Faire Rechte
19. Juli 2017

Zeigt uns eure Loyalität, Verlage!

Viele Verlage verschicken gerade Bettelbriefe an ihre Autoren, um sie zum Verzicht auf ihre Tantiemen zu bewegen. Was in den Briefen steht und was wir davon halten, fasst Henry Steinhau für uns zusammen.

Na, auch schon Post von einem Buch- oder Zeitschriftenverlag bekommen? Und auch schon drin geschmökert? Darin werden ja durchaus ungewöhnliche Töne angeschlagen:

„… wende ich mich heute mit einem besonderen Anliegen an Sie … “ [Verlagsgruppe Random House Bertelsmann] , „ … sehen Sie uns vielleicht die etwas ungewöhnliche Bitte nach … “ [Handelsblatt Fachmedien], „ … bitten Sie, ein großes Zeichen der Verbundenheit mit uns zu setzen“ [Hoffmann und Campe]

… da geht einem ja fast das Herz auf.

Doch schon wenige Absätze später entpuppt sich das Bittschreiben als Bettelbrief, als eine Art verbaler Hundeblick samt Dringlichkeits-Winseln. Allerdings wollen die Verlage – um kurz im Bild zu bleiben – gar nicht spielen, sie wollen an unsere Geldbörse (schade, dass der naheliegende Wortwitz, sie wollen „Kassi gehen“ etwas zu blöde ist … ). Wir sollen auf Tantiemen verzichten, die von der VG Wort jahrelang widerrechtlich an die Verlage ausgezahlt wurden. Ihr wisst schon: BGH-Urteil, Rückzahlungen von Vergütungen – wir haben darüber berichtet, wir haben Martin Vogel mit dem Himmel-Preis ausgezeichnet.

Das Urteil spricht uns Autorinnen und Autoren die Vergütungen zu, aber erlaubt es auch, dass wir im Nachhinein auf Ansprüche gegenüber den Verlagen verzichten, sofern wir dies explizit schriftlich erklären. Müssen wir aber nicht, die „Abtretung“ bleibt freiwillig, erfolgt anonym – Verlage erfahren nicht, wer verzichtet und wer nicht – und bezieht sich auf die Jahre 2012 bis 2015 sowie auf 2016. Dass die VG Wort hier als Organisator fungiert und wie das Ganze vor sich geht, darum haben wir Freischreiber in zwei Mitgliederversammlungen hart gerungen. Und das aus gutem Grund, denn es geht nicht um Kinkerlitzchen. Bestätigten Berechnungen nach muss die VG Wort rund 100 Millionen Euro zurückfordern und an Autorinnen und Autoren ausschütten. Hunderte Verlage sind betroffen, und etliche würden in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das jedenfalls verkündet der Börsenverein des deutschen Buchhandels seit Monaten und legte den Verlagen Standardanschreiben vor, deren vorformulierte Absätze sich in allen Verlagsanschreiben finden, mal komplett, mal vereinzelt.

Es geht um Geld – und ums Prinzip

Mitunter entsprechen die zum Teil bei VGinfo.org öffentlich gemachten Briefe eins zu eins der Börsenverein-Vorlage – was davon zeugen mag, dass sich die Verlage nicht allzu viel Mühe damit machten –, insbesondere nicht damit, ihre spezifische Situation zu erläutern. Dabei wäre es für uns Autorinnen und Autoren doch interessant zu erfahren, wie die Rückforderungen den einzelnen Verlag, der uns hier so empathisch um Hilfe bittet, wirklich konkret treffen? Doch leider schweigen sich praktisch alle dazu aus – und das darf man sehr wohl seltsam finden. Verstehen es die Verlage doch gut zu rechnen, etwa wenn es um Honorare und Erlösbeteiligungen für uns Urheberinnen und Urheber geht. Das sagen sie uns ziemlich genau, nämlich dass bei ihnen und den anderen Beteiligten rund 90 Prozent der Erlöse hängen bleiben müssen und warum für uns nun mal nicht mehr drin sein kann als die üblichen sechs bis elf Prozent vom Ladenpreis minus Mehrwertsteuer. Zu den von Ihnen eingestrichenen VG Wort-Tantiemen der vergangenen Jahre nennen sie jedoch keine Zahlen, sondern bleiben oberflächlich, das aber gerne dramatisch:

