Faire Verträge
15. April 2016

Erklärung: Gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht!

Es wird höchste Zeit, dass im Urhebervertragsrecht endlich die Instrumente gestärkt werden, die zum fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligter und damit zur Stärkung der Position der Urhe­berInnen und KünstlerInnen führen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Urhebervertragsrecht bildet hierfür eine sehr gute Grundlage.

Die Entwicklung der Medien und die wachsende Macht der Internetkonzerne verlangen ein gemeinsames Auftreten aller Protagonisten der Kultur- und Medienwirtschaft, also der UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und ihrer Verwerter (wie Verleger, Produzenten, Sender), um die zukunftssichere Neuorganisation der Werkschöpfung und Werkvermittlung in der digitalen Welt gemeinsam zu schaffen.
Dies kann aber nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und Respekts sowie einer gemeinsamen Strategie geschehen, die auf Augenhöhe ausgehandelt wurde.

Bis heute herrscht jedoch immer noch eine starke Asymmetrie der Verhandlungspositionen zugunsten der Verwerter:

– Die Zeitungsbranche verwendet häufig allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Autoren alle Rechte gegen pauschale Niedrighonorare abfordern. Sie ignoriert zudem oft die für freie Journalisten (Text und Foto) abgeschlossenen Vergütungsregeln und unterläuft damit das Gesetz.

– Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich für die Buchverlage fairen Verhandlungen mit den Autoren und Illustratoren entzogen. Nur einzelne Verlage waren bereit, Vergütungsregeln für Autoren und Übersetzer aufzustellen. Nicht alle Autoren besitzen eine starke Verhandlungsposition, um eine befristete Übertragung ihrer Nutzungsrechte durchzusetzen. Häufig wird vor allem in Wissenschafts- und Sachbuchbereich immer noch eine Übertragung aller Rechte für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts verlangt.

– Im Bereich Film und Fernsehen sind nur wenige Vereinbarungen zustande gekommen. Filmproduzenten und nur sehr wenige Sender haben Vergütungsregeln oder Tarifverträge abge­schlossen, und das auch erst nach jahrelangem Druck oder nach Klagen. Insbesondere die Haupt­auftraggeber ARD und ZDF wehren oftmals Forderungen nach Verhandlungen über Vergütungsregeln ab. Bis heute sind wesentliche Verteilungsfragen offen, von Augenhöhe kann keine Rede sein.

– Auch die für viele Gewerke im Bereich Fernsehen und Hörfunk relevante Frage der Vergütung der längeren Nutzung von Werken in Mediatheken ist ungeklärt.

– Insbesondere im Medienmusikbereich verhindern intransparente Abrechnungssysteme oder verweigerte Abrechnungen der Werknutzungen wie z.B. in Streamingdiensten eine angemessene Vergütung. Auch sind aufgrund niedriger Buyouts und sinkender Tantiemen-Einnahmen über die Wahrnehmungsgesellschaften die Vergütungen von Komponisten und Musikern häufig unangemessen.

Das reformierte Urhebervertragsrecht muss abschließende und befriedigende Lösungen bieten, um das Verhältnis von UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und Verwertern in eine faire Balance zu bringen. Dazu müssen folgende Grundsätze durchgesetzt werden:

Die angemessene Vergütung ist die entscheidende Voraussetzung. Sie ist nicht nur Absicherung der Existenz der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, sondern versetzt sie erst in die Lage, neue Projekte zu planen und damit Risiken einzugehen und Innovationskräfte freizusetzen, die für die Kultur- und Medienwirtschaft essentiell sind.

Jede Nutzung eines Werkes führt zu Wertschöpfung. UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen müssen einen fairen Anteil daran erhalten, auch für Nutzungen im Internet. Pauschale Zahlungen können, bei angemessener Vergütung, weiterhin möglich sein.

UrheberInnen und KünstlerInnen dürfen nicht gezwungen werden, Rechtepakete abzutreten, deren Umfang den konkreten Bedarf der Verwerter übersteigt und es wahrscheinlich macht, dass einzelne Rechte ungenutzt bleiben.

Rechtsübertragungen müssen zeitlich befristet und rückrufbar sein. Branchenspezifische Lösungen sind sinnvoll und im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen.

Transparente Abrechnungen müssen jede Nutzung nachvollziehbar machen.

– Vergütungsvereinbarungen zwischen Verwertern und Urheberorganisationen bilden die Grundlage für Individualvereinbarungen zwischen UrheberInnen und KünstlerInnen und Verwertern, d.h. die Vergütungsregeln legen die Mindestbedingungen fest. Dies macht die Produktion von Werken kalkulierbar, insbesondere auch von Werken mit vielen Beteiligten (Film-, Fernseh- und Gamesproduktionen).

– Dies kann nur gelingen, wenn klare Regeln für die Aufnahme und den Abschluss von Verhandlungen bzw. für die verbindliche Schlichtung aufgestellt werden.

– Organisationen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen müssen das Recht erhalten, für ihre Mitglieder einzutreten und Verbandsklagen durchzuführen, um die faire Vertragsabwicklung im Konfliktfall durchzusetzen.

Die Initiative Urheberrecht unterstützt den Referentenentwurf im Prinzip und hat einige essentielle Änderungsvorschläge dazu erarbeitet. Sie fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diesen Referentenentwurf schnell und im Dialog mit den Betroffenen umzusetzen.

Die Initiative ist jederzeit bereit, mit dem Parlament, der Regierung und den Verwertern offene Fragen zu erörtern. Sie setzt dabei auf die Vernunft und den Willen aller Beteiligten zum Konsens.

Februar 2016

Erklärung hier unterzeichnen

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
www.urheber.info

Erklärung der UrheberInnen und KünstlerInnen

Wenn Sie UrheberIn oder KünstlerIn sind (oder diese unterstützen wollen) und mitunterzeichnen möchten, unterzeichnen Sie hier:

http://urheber.info/erklaerung            http://urheber.info/erklaerung/unterzeichnen


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