Was hat freier Journalismus mit Gerechtigkeit zu tun? Eva Bodenmüller aus dem :Freischreiber-Vorstand hat es für den Blog „Wertejahre“ aufgeschrieben:

„Unsere Welt ist komplex. Das war sie vielleicht schon immer. Doch je mehr Möglichkeiten wir haben, um uns zu informieren, desto mehr wird diese Komplexität für uns alle sichtbar.

Journalist:innen berichten über das, was in der Welt geschieht. Mit ihren Recherchen und Berichten zeigen sie die Vielfalt auf, ordnen das Geschehen ein, und helfen so zu verstehen, was um uns herum geschieht. Sie bestimmen damit zum einen unsere Perspektiven auf das Weltgeschehen, also, wie wir die Welt sehen, und sie sorgen zum anderen dafür, dass Missstände öffentlich aufgedeckt und kommuniziert werden. Damit wir alle auch die versteckten Seiten der Welt entdecken.

Unabhängiger Journalismus ist eine Stütze demokratischer Gesellschaften. Unabhängiger Journalismus ist deswegen unverzichtbar. Zugleich wird die Pressefreiheit aber überall auf der Welt bedroht, auch in westlichen Ländern, auch bei uns in Deutschland.

Getragen wird die Berichterstattung vielfach von Journalist:innen, die als Freie arbeiten. Viele von ihnen schätzen die mit dieser Arbeitsweise verbundene Unabhängigkeit. Sie hat allerdings nicht nur sonnige Seiten.

Jenseits der eigentlichen journalistischen Arbeit wird der Alltag von freien Journalist:innen oft von Konflikten geprägt. Besonders deutlich wird dies, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Aufträge festzulegen und die eigene Arbeit zu monetarisieren.

Als Einzelne drohen freie Journalist:innen in diesem Kräftemessen mit den Verlagen, dem Ringen um faire Honorare und Arbeitsbedingungen, immer öfter unterzugehen.

Allzu oft müssen wir Freie (noch) die Frage hören: Kann man davon leben? Dass hier ein klares „ja!“ steht, dafür setzen wir von :Freischreiber uns ein. :Freischreiber kämpft dafür, zwischen den ungleichen Partnern, den Medien als Auftraggeber:innen und den freien Journalisti:innen als Auftragnehmer:innen, Gleichgewicht herzustellen.

Als Berufsverband für freie Journalist:innen setzen wir uns für die Nöte der vermeintlich Unterlegenen ein. Wir ermahnen Verlagshäuser und Redaktionen. Wir fordern ein Miteinander auf Augenhöhe. Wir streiten für mehr Gerechtigkeit gegenüber freien Journalist:innen – und wir fordern faire Verträge und Honorare.

Wie wir uns diese Gerechtigkeit vorstellen? Das steht in unserem „Code of Fairness“. Er ist unsere Grundlage für den gerechten Umgang mit freien Journalist:innen. In zehn Abschnitten haben wir hier definiert, wie eine gerechte Zusammenarbeit, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Freien und Redaktionen, unserer Ansicht nach aussehen sollte. Das fängt bei der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen an und hört bei der fairen und pünktlichen Bezahlung der erteilten Aufträge nicht auf.

Etliche Redaktionen haben diesen, unseren „Code of Fairness“ bereits unterzeichnet. Für uns bei :Freischreiber ist das ein Ansporn, noch mehr Partner:innen für eine faire Zusammenarbeit zu gewinnen. Zum Wohl der freien Journalist:innen, aber auch zum Wohl der Gesellschaft insgesamt.

Denn guter Journalismus stärkt die Gesellschaft, stärkt die Demokratie und bildet damit eine wichtige Grundlage für Gerechtigkeit.

Für uns gilt: Gerechtigkeit ist keine Sache Einzelner. Von Gerechtigkeit profitieren wir alle!“

Eva Bodenmüller, Freischreiber e.V.

Die Katastrophe bei Gruner + Jahr trifft viele von euch hart: Stand 28. Februar 2023 stellt Bertelsmann ganze 23 Zeitschriften-Titel ein, bei fünf Titeln prüft der Medienkonzern angeblich den Verkauf, weitere will der Konzern eventuell nur noch digital weiterführen. Ihr seht an „angeblich“ und „eventuell“: Vieles ist noch nicht ganz klar – aber es wird sicher nicht gut.
In dieser Situation haben freie Autor:innen viele Fragen, vor allem zu Honoraren. Wir wollen hier die wichtigsten beantworten. :Freischreiber-Anwalt Stephan Zimprich hat sich für euch einige Szenarien angeschaut.

Grundsätzlich vorweg: Habt ihr mit G+J bzw. der jeweiligen Redaktion einen Rahmenvertrag abgeschlossen? 
Dann gilt das, was darin steht. Lest das unbedingt nach. Stephan Zimprich weiß aus der Praxis, dass es sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen und Modalitäten gibt. Ein weiterer Faktor, der Einfluss auf die rechtliche Bewertung haben kann, ist das Medium, für das ihr geschrieben habt. Für tagesaktuelle Artikel gelten beispielsweise etwas andere Regeln als für Magazinbeiträge.

