vom 29T11:37:48+00:00.01.2020

29. Januar 2020

Pudding an die Wand nageln
 

Liebe Freischreiber und Freischreiberinnen,
liebe Kollegen und Kolleginnen,

erst mal ganz wichtig: Noch bis zum 31. Januar, 23.59 Uhr, kann man seine Meldungen bei der VG Wort online abgeben! Verpasst man den Termin, ist das Geld, das man bekommt, nicht verloren – man bekommt es nur dann ein Jahr später, also erst 2021. Und das muss ja nicht sein. Wer unser Mittagspausen-Webinar gestern verpasst hat: Mitglieder finden alle Antworten im Freischreiber-Slack-Kanal zum Thema #vgwort. Und für wen das jetzt ein Anreiz ist, Mitglied bei Freischreiber zu werden, hier geht es zur Anmeldung

Die VG Wort und das Leistungsschutzrecht

Geld bekommen, also an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt zu sein, ist das eine. Wie sich dieser Topf füllt und wie er sich für wen leert, das andere. Und da geht es ja um die Frage, ob künftig die Verlage anteilig an den Ausschüttungen an die Autoren und Autorinnen beteiligt werden, also etwas abbekommen, was dann den Autoren und Autorinnen fehlt, oder nicht. Bekanntlich ist die Position von Freischreiber, die jetzige Regelung beizubehalten, bei der die Urheber und Urheberinnen das selbst bestimmen können.

Nun wurde vergangenes Jahr im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform beschlossen, dass die Verlage grundsätzlich beteiligt werden können, die Ausformung dieser Möglichkeit aber Ländersache bleibt. Der Stand: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat gerade einen Entwurf für eine Neuregelung veröffentlicht, der die Umsetzung des Artikels 17 – Stichwort Uploadfilter – ausspart und für die Artikel 15 (Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen) und 16 (Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen) besondere Dringlichkeit anmahnt. Warum die Verlage so dringend mehr Geld benötigen und es vom Gesetzgeber laut einfordern, könnte man sich fragen.

Was das Leistungsschutzrecht betrifft, hat Tabea Rößner eine Idee, was es damit auf sich haben könnte: Ob es sich wohl um ein Geschenk an die Verlegerlobby handelt?  

Bereits im Oktober kommentierte Rößner lesenswert im Tagesspiegel: „Der Versuch, mit dem Leistungsschutzrecht Geld zu machen, ist genauso erfolgversprechend wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln.“

Aber zurück zur Beteiligung der Verleger an den Vergütungen durch die Verwertungsgesellschaften: „Dem Entwurf des Justizministeriums zufolge stünden Urhebern künftig mindestens zwei Drittel der Vergütungsansprüche zu, die Verlage würden dann höchstens ein Drittel bekommen. Letzteres allerdings nicht automatisch: Die Urheberinnen und Urheber müssten ihnen offenbar erst einmal Rechte einräumen. So ist es auch bislang geregelt“, wie es Lisa Hegemann für die „Zeit“ formuliert.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Haltung des Börsenvereins, der sozusagen die Verlage und deren Interessen vertritt: „Die nachträgliche Zustimmung des Urhebers zur Verlegerbeteiligung (Paragraf 27a VGG) soll erhalten bleiben.“ So also, wie es derzeit gehandhabt wird: Ist man einverstanden, dass man „seinem“ Verlag etwas abgibt, dann kann man das im Moment seiner Anmeldung bei der VG Wort tun, muss es aber nicht. Es gibt also keinen Automatismus – genau das ist im Sinne der Urheberinnen und Urheber. Wen der Paragraf VGG 27a im Wortlaut interessiert, hier kann man schauen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf schreibt Julia Reda, (S. 6, Hervorhebungen von uns): „Im Gegensatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist die Umsetzung der Verlegerbeteiligung gemäß Artikel 16 DSM-Richtlinie fakultativ, es besteht also kein Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Die vom BMJV vorgeschlagene Beteiligung der Verlage an gesetzlichen Vergütungsansprüchen von Urheberinnen und Urhebern ist grundsätzlich abzulehnen, da es sich hierbei um einen ungewöhnlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit zugunsten der stärkeren Vertragspartei handelt.​ Das durchschnittliche Jahreseinkommen von bei der Künstlersozialkasse aktiv versicherten Autoren liegt aktuell bei etwa 25.000 Euro, von Autorinnen sogar nur bei 19.000 Euro​. Gehälter von Fachkräften im Medien- und Verlagswesen liegen hingegen ​laut Xing Gehaltsstudie bei durchschnittlich 65.000 Euro​. Die Einkommensdiskrepanzen in der Musikbranche sind vergleichbar, mit einem noch geringeren Einkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv versicherten Musikerinnen und Musiker. Vor dem Hintergrund solch eklatanter Einkommensungleichheit ist eine Umverteilung von den Urheberinnen und Urhebern hin zum Verlagswesen nicht vermittelbar. Sollte das BMJV dennoch an der Umsetzung der sozial ungerechten Verlegerbeteiligung festhalten, ist die gesetzliche Festschreibung der Mindestquote von zwei Dritteln Urheber*innenanteil in §27VGG-E als Minimalabsicherung der Urheberinnen und Urheber absolut notwendig. Diese Mindestquote sollte zugunsten der Urheberinnen und Urheber erhöht werden. Ferner muss eine pauschale Verankerung der Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers zur Abtretung von Vergütungsansprüchen in Verträgen unterbunden werden.“ 

