Faire Rechte
6. September 2016

Engagez-vous, packt es an!

Die Mitglieder der VG Wort tagen am 10. September in München. Warum das für uns Urheber wichtig ist und welche Position Freischreiber vertritt, lest ihr hier.

Vorab: Wir möchten alle Urheber, die Mitglied der VG Wort sind, ermuntern, an der Sitzung teilzunehmen und sich für die Interessen der Urheber einzusetzen.

„Das ist absolut richtig, was Vogel da sagt“, schrieb uns unser Anwalt Stephan Zimprich im August 2014. Wir hatten ihn damals um eine Einschätzung einer Klage des Sachbuchautors Martin Vogel gegen die VG Wort gebeten. Vogel wollte erreichen, dass die Praxis der VG Wort, auch die Verlage anteilig an den jährlichen Ausschüttungen für Autoren und Autorinnen zu beteiligen, beendet wird, da sie keine Urheber seien. Damals haben nur wenige aus der Journalistenszene Vogel zugestimmt, besonders die beiden Journalistengewerkschaften DJV und DJU verweigerten ihm jede Unterstützung.

Nun zwei Jahre später sind wir alle schlauer: Der BGH hat geurteilt, dass die Praxis der VG Wort rechtswidrig war, da die Verlage tatsächlich keine Urheber im eigentlichen Sinne sind. Martin Vogel hat damit seine Klage gewonnen, wir Freischreiber haben ihm ganz nebenbei dafür mit unserem Himmelpreis bedacht.

Wie freuen uns, dass der BGH unsere Sicht bestätigt hat, dass die Tantiemen aus der VG Wort ausschliesslich den Urhebern zustehen, denn nur sie haben ein Recht an den gesetzlichen Vergütungen für kopierten Texte und den Geräteabgaben. Laut dem Urteil des BGH und aus unserer Perspektive, haben die Verleger kein eigenes Urheberrecht, dass sie über die VG Wort wahrnehmen können. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, dass Die Urheber zusammen mit den Verwertern gemeinsam Rechte wahrnehmen. Welche auch? Verleger erwerben Nutzungs- und Verwertungsrechte, damit stehen ihnen ausreichend Erlösmöglichkeiten zur Verfügung; Presseverleger können ihr Leistungsschutzrecht ja über die VG Media geltend machen.

Und nun? Dem Urteil nach muss die VG Wort die in den letzten Jahren rechtswidrig ausgezahlten Ausschüttungen an die Verlage zurückfordern und dann im nächsten Schritt diese an die eigentlichen Urheber, also an uns Autoren und Autorinnen auszahlen. Kommt also nun der Geldsegen?

Noch ist es nicht so weit. Denn bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. September in München will man offenbar einiges in Bewegung setzen, um sich diesem Auftrag zu entziehen. Freischreiber Wolfgang Michal fasst den aktuellen Stand sehr lesenswert zusammen und fragt: “Sind die Autoren so reich, dass sie ihr Geld verschenken können?

„Es gehört nicht zu den Aufgaben der VG Wort, den Autoren berechtigte Vergütungsansprüche auszureden oder Verzichtsformulare aufzusetzen. Ginge es mit rechten Dingen zu, wäre es die Aufgabe der VG Wort, Irrtümer der Vergangenheit anzuerkennen und das den Verlagen unter Vorbehalt überwiesene Geld im Rahmen der üblichen Zahlungsfristen zurückzufordern. Dieses Vorgehen wäre die VG Wort den 179.000 Autoren schuldig. Stattdessen schlägt sie sich auf die Seite der Verlage und tut alles, um die Rückzahlung an die Autoren so schwer und langwierig wie möglich zu gestalten.“ Weiterlesen auf wolfgangmichal.de

Da stellt sich die Frage, wie eine Institution, deren zentrale Aufgabe es ist, die Interessen der in ihr organisierten Wahrnehmungsberechtigten durchzusetzen, dazu kommt, sich genau dieser Aufgabe entziehen zu wollen?

