Faire Verträge
5. September 2019

Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie

Wir veröffentlichen hier unsere Stellungnahme zur Öffentlichen Konsultation zur Umsetzung der EU-Richtlinien im Urheberrecht (DSM-RL (EU) 2019/790 und Online-SatCab-RL (EU) 2019/789:

– keine pauschale Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort

– Beteiligung der Urheber an den Einnahmen des Leistungsschutzrechts

– keine Beeinträchtigung unserer Arbeit durch Upload-Filter

Freischreiber e. V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, bedankt sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Möglichkeit, Stellung nehmen zu können. Unser Berufsstand steht unter einem extremen finanziellen Druck: Viele freie Kolleginnen und Kollegen arbeiten für ein Honorar noch unterhalb des Mindestlohns. Dies führt inzwischen zu einem Braindrain innerhalb der Medienlandschaft, da immer mehr Freischaffende den Journalismus aufgeben (Freischreiber-Honorarreport 2019; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017).

Dabei sind deutsche Medien auf erfahrene Freie angewiesen. Sie sind es, die die Inhalte von Tageszeitungen, Rundfunk und Magazinen erstellen. Die lang anhaltende Medienkrise hat Redaktionen und Sender übermäßig ausgedünnt. In der Realität liefern Freie die Beiträge, Redaktionen nehmen sie ab.

Wir möchten, dass Sie das wissen. Denn nur so können Sie verstehen, dass wir uns gegen weitere finanzielle Verluste wehren müssen. Die geplante Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in deutsches Recht wird zwangsläufig zu weiteren Einbußen führen. So sollen Journalistinnen und Journalisten Ausschüttungen, die allein ihnen als den Urhebern zustehen, wieder an Verleger abführen, obwohl sowohl der BGH als auch der EuGH dies für unrechtmäßig erklärt hat.

Um die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft zu erhalten, müssen freie Journalistinnen und Journalisten von ihrer Arbeit leben können. Dafür braucht es ein faires Urheberrecht.

1. Keine pauschale Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort

2015 hat es der Europäische Gerichtshof entschieden (Reprobel-Urteil, Aktenzeichen C–572/13 2015), 2016 der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 198/13): Die jahrelang übliche Praxis, die Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort zu beteiligen, ist nicht rechtens. Seitdem können die Urheberinnen und Urheber selbst entscheiden, ob sie die Verlage an den Tantiemen beteiligen wollen oder nicht – das ist die sogenannte Zustimmungslösung. Aufgrund der teilweise extrem niedrigen Honorare sind freie Journalistinnen und Journalisten auf diese Ausschüttungen angewiesen (Freischreiber-Honorarreport 2019; Dissertation von Thomas Schnedler: Prekäre Arbeit im Journalismus, Hamburg 2017). Daher bitten wir Sie, den Spielraum, den die Europäische-Copyright-Reform lässt, zu nutzen und die pauschale Verlegerbeteiligung nicht wieder einzuführen, sondern sich für die Zustimmungslösung einzusetzen.

2. Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen des Leistungsschutzrechts

Aus den bereits genannten Gründen – der wirtschaftlichen Ungleichheit zwischen Verlagen und freien Journalisten und Journalistinnen – bitten wir Sie, die Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen des Leistungsschutzrechts nicht als eine freiwillige Absichtserklärung zwischen den Parteien, sondern als einklagbares Recht zu formulieren. In Deutschland gibt es bereits ein Leistungsschutzrecht. Bisher haben die Urheberinnen und Urheber jedoch keinerlei finanziellen Nutzen davon gehabt. Daher brauchen wir eine Handhabe, unser Recht gegen die wirtschaftlich stärkeren Verlage durchsetzen zu können. Hierzu gehört ein zwingendes Schiedsverfahren mit verbindlichen Entscheidungsfristen.

3. Keine Beeinträchtigung unserer Arbeit durch Upload-Filter

In den USA hat sich bei der Veröffentlichung des Berichts des Sonderermittlers Robert Muller bereits gezeigt, dass automatisierte Upload-Filter ungenau arbeiten – obwohl gemeinfrei, hat der Filter die Veröffentlichung über Tage verhindert. Somit können automatisierte Upload-Filter einen Grundpfeiler unserer Tätigkeit beeinträchtigen: die freie Recherche. Daher bitten wir Sie: Sorgen Sie für eine rechtlich verbindliche Möglichkeit, dass geblockte Inhalte umgehend manuell überprüft und unrechtmäßig gefilterte Inhalte binnen 48 Stunden wieder online gestellt werden. Grundsätzlich begrüßen wir die Intention der Richtlinie, urheberrechtlich geschützten Werken auch im Internet einen Schutz zu gewähren. In automatisierten Upload-Filtern sehen wir jedoch das falsche Instrument.

Machen Sie sich stark für den Journalismus!

Die EU-Copyright-Reform hat, wie schon die letzte Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes, die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens deutlich zugunsten der Verwerter verschoben. Für freie Journalistinnen und Journalisten ist es von existenzieller Bedeutung, dass bei der jetzigen Ausgestaltung die Interessen der Kreativen nicht erneut auf der Strecke bleiben.

Der freie Journalismus braucht den Rückhalt des Gesetzgebers, um frei und unabhängig bleiben zu können. In Deutschland arbeiten mehrere Zehntausend freie Journalistinnen und Journalisten. Sie sind für die Demokratie unverzichtbar.

Hier geht´s zur Stellungsnahme als pdf.

Hamburg, 5.September 2019


Verwandte Artikel