„Dies stellt für alle Verlage eine so alarmierende Situation dar … “ [Hoffmann & Campe]. Die Rückforderungen würden „den Verlag wirtschaftlich treffen“ [Ebner-Verlag], oder seien „von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung“ [Travelhouse-Media-Verlag], heißt es. Und auffällig oft steht da: „Auch für (uns) hat das Gerichtsurteil empfindliche finanzielle Folgen.“ [Carlsen-Verlag] Interessanterweise lassen viele Verlage nur einen Textbaustein-Satz später wissen: „Existenzbedrohend ist es für uns allerdings bei Weitem nicht.“ [Carlsen-Verlag]

Wenn es also alarmierend, erheblich, empfindlich und ernst, aber „bei Weitem nicht existenzbedrohend“ ist – worum geht es dann eigentlich? Na klar: ums Prinzip.

„… Es geht bei Weitem nicht nur ums Geld.  … es sind nicht nur finanzielle Gründe, die uns bewegen. Wir fühlen uns auch als Verleger getroffen und sehen den Teamgeist und die gute Partnerschaft zwischen Verlagen und AutorInnen gefährdet.“ [IDG Business Media]

„ … Sie als Autorinnen und Autoren des Hauses (wissen) sehr genau, dass unsere Bücher nur im engen und arbeitsintensiven Zusammenwirken aller Beteiligten entstehen können. Deshalb wissen Sie auch, wie wichtig es uns ist, dass unsere Autorinnen und Autoren wie der Verlag an allen Vertriebserlösen partizipieren. Schließlich setzten wir darauf, dass es Ihre Billigung fand und weiterhin findet, dass Kompensationszahlungen für unterbliebene Vertriebserlöse stets fair und sachgerecht aufgeteilt wurden und auch weiterhin werden.“ [mare-Verlag]

„Dass die Verlage nun überhaupt keine Entschädigung mehr dafür erhalten sollen, dass die von ihnen verlegten und vertriebenen Inhalte kopiert oder ausgedruckt werden, – das trifft sicher nicht den Geist der Vereinbarung. … Schließlich wurde die VG Wort vor rund 60 Jahren gemeinsam von AutorInnen und Verlagen genau mit dem Ziel gegründet, die Rechte von AutorInnen und Verlagen wahrzunehmen. Nach meinem Verständnis war damit gemeint, dass AutorInnen und Verlage gemeinsam und gerecht entschädigt werden sollten.“ [IDG Business Media]

„Die Abtretung des Verlegeranteils durch die Urheber ist der einzige Weg, die durch das BGH-Urteil für die Vergangenheit geschaffene Lage für uns als Verlag wirtschaftlich zu reparieren.“ [Family Media]

In solchen Begründungen zeigt sich, dass diese Verlage das Urteil des Bundesgerichtshofs im Grunde nicht akzeptieren wollen. Sie fühlen sich offenbar moralisch im Recht, weil ja die Urhebervertreter in den VG-Wort-Gremien in der Vergangenheit der Tantiementeilung zugestimmt hatten. Also sollen, nein, müssten doch alle Autorinnen und Autoren das bitteschön – Urteil hin oder her – auch heute noch ganz genauso sehen, auf Rückforderungen verzichten und so das vom BGH zerstörte Gefüge wieder „reparieren“, das sei sogar „der einzige Weg“. Anders ausgedrückt: Die um Vergütungen geprellten Autoren haben die Beteiligungen doch selber gewollt, und wenn sie jetzt brav auf die Rückforderung verzichten, dann kommt das Verhältnis zu den Prellern schon wieder in Ordnung, dann ist alles wieder wie (so schön) früher.