Zwei Strategien sind erkennbar, mit dem man das Vogel-Urteil aushebeln möchte: Zum einen möchte man auf den Gesetzgeber hinwirken, das Urheberrecht so abzuwandeln, dass Verlage künftig als Urheber gelten. Mithin: ein neues Gesetz installieren, dass die alte, derzeit rechstwidrige Praxis legalisiert. Wenn das überhaupt gelingen kann, wird das dauern und dauern. Und so setzt man zweitens erst mal auf Zeit; will den Prozess der Rückfordungen möglichst hinauszuzögern, möchte möglichst nicht handeln.

Besonders perfide dabei ein Weg, den aktuell die Verlage präferieren: Die einzelnen Autoren und Autorinnen sollen die Verlage, für die sie arbeiten, pauschal von Rückzahlungsansprüchen ihnen gegenüber befreien. Sie sollen erklären, dass sie gewissermaßen freiwillig auf Gelder verzichten, die ihnen nach dem Vogel-Urteil zustehen. Wobei es die Verlage gerne hätten, dass die VG Wort das Verbreiten und Einsammeln dieser Erklärungen übernimmt; dass also die VG Wort gewissermaßen das Geschäft der Verlage mit übernimmt und diese selbst in die zweite Reihe zurücktreten könnten.

Das alles kann nicht im Interesse freier Journalisten und Journalistinnen sein. Rechte pauschal abzutreten, das geht schon mal gar nicht: nicht im Tagesgeschäft und ebenso wenig, wenn es um unsere Verwertungsrechte geht. Entsprechend werden wir Freischreiber auf der kommenden Mitgliederversammlung am 10. September in München präsent sein und mit verschiedenen Anträge versuchen, unsere Interessen zu wahren.

Wir werden darauf drängen, dass dass die Rückforderungen an die Verlage konsequent durchgesetzt werden. Wir werden darauf drängen, dass der Versuch der Verlage, die Autoren unter Druck zu setzen, entschieden abgewiesen wird. Statt “Ja, ich verzichte auf meine Ansprüche”, muss es heißen: “Nein, ich verzichte nicht auf meine Ansprüche”. Und wir werden nicht zuletzt darauf drängen, dass die an die Verlage in der Vergangenheit unrechtmässig ausgezahlten Gelder unverzüglich an uns Autoren und Autorinnen weitergereicht werden.

Unser Ziel ist es aber auch, eine Debatte über eine grundlegende Reform der VG Wort anzuschieben. Die VG Wort ist ein Kind der 50er-Jahre, als es noch Röhrenradios gab, nur einen Fernsehsender, der in Schwarz-weiß sendete und als die Tageszeitungen mit einer Früh- und einer Spätausgabe erschienen, deren Schlagzeilen auf den Hauptstraßen der großen Städte von echten Menschen ausgerufen wurden. Seitdem – wir alle wissen das – ist sehr viel passiert. Neue Medien sind hinzugekommen und Vertriebs-, Geschäfts- und nicht zuletzt Kommunikationsmodelle und -wege haben sich etabliert, an die man in den Gründungstagen der VG Wort aus verständlichem Grunde gar nicht denken konnte.

Und so steht an, die VG Wort auf neue Füße zu stellen. In seiner Danksagung für den Himmelpreis schrieb Vogel: “Die Urheber werden zunächst einmal in die Gremien der Verwertungsgesellschaften gehen müssen, um dort Verantwortung zu übernehmen, insbesondere aber auch um ver.di und den DJV dahingehend zu kontrollieren, ob sie nicht – wie gehabt – ihre Verbandsinteressen vor die Interessen der kleineren Verbände und der Urheber stellen. Kungeln gilt nicht gilt nicht mehr! Wie die Klage gegen die VG Wort zeigt, hatten sich die Funktionäre in der VG Wort bequem in ihrer Kumpanei eingerichtet. Und jetzt blendet sie das Licht, nachdem die Decke weg gezogen wurde. Also, engagez-vous, packt es an!”

Wir werden im Sinne der freien Journalisten und Journalistinnen unseren Beitrag dazu leisten.

6.9.2016


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