Fair vs. Fies
27. April 2016

Vogel im Himmel: Laudatio und Danksagung

Freischreiber hat am 22.4. den Himmelpreis 2016 an Dr. Martin Vogel vergeben. Wir dokumentieren hier die Laudatio von Henry Steinhau und die Danksagung.

Die Überschrift “Vogel im Himmel” haben wir von René Martens (Süddeutsche) kopiert:

Vogel im Himmel

“Es war Anfang Dezember vergangenen Jahres, während einer großen Urheberrechtskonferenz in Berlin. Auf dem Podium wird die Klage von Martin Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort erwähnt. Die Resonanz ist ein raunendes, atmosphärisches Naserümpfen. Vertreter anwesender Verwerterverbände, wie auch jene der Urheberverbände, bringen die Befürchtung zum Ausdruck, dass dieses Verfahren die Autoren und Verlage entzweie und den Urhebern am Ende mehr schade als nütze.

Dann steht am  Publikumsmikrofon im Saal ein eher unauffällig wirkender, älterer Mann. Als er sagt, er heiße Martin Vogel, drehen sich alle zu ihm um, es herrscht hochgespannte Aufmerksamkeit. Offenbar wollen die geschätzten 300 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer erleben, was dieser zuvor so kritisch ins Visier genommene Herr Vogel nun noch zu „seiner Verteidigung“ zu sagen hat. (Sie wissen nicht, wer Martin Vogel ist? Hier ein Beitrag vom Medienmagazin Zapp /NDR)

Doch Martin Vogel trägt seine Argumente keineswegs rechtfertigend vor, vielmehr ruhig und sachlich. Mit gelassener Gewissheit erläutert er, dass den Verlagen laut Urheberrechtsgesetz keine Ausschüttungen von Vergütungseinnahmen der VG Wort zustehen. Diese Einnahmen ergeben sich aus den Geräteabgaben auf Kopiergeräte, Speichermedien und Leermedien sowie aus Abgaben auf Kopiervorgänge, gezahlt etwa von Geräte-, Speicher- und Leermedienherstellern sowie Bibliotheken, auf Basis der Abgaben für die gesetzlich erlaubte Privatkopie.

Die VG Wort sagt, ihre Mitglieder hätten diese Ausschüttungspraxis einst so beschlossen und jahrelang sei sie nicht beanstandet worden, weder vom Staat noch den Verbänden, weder in der Mitgliedschaft, noch von der Masse der Wahrnehmungsberechtigten.

Das mag sein, aber spätestens seit Martin Vogel 2011 in seiner Klage darlegte, dass die Ausschüttung an Verlage gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt – worin ihn der BGH nun bestätigte – wurden auch viele betroffene Wahrnehmungsberechtigte, sprich Urheber, auf diese jahrelange Schieflage aufmerksam.

Wir Freischreiber haben uns sehr früh solidarisiert und hinter die Klage und das damit verbundene Anliegen von Martin Vogel gestellt. Aus Sicht von uns freien Urhebern, die mehrheitlich und hauptsächlich mit Verlagen zu tun haben, stellt sich die jahrelange Ausschüttungspraxis der VG Wort als eine ungerechtfertigte Bevorteilung jener dar, die uns in den vergangenen Jahren mehr und mehr benachteiligten.

Denn die Verlage muteten uns eingefrorene oder gesunkene Honorare zu, dazu verschlechterte Vertragsbedingungen – bei wachsendem Hunger auf Verwertungsrechte aller Art. Daraus sprach für uns eine spürbar abnehmende  Wertschätzung unserer Arbeit.

Überhaupt taten die Verlage in den vergangenen Jahren wenig dafür, uns Freiberufler wirtschaftlich zu unterstützen oder mit uns nach gemeinsamen Lösungen für den Weg aus der Medienkrise zu suchen. Stattdessen rangen sie auf vielen Ebenen primär um ihre Pfründe – und „erlobbyierten“ sich beim Gesetzgeber sogar ein neues, indes ziemlich verkorkstes Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Allerdings legten die Verlage bis heute nicht dar, wie sie uns Autoren eigentlich an den Einnahmen aus diesem Recht beteiligen wollen. Schlimmer noch: Sie selbst erzielen bis heute keine Einnahmen aus diesem Leistungsschutzrecht, weil sie es gar nicht nutzen, sondern nur als Werkzeug für öffentliche Auseinandersetzungen einsetzen, etwa mit Google oder anderen Intermediären.

Foto: privat

Martin Vogel. Foto: privat

Angesichts dieses Verhaltens der Verlage freien Autoren gegenüber, war es für uns Freischreiber plausibel, Martin Vogel zu unterstützen – wollte er doch uns zu unserem Recht verhelfen, dass die Ausschüttungen dieser, „unserer“ Verwertungesellschaft ausschließlich uns Urhebern zukommen.