Nun einige Praxis-Fälle, die so oder so ähnlich auch euch betreffen könnten:

Fall 1: Ein Text ist beauftragt, recherchiert, geschrieben und von der Redaktion abgenommen. Allerdings ist unklar, ob er noch wie geplant veröffentlicht wird. Welche Rechte habt ihr in diesem Fall?
Wenn keine vertragliche Regelung zum Ausfall-/Anstrichhonorar getroffen wurde, schuldet euch der/die Auftraggeber:in das volle Honorar.
Wenn der Verlag zahlt, hat er auch das Nutzungsrecht (welchen Umfang das hat, hängt dann aber wieder von den oben genannten Faktoren ab).
Wenn der Text nun für den Auftraggeber wertlos ist, weil das Magazin beim geplanten Veröffentlichungstermin gar nicht mehr existiert, könnt ihr euch mit ihm auf eine Rückübertragung einigen – damit ihr den Beitrag  anderen Auftraggeber:innen anbieten könnt. Das solltet ihr dann aber dokumentieren. 
Der Verlag kann das Nutzungsrecht aber auch behalten und später nutzen. 
Eine Veröffentlichungspflicht gibt es übrigens nicht – anders als im Buchverlagsrecht.

Fall 2: Ein Text ist beauftragt, aber die Arbeit daran noch nicht abgeschlossen (ihr habt zum Beispiel noch nicht alles recherchiert oder den Text noch nicht geschrieben). Fest steht aber: Das Magazin, in dem er erscheinen sollte, wird eingestellt. Was macht ihr?
Arbeitet auf keinen Fall weiter, als ob nichts geschehen wäre. Fragt bei der Redaktion nach, ob sie den Beitrag weiter haben will. Wenn nicht, ist das eine Kündigung vonseiten des Bestellers. In diesem Fall habt ihr Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, die sich nach dem bislang entstandenen Aufwand als Anteil des Gesamthonorars bemisst.
Auch hier gilt: In den Verträgen kann Abweichendes geregelt sein.

Fall 3: Ein Text ist mündlich oder per E-Mail abgesprochen. Die offizielle Beauftragung über das G+J-Tool ist aber noch nicht da. Aus langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit kennt ihr das – und habt schon mal losgelegt. Steht euch ein Ausfallhonorar zu?
Wenn die Nutzung des G+J-Tools für die Beauftragung vereinbart war, kann sich G+J auf die mangelnde Beauftragung berufen – dann gibt es kein Ausfallhonorar.
Wenn die Nutzung des Tools nicht vereinbart war (geht auch per AGB), dann reicht die Beauftragung per E-Mail, damit ein Anspruch auf ein Ausfallhonorar entsteht.
Ein schutzwürdiges Vertrauen auf die Beauftragung kann im Einzelfall auch vor „offizieller“ Beauftragung bestehen – aber der Nachweis ist schwierig und der Fall damit Verhandlungssache. 

Fall 4: Ihr habt über Jahre einen Großteil eures Einkommens mit G+J-Aufträgen bestritten. In der Redaktion kennen sie euch, ihr habt regelmäßig „die großen Stücke“ geschrieben und wart ständig bei den Themenkonferenzen dabei. Wart ihr da nicht scheinselbstständig und habt daher Anspruch auf Entschädigung?
Das ist sehr unwahrscheinlich, denn die Latte für eine Scheinselbständigkeit liegt hoch. Der Anteil der Aufträge am Gesamteinkommen (ob 50 oder 60 Prozent) ist rechtlich für die Frage der abhängigen Beschäftigung gar nicht so wichtig (für die KSK spielt es hingegen eine Rolle). 
Wichtiger ist die Frage der organisatorischen Einbindung – also ob ihr Redaktionsarbeiten übernommen habt, eine G+J-E-Mail-Adresse hattet, einen Rechner von G+J, eine Telefonnummer, ob ihr in Dienstpläne eingebunden wart etc. Nach allem, was uns bekannt ist, hat Gruner + Jahr das aus gutem Grund nicht praktiziert. Die Teilnahme an Redaktionskonferenzen ist auch kein Argument – solange die dort besprochenen Aufgaben dann weisungsfrei in Eigenregie ausgeführt werden.
Die Gruner-Pleite fällt unter die bittere Seite der Freiberuflichkeit: das Unternehmens-Risiko. Wenn Kunden pleitegehen oder aus anderen Gründen nicht mehr bestellen, haben wir keinen Anspruch auf weitere Aufträge. Es sei denn, ihr habt per Vertrag anderes vereinbart, zum Beispiel Pauschalen. Dann – und damit sind wir wieder beim Anfang dieser Mail – gilt, was im Vertrag steht. Will der Verlag vor Kündigungsfrist aus der Nummer heraus, muss er zahlen.

Wir hoffen, wir können euch damit in diesen schwierigen Zeiten weiterhelfen und wünschen euch viel positive Energie, Kraft – und bald neue, bessere Auftraggeber:innen!

Wir müssen mal wieder über das Leistungsschutzrecht reden. Vorweg: Wir Freischreiber sind immer noch dagegen. Es bringt kein Geld und verringert die Sichtbarkeit für freie Journalist*innen und deren Berichte.

Zudem nimmt Google jetzt auch noch die Umleitung: Der Internetkonzern will eine Milliarde US-Dollar an Presseverlage in Deutschland und Brasilien zahlen, um deren Angebote kostenlos zugänglich zu machen. Mit an Bord sind einige der größten deutschen Zeitungs-, Magazin- und Onlineverlage. Bemerkenswert ist das, weil die deutschen Gesetzgeber*innen gerade dabei sind, das Leistungsschutzrecht neu zu regeln, das den Verlagen übrigens in der alten Version nur sehr, sehr wenig Geld eingebracht hat: In Vergangenheit und Zukunft sollen Suchmaschinenanbieter*innen dafür zahlen, wenn die Länge von Textausschnitten und die Größe von Bildern, die in Suchergebnissen angezeigt werden, einen bestimmten Umfang überschreiten. Funktioniert hat das nie und wird es wohl auch nie. Zumal durch den Google-Deal das Leistungsschutzrecht nun vollständig umgangen wird.

