Faire Rechte
23. April 2015

Gerhard Pfennig: „Die Zukunft der Internetökonomie liegt in der Gemeinsamkeit von Urhebern und Verwertern“

Heute, am 23.4., ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Für Autoren, Journalisten und alle Urheber ein willkommener Anlass, um seit langem diskutierte Forderungen für eine Modernisierung des Urheberrechts zu bekräftigen. So sollte in das Urhebervertragsrecht ein Recht auf Verbandsklagen, damit  Urheber nicht mehr auf sich gestellt sind, wenn sie sich juristisch gegen unfaire Vergütungen oder unangemessene Buy-out-Verträge wehren wollen. Das sagt die Initiative Urheberrecht, ein Verbund von mehr als 35 Verbänden, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheberinnen und ausübenden Künstlern vertreten. Auch der Freischreiber e.V. wirkt in der Initiative Urheberrecht mit. Wir fragten nach bei Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative.

Herr Pfennig, zum heutigen Tag des Urheberrechts melden sich die in der Initiative Urheberrecht vertretenen Urheberverbände mit zahlreichen Forderungen zu Wort. Was ist besonders dringend zu ändern?

Gerhard Pfennig: Die Bundesregierung sollte endlich Reformen umsetzen, von denen die Urheber wirklich etwas haben. So würden beispielsweise entsprechende Änderungen im Urhebervertragsrecht ihre Position gegenüber den Vertragspartnern in Verlagen und Sendern stärken.

Aus dem Justizministerium ist ja zu hören, dass noch vor der Sommerpause Gesetzesvorlagen kommen sollen, unter anderem zu genau diesem Urhebervertragsrecht. Womit rechnen Sie konkret?

Gerhard Pfennig: Immer mehr Urheber sind mit Verträgen oder Geschäftsbedingungen von Verwertern konfrontiert, die einem Ausverkauf ihrer Rechte entsprechen. Gleichzeitig sollen sie viel zu geringe Vergütungen hinnehmen. Dagegen müssen sie sich wehren können, vor allem auf juristischem Wege. Daher würden wir es begrüßen, wenn das Justizministerium die Einführung eines Verbandsklagerechts für Verbände und Gewerkschaften vorschlagen sollte.

Warum halten Sie ein Verbandsklagerecht für so wichtig?

Gerhard Pfennig: Weil in vielen Fällen die abgeschlossenen Vergütungsregeln, etwa zwischen Zeitungsverlegerverbänden und Gewerkschaften, von einzelnen Verlagen nicht angewendet sondern unterlaufen werden. Sie zahlen faktisch Honorare, die unter den vereinbarten Sätzen liegen. Sofern aber einzelne betroffene Urheber auf Anwendung der Vereinbarungen bestehen und gegebenenfalls sogar klagen, droht Ihnen die Gefahr des „blacklistings“. Das heisst, Sie verlieren ihren Job oder weitere Aufträge, wenn sie freie Mitarbeiter sind. Berufsverbände könnten, wenn sie ein Verbandsklagerecht hätten, gegen solche Praktiken vorgehen.

Was halten die Urheberverbände von den Bestrebungen aus Teilen der EU-Kommission, das als Geoblocking bekannte Territorialprinzip aufzuheben oder zu „entschärfen“?

Gerhard Pfennig: Die regionale Lizenzierung ist gegenwärtig das Geschäftsmodell der europäischen und sogar der US-Rechteinhaber. Sie hat ihre Grundlage einerseits in den Fördersystemen, andererseits in den Sprachgrenzen und drittens in der bisherigen Praxis: sie bietet die Möglichkeit der kumulativen Erzielung von Erlösen durch Veräußerung von Auslandslizenzen. Gleichzeitig macht sie den Rechtserwerb für Nutzer günstiger, weil sie auf ihre Lage zugeschnittene Lizenzen erwerben können. Wobei auch heute schon weltweite oder europaweite Lizenzen zu erwerben sind. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum dieses System brachial geändert werden soll, weil eine Vizepräsidentengattin deswegen in Brüssel ihre heimatlichen Serien nicht empfangen kann. Über langfristige Veränderungen des Lizenzsystems kann man verhandeln, sofern das Vergütungsaufkommen insgesamt nicht gesenkt wird.

Was macht den Urhebern derzeit das Leben schwerer: ein in Teilen überkommenes Urheberrecht oder die Verwerter und deren Haltungen?

Gerhard Pfennig: Einerseits die überzogenen Forderungen mancher Nutzer, die nicht einsehen, dass Urheber und ausübende Künstler auch im digitalen Zeitalter von ihrer kreativen Arbeit leben können müssen. Andererseits manche Verwerter, die meinen, sie allein müssten die Inhaber aller Rechte an einem Werk sein und die nicht bereit sind, mit den Urhebern und Künstlern gemeinsam die besten Auswertungskonzepte für neue Marktchancen zu entwickeln, unter fairer Aufteilung der erzielten Erlöse. Wenn die Verwerter dies besser verstehen würden, wäre es einfacher, gemeinsame Verwertungskonzepte zu entwickeln und den Interessen der Nutzer entgegen zu kommen. Es wäre aber auch einfacher, gegenüber den neuen Playern, etwa weltweit agierenden Internetplattformen, stark und geschlossen aufzutreten und auch mit ihnen zu fairen Verträgen zu kommen. Die Zukunft der Internetökonomie liegt in der Gemeinsamkeit der Urheber und der Verwerter.

Die Fragen stellte Henry Steinhau. Er ist Mitglied des Vorstands des Freischreiber e.V., Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. Die Freischreiber gehören der Initiative Urheberrecht an.


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