Faire Verträge
30. Juli 2015

Schein oder sein?

Nicht erst seit den Recherchen der taz geistert das Schreckenswort „Scheinselbstständigkeit“ durch die Redaktionen. Bekommen Freie eine Visitenkarte vom Haus und eine Redaktions-E-Mail-Adresse? All das wird oft vor dem Hintergrund der Frage diskutiert: Ist der dann nicht schon scheinselbstständig?

Die taz hatte kürzlich über das berichtet, was längst ein heimliches Massenphänomen ist: Viele freie Mitarbeiter sind in Dienstpläne eingebunden, haben ein Büro und arbeiten in den Redaktionen, als seien sie angestellt. Gegen DuMont läuft laut taz bereits ein „Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“, Axel Springer hat sich selbst angezeigt, weitere Medienhäuser fürchten eine Prüfung.

Ein Problem der Verlage, könnte man jetzt sagen. Das Problem für Freie ist dabei allerdings: Verlagshäuser reagieren mit Panik. Sie versuchen die Unsicherheit mit rechtswidrigen Vertragsklauseln auf die Freien abzuwälzen, befristen Verträge oder sagen kurzfristig: „Tut uns Leid, aber du kannst jetzt nicht mehr für uns arbeiten.“

Angesichts dieser Reaktionen, die viele Freie jetzt bitter zu spüren bekommen, fordert Freischreiber: Der Gesetzgeber und die Sozialversicherungsträger müssen auch für Print- und Online-Journalisten definieren, wer als scheinselbstständig gilt, wer einen arbeitnehmerähnlichen Status hat oder selbstständig ist.

Denn die Frage, wann Selbstständigkeit und wann eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist im Gesetz nicht klar definiert. Und anders als im Bereich Film und Rundfunk gibt es für Print- und Online-Journalisten auch keine Handreichung der Sozialversicherungsträger. Niemand kann mit Sicherheit beurteilen, wo die Grenze verläuft. Arbeitsgerichte und Sozialversicherungsträger entscheiden in jedem Einzelfall anhand eines Kriterienbündels, wobei die Gewichtung von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein kann. Einen Anhaltspunkt bietet die Übersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Aber vor allem die Medienhäuser sind in der Pflicht, endlich Ordnung in ihre Arbeitsverhältnisse zu bringen: Viel zu lange haben Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende und Chefredakteure kurzfristig weitergewurschtelt nach dem Motto: „Hoffentlich merkt’s keiner“.

Generell ist uns Freien daran gelegen, eine langfristige und belastbare Zusammenarbeit mit Verlagen oder Sendern aufzubauen, ob nun als freie Autoren oder als Dienstleister in der Redaktion. So etwas schafft Planungssicherheit, ermöglicht eine enge Zusammenarbeit und kommt in der Regel der Qualität der Ergebnisse zugute.

Doch ein ordentlicher Pauschalisten-Vertrag sollte ein paar wichtige Punkte erfüllen:

  • Verlage müssen ihre Pauschalisten angemessen bezahlen. Zu dieser Angemessenheit gehört selbstverständlich zu berücksichtigen, dass Freiberufler vom überwiesenen Honorar noch Sozialabgaben und Steuern bezahlen müssen.
  • Freie dürfen nicht zur Spielmasse werden. Die Vergabe von kurz- und längerfristigen Aufträgen muss auch für den Freien planbar sein.
  • Freiraum für weitere Auftraggeber. Freie heißen frei, weil sie für mehrere Auftraggeber arbeiten. Darauf sollten sie ihren Hauptauftraggeber immer wieder hinweisen. Und der muss das akzeptieren.

Es geht hier nicht um Kleinigkeiten. Beschäftigen Verlage Freie als wären sie Angestellte, begehen sie in vielen Fällen Sozialversicherungsbetrug. Auch die Freien können von Nachforderungen der Sozialkassen betroffen sein. Zudem geht es um Dumping-Honorare und die Einschränkungen einen freien Beruf auch wirklich frei ausüben zu können.

Das geht nur mit Verträgen, die sich explizit auf freie Mitarbeit beziehen. Verlage können ja versuchen, ihre Lieblingsfreien in eine Festanstellung zu locken. Aber knebeln lassen wollen wir uns nicht!

Und jetzt? Was tun, wenn man als Freiberufler selbst von diesen Vorgängen betroffen ist?

Für Mitglieder gibt es hier eine FAQ-Liste „Was Freie beim Thema Scheinselbstständigkeit wissen sollten“ von unserem Freischreiber-Anwalt mit nützlichen Tipps:

Salat für knapp fünf Euro statt für den Mitarbeiterpreis von 2,46 Euro: Manche Verlage lassen Freie doppelt so viel fürs Essen bezahlen wie die Angstellten. Angeblich, weil die Freien sonst abhängig, also scheinselbstständig wären, und den Arbeitnehmerstatus einklagen könnten. Aber stimmt das wirklich? Freischreiber hat Anwälten typische Fragen zur Scheinselbstständigkeit gestellt.

Mal ganz generell: Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung („Papierform“) selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung aber nichtselbstständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ausführt (abhängiges Beschäftigungsverhältnis). Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind zum Beispiel eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Erforderlich ist aber immer eine Prüfung im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mich ein Verlag zwingt zu unterschreiben, dass ich noch andere Auftraggeber habe, obwohl das nicht stimmt? Ich möchte doch diesen einen Auftraggeber nicht verlieren.
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung keine anderen Auftraggeber haben, sollten Sie das offen ansprechen. Die Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber ist nur ein Kriterium innerhalb einer Gesamtbetrachtung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht. Sofern der Verlag trotzdem auf der Unterzeichnung des Vertrages besteht und Sie den Auftraggeber auf keinen Fall verlieren möchten, sollten Sie die Umstände der Vertragsunterzeichnung (Teilnehmer, konkrete Äußerungen) schriftlich genau dokumentieren… Mitglieder können hier weiterlesen.

Wer Mitglied werden möchte – bitte hier entlang: Mitglied bei Freischreiber werden.


Verwandte Artikel

Faire Rechte
23. April 2015

Gerhard Pfennig: „Die Zukunft der Internetökonomie liegt in der Gemeinsamkeit von Urhebern und Verwertern“

Heute, am 23.4., ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Für Autoren, Journalisten und alle Urheber ein willkommener Anlass, um seit langem diskutierte Forderungen für eine... Weiterlesen
Faire Verträge
26. Juni 2015

Freie WDR-Journalisten begehren gegen Rückbau bei Wissenschaftsprogrammen auf

Mit zwei offenen Briefen wenden sich 90 freie Journalistinnen und Journalisten an den Rundfunkrat sowie an den Intendanten des WDR, um den Sender von Kürzungen bei dessen Wissenschaftsprogrammen abzubringen,... Weiterlesen