Bevor jetzt alle ausschließlich über Verlage reden, und darüber, wie wichtig neue Einnahmequellen sind, um Qualitätsjournalismus in Deutschland zu erhalten, möchten wir daran erinnern, dass wir freien Journalist*innen es sind, die Tag für Tag diesen Qualitätsjournalismus produzieren. Und das, wie unser Honorarreport zeigt, viel zu oft für viel zu wenig Geld.

Deshalb unser Appell an die Presseverlage: Denkt daran, dass wir die Inhalte liefern, die ihr braucht, um hübsch fürs Internet zu sein. Investiert das Geld in eine Bezahlung nach Zeit und Aufwand. Und damit in richtig guten Journalismus. Lasst uns gemeinsam neue Wege finden. Wir Freischreiber vertreten rund 800 freie Journalist*innen, wir wissen, wovon wir reden. Wir sind jederzeit ansprechbar.

Und ein Hinweis an die Politik: Streichen Sie „Leistungsschutzrecht im Pressebereich“ aus den Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der CDSM-Richtlinie in deutsches Recht. Es hat nicht funktioniert, und es wird nicht funktionieren: Sehr wenig Geld hat das Leistungsschutzrecht in der Vergangenheit in die Kassen gespült, wenig wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft sein. Der Google-Deal zeigt zudem, wie leicht es ist, die Regelungen zu umgehen.

Zum Hintergrund: Eigentlich sollen Urheber*innen künftig mindestens ein Drittel der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten, und Verlage maximal ein Drittel aus den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften. Wir Freischreiber sind gegen beides, aus gutem Grund: Warum sollten Presseverlage, die ihren freien Journalist*innen zunehmend ein Taschengeld anstatt eines Honorars zahlen, auch noch einen Teil von den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften bekommen? Beim Leistungsschutzrecht ist und bleibt die Realität: Ein Drittel von wenig ergibt immer weniger. Und noch viel weniger, wenn die Einnahmen, wie nun beim Google-Deal, gar nicht über das Leistungsschutzrecht fließen. Die ausgesprochen restriktiven Regelungen dafür, was eine Suchmaschine kostenfrei anzeigen darf, beschneiden auch noch die Möglichkeiten jener Journalist*innen, die unabhängige, digitale Wege gehen: Wenn Suchmaschinen weniger anzeigen, um nicht zahlen zu müssen, verlieren Podcaster*innen, Blogger*innen und journalistische Projekte wie die Riffreporter an Sichtbarkeit im Netz. Und die Öffentlichkeit verliert die Möglichkeit, neue, interessante Inhalte zu finden.

Der Text als pdf.

15. Oktober 2020

 

Liebe Freischreiberinnen und Freischreiber,

ihr habt euch gefreut, dass es in letzter Zeit mehr Geld von der VG Wort gibt? Damit das so bleiben kann, müssen wir wieder einmal zusammen aktiv werden.

Wir müssen dafür sorgen, dass Artikel 12 der geplanten EU-Urheberrechtsreform aus dem Entwurf gestrichen wird. Denn dieser würde die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort in Deutschland wieder einführen und es gäbe wieder weniger Geld für uns Urheber.

Der Witz dabei ist, dass diese Regelung nicht für Länder der EU gelten soll, in denen es bisher keine Verlegerbeteiligung gab. Mit dem Gesetz würde also ungleiches Recht in der EU geschaffen.

Zusammen mit 43 anderen Organisationen aus der EU hatten wir uns in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass Artikel 12 gestrichen wird. Durch den jetzt vorliegenden Kompromissvorschlag sind viele andere Verbände von ihrem Engagement abgerückt. Wir nicht.

Deswegen müssen wir die Abgeordneten vermehrt auf das Ungleichgewicht aufmerksam machen, das Artikel 12 schaffen würde. Schreibt also bitte umgehend die deutschen EU-Abgeordneten (Adressen hier) an. Hier geht´s zur Briefvorlage. Kommt Artikel 12 durch, wären all unsere und Martin Vogels Bemühungen in Sachen VG Wort umsonst gewesen.

Am 12. September wird voraussichtlich im EU-Parlament über den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform abgestimmt. Noch ist es nicht zu spät, einzugreifen. Wir vom Vorstand waren schon aktiv.

Jetzt ist es an euch. Also, liebe Mitglieder, wenn ihr helfen wollt, das Ruder noch rumzureißen, kopiert den Brief und schickt ihn ab. Euer Konto wird es euch hoffentlich danken.

Kämpferische Grüße,

eure :Freischreiber

PS: Hier mehr zu den Hintergründen.

Sie ereifern sich noch über Steinbrücks Mittelfinger? Dann dürfen wir doch noch mal kurz auf Inhalte zu sprechen kommen.

Die verflossene Financial Times Deutschland hat die Wahlempfehlung in Deutschland etabliert. Das war umstritten, und bisher hat diese Tradition keine deutsche Zeitung je wieder aufgegriffen. Von wegen überparteilichem Journalismus und so. Freischreiber ist selbst Partei, für freie Journalisten. Deshalb sei die Frage erlaubt: Wen sollten freie Journalisten wählen, wenn sie ihre Interessen vertreten wissen wollen?

Zugegeben, der Medienwandel und das Urheberrecht sind jetzt nicht gerade die Straßenfeger dieser Bundestagswahl. Und sicher gibt es für jeden freien Journalisten jede Menge anderer Themen, die eine Wahlentscheidung beeinflussen.

Aber wir haben mal einen Blick in die Wahlprogramme geworfen, unter M wie Medien, unter U wie Urhebervertragsrecht oder V wie Verwertungsgesellschaften. Also sagen Sie hinterher nicht, wir hätten Sie nicht gewarnt.

