Faire Rechte
15. April 2016

Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer zum EuGH-Urteil zu Urheber-Vergütungen

Vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Kopiervergütungen den Autoren zustehen und damit die gängige Praxis der VG Wort in Frage gestellt. Unser Vorstandsmitglied Henry Steinhau dazu den Kölner Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer interviewt. Teile des Interviews veröffentlichen wir hier, das ganze Interview findet sich bei irights.info.

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, welches das Verhältnis von Urhebern und Verwertern betrifft: Er hat die Verlegerbeteiligung an Kopiervergütungen gekippt. Was halten Sie vom Urteil?

Karl-Nikolaus Peifer: Das ist ja praktisch die spiegelbildliche Seite des Urhebervertragsrechts. In dem Fall geht es darum, dass Verwerter an einem Vergütungsaufkommen beteiligt werden wollen, das nach der gesetzlichen Regelung nur den Urhebern zusteht. Bisher argumentieren die Verwerter, dass ohne ihren Beitrag die Vergütungsaufkommen gar nicht erst entstehen würden, deswegen sei es fair, sie an diesem Aufkommen zu beteiligen. Das heißt, die Verwerter begehren von den Urhebern eine Art faire Beteiligung an Vergütungen. Das ist spiegelbildlich das, was auch die Urheber von den Verwertern begehren. Die Argumentation ist gleichgerichtet. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt recht klar gesagt, dass diese Vergütungserträge den Urhebern zustehen und man sie deswegen nicht per Gesetz aufteilen darf.

Der Urheber Martin Vogel klagt in einem ähnlichen Verfahren gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort. Hätte diese die Verlage erst gar nicht aufnehmen dürfen?

Karl-Nikolaus Peifer: So habe ich ihn bisher nicht verstanden. Es geht ihm beim Vergütungsaufkommen um die Urheberpositionen, und darum, dass die Verwertungsgesellschaft in erster Linie Treuhänder derjenigen ist, deren Rechte sie wahrnimmt. An diesem Argument ist sehr viel dran. Wenn ich von einer Gruppe ein Recht wahrzunehmen habe, muss ich es natürlich so wahrnehmen, dass diese Gruppe möglichst viel davon hat. Was dieses „möglichst viel“ ist, das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden – denn er hat gesagt, es sind Beträge, die den Urhebern zustehen.

Dass Verwertungsgesellschaften auch Verwerter aufnehmen, ist durchaus üblich und sinnvoll, weil es ja auch Bereiche gibt, in denen Verwerter eigene Leistungsschutzrechte einbringen. Die VG Wort ist insofern eine Besonderheit, weil der Verleger der einzige ist, der keine Leistungsschutzrechte hat. Ob er nach der Debatte um das Leistungsschutzrecht der Presseverleger noch eins bekommen wird, ist zweifelhaft. Letzteres erweist sich da gerade als ganz fürchterlicher Bumerang.

Allerdings werden Verleger – wie derzeit schon – auch künftig Rechte in Verwertungsgesellschaften außerhalb der Kopiervergütungen einbringen. Deren individuelle Wahrnehmung ist gar nicht möglich, weil viel zu teuer. In einem solchen Fall bringen beide Beteiligte Rechte ein, dann wird man auch wieder über Erlösverteilung sprechen müssen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sagt, das Urteil stelle das gesamte System der Verwertungsgesell­schaften infrage, andere Stimmen sehen aufgrund drohender Rückzahlungen die ganze VG Wort gefährdet. 

Karl-Nikolaus Peifer: Die VG Wort hat ihre Ausschüttungen in den letzten Jahren unter Vorbehalt vorgenommen, das hat sie den Ausschüttungsberechtigten auch mitgeteilt. Das heißt, wenn sie Beträge zurückfordert, dann wird dieser Vorbehalt wirksam. Und wenn sie das Geld dann wieder erhält, dann ist das keine Implosion, sie kann es an die Urheber ausschütten. Es ist also eher die Frage, ob die Verwerter es tatsächlich zurückzahlen werden.

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung im Vogel-Verfahren ausgesetzt, weil er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten wollte. Diese ist recht klar ausgefallen, also dürfte der Bundesgerichtshof eine eindeutige Regelanweisung haben. Für die Urheber ist das zunächst einmal eine gute Nachricht.

Dass jetzt eine Atmosphäre der Konfrontation entsteht und Urheber und Verwerter entzweit würden, wie es der Börsenverein des Deutschen Buchhandels formulierte, betrachte ich als ein rhetorisches Herbeireden. Vielmehr sollte es doch ein Anlass sein, wieder aufeinander zuzugehen und an einen Tisch zu kommen. Das würde ich mir zumindest davon versprechen.


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