Bis zum 31.1. kann der Entwurf noch kommentiert werden, Anleitung hier. Wir FreischreiberInnen werden in Kürze auch eine offizielle Stellungnahme veröffentlichen. Anonsten wie immer unser Hinweis an alle Wahrnehmungsberechtigten: Werdet Mitglied in der #vgwort und nehmt eure Interessen als Urheberinnen und Urheber aktiv wahr (eine Mail genügt). Die nächste VG-Wort-Mitgliederversammlung findet am Sonnabend, den 6. Juni, tagsüber in Berlin statt.

 


 Mitmachen und Ärmel hochkrempeln: Jetzt :Freischreiberin (oder :Fördermitglied) werden! 


Freischreiberiges

„Im Rollstuhl zu den Orang-Utans“ ist ein neues Buch, das Freischreiberin Christina Schott zusammen mit Benni Over geschrieben hat. Denn sie hat Benni Over auf einer ungewöhnlichen Reise begleitet: „Benni kommt aus Rheinland-Pfalz und reist für sein Leben gern. Und er liebt Orang-Utans. So sehr, dass er die rothaarigen Menschenaffen unbedingt einmal in ihrer Heimat auf der Insel Borneo besuchen will. Das wäre nicht so erstaunlich, würde er nicht an der unheilbaren Erbkrankheit Muskeldystrophie Duchenne leiden: Der 27-Jährige ist seit seiner Pubertät völlig gelähmt. Wie Benni dennoch 15.000 Kilometer weit im Rollstuhl nach Indonesien reist, davon erzählt dieses Buch.“ Und hier bekommt man weitere Informationen.
 

Verwandte(s)

Ein Verband, den Freischreiber sehr schätzt, auch weil wir auf einer Wellenlinie liegen, ist die AG Dok – die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, die dieses Jahr ihren 40. Geburtstag feiern kann. Anlässlich dieses bevorstehenden Ereignisses bietet der derzeitige Vorsitzende und Geschäftsführer Thomas Frickel sowohl einen Rück- wie auch einen Ausblick auf seine Branche und seinen Verband: „Schmuddelkinder, die vor 40 Jahren in der Filmbranche kaum wahr- und ernstgenommen wurden, sind zu veritablen Gesprächspartnern geworden, deren Rat vielleicht gerade deshalb als besonders authentisch empfunden wird, weil in keinem anderen Bereich des Medienbetriebs kreative Arbeit so miserabel bezahlt wird. Ein früherer Chef der sendereigenen Bavaria-Studios bekannte einst öffentlich, ihm seien die Tränen gekommen, als er zum ersten Mal einen Dokumentarfilm-Vertrag gesehen habe.“ Das ganze Stück in ganzer Schönheit kann hier gelesen werden.

Ein weiterer Verband, den wir schätzen, ist Freelens, der sich um die freiberuflich tätigen Fotografen und Fotografinnen kümmert. Und weil man manchmal auch was für die Augen haben will, einfach was Schönes und Eindringliches gucken muss, kommt hier ein Hinweis auf die nächste Ausstellung in der Hamburger Freelens-Galerie, wo der Schweizer Beat Schweizer mit seiner Arbeit „Mikhailovna Called“ ins verschneite Sibirien führt. Diesen Donnerstag geht es los, zu sehen ist die Ausstellung bis zum 19. März, wenn man an den Winter nicht mehr denken muss.
 

Seminare und Abende

Recherchieren und dann berichten, auch wenn man aus naheliegenden Gründen nicht vor Ort sein kann – etwa im Iran? Ein Werkstattgespräch soll informieren: und zwar über die Arbeit eines digitalen Ermittlers wie Sam Dubberley, der eben zu Menschenrechtsverletzungen im Iran recherchiert. Eine Veranstaltung der Reporter-Akademie in Berlin im Hause von Amnesty International: 10. Februar, 18 Uhr. Hier die Feinheiten.

„Arbeiten in den Medien – wie und wo?“ fragt eine Abendveranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung in Hamburg: „Viele Studierende und Absolvent*innen möchten während und nach dem Studium in den Medien arbeiten und sich dieser Verantwortung bewusst stellen. Mit dem Wie fragen wir an diesem Abend insbesondere nach den berufsbiografischen Wegen in die und in den Medien, und wir fragen, wie den eigenen Ansprüchen an diese Tätigkeit jeweils gerecht werden kann.“ Und das am 6. Februar ab 18 Uhr in Hamburg. Wo genau, wer informiert und wie man sich anmeldet, hier geht es lang.
 