Die SPD

Die Medienkrise ist für die SPD eine Frage der Pressefreiheit. Um sie zu erhalten, müssten neue Modelle der Finanzierung gefunden werden, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Regierungsprogramm. Konsequent lehnen sie das Leistungsschutzrecht ab.

Sie bekennen sich zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern und Verwertern sowie Urhebern und fordern eine entsprechende Reform. Wie die aussehen soll, da bleiben die Genossen dann allerdings recht vage und flüchten sich in Pathos. Die Verbindung zwischen Urheber und Werk bleibe „unverbrüchlich“, steht da dann.

Die SPD will „nach der Regierungsübernahme“ die Position des Urhebers stärken, hier werden „insbesondere die Journalisten“ erwähnt. Dafür müssten die im Urhebervertragsrecht vorgesehenen „Verhandlungs- und Konfliktlösungsmechanismen effizienter gestaltet werden“, was immer das im Detail heißen soll. Vielleicht ja das Verbandsklagerecht.

Die Sozialdemokraten wenden sich gegen die flächendeckende Filterung von Inhalten, um Urheberrechte durchzusetzen. Gewerbsmäßige Raubkopie-Plattformen sollen mit Sanktionen gegen die Werbetreibenden auf diesen Plattformen trockengelegt werden.

Und ganz wichtig: Die SPD bekennt sich zu ihrem eigenen Kind, das sie in den 70er-Jahren in die Welt gesetzt hat und das für viele freie Künstler und Journalisten eine wichtige soziale Absicherung bedeutet: die Künstlersozialkasse.

Freischreiber-Votum: Nicht ganz so deutlich wie unser Favorit. Aber die Sozialdemokraten sprechen die richtigen Punkte an. Eine klare Empfehlung.

Die Piratenpartei

Die Piraten sind nicht gerade als Urheberpartei bekannt, eher als Vertreter der Nutzer im Netz. Umso überraschender, dass ein ganzer Absatz überschrieben ist: „Stärkung von Urhebern“ und immerhin gleich nach „Stärkung von Nutzern“ kommt. Die Piraten entfalten ein kleines Feuerwerk an Ideen. Die Stellung des Urhebers müsse gegenüber dem Rechteverwerter gestärkt werden. Zum Beispiel dadurch, dass der Urheber Zweitverwertungsrechte an seinem Werk behält. Die Piraten wenden sich als einzige Partei explizit gegen Buy-out-Verträge. Die Rechte sollten, wenn sie etwa vom Verlag nicht genutzt würden, schnell wieder an den Urheber zurückfallen. Ausschließliche Nutzungsrechte sollen auf 20 Jahre begrenzt bleiben. Das Schicksal der Medienschaffenden entscheidet sich aus Sicht der Piraten im Digitalen – wo auch sonst? Das Stichwort Verlage sucht man im Wahlprogramm vergeblich.

Das klingt alles gut und fortschrittlich. Aber was sind diese ganzen Rechte wert, wenn ein Kapitel vorher zu lesen ist: „Die Nutzung von Tauschbörsen wird vollständig legalisiert“ und dass die Piraten die möglichst freie Verbreitung von Kultur für wünschenswert halten, weil sie sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarkts auswirke?

Freischreiber-Votum: Die Piraten kennen sich mit den Themen der Digitalisierung aus, das ist ihr Kernthema. Deshalb geben sie wichtige Stichworte für die Debatte um die Zukunft unseres Berufs, und man sollte sich damit beschäftigen. Aber sie bleiben eine Partei der Nutzer. Womit Urheber Geld verdienen, wenn möglichst alles frei zugänglich ist, ist eine unbeantwortete Frage.

Die CDU

Da soll noch einmal einer sagen, Angela Merkel hätte aus der Partei alle konservativen Spuren getilgt. Gleich am Anfang des Medienkapitels im „Regierungsprogramm“ der CDU werden Druckerzeugnisse als Kulturgut in der Gesellschaft gepriesen und ein Bekenntnis zum Vertriebsweg des Presse-Grosso abgelegt. Zwischen Denkmalschutz und „Würdigung der Reformation“ findet sich die Kreativwirtschaft im „Regierungsprogramm“ wieder. Auch die Union will das Urheberrecht „weiterentwickeln“, im digitalen Zeitalter müsse das geistige Eigentum geschützt werden, aber auch die berechtigten Interessen der Nutzer müssten berücksichtigt werden. Dafür seien technische und rechtliche Abwägungen notwendig. Und so merkelt es dann dahin.

Weiter unten dann immerhin ein Bekenntnis zur Künstlersozialkasse. Das vorrangige Ziel für die KSK sei es, „einen Anstieg des Abgabesatzes zu verhindern“. Hmm. Wer liest, was da gerade im Auftrag des Arbeitsministeriums von Ursula von der Leyen zur Reform der Künstlersozialkasse ventiliert wird, kann sich denken, was von einem solchen Bekenntnis bleibt.

Kein Wort sagt das Wahlprogramm zum Urhebervertragsrecht und wie es mit Verwertungsgesellschaften weitergehen könnte. Selbstkritische Worte zum total missglückten Leistungsschutzrecht hätten wohl ohnehin nur Naive erwartet.

Freischreiber-Votum: Alles mal angesprochen, keinen vergrätzen, das ist die Strategie. Das Leistungsschutzrecht haben wir der Regierung Merkel nicht verziehen. Darüber hinaus gibt das Wahlprogramm keinen Grund zu der Annahme, dass die CDU tatsächlich notwendige Reformen für uns im Blick hat. Lieber wird das Papier geschützt.

