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29. Mai 2018

Gegen Artikel 12 der EU-Urheberrechtsreform

Freischreiber hat Abgeordnete des europäischen Parlaments dazu aufgefordert, den geplanten Artikel 12 der Urheberrechtsreform im digitalen Binnenmarkt (COM/2016/0593) zu streichen.

“Eine pauschale, gesetzlich verankerte Beteiligung der Verleger an den Einnahmen aus Verwertungsrechten lehnen wir ab”, sagt Dr. Carola Dorner, Vorsitzende des Verbands, “diese Einnahmen stehen allein den Urhebern zu.” Das hat sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt. Artikel 12 der EU-Reform würde das Rad hier zurückdrehen: Der Gesetzgeber würde damit in die Vertragsfreiheit eingreifen und die Position der Autoren weiter schwächen, die dadurch letztlich weniger Geld für ihre Arbeit erhielten.

Weitere Gründe, die aus Autorensicht gegen Artikel 12 sprechen:

• Er verstößt gegen die Grundprinzipien des Urheberrechts und des Vertragsrechts.
• Er räumt den Verlegern das uneingeschränkte Recht ein, einen Teil der Einnahmen aus Verwertungsrechten für sich zu beanspruchen.
• Rechte und Einnahmen werden auf diese Weise vom Autor zum Verlag übertragen.
• Diese Einschränkung der Vertragsfreiheit geht zulasten der Urheber, die doch eigentlich durch die Reform gestärkt werden sollten.
• Schließlich bedroht der Artikel die kulturelle Vielfalt in der EU, da er funktionierende nationalstaatliche Regelungen zerstört.

Freischreiber erwartet von der Politik, dass sie sich – auch auf europäischer Ebene – dafür einsetzt, dass die Einnahmen aus Verwertungsrechten ausschließlich den Urhebern zustehen. Verlage sollten daran, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der Autoren beteiligt werden können, wie es etwa der aktuelle Verteilungsplan der VG Wort vorsieht.

Mit dieser Position ist Freischreiber nicht allein. Zusammen mit 43 Autorenverbänden aus 22 EU-Mitgliedsstaaten fordert der Verein in einer Petition die Abschaffung des Artikels 12. Ein FAQ zum Thema gibt es hier.

23. Mai 2018

 


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