Preise & Wettbewerbe

Etwas sputen müssen sich alle, die sich noch für den Theodor-Wolff-Preis der Deutschen Zeitungsverleger bewerben wollen. Denn Einsendeschluss ist der 31. Januar. Darum geht es: „Je zwei Preise der vom BDZV getragenen Auszeichnung werden für Artikel aus den Kategorien Reportage und Meinung vergeben, und zwar getrennt nach lokalen/regionalen Tageszeitungen und überregionalen Zeitungen. Ein weiterer Preis wird für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: ,Klimawandel‘ verliehen. Jeder Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Es können Beiträge eingereicht werden, die im Jahr 2019 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung gedruckt oder online erschienen sind.“ Hier weitere Infos. 

FachjournalistIn des Jahres werden? Auch da muss man sich ranhalten, da ist ebenfalls der 31. Januar Einsendeschluss: „Messen Sie sich mit den Besten der Branche. Wählen Sie Ihren besten fachjournalistischen Print- oder Onlinebeitrag aus und reichen Sie ihn ein. Eine hochkarätige Jury prüft Ihre Bewerbung. Bewertungskriterien sind die fachjournalistischen Kernwerte wie Fachwissen, Glaubwürdigkeit, Ausdrucksweise, Originalität und Verantwortung.“ Details sind hier abzurufen.
 

Etwas mehr Zeit hat man, wenn man sich für den Georg-von-Holtzbrink-Preis für Wissenschaftsjournalismus interessiert: nämlich bis zum 31.3. Das ist die Zielsetzung: „Teilnahmeberechtigt sind alle deutschsprachigen oder in deutschsprachigen Medien veröffentlichenden Journalistinnen und Journalisten. Die eingereichten Arbeiten sollen allgemeinverständlich sein und zur Popularisierung wissenschaftlicher Sachverhalte, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie und Medizin, beitragen. Entscheidend ist die originelle journalistische Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Themen.“

So, das war’s schon wieder. Also fast. Denn auch wir sind im Grunde unseres Herzens neugierig und Klatsch & Tratsch nicht abgeneigt und fragen uns schon seit Längerem: Was macht eigentlich dieser Claas Relotius? Also nach so einer Geschichte und wenn man sich nirgendwo mehr im Medienkosmos blicken lassen darf: Wo bleibt man da?
So haben wir gebannt die Geschichte von Alexander Rupflin im „Freitag“ gelesen, die nach Tötensen führt, einem Nest in Norddeutschland in der Nordheide: „Auf dem Tennisplatz stand Hinnerk W. auf der weißen Grundlinie und trainierte mit seinem Trainer Aufschläge. Ich rief ihm durch den Maschendrahtzaun zu, ob er zufälligerweise Claas Relotius kenne. Er kam zu mir und sagte, etwas außer Atem, er sei sogar mit ihm befreundet. Später setzten wir uns auf die Plastikstühle vor dem Vereinsheim und tranken Bier. W. erzählte, dass er Relotius erst vor ein paar Tagen getroffen hätte. Der arme Kerl werde ja seit seiner Kündigung im Spiegel psychiatrisch betreut, er habe eingesehen, dass er krank sei. Um welche Krankheit es sich dabei handle, konnte W. mir nicht sagen, aber er kenne Relotius seit der Kindheit.“ Und: „Ich ging zum Haus der Familie Relotius, sie haben einen schönen Rosengarten. Das Auto stand nach wie vor in der Einfahrt, darin ein CD-Cover Punk Rock BRD Volumen 3 und eine Lederjacke.“ Sehr spannend fanden wir vor allem folgenden Hinweis: „Ich hatte mich für eine Woche im Wox-Hotel einquartiert, erleichtert, dass ein Ort, der keine Kirche hat, kein Rathaus, keinen Bäcker, keinen Metzger, keine Kneipe, immerhin ein Hotel bietet.“ Eine ganze Woche! Im Hotel!! Hat das der Jakob Augstein einfach so gezahlt? Und wie hoch war der Tagessatz? Oder ging das wieder nach dem Motto: „Wenn Sie sowieso mal Urlaub in Tötensen machen, der Relotius da rumläuft und Sie Lust haben, was dazu zu schreiben, gerne. Aber leider können wir Kosten wie …“?

Fragen über Fragen …
In diesem Sinne: Suchen Sie Antworten!
 

Ihre
Freischreiber und Freischreiberinnen

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Nicht vergessen: Am 31. Januar ist Deadline für die VGWort-Meldungen in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft und für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet. Alles was man dazu wissen muss, erfahren Mitglieder jederzeit im Slack-Kanal #vgwort.


Die Besser-Wisser aus Tübingen

Freischreiber-Abend am 30.1. mit Elisabeth Pörnbacher und Bernd Eberhart vom  Science Notes Magazin bei Zeitenspiegel Reportagen in Weinstadt. Infos hier.


Das Honorar-Tool für mehr Transparenz: Honorare hier eintragen: wasjournalistenverdienen.de


Freischreiber-Abend in Fürth am 10. März. Infos und Anmeldung hier.

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