Die Linke

Was Medienpolitik angeht, ist die Linke bereits jetzt für SPD und Grüne koalitionsfähig. Zwar tragen aus ihrer Sicht die kommerziellen Medien wegen des Marktdrucks zur „Schwächung der Demokratie“ bei. Aber sie will trotzdem die Arbeitsbedingungen der Medien- und Filmmacher verbessern.

Die öffentliche Ausrichtung des Journalismus sei neu zu organisieren, findet die Linke – über alternative Finanzierungsmodelle, Mitbestimmung von Nutzerinnen und Nutzern bei Programminhalten und am Gemeinwohl orientierte Vergütungsansätze. Die Linke nennt die Chancen des Internets vor den Risiken. Das Netz ist für die Linke Menschenrecht, zu dem jeder Zugang haben soll. Es soll als ein „Raum sozialer Innovation“ offen bleiben. Urheberrechtsfragen sollen mit einem „modernen Patent- und Urheberrecht“ geregelt werden. Und dann ganz wichtig: Kreative sollen ihre Ansprüche auf angemessene Vergütung wirksam durchsetzen können. Da klingt das Verbandsklagerecht an. Auch die Verwertungsgesellschaften gehören aus Sicht der Linken reformiert.

Freischreiber-Votum: Kritisch den bestehenden Medien gegenüber, aber die Linke hat einen modernen Blick auf die digitale Veränderung und die richtigen Reformprojekte für Urheber auf der Liste.

Die FDP

Ja, so ist sie, die FDP, bekennt sich im einen Satz zur Künstlersozialkasse, um gleich einen Satz weiter die Axt anzusetzen: Man setze sich für eine Reform ein, bei der Unternehmen nur dann für kreative Leistungen in die KSK einzahlen müssen, wenn der Kreative in der KSK Mitglied ist. Dann wird künftig wohl jeder freie Journalist oder Corporate-Schreiber vor der Auftragsvergabe gefragt, ob er Mitglied der KSK sei. Ob man darauf wahrheitsgemäß antworten muss, sagen die Liberalen nicht.

Die FDP möchte Urheberrechtsverletzungen im Internet genauso konsequent verfolgen wie in der analogen Welt. Trotzdem setzt sich die FDP für einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern ein. Ein Wort zum Urhebervertragsrecht fehlt im Wahlprogramm, und das, obwohl die Justizministerin das einmal zu ihrem Thema gemacht hatte. Auch fehlt eine Entschuldigung dafür, als Liberale ein Gesetz wie das Leistungsschutzrecht mitgetragen zu haben.

Freischreiber-Votum: Mau bis (was die Reform der KSK angeht) gefährlich. Rechnet man die Minderleistung in den letzten vier Jahren im Bereich des Urheberrechts und den vollkommenen Fehlgriff beim Leistungsschutzrecht dazu bleibt nur eins: für Freie eigentlich unwählbar!

Bündnis 90/Die Grünen

Es gibt nur eine Partei, die namentlich freie Journalisten im Wahlprogramm erwähnt. Es sind die Grünen. „Die Anzahl der freien JournalistInnen nimmt seit Jahren zu“ steht da, „gleichzeitig wird ihre Bezahlung immer schlechter. Die sinkenden Zeilenhonorare haben negative Auswirkungen auf die Zeit für Recherche und damit die Qualität der Berichterstattung.“ Deshalb setzen sich die Grünen für Kontrolle und Durchsetzung der Vergütungsregeln ein. So klar benennt dieses Kernproblem keine andere Partei in ihrem Wahlprogramm.

Das Leistungsschutzrecht lehnen die Grünen weiterhin ab, weil die Gefahr bestehe, dass online verfügbare Informationen eingeschränkt würden. Stattdessen wollen sie auf der Basis wissenschaftlicher Erhebungen eine Debatte über die Zukunft des Journalismus ankurbeln: „Über Stiftungsmodelle und Geschäftsmodelle, unterstützende, indirekte und gezielte Förderung und die Rolle des Bürgerjournalismus. Zu klären ist, wie ein qualitativ hochwertiger, aber auch investigativer Journalismus in Zukunft finanziert oder gefördert werden kann, ohne die Verleger und Veranstalter aus ihrer Verantwortung zu entlassen.“

Auch die Verwertungsgesellschaften sollen nach dem Willen der Grünen transparenter werden. Die Grünen wollen stärker zwischen privater Kopie (kostenlos) und kommerzieller Nutzung (bezahlt) trennen. Um die Rechteklärung übersichtlicher zu gestalten, wollen die Grünen eine zentrale Stelle schaffen, bei der man Rechte erwerben kann. Wer freie Rechte einräumt, soll auch öffentlich gefördert werden.

Freischreiber-Votum: Nicht nur wegen der Farbe: Als Freischreiber fühlt man sich von Bündnis 90/Die Grünen verstanden. Bleibt nur die Frage, wie durchsetzungsfähig die Medienpolitiker in einer Regierung wären.

Die AfD

Die Alternative für Deutschland ist auf alle Fälle keine Alternative für Kultur- und Medienschaffende. Das Thema kommt schlicht nicht vor im Wahlprogramm, das mit vier Seiten allerdings auch das kompakteste aller Parteien ist.

Freischreiber-Votum:

Hier also unsere Wahlempfehlung

Gelegentlich wird ja gefragt, warum Journalisten mehrheitlich eher links seien in ihrer Einstellung. Mal abgesehen davon, dass es keine empirischen Beweise für diese Behauptung gibt, könnte ein Grund dafür in den Wahlprogrammen der Parteien zu finden sein.

