vom 15T05:00:00+00:00.01.2020

15. Januar 2020

Nie wieder Not am Mann

 

Liebe Freischreiberïnnen, liebe Kollegïnnen und liebe Freundïnnen von Freischreiber,

haben Sie ein glückliches neues Jahr, in dem sich alles ändert: Die Sendeanstalten der Öffentlich-Rechtlichen stellen sich ab sofort schützend vor ihre Mitarbeiterïnnen, ganz besonders vor ihre Freien, sobald die von gewaltbereiten Menschen mit zu viel Tagesfreizeit verfolgt werden. Auch betonen Verlage und Sender nicht mehr als Allererstes, dass Fehler und Versäumnisse von freien Mitarbeiterïnnen zu verantworten seien, keinesfalls von den richtigen echten mit Hausausweis. Denn im Jahr 2020 sind die Medienanstalten sattelfest im „kleinen Einknigge“ und erkennen die Fallen, die ihnen von Feinden der Pressefreiheit gestellt werden. Sie setzen in die Tat um, was die Kollegin Samira El Ouassil in ihrer höchst lesenswerten Übersicht vergangener Fehlleistungen anmahnt: „Die Arbeit der Sender muss es sein, den Ursprung eines Shitstorms zu erkennen und dessen Agenda zu bewerten, um sich bei künstlicher Empörung nicht instrumentalisieren zu lassen und bei echter sinnvoller Empörung Einsicht zeigen zu können.“

Sollte es jemandem nach den niederschmetternden Ereignissen um den Jahreswechsel noch an Informationen mangeln: Hier, hier und hier lässt sich nachlesen, was damals so abgrundtief falsch lief, 2020 aber nicht mehr passieren wird. Weil die Lage zu ernst ist, um noch einmal derart zu versagen.

 

Geheimdienst versus Pressefreiheit

Trotz dieser erfreulichen Aussichten bleibt noch viel zu tun in diesem jungen Jahr. Seit gestern wird eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, die u. a. Reporter ohne Grenzen (RoG), aber auch investigativ arbeitende auswärtige Journalisten erhoben haben. Es geht um die Frage, ob all das, was der  Bundesnachrichtendienst im Ausland tun darf, überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das BND-Gesetz von 2017 „erlaubte dem Bundesnachrichtendienst die digitale Überwachung ausländischer Journalist*innen im Ausland und legalisierte damit eine schwere Verletzung des Menschenrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit“, wie es im aktuellen Newsletter von RoG heißt. Mehr noch: „Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwacht.“

Auch die Bundestagsabgeordnete Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Partei Die Linke, ist alarmiert und hat sich bei der Bundesregierung nach einer Bilanz der Überwachungsmaßnahmen gegen Medienschaffende erkundigt. Allein: „Das Kanzleramt gibt nichts Konkretes heraus“, schreibt Achelwilm in ihrer Pressemitteilung. „Diese Information sei – selbst unter höchsten Geheimhaltungsauflagen – zu brisant, als dass der BND sie preisgeben könne. Die erbetene Information würde ,derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt‘.“

 Dass es nun zu einer mündlichen Verhandlung gekommen ist, wertet RoG als Hinweis darauf, dass die Richterïnnen ein paar grundsätzliche Fragen haben: „Denn mündliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht des Gerichts von grundsätzlicher Bedeutung sind.“ Das Urteil soll in einigen Monaten gefällt werden. Mehr zum Hintergrund hier.
 


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Freischreiberiges

Darauf muss man erst mal kommen: ein Online-Magazin für Stand-up-Comedy. Das gibt es, seit Freischreiber Bernhard Hiergeist es im Oktober 2019 gegründet hat: „Setup/Punchline“, ein Feuilleton für Comedy und Humor. Hiergeist recherchiert seit drei Jahren in der Stand-up-Comedy-Szene, stellt u. a. den Politically Correct Comedy Club aus Wien vor oder berichtet über „Das politische Kabarett und seine gefährliche Hoffnung“. Der Mediengründer aus München hat viel vor: „Auf der Seite gibt es regelmäßig Artikel und Interviews“, schreibt er, „dazu kommt ein zweiwöchentlicher Newsletter mit Presseschau und Tipps. Demnächst erscheint auch ein Podcast.“ Das Magazin ist darüber hinaus bei Facebook und Instagram vertreten. Und hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Preise, Reisen und Kongresse

Journalisten helfen Journalisten e. V. hat uns auf den Johann-Philipp-Palm-Preis für Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen, der alle zwei Jahre von der gleichnamigen Stiftung verliehen wird. 2020 ist es wieder so weit. Der Preis will Menschen auszeichnen, die „mit friedlichen Mitteln für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, in Redaktionen, in Netzwerken, in Wort und Bild und Tat, online und offline“ kämpfen. Vorschläge für preiswürdige Kandidatinnen können bis zum 31. März eingereicht werden.