Ausschüttungen erfolgten unter Vorbehalt

Hier muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Verlage sehr wohl wussten, dass ihnen die Ausschüttungen der VG Wort unter Vorbehalt ausgezahlt wurden. Besser gesagt seit mehreren Jahren, allerspätestens aber seit November 2015, als der Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang im Börsenblatt sehr deutlich auf die Möglichkeit von Rückforderungen aufmerksame machte. Doch darüber reden die Verlage in ihren Bittbriefen nicht. Stattdessen lassen sie deutlich erkennen, dass sie für sich ein Recht auf Vergütungen beanspruchen:

„Das Urteil würdigt in keiner Weise, dass ein Medienhaus selber kreative Leistungen erbringt und so die kreative Leistung von Autoren überhaupt erst einem großen Publikum verfügbar macht. Verlage sind ein wichtiger Partner im Publikationsprozess, keine Ungeheuer. Verlage arbeiten gemeinsam mit AutorInnen an und für gute Publikationen. Wir … stoßen Themen an, sorgen alle gemeinsam mit Planung, Redaktion, Gestaltung, Satz, Druck, Marketing und Vertrieb dafür, dass Spitzen-Publikationen den Weg in die Öffentlichkeit finden. Nicht zuletzt sind Verlage auch Arbeit- und Auftraggeber.“  [IDG Business Media]

Ja, Verlage organisieren und leisten vieles beim Produzieren eines Werks, doch sie erhalten damit keine Urheberrechte daran. Ein Text stammt von einem Autor oder einer Autorin, mitunter auch kollektiv von mehreren, sie sind dann alle Urheberinnen und Urheber. Drucken und verpacken, bewerben und vertreiben, das ist aufwendig, das sind wirtschaftlich relevante, aber eben keine urheberrechtlich relevanten Leistungen. Und es gibt für sie derzeit auch keine sogenannten „verwandten Schutzrechte“, wie man es bei Musik- oder Filmproduktionen für unterschiedliche Mitwirkungen an Werkproduktionen kennt.

Verlage beschwören gutes Verhältnis zu Autoren

Das wissen die Verlage natürlich. Über die vergangenen Jahre hat auch der Börsenverein gegen ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage argumentiert. Und das seit drei Jahren bestehende Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Nun, dieses bisher vollkommen wirkungslos gebliebene und jüngst von einem Gericht als ziemlich „schlecht“ klassifizierte Gesetz zeigt, wie schwierig es ist, verlegerische Leistungen hinreichend und wirksam mit solchen Schutzrechten auszustatten, die sich auch tatsächlich durchsetzen lassen. Trotz dieser Bedenken und Erfahrungen soll nun bald ein Leistungsschutzrecht für Verlage als EU-weite Regulierung kommen, ein Entwurf liegt bereits vor. Wie es konkret aussehen wird und wann es in Kraft tritt, ist indes noch völlig offen. Bis es so weit ist, beschwören die Verlage in ihren Bettelbriefen das angeblich so gute Verhältnis zu allen ihren Autoren, spielen im Poker um ungewollte Rückzahlungen die Loyalitätskarte:

„Auch Sie als Autor können mit dieser Verzichtserklärung ein wichtiges Zeichen der Solidarität setzen und zum Ausdruck bringen, dass Ihnen das Miteinander von Autor und Verlag wichtig ist.“ [Boorberg Verlag]

„… allgemeine Geste der Solidarität zwischen Urhebern und ihren Verlagen, sondern auch ein großer Vertrauensbeweis für unser Haus“ [Verlagsgruppe Random House Bertelsmann]

Mitunter wird indirekt damit gedroht, sich als Verlag aus der Solidargemeinschaft der VG Wort zurückzuziehen, wenn die Autoren nicht verzichten sollten:

Der Verzicht sei „eine wichtige Grundlage dafür, dass wir uns auch weiterhin uneingeschränkt für Ihre Publikationen einsetzen können“ [Lektorinnen und Lektorinnen des Verlags Vandenhoeck und Ruprecht].

