Mitgliederkampagne2018
19. März 2018

Wir verdoppeln Dein letztes Honorar. Das Kleingedruckte

Das sind die Bedingungen für die Verlosung zur Honorarverdopplung.
Stichtag 28.Februar 2018, Beleg: Kontoauszug.

Teilnehmen dürfen alle, die zwischen dem 1.März 2018 und 31.Mai 2018 ordentliche oder vorläufige Mitglieder von Freischreiber geworden sind. Es zählt das Datum der Aufnahme durch den Aufnahmeausschuss. Die Ziehung unter allen Teilnehmern findet Anfang Juni im Freischreiber-Büro statt. Bedingung für die Auszahlung ist eine eingereichte Kontoauszugskopie bis zum 30.6.2018, die durch einen externen Prüfer geprüft wird. Rechtsweg ausgeschlossen.

Verdoppelt wird das Honorar, das als letztes vor dem Stichtag 28.2.2018 auf dem Konto eingegangen ist. Es gelten Brutto-Honorare für journalistische Einzelbeiträge. Keine Pauschalen, keine Beiträge für Corporate Publishing, keine Spesen. Maximaler Verdopplungsbetrag: 2000,00€.

Freischreiber behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei begründetem Verdacht auf Missbrauch auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Teilnehmer mit einem Auftraggeber Vereinbarungen trifft, um das Honorar für einen journalistischen Einzelbeitrag künstlich zu erhöhen, beispielsweise indem Abzüge vorhergehender Honorare vorgenommen werden, um sie dem letzten Honorar vor dem Stichtag aufzuschlagen.


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