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22. Mai 2017

Pressemitteilung: VG Wort beschließt den idealen Verteilungsplan

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat sich im Sinne der Urheber bewegt. Gestern hat die VG Wort auf ihrer Mitgliederversammlung im Münchener Künstlerhaus am Lenbachplatz einen Verteilungsplan für über 150.000 wahrnehmungsberechtigte Urheberinnen und Urheber beschlossen. Dabei erhalten die Wahrnehmungsberechtigten in mehreren Ausschüttungen zunächst die rechtswidrig an die Verleger ausgezahlten und nun zurückgeforderten Tantiemen. Außerdem gilt bis auf Weiteres: Die Urheber erhalten 100 Prozent aller aus Geräteabgaben gewonnenen Tantiemen. Damit setzt die VG Wort in der dritten Mitgliederversammlung seit der Urteilsverkündung endlich geltendes Recht um.

„Mit dem neuen Verteilungsplan ergibt sich für Urheber eine ideale Situation“, sagt Freischreiber-Vorsitzende Carola Dorner. „Mit der freiwilligen Abtretung muss sich die behauptete Gemeinschaft zwischen Urheber und Verleger immer wieder aufs Neue beweisen. Eine faire Regelung für beide Seiten“, so Carola Dorner.

Nach dem am Samstag mit großer Mehrheit beschlossenen Verteilungsplan entscheiden die Urheber künftig freiwillig gegenüber der VG Wort bei jedem einzelnen Werk, ob sie ihre Verleger an den VG-Wort-Tantiemen beteiligen. Wer nichts tut, erhält die vollen 100 Prozent. Verleger erfahren durch das anonymisierte Verfahren der VG Wort nicht, welcher Urheber abgetreten hat und welcher nicht. Es ist freilich anzunehmen, dass die Urheber eher bereit sind, die Verlage zu beteiligen, wenn die Zusammenarbeit zu beidseitiger Zufriedenheit verläuft.

Auf die neue Rechtslage und die Rückabwicklung der vergangenen Auszahlungen hatten die Verleger seit vergangenem Dezember mit Bettelbriefen an die Autoren reagiert. Sie wollten damit erreichen, dass sie den unter Vorbehalt ausgezahlten Verlegeranteil behalten dürfen. Diesem Abtretungsverfahren hatte sich nur etwa ein Viertel der Wahrnehmungsberechtigten angeschlossen. Darunter befanden sich nach Angaben der VG Wort besonders wenige Urheber aus der Berufsgruppe 2, in der die Journalisten in der VG Wort organisiert sind. Lesenswert dazu auch der aktuelle Bericht auf übermedien.de.

Freischreiber-Vertreter Benno Stieber wies in der Mitgliederversammlung darauf hin, wem die Urheber diese günstige Situation zu verdanken haben: dem Juristen Martin Vogel, der den alleinigen Anspruch der Urheber an den Einnahmen der VG Wort vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt hatte. Vogel sei, so Stieber, von den VG-Wort-Mitgliedern ­– auch von den Journalistenverbänden DJV und Verdi – lange wie „ein innerer Feind“ behandelt worden. „Wir hoffen, dass dies nun vorbei ist“, sagte Stieber während der Versammlung. Freischreiber hatte Martin Vogel 2016 für sein Engagement mit dem Himmel-Preis ausgezeichnet.

Bei aller Euphorie muss sich zeigen, wie lange der beschlossene Idealzustand anhält. Verlegervertreter arbeiten derzeit in Berlin und Brüssel daran, über die Reform des europäischen Urheberrechts den alten Zustand mit einer verbindlichen Verlegerbeteiligung wieder herzustellen. Freischreiber lehnt eine solche gesetzliche Regelung entschieden ab. Carola Dorner sagt: „Wir erwarten jetzt, dass andere Verbände, besonders DJV und Verdi, in dieser Frage im Sinne der Urheber mit uns an einem Strang ziehen.“

21. Mai 2017


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