„Wir haben uns als Zeichen unseres Engagements für die Fortsetzung der gemeinsamen Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen in der VG Wort entschieden, Sie darum zu bitten, von der durch die VG Wort eröffneten Möglichkeiten Gebrauch zu machen“ [Fischer Verlage].

„Erst das massive Drängen der Verlage seinerzeit im Verbund mit den Autoren hat dazu geführt, dass die Abgaben, aus denen sich die Tantieme speist, auf eine Vielzahl von Geräten ausgedehnt werden konnten. Die Durchsetzungsmacht der VG Wort würde sich bei einem Rückzug der Verlage reduzieren. Ein Absenken des Einnahmeniveaus der VG Wort wäre wahrscheinlich, wenn das Engagement der Verlage auf längere Zeit ausfallen sollte.“ [Handelsblatt Fachmedien]

An dieser Sichtweise mag was dran sein. Die tatsächlich mächtige Geräteindustrie könnte die Höhe der Geräteabgaben drücken wollen, wenn die VG Wort „nur noch“ Autoren vertreten würde. Doch was das am Ende wirklich hieße – selbst wenn die Verleger ein eigenes Leistungsschutzrecht hätten und eine eigene Verwertungsgesellschaft –, bleibt Spekulation. Ebenso, was für Urheber herauskäme, wenn eine reine Autoren-VG Wort zwar weit weniger als bislang einnähme, diese Einnahmen aber zu 100 Prozent an Autoren verteilte.

Zerschlagung der VG Wort als Drohkulisse

Wie dem auch sei: Für die Autorinnen und Autoren steht es momentan doch gar nicht an, darüber zu entscheiden, ob sie die Verlage aus der VG Wort drängen wollen oder nicht. Sie sollen „lediglich“ freiwillig auf Rückforderungen und Nachzahlungen verzichten – oder eben nicht. Die Verlage selbst sind es, die das eine mit dem anderen verknüpfen und daraus die Drohkulisse einer zerfallenden VG Wort bauen.

Nicht zuletzt weisen die Verlage in ihren Anschreiben auch auf die Ende Dezember 2016 in Kraft getretene, veränderte Gesetzeslage hin. Sie sorge dafür, heißt es meist sinngemäß, dass die alten Verhältnisse wieder hergestellt werden könnten.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber bei der jüngsten Reform des Urhebervertragsrechts zwei kleine, aber entscheidende Änderungen „huckepack genommen“. Sie erlauben es den Verwertungsgesellschaften, die Verlage doch wieder zu beteiligen. Allerdings benötigen sie auch dafür die explizite Einwilligung jedes Wahrnehmungsberechtigten. Wie dieses zukünftige Abtreten von Vergütungsansprüchen vor sich gehen soll, muss die VG Wort aber erst noch beschließen. Doch die Verlage dachten sich natürlich, wo sie schon mal beim Betteln sind, bereiten sie uns gleich auch auf diesen weiteren Verzicht vor, den sie gerne von uns hätten.

Spätestens an dieser Stelle gilt es aber zu unterscheiden: Viele freiberufliche Journalistinnen und Journalisten arbeiten sowohl für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage als auch für Buchverlage, manche nur für einen dieser Bereiche. Und bestimmt gibt es welche, die mit den sie beauftragenden Verlagen zufrieden oder gar glücklich sind, bei denen Honorare und Verträge stimmen. So gibt es eine Reihe Buchautorinnen und -autoren, die öffentlich dazu raten, von Fall zu Fall zu entscheiden, bei welchem Verlag sie auf Rückforderungen verzichten und bei welchem nicht.