Schwarz-Gelb hat insbesondere für freie Journalisten wenig anzubieten. Wem also die KSK lieb ist und wer auf eine Stärkung beim Urhebervertragsrecht hofft, lässt die Finger von Union und FDP. Der entscheidet sich für eine der drei Oppositionsparteien im Bundestag. SPD, Grüne und die Linke argumentieren auf der Höhe der Mediendebatte, nennen die richtigen Reformansätze und haben Ideen, wie künftig anspruchsvoller Journalismus gefördert werden kann. Nur besonders experimentierfreudige Urheber geben den Piraten ihre Stimme.

Mit Mut haben wir freien Journalisten Erfahrung. Ohne den Mut unsere Texte zu verteidigen, könnten wir diesen Beruf nicht machen. Wir gehen jeden Tag das Risiko Qualitätsjournalismus ein. Und oft genug müssen wir allen Mut zusammennehmen und das vereinbarte Honorar von den Verlagen einfordern. Wir freien Journalisten haben Erfahrung mit dem Mutigsein und dem Zaudern und Hadern davor. Heute rufen wir den rot-grünen und grün-roten Landesvertretern zu: Zaudern Sie nicht. Seien Sie mutig und stellen sich gegen die Verleger-Lobby. Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht morgen im Bundesrat ab! Am Freitag, nach Holzhandel, Hochfrequenzhandel und Notfallsanitätern wird der Bundesrat sich mit dem Leistungsschutzrecht beschäftigen. Das Gesetz auf TOP 16 der Tagesordnung wird harmlos angekündigt als »Änderung des Urheberrechts«. Doch das Leistungsschutzrecht wird die Situation für Freie weiter verschlechtern. Wir Freischreiber lehnen das darin vorgesehene Leistungsschutzrecht entschieden ab: Wir glauben nicht, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und wir befürchten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde. Auch die Journalistengewerkschaften DJV und verdi haben das inzwischen eingesehen. Doch jetzt wankt die SPD offenbar. Die Verleger-Länder Hamburg und NRW wollen das Gesetz nicht stoppen. Im Bundestag hatte die Fraktion das Gesetz abgelehnt. Noch auf der Cebit sprach sich Kanzlerkandidat Steinbrück gegen das Leistungsschutzrecht aus. Sachliche Gründe, das Leistungsschutzrecht zu befürworten, gibt es kaum. Haben die Länderchefs Angst vor der Verlegerlobby? Freischreiber ruft: »Nur Mut, Genossen! Lehnen Sie das Leistungsschutzrecht ab. Rufen Sie mit Ihrer Mehrheit den Vermittlungsausschuss an.« UPDATE 15:40 Uhr: Der Mut hat die Genossen verlassen. Peer Steinbrück knickt per Pressemitteilung vor den Verlegern ein: „Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden.“

Heute gilt es eine neue Sportart zu erkunden: Das Peer-Steinbrück-Leistungsschutz-Yoga. Wir haben uns gefreut, als die SPD-Politikerin Brigitte Zypries unsere Meinung in der Debatte zum Leistungsschutzrecht im Bundestag zitierte. Wir haben uns noch mehr gefreut, als Peer Steinbrück dann auf der Cebit verkündete, er sei Gegner des Leistungsschutzgesetzes. »Ich denke, die SPD ist gut beraten, dieses Leistungsschutzgesetz im Bundesrat zu kippen«, sagte Steinbrück. Die SPD schien eine klare Haltung zu haben. Da haben wir wohl die Biegsamkeit von Positionen unterschätzt. Das war nämlich nur Übung Eins im Steinbrück-Yoga: „Aufwärmen“. In nur zwei Wochen entwickelte die SPD daraus eine ganze Serie von Verrenkungs-Übungen. Zum Beispiel auf die Entdeckung hin, dass im Entwurf zum SPD-Wahlprogramm ein Leistungsschutzrecht versprochen ist, auch wenn es nicht so genannt wird. Gestern zeigte Steinbrück überraschend die Übung „Verlegergruß“. Da erklärte der selbe Peer Steinbrück, die SPD sei zwar gegen das Gesetz. Sie werde es aber im Bundesrat nicht stoppen. Medienpolitiker von SPD und Grünen zeigten sich überrascht und enttäuscht. Das ist an dialektischer Raffinesse kaum zu überbieten. Wer zwang Steinbrück in die unbequeme Position? Ausgerechnet die Verleger-Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg fielen am Donnerstag ihrem Kanzlerkandidaten Steinbrück in den Rücken. Die SPD-geführten Länder zeigten im Bundesrat heute vormittag um kurz nach zwölf dann Übung drei: Den „lethargischen Wal“. Nur noch Schleswig-Holstein forderte die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Hamburg und Baden-Württemberg forderten absehbar-aussichtslos eine Überarbeitung. Nicht einmal für einen Wortbeitrag fand sich im Bundesrat jemand. Mit ihrer Weigerung den Vermittlungsausschuss anzurufen, liessen Hannelore Kraft und Olaf Scholz das Gesetz in Kraft treten, das Steinbrück sofort nach der Bundestagswahl ändern will. Damit ist die Haltung der SPD vor der Bundestagswahl noch unklarer als das Gesetz. Es gilt: Verrenkung ist für die SPD auch eine Haltung. Richtig unbequem wird es für freie Journalisten. Für sie schafft das Leistungsschutzrecht große Unsicherheiten: Was dürfen freie Journalisten auf ihre Homepage stellen? Welche Zweitverwertung ist noch erlaubt? Und wer darf die Rechte an unserer Arbeit im Internet im Zweifel durchsetzen? Viel Verwirrung um ein Gesetz, das vorgeblich den Qualitätsjournalismus voranbringen soll. Zum heutigen Desaster einen Teil beigetragen hat das Gewerkschaftsyoga der letzten Jahre: So halb für das Leistungsschutzrecht waren DJV und Verdi jahrelang, um jetzt so halb dagegen zu sein. Als erfahrene Yogis wissen sie: Der Schmerz gehört im Yoga dazu. Wir gehen jetzt unseren inneren Frieden suchen.