Martin Vogel hat es übrigens immer wieder bedauert und nicht verstanden, warum die Journalistengewerkschaften DJV und dju in Verdi – die als Vertreter der wahrnehmungsberechtigten Urheberinnen und Urheber in den Gremien der VG Wort sitzen und arbeiten – ihn bei seiner Klage nicht unterstützten, sondern sich in dieser Sache mit den Verlagen einig waren.

Wir Freischreiber haben Martin Vogel unterstützt, wobei wir es wiederum bedauern, dass wir ihm in seinem Anliegen nicht durch eine Sammelklage mehrerer Mitglieder noch aktiver den Rücken stärken konnten. Das liegt im Wesentlichen auch daran, dass es für freie Autoren schwierig ist, vollwertiges Mitglied der VG Wort zu werden. Denn dafür muss man drei Jahre lang jährlich mindestens 400 Euro an Vergütungen durch die VG Wort erhalten haben – angesichts karger Honorare und dünner Auftragslagen durchaus eine Hürde. So sind sind es am Ende zu wenige freie Journalisten und Autoren, die als stimmberechtigte Mitglieder an den Entscheidungen in der VG Wort maßgeblich mitwirken können.

Demgegenüber können Verlage und Verlegerverbände genügend ihrer Vertreter in der VG Wort platzieren. Und da die Gewerkschaften in dieser Sache mit den Verlegern offenbar an einem Strang zogen, wurden durch die Mitgliederversammlungen etwa auch Ausschüttungsmodalitäten entschieden und zu „geübter Praxis“, die so gar nicht hätten beschlossen werden dürfen.

Martin Vogel legte also mit seiner Klage den Finger in eine Wunde der VG Wort, unter der sich ein tiefer liegendes Geschwür verbirgt.

Aber trotz aller Anfeindungen von den Verlagen und den Verwerterverbänden, wie dem Börsenverein, trotz Gegenwind aus der VG Wort und mangelnder Unterstützung seitens der Gewerkschaften – Martin Vogel ist beharrlich geblieben. Er hat im Abseits alleine weitergemacht: zurückhaltend, aber nicht zurückweichend.

Ihm geht es auch nicht primär ums Geld oder sein Wohl, wie er der NDR-Sendung „ZAPP“ kürzlich sagte; allenfalls sei es ihm Genugtuung, weil er für das Verfahren hohe Kosten aus privaten Mitteln aufbrachte, und er nun nachträglich Vergütungen bekommen müsste – denn die VG Wort müsse ja nun die Vergütungen bei den Verlagen nachfordern und an die Urheber ausschütten.

Martin Vogel ging die Klage an, er ging ins Verfahren, weil er es als hervorragender Jurist und Kenner der Verwertungsgesellschaftengesetze auch konnte. Seine Motivation war also in gewisser Weise auch intrinsisch. Zudem machte er stets deutlich, dass ihm Rechtsverständnis und die Lage der Urheber viel bedeuten.

Die VG Wort sollte dieses Urteil auf jeden Fall auch so verstehen, dass sie jetzt gefordert ist, zu ihren Wurzeln zurückfinden: als eine Verwertungsgesellschaft, die maßgeblich von Urhebern gegründet wurde und für die Urheber da ist. Vor allem und zuerst für die Urheber.

Gewiss ist das Thema für die breite Öffentlichkeit sperrig. Aber für das große Heer der Urheber ist die BGH-Entscheidung eine richtig gute Nachricht, wie gemacht für konstruktiven Journalismus – und die haben wir Martin Vogel zu verdanken. Sein langwieriger Kampf war erfolgreich und führt nun dazu, die Aufmerksamkeit einer vielleicht doch etwas breiteren Öffentlichkeit auf die Urheber  zu lenken – und auf die Wertschätzung ihrer Arbeit.

Wir haben im Freischreiber-Vorstand übrigens schon vor über zwei Monaten die ersten Überlegungen zu möglichen Himmel-Preisträgern angestellt. Martin Vogel hatten wir schnell auf unserem Zettel, weil sein Einsatz für uns schreibende Urheber gar nicht hoch genug zu bewerten ist, weil ihm dafür noch viel zu wenig gedankt, und weil er dafür noch viel zu wenig gewürdigt wurde.

Zudem hatten wir den 22.4. als Termin der Preisverleihung schon Ende 2015 festgelegt. Dass die BGH-Urteilsverkündung zwischendurch auf den 21.4. verlegt wurde, also auf den Vortag unserer Preisverleihung, ist schlicht großer Zufall; eine Fügung, der wir uns gerne hingeben.

Umso mehr freuen wir uns, Martin Vogel hier und heute – genau einen Tag nach diesem wegweisenden BGH-Urteil – den Himmel-Preis der Freischreiber überreichen zu können.

