieren und aufzuschreiben. Für eine gute Reportage braucht man mindestens zwei Tage. Dafür war eine Tageszeitung wie der Weser-Kurier mit einer Druckauflage von etwas mehr als 190 000 Exemplaren bislang bereit zu bezahlen: 102 Euro. Das bedeutet einen Tagessatz von 51 Euro.

Nach den neuen Vergütungsregeln sollen es 252 Euro sein, das bedeutet gegenüber den alten Tarifen eine Steigerung um 150 Euro. Das klingt auf den ersten Blick zwar nach einem großen Sprung, auf den zweiten Blick bedeutet das aber, dass es künftig als angemessen gilt, wenn ein professionell arbeitender freier Journalist für seine Arbeit am Tag 126 Euro verdient. Laut der dju-Selbständigen-Beratungsstelle Mediafon muss ein freier Journalist pro Arbeitstag etwa 400 Euro einnehmen, will er das gleiche Jahreseinkommen erreichen wie ein Redakteur mit achtjähriger Berufserfahrung. Mit anderen Worten: Er muss bei den jetzt ausgehandelten Honoraren mehr als drei Reportagen gleichzeitig schreiben.

Deshalb muss das vorgelegte Ergebnis der Verhandlungen ablehnen, wer auch in Zukunft sein Geld mit Journalismus verdienen will. Die Vereinbarung sehen zudem keine automatische Anpassung der Honorare zum Beispiel an die Inflation vor – und schreiben angesichts der zurückliegenden Schwierigkeiten einer Einigung somit eine faktisch gleichbleibende Bezahlung für die kommenden Jahre fest. Bei solchen Honoraren wird chronische Unterbezahlung als Geschäftsmodell zementiert. Zumal in den Vergütungsregeln weitere Hürden eingebaut sind, die ein wirtschaftlich vernünftiges Arbeiten verunmöglichen: So sind die Tarife nicht nach Aufwand gestaffelt, sondern nach Textgattung. Ein Bericht bringt weniger ein als eine Reportage. Die wiederum bringt weniger ein als ein Kommentar, ein Interview oder ein Essay. Wer also viel Zeit in einen Artikel steckt, um fundiert zu recherchieren, wer das Pech hat, mit einer Reportage beauftragt zu werden und nicht mit einem Interview, bei dem der Aufwand für gewöhnlich geringer ausfällt, der bekommt eben weniger. Belohnt werden diejenigen, die in kurzer Zeit möglichst viel Masse liefern. Wer sich um Klasse bemüht, subventioniert die auch mit den neuen Honorare mit eigener Leidenschaft. Und außerdem kommt zu alldem noch hinzu: Kein Freier wird die jetzt ausgehandelten Honorare automatisch erhalten. Er muss sie von seinem Verlag einfordern, zur Not einklagen. Die Chancen, sich damit einen Auftraggeber zu vergrätzen, stehen im Moment besser denn je.

Und so sind die vorgelegten Vergütungsregeln auch eine auf Dauer festgeschriebene Missachtung des Lesers. In der Öffentlichkeit beteuern die Verleger zwar stets, dass es gerade jetzt, in einer Zeit des Strukturwandels, darauf ankomme, hochwertigen Journalismus zu verbreiten, weil nur dann die Leser bereit seien, auch im Internet dafür Geld zu bezahlen. Doch sie selbst sind nicht bereit, diesen Journalismus tatsächlich angemessen zu finanzieren.

Was wir deshalb brauchen, sind nicht Veränderungen im Prozentbereich. Was wir brauchen, ist eine grundsätzliche Diskussion darüber, wieviel ein Journalismus wert sein soll, der die Leser auf Grundlage sorgfältiger Recherche objektiv und wahrhaftig informiert. Doch wie es scheint, haben die Zeitungsverleger an einer solchen Debatte kein Interesse. Wenn diese Vergütungsregeln wie angekündigt zum 1. Februar in Kraft treten, ist für lange Zeit festgeschrieben, was als angemessene Honorare für Tageszeitungsjournalismus gilt. Und damit auch, dass Verleger auf eine vernünftige Honorierung derer, auf deren Mitarbeit sie mehr denn je angewiesen sind, offensichtlich keinen Wert legen. Es zeigt sich einmal mehr: Freie Journalisten müssen viel deutlicher als in der Vergangenheit auf ihre Interessen aufmerksam machen und die notwendigen Debatten den Verlegern notfalls aufzwingen. Anders werden sich die Bedingungen, unter denen wir arbeiten, nicht verändern.

 

In diesem Sinne: Auf ein Jahr 2010, in dem es uns allen gemeinsam gelingt, die Arbeitsbedingungen freier Journalisten nachhaltig zu verbessern.

Herzlichen Gruß, Ihre Freischreiber