Nun ist es also da, das Leistungsschutzrecht. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf Der Regierungskoalition. Seit 2009 hatten die Verlage dafür heftigsten Lobbyismus betrieben, weil sie von dem Geld, das Suchmaschinen angeblich mit ihren (kostenlos im Netz verfügbaren) Inhalten verdienen, etwas abhaben wollen. Wir haben so ein Gesetz von Anfang an abgelehnt: Weil wir nicht glaubten und bis heute nicht glauben, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und weil wir befürchteten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde. Wie das Gesetz nun verabschiedet wurde, scheinen beide Befürchtungen traurige Realität zu werden. Den Lobbyisten von Google gelang es auf den letzten Metern, Suchmaschinen faktisch von den neuen Regelungen auszunehmen. Deshalb ist weniger denn je damit zu rechnen, dass die Verlage durch das Gesetz nennenswerte Einnahmen erzielen. Wirklich innovative Ideen, wie sich Online-Qualitätsjournalismus künftig rechnen kann, stehen dagegen weiter aus. Viel schlimmer für freie Journalisten aber ist, dass das neue Gesetz die Zweitverwertung von Texten unmöglich machen könnte. Denn der erstveröffentlichende Verlag hat in Zukunft durch das Leistungsschutzrecht für ein Jahr das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis – also den Text – zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Potenzielle Zweitkunden eines solchen Textes könnten deshalb aus Angst, das Leistungsschutzrecht des Verlags zu verletzen, vor einer Zweitnutzung zurückschrecken. Um die Tragweite zu verstehen, muss man wissen, dass freie Journalisten nur solche Texte überhaupt zweitverwerten können, an denen sie dem Erstkunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Für solche einfache Nutzungsrechte zahlen Verlage allerdings erheblich weniger, als für ausschließliche Rechte. Das Leistungsschutzrecht jedoch könnte es ihnen nun ermöglichen, de facto ein ausschließliches Recht zum Preis eines einfachen Rechts zu erhalten. Der dem Gesetz angefügte Satz, das Leistungsschutzrecht dürfe nicht zum Nachteil von Urhebern benutzt werden, verkäme zur Farce: Die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler freier Journalisten würde sich weiter verschlechtern. Zwar wurde Freischreiber in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung gleich von drei Rednern der Opposition als Kronzeuge gegen das geplante Gesetz genannt, doch die Übermacht von Google und den Verlagen war zu groß, als dass unser Protest noch etwas hätte ändern können. Schade, dass die Kollegen vom DJV sich erst am Tag vor der Bundestagsabstimmung zu einer eindeutigen Ablehnung des Gesetzes durchringen konnten. So, wie der Gesetzgebungsprozess gelaufen ist, sollte aber nun auch ihnen endgültig klargeworden sein, dass es den Freien eben nicht besser geht, wenn es den Verlagen besser geht. Die Verlage haben zugesagt, die Urheber an eventuellen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht zu beteiligen, falls es in der jetzigen Fassung überhaupt welche geben sollte. Für diesen Fall verlangen wir nun wenigstens verbindliche Regelungen für eine angemessene Beteiligung. Auf Versprechen der Verlage werden wir uns nach den Erfahrungen mit dem Vergütungsregeln nicht verlassen. Aber möglicherweise geht ja doch noch was gegen das Verleger-Wunsch-Gesetz: Die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat könnten das Gesetz ablehnen, dann müsste es noch einmal überarbeitet werden. Vielleicht ist es ja ein Anreiz, so kurz vor der Wahl, dass es verdammt viele freie Journalisten gibt. Sie werden sogar immer mehr.

Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren.“ Freischreiber e. V. – Berufsverband der freie Journalistinnen und Journalisten fordert die Mitgllieder des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungschutzrecht zu stimmen. Absurd, absurder, Leistungsschutzrecht. Wir Freischreiber haben als einer der ersten Urheber-Verbände auf die logischen Irrwege des Verleger-Wunschgesetzes hingewiesen. Sascha Lobo hat gerade bei Spiegel Online noch einmal sehr bündig zusammengefasst, warum das Leistungsschutzrecht langfristig noch nicht einmal den Verlegern nutzt. Jetzt, bevor das Gesetz am Freitag allen Argumenten zum Trotz im Bundestag beschlossen werden soll, überschlagen sich die Ereignisse in Berlin. Nach der Beratung im Rechtsausschuss gab es Mittwoch vergangener Woche das Schaulaufen der Großverleger bei der Anhörung zum Qualitätsjournalismus. Obwohl es eigentlich nicht um das Leistungsschutzrecht gehen sollte, ging es am Ende um kaum etwas anderes. Tags drauf kündigte Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Bundestagsrechtssausschusses, an, dem Gesetz seiner Koalition nicht zustimmen zu können. Er hätte gewichtige juristische Bedenken. Nun kommt die Koalition für Freitag mit einem Änderungsantrag um die Ecke, der es den Suchmaschinen plötzlich erlauben könnte, doch Anrisse aus Verlegerwebseiten in den Suchergebnissen zu zitieren. Damit sei das neue Verlegerrecht entkernt, Google habe gewonnen, zetert Die Welt, das Hausorgan des Leistungsschutz-Chef-Lobbyisten Christoph Keese. Derweil drohen die Interessen der Freien im Kampf der Giganten, wie wir das schon lange vermutet hatten, zermahlen zu werden. Denn fast Nebenbei lässt der jüngste Änderungsantrag, der Freischreiber vorliegt, die schlimmsten Befürchtungen der Freien wahr werden. So heißt es in dem Formulierungsvorschlag der Union: „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“ Was heißt das für uns Freie und unsere Texte? Konkurriert das Leistungsschutzrecht jetzt doch mit dem Urheberrecht? Und wie wird dieses Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern begründet? Die Änderung ist fundamental – es gäbe Diskussionsbedarf. SPD, Grüne und die Linke fordern eine erneute Anhörung. Doch der Rechtsausschuss hat diesen Antrag mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Regierungskoalition möchte am Freitag abstimmen, bevor ihr noch mehr Abgeordnete die Gefolgschaft versagen. Es wird spannend, wer aus der Regierungskoalition gegen das Gesetz stimmen wird. Neben Siegfried Kauder, (der offenbar nach jüngsten Gerüchten jetzt wieder zustimmen will) haben Jimmy Schulz (FDP), Peter Tauber (CDU), Dorothee Bär (CSU) und einige weitere ihr Nein angekündigt. Im Herbst sind Wahlen: Freie Journalisten werden am Freitag ihre Wahlkreisabgeordneten genau im Auge behalten. „Wir haben schon zu viele Rechte an unserer Arbeit verloren“, sagt Benno Stieber, Vorsitzender von Freischreiber. Freischreiber fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, gegen das Leistungsschutzrecht zu stimmen. (Aktualisiert um 13:01)