Herzlichen Glückwunsch, lieber Martin Vogel, Sie haben diesen Preis in jeder Hinsicht verdient!”

Foto: Andreas Hornoff

Foto: Andreas Hornoff

Danksagung

Liebe Freischreiber,

es freut mich natürlich, wenn Ihr meinen Erfolg vor Gericht mit dem Himmel-Preis bedenkt. Den Preis müsstet ihr freilich Euch selbst verleihen, denn es ist ein Erfolg der Urheber.

Mit dem Urteil des BGH wird das Urheberrecht vom Kopf auf die Füße gestellt. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche im Urheberrechtsgesetz sind ein Ausgleich dafür, dass der Gesetzgeber in besonderen Fällen die ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers aufgehoben hat, weil er die Interessen  der Allgemeinheit an einer erlaubnisfreien Nutzung eines Werkes höher bewertet als diese Rechte des Urhebers. Für die Aufhebung des Ausschließlichkeitsrechts steht dem Urheber – und nur ihm, also weder dem Verleger noch einem sonstigen Verwerter – eine gesetzliche Vergütung als gerechter Ausgleich zu.

Es war schon seit langem ein Skandal, dass die VG Wort sich einfach nicht an die gesetzlichen Vorgaben hat halten wollen und trotz Kenntnis der Rechtslage mit Unterstützung der staatlichen Aufsicht die Verleger am Aufkommen der Urheber beteiligt hat. Und dies, obwohl unbestritten die Verleger keine Rechte bei ihr eingebracht haben.

Es ist ein weiterer Skandal, dass eine Einzelperson es auf sich nehmen musste, bis zur letzten Instanz zu klagen – gegen die VG Wort, gegen das Bundesjustizministerium und die ihm unterstehende staatliche Aufsicht, gegen die mächtige Lobby der Verleger und zu guter Letzt selbst gegen die Urheberverbände ver.di und DJV, die eigentlich in der VG Wort die Interessen der Urheber vertreten sollten.

In Köln sagt man: Et hät noch immer jot jejange! Aber ob die Urheber in Zukunft noch einmal jemanden finden werden, der solche Strapazen auf sich nimmt, wenn es die Umstände erfordern, ist mehr als zweifelhaft.

Deshalb, liebe Freischreiber, ist es dringend erforderlich, dass die Urheber ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und zunächst einmal all diejenigen kritisch hinterfragen, die vorgeben, ihre Interessen zu vertreten.

Die Urheber werden zunächst einmal in die Gremien der Verwertungsgesellschaften gehen müssen, um dort Verantwortung zu übernehmen, insbesondere aber auch um ver.di und den DJV dahingehend zu kontrollieren, ob sie nicht – wie gehabt – ihre Verbandsinteressen vor die Interessen der kleineren Verbände und der Urheber stellen. Kungeln gilt nicht gilt nicht mehr! Wie die Klage gegen die VG Wort zeigt, hatten sich die Funktionäre in der VG Wort bequem in ihrer Kumpanei eingerichtet. Und jetzt blendet sie das Licht, nachdem die Decke weg gezogen wurde.

Also, engagez-vous, packt es an!

Martin Vogel, 22.4.2016

—–

Die Pressemitteilung des BGH: Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

Fotos und weitere Infos zur Preisverleihung 2016

 


Verwandte Artikel

Fair vs. Fies
22. April 2016

Auszeichnungen für Martin Vogel und den Tagesspiegel

Die Würfel sind gefallen: der Himmelpreis 2016 geht an Martin Vogel. Der Höllepreis 2016 geht an den Tagesspiegel. Himmelpreis Martin Vogel hat gewonnen: Zuerst am... Weiterlesen
Fair vs. Fies
13. April 2016

Himmel oder Hölle? Das sind unsere Kandidaten

Wer fair mit Freien umgeht oder sich in besonderer Art und Weise für die Belange von Freien einsetzt, hat die Chance auf einen Platz im... Weiterlesen
Faire Rechte
04. April 2016

Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer zum EuGH-Urteil zu Urheber-Vergütungen

Vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Kopiervergütungen den Autoren zustehen und damit die gängige Praxis der VG Wort in Frage gestellt. Unser Vorstandsmitglied Henry Steinhau dazu den... Weiterlesen
Faire Rechte
16. Dezember 2015

Fünf-Jahres-Rückruf-Regel: Kritik rechtfertigt nicht die Ablehnung der Urheberrechtsreform

Die im Urheberrechtsgesetz-Entwurf vorgesehene Fünf-Jahres-Rückruf-Regel ist für freie Journalistinnen und Journalisten kein zentraler Punkt, da ihre journalistischen Arbeiten für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage nicht unter das... Weiterlesen