Kolleginnen, die jünger als 35 Jahre sind, sollten sich noch bis zum 1. März für den Marlies-Hesse-Nachwuchspreis bewerben. Der Journalistinnenbund sucht Texte, Videos, Filme, Online- oder Hörfunkbeiträge junger Journalistinnen, die das Verhältnis der Geschlechter mit einem gendersensiblen, differenzierten Blick behandeln. Die Beiträge müssen zwischen dem 1. März 2019 und dem 1. März 2020 veröffentlicht worden sein. Und: „Ausdrücklich sind auch Kolleginnen aus Österreich und der Schweiz eingeladen, sich zu bewerben.“

Last call: Die Ausschreibungsfrist für den Peter Hans Hofschneider Recherchepreis für Wissenschafts- und Medizinjournalismus wurde bis zum 20. Januar verlängert. Es ist ein zweckgebundenes Recherchestipendium in Höhe von 20.000 CHF, das von der Stiftung Experimentelle Biomedizin vergeben wird. Auf der Homepage heißt es: „Ausdrücklich erwünscht sind journalistische Beiträge, die Struktur und Funktion von Selbstkontrolle und Qualitätssicherung in der Wissenschaft in konstruktiver Weise beleuchten.“

Wer im Frühjahr seine Perspektiven erweitern will, kann das mit dem Pressenetzwerk für Jugendthemen tun. Im März führt eine Recherchereise nach Ägypten zum Thema „freiwilliges Engagement junger Menschen in Ägypten“. Die Lage für Journalisten in Ägypten ist hochproblematisch. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen belegt Ägypten gerade mal Platz 163 von 180. Aber es lohnt sich, einen Blick ins Land zu wagen. Anmeldungsschluss ist der 9. Februar. Einen Monat später geht es in Griechenland um „Jugendmedien und Medienkompetenz“. Weitere Infos hier.

Wen kuriert der Mediendoktor? Das Monitoring für Wissenschaftsberichterstattung will den Medizin- und Umweltjournalismus verbessern, etwa indem es journalistische Beiträge nach festen Kriterien bewertet. Auf dem Kongress Evidenzbasierte Medizin in Basel gibt es am 14. Februar einen (kostenfreien) Workshop zum Mediendoktor, mit Holger Wormer von der TU Dortmund und Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Da geht es unter anderem um die Frage: Welche Qualitätskriterien müssen medizinjournalistische Beiträge einhalten? Hier finden Sie Infos und den Link zur Anmeldung.
 

Nie wieder Not am Mann

Falls Sie sich mal gefragt haben sollten, warum Freischreiber eigentlich immer so optimistisch in die Zukunft blickt – hier kommt einer der Gründe (es gibt noch mehr, aber der gefällt uns gerade ganz besonders): Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat sich für die „diskriminierungsfreie Kommunikation“ entschieden. Ab sofort hält sie sich an ihren „Leitfaden für gendersensible Sprache“, damit sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Zwei Beispiele: „Verhindern Sie Rollenklischees und Stereotypen wie z. B. Mutter-Kind-Parkplatz oder Wickelraum für Mütter. Gleiches gilt für Sprachbilder wie z. B. Not am Mann oder Milchmädchenrechnung.“

Und: „Beziehen Sie die 3. Geschlechtsoption mit ein. Bei der Hansestadt Lübeck wird in Schriftstücken grundsätzlich der Gender-Doppelpunkt verwendet oder genderneutral formuliert.“

Warum uns das freut, abgesehen von einem echten Bewusstsein für Framing: Es gibt sie, die gute alte Veränderung, und nicht jede/r hält sie für Teufelszeug, sondern für notwendig, lebensbejahend und machbar. Der tapferen Lübecker Verwaltung wünschen wir jetzt viel Humor und eine steife Oberlippe, sollte sich in den nächsten Wochen ein Shitstorm zusammenbrauen. Der Verein Deutsche Sprache hat jedenfalls schon mal angekündigt, Prozesskostenhilfe anzubieten für Stadtbedienstete, die sich partout nicht umstellen wollen. Schließlich weiß der Verein (vermutlich aus einer Séance), dass sich der Lübecker Schriftsteller Thomas Mann „für seine Heimatstadt geschämt hätte“. Wir halten es da lieber mit Charles Darwin, einem Experten fürs Weiterkommen: „Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“

 Das war es wieder von uns. Wir wünschen Ihnen leuchtende Tage, in denen sich viel verändert!

Ihre Freischreiberïnnen

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How to… podcast. Ein Freischreiber-Abend mit Regine Marxen vom hhopcast.de am 27.1. im Haus 73 in Hamburg. Infos und Anmeldung hier.


Freischreiber-Abend in Fürth am 10. März. Infos und Anmeldung hier.


Nicht vergessen: Am 31. Januar ist Deadline für die VGWort-Meldungen in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft und für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet. Alles was man dazu wissen muss, erfahren Mitglieder bei uns im Slack-Kanal #vgwort und in einem Webinar zum Thema mit Oliver Eberhardt am 21. Januar um 12 Uhr.


Freischreiber-Position zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Wir UrheberInnen fordern: Keine pauschale Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort
Unsere Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie (hier als PDF).

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