Eigentlich müsste es eine tolle Story für jeden Politikjournalisten sein: Die Geschichte eines Gesetzes, das ein Konzernlobbyist vorschlägt, das es bis in den Bundestag schafft, obwohl alle maßgeblichen Fachleute dieses Gesetz für unnötig und sogar verfassungswidrig halten. Prima Geschichte, eigentlich, für FAZ, Bild und Süddeutsche. Nur leider hat sie in diesen Zeitungen kaum eine Chance. Denn bei dem geplanten Gesetz geht es um – das Leistungsschutzrecht. Und damit um die Interessen der Presseverlage selbst, die zwar gerne lobbyierende Hoteliers anprangern, natürlich aber niemals sich selbst. Die Vorgeschichte wollen wir nicht noch einmal wiederholen, wir haben oft genug darüber geschrieben. (Wer Nachholbedarf hat, klickt hier und findet unten alle wichtigen Stellungnahmen verlinkt.) Stand der Dinge jedenfalls ist: Die Zeitungs-Lobbyisten sind schon ziemlich weit gekommen. Das Justizministerium hat fast alle ihre Wünsche erfüllt und einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren wie Google dafür bezahlen sollen, dass sie auf Artikel von Presseverlagen verlinken. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Die Politikjournalisten bekommen, eigentlich, immer neuen Stoff für ihre Story. Verwunderlich war schon, dass die erste Lesung des Gesetzes am 29.11. kurz vor Mitternacht auf der Tagesordnung des Bundestags stand. Aber morgen, am 30. Januar, geht es weiter mit den Merkwürdigkeiten. Dann nämlich steht die Anhörung im Rechtsausschuss auf dem Programm. Und tatsächlich darf dort, neben anderen Sachverständigen, noch einmal derjenige seine Argumente vortragen, der das Leistungsschutzrecht überhaupt erst so weit gebracht hat: Christoph Keese, Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags. Er ist geladen, obwohl zudem ein Professor der Kölner Fachhochschule sprechen wird, der ein Auftragsgutachten der Verlegerverbände VDZ und BDZV vorträgt. Ein ziemlich hohes Aufkommen von Verlagsmenschen in der Anhörung, finden wir. Wie es dazu kam, hat Stefan Niggemeier recherchiert. Und man ahnt, wie die Sache ausgehen wird. Schließlich steht das Leistungsschutzrecht, Keese und Co sei Dank, im Koalitionsvertrag. Wen schert es da, dass sich maßgebliche Urheberrechtsprofessoren sich in einer Stellungnahme ebenso gegen das Gesetz ausgesprochen haben wie der Deutsche Anwaltsverein. Wen kümmert es, dass alle unabhängigen Beobachter kritisieren, das Gesetz schaffe massive Rechtsunsicherheit, lasse Deutschland zum Internet-Entwicklungsland degenerieren, sei unnötig und möglicherweise sogar verfassungswidrig. Und wen stört es schon, dass die meisten wirklichen Urheber, darunter auch Freischreiber, gegen das Gesetz sind und wir dies bei Regierungsanhörungen und Hintergrundgesprächen mit Ministerien und Politikern stets vertreten haben. Denn dieses neue Recht ist rückwärtsgewandt und es vergrößert das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zwischen Verlagen auf der einen und Autoren auf der anderen Seite. Vor allem aber sind wir dagegen, weil die Verlage einerseits laut darüber jammern, dass Google und Co ihre Leistungen im Internet ausbeuten ohne sie an den Einnahmen zu beteiligen, und dabei heimlich und leise genau das gleiche mit den Urheberrechten der Autoren tun. So veröffentlicht fast jeder Verlag heute Print-Artikel auch im Internet, ohne die Autoren dafür gesondert zu honorieren, so zum Beispiel auch unser Hölle-Preisträger Sonntag aktuell. Und selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen werden von den meisten Verlagen geflissentlich ignoriert. Warum aber sollte man sich als Verlagsmensch auch an bestehendes Recht halten, wenn man auf Wunsch ein hübsches neues Gesetz geschenkt bekommt, zugeschnitten ganz auf die eigenen wirtschaftlichen Bedürfnisse? Wie gesagt, es gäbe viel Stoff für eine spannende Story. Wir könnten da mit hübschen Details dienen. Aber leider wird man sie in den Produkten der etablierten Verlage vergeblich suchen.