Und ja, es gibt auch Verlage, die sich öffentlich zu den Autoren bekennen und bewusst davon absehen, sie um Verzicht zu bitten, die stattdessen die Vergütungen freiwillig an die VG Wort zurückzahlen – etwa der Uschtrin-Verlag – oder die anderweitig damit umgehen.

Die allermeisten Zeitungsverlage wiederum sind von den Rückforderungen, sagen wir, etwas anders als Buchverlage betroffen. Deren VG Wort-Tantiemen flossen direkt in das Ausbildungszentrum des Verlegerverbands, ins AZBV. Dieses Institut hat der Verband kurz nach dem BGH-Urteil geschlossen – und es als negative Folge des Urteils für den Journalismus öffentlich beweint. Allerdings darf durchaus bezweifelt werden, ob die Schließung der Ausbildungsstätte wirklich so fatal gewesen ist.

Seit einigen Jahren gibt es übermäßig viele Hochschulen, Studien- und Ausbildungsgängen sowie Ausbildungseinrichtungen für Journalismus. Auch das Angebot an studierten, gut ausgebildeten Journalisten übersteigt die Nachfrage, sodass es sich Zeitungsverlage erlauben können, selbst Hochschulabsolventen lediglich gering bezahlte Praktika oder Volontariate anzubieten – die diese dennoch als Chance auf Berufspraxis annehmen. Den Verlagen spart das Personalkosten.

Honorare für Freie verschlechtern sich seit Jahren

AZBV und die etwas diffuse Rolle der Zeitungsverlage bei Vergütungsbeteiligungen und Rückforderungen hin oder her: Den meisten freien Journalistinnen und Journalisten kommt angesichts ihrer miesen wirtschaftlichen Situation das Loyalitätsgedusel und die Vergütungsbettelei der Verlage vor wie blanker Hohn. Ist doch bekannt und nachgewiesen, dass sich die Honorare für Freie seit Jahren verschlechtern, in Verträgen immer mehr Rechte abverlangt werden, bis hin zu Total-Buy-outs. Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln haben die Verlage über viele Jahre verschleppt – und die Vergütungsregeln, die es gibt, werden von zahlreichen Verlagen einfach nicht eingehalten.

Wenn also Zeitschriftenverlage in ihren Bettelbriefen auf die Tränendrüse drücken und aus Loyalitätsgründen die Autoren zum Verzicht auf bares Geld raten, dann geht einem gewiss nicht das Herz auf, sondern es schließen sich die Finger.

Es ist nicht an uns, sondern an den Verlagen, endlich wieder mehr Loyalität zu beweisen, nämlich uns Autorinnen und Autoren gegenüber: indem sie uns fair bezahlen und nicht mit entwürdigenden Dumping-Honoraren abspeisen, die offenbar mehr und mehr Mainstream werden (siehe „Was verdienen Journalisten“); indem sie jegliche Zweitverwertungen honorieren; indem sie transparent machen, welche Umsätze sie mit den Werken der Autoren erzielen; indem sie pünktlich zahlen; indem sie sich an den Code of Fairness der Freischreiber halten.

Nein, das in den Briefen angestimmte Geheule von massenhaft drohenden Verlagsinsolvenzen entlarvt sich zunehmend als reines PR-Tamtam. Zumal wirklich trudelnde Verlage der VG Wort ihre Rückzahlungen langfristig stunden dürfen, zudem wollen der Börsenverein und einzelne Verlage mit einem Fonds helfen.

Wo waren denn die Aufschreie, Solidaritätsadressen und Hilfefonds für die vielen freien Journalisten, die von den Verlagen mir nichts, dir nichts vor die Tür gesetzt und um ihre verdienten Honorare für bereits gelieferte Texte gebracht wurden?

Die Bettelbriefe der Verlage sind unwürdig und heuchlerisch. Die Verlage sollten sich ihren Hundeblick nicht nur sparen, sie sollten sich für ihn schämen.

 

